Aufbewahrung freier Waffen

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 9.674 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. August 2016 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • Weshalb soll denn bei F-Waffen (z.B. Luftgewehr) die Waffe von der "Munition" getrennt gelagert werden?Ich dachte, Diabolos und Rundkugeln seien keine Munition im waffenrechtlichen Sinne, sondern Geschosse?

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • @ Windbeutel

    Bei Diabolos hast Du natürlich Recht - bei SSW's sieht die Sache schon anders aus.
    Katuschenmunition ist Munition nach WaffG und muß entsprechend gelagert werden.

    Eben das ist das Problem. Man muss ganz genau Lesen und die Definition der einzelnen Begriffe wissen, obwohl das Gesetzt hinsichtlich SSW ohnehin sinnlos ist.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Hallo zusammen!

    Einerseits möchte ich meine (frei ab 18 Jahren erwerbbaren) Luftgewehre nicht verstecken, sondern sehen / sichtbar aufbewahren, andererseits will ich sie vor unbefugtem Zugriff (Kinder; Besucher meines Arbeitszimmers während meiner Abwesenheit - ist zwar nicht erwünscht und unwahrscheinlich, aber eben nicht völlig auszuschließen) schützen.

    Ist etwas gegen einen abschließbaren Schrank mit Glastüren (!) einzuwenden? Das Glas ist natürlich kein Panzerglas, sondern ein ehemaliger hochwertiger Bücherschrank, aber wenn einem Glas zu unsicher wäre, könnte man auch gegen billige Schlösser argumentieren.

    Gruß, Hans-Georg.

  • Erstmal welcome und: DU LEICHENSCHÄNDER :P

    Also so alte Threads sollte niemand wiederbeleben :D

    Nein gegen den Schrank spricht garnichts, solange er dicht ist also Schloss oder ähnliches, noch gibt es zum Glück keine Vorschrift zur Aufbewahrung von freien Sachen, ausser halt sicher vor unberechtigter Nutzung.

    Gruß
    Der Redneck

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Hi Redneck!

    Danke für Deine schnelle und klare Antwort!

    Zum Thema Leichenschänder: Ich hab bewußt keinen neuen Threat aufgemacht, um nicht eine aufs Dach zu bekommen mit dem Hinweis "Hast Du nicht die Suchfunktion benutzt ... es gibt doch schon einen Beitrag zu diesem Thema .... etc".

    Gruß, HGH

  • …noch gibt es zum Glück keine Vorschrift zur Aufbewahrung von freien Sachen, ausser halt sicher vor unberechtigter Nutzung…

    hallo, ich gebe es ja ungern zu, aber einmal hat Daniel in seinem Leben doch recht. :)) (hallo Daniel! Du liest hier mit?) :))

    Dein Schrank reicht für die Aufbewahrung Freier Schusswaffen aus, gegen illegal versuchten und erlangten Zugriff (Sachbeschädigung bei Einhaltung der gesetzlich geforderten Vorschriften, Diebstahl), kann niemand etwas tun, außer verschließen der Waffen in Fort Knox, wenn er den gesetzlich geforderten Voraussetzungen entspricht.


    Für die Aufbewahrung freier Sachen (Pornosammlung) gibt es eh keine Vorschriften. Für Freie Waffen aber schon. Sorry, die Vorlage… Bussi, Bussi… :n23:  :nuts:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sparky Hasi ^^

    Bei SSW sollte man natürlich die eigentliche Waffe getrennt von der KartuschenMUNITION aufbewahren, sprich Knarre inen Schrank / die Vitrine und die Kartuschen in zB eine Stahlkasette oÄ.

    Beim LG sehe ich es genauso nur das die Bleibatzen oder bei der Airsoft die Plastikmurmeln noch nicht als "Munition" zählen, die können also theoretisch rumliegen wo sie wollen.

    Also guter Schrank reicht bei "Pentagon F" Waffen locker aus.

    P.S.: Sicherheit liegt im Auge des Betrachters und son Dia inner Optik tut derbe weh :P Den konnte ich mir jetzt nich verkneifen.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Macht es doch nicht schwieriger als es ist, es gibt keine wirklichen Lagervorschriften für F Luftdruckwaffen, außer daß sie vor dem "einfachen" Zugriff von unter 18 jährigen geschützt sein müssen.

    Im Prinzip könnte man da ein ganzes Zimmer voll stehen haben, sobald man die Zimmertür abschließt sind die von der Vorschrift her schon ausreichend gesichert.

    Auch kann man sich ein Luftgewehr an die Wand hängen, hier reicht eine einfache Sicherung zB. durch Anschließen mit einem Kabelschloss.

    So ist auch eine einfache Glasvitrine mit billig Schloss völlig ausreichend. Es sind ja keine WBK Waffen die in den Tresor gehören.