Softair Import aus Asien

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 12.849 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2010 um 17:00) ist von kreuzbogen.

  • Hey Leute, ich habe eine (wahrscheinlich) ziemlich dämliche Frage.

    Also entschuldigt den Thread bitte schonmal im Vorraus. Ich weiss auch, dass es hier eigentlich nicht "ganz" reinpasst, aber wo sonst?!

    Und zwar geht es darum, sich eine Softair aus Asien oder Amerika nach Deutschland zu importieren.
    ICH WEISS. Eigentlich verboten, da kein "F" usw.
    Was mich jetzt aber interessieren würde ist, wie es sich da mit Softairs UNTER 0,5 Joule verhält.
    Da diese vorm Gesetz ja nicht ge"F"t sein müssen und als Spielzeug gelten müsste man die doch importieren dürfen, wenn man 14 oder älter ist, oder?

    Wär super, wenn ihr euch trotz des "nicht passens" in den Bereich kurz zu einer Antwort durchringen könntet.

    Besten Dank und beste Grüße

    Jack

  • Nunja. Ich weiss es nicht genau, aber eigendlich müssten die 0,5er auch zum Beschussamt. Sonst gäbe es ja keinen Nachweis, dass diese Softair weniger als 0,5J hat.

    Anderseits würde ich gleich beim Zoll anrufen. Egal wie sich das mit dem Beschussamt auch klärt, Kontakt zum Zoll brauchst du bei jedem Import.

  • Also mich persönlich würde das auch interessieren. Und die Theorie, dass das zum Beschussamt muss würde ich persönlich darin widerlegt sehen, dass jede <0,5J Kinderpistole zum Beschussamt müsste, wenn dem so wäre. Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass dem nicht so ist. Also so definitiv klar ist das für mich noch nicht. Ich hoffe auch, dass das Thema wieder interessant genug ist, um nicht gleich geschlossen zu werden, 0,5er hin oder her. Im Zweifelsfall ins Off-Topic.

  • Hey Ihr´s! Wenn auf der Verpackung die <0,5 Joule angegeben sind gelten diese in der EU definitiv als Spielzeug ud unterliegen keiner weiteren Beschränkung! Müssen also auch nicht weiter gekennzeichnet sein! :thumbup:

    Einigkeit und Recht auf Freibier!
    !!!POFF!!! :thumbsup: :thumbup: 8o

  • Also so definitiv klar ist das für mich noch nicht.

    Das Thema ist schon deswegen nicht so einfach, weil sich auch die Sachbearbeiter beim Zoll oft erst sachkundig machen müssen, d. h., Irrtümer und Scherereien sind nicht ausgeschlossen.

    Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG besagt, daß Schußwaffen unter 0,5 Joule vom WaffG mit Ausnahme § 42 WaffG (Verbot des Führens von Anscheinwaffen) ausgenommen sind. Solche Spielzeuge unterliegen also weder einer Prüfungspflicht beim Beschußamt, noch einer Kennzeichnungspflicht (Aufdrucker oder Aufkleber < 0,5 Joule sind nicht amtliche Herstellerkennzeichnungen), und auch das Verbringen aus dem oder in den Geltungsbereich des Waffengesetzes ist für Anscheinwaffen nicht durch das WaffG geregelt.

    Durch § 42 WaffG wird lediglich geregelt, daß Anscheinwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedetem Besitztums oder einer Schießstätte außer in den im § 42 beschriebenen Ausnahmefällen nicht geführt werden dürfen, d. h., in ein verschlossenes Behältnis gehören und natürlich auch nicht geschossen werden dürfen.

    Wie geschrieben, Irrtümer und Scherereien sind im Umgang mit den sog. Anscheinwaffen nie auszuschließen.


    viele Grüße

    Andreas

  • Die 0,5 AS werden ja gerne als Set mit Laser und/oder Lampen angeboten. Was bei Spielzeugen ja nicht grundsätzlich verboten ist.

    Nur dürfen diese Teile natürlich nicht geeignet sein an "nicht Spielzeugen" befestigt zu werden.

    Im TV war mal ein Bericht vom Zoll am Flughafen Frankfurt da wurde auch ein Paket mit Sturmgewehren (waren natürlich AS, wurde im Bericht aber nicht extra erwähnt :) ) aufgemacht und erstmal zur genaueren Untersuchung zur Seite gepackt, auf der Verpackung war auch Lampe und Laser abgebildet.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Die 0,5 AS werden ja gerne als Set mit Laser und/oder Lampen angeboten. Was bei Spielzeugen ja nicht grundsätzlich verboten ist.

    Nur dürfen diese Teile natürlich nicht geeignet sein an "nicht Spielzeugen" befestigt zu werden.

    Im TV war mal ein Bericht vom Zoll am Flughafen Frankfurt da wurde auch ein Paket mit Sturmgewehren (waren natürlich AS, wurde im Bericht aber nicht extra erwähnt :) ) aufgemacht und erstmal zur genaueren Untersuchung zur Seite gepackt, auf der Verpackung war auch Lampe und Laser abgebildet.


    Ja gut.
    Aber das war ja nicht die Frage.
    Das Leuchtmittel an Wummen in Good Old Germany veroten sind, -und die Sinnhaftigkeit dieses Verbotes- haben wir in einem anderen Thread ja schon ihnlänglich diskutiert.
    Abgesehen davon gibt es diese Sets komischerweise nur in Deutschland so. Wenn man mal auf die Seiten von Evike, wgc, ebaybanned, ehobbyasia, usw. guckt, sind die seltensten dieser Softairs in Sets.

    Also bitte auch nur Antworten auf die Eröffnungsfrage, und nicht, ab wann es definitiv verboten wird, wenn man sich irgendeinen Zusatzrotz dazu bestellt.

    Danke.

    Beste Grüße Jack

  • Erkundige dich halt beim Zoll.

    Wichtig ist zu bedenken dass auf die Ware noch die 19% Mehrwertsteuer kommen und die Importsteuer die abhängig von der Ware ist. Zumindestens durften wir das damals so rechnen im Fotografieforum wenn es um Fotoartikel wie Objektive und Co. ging.

    Ware + Versandkosten umrechnen in € + 19 %MwSt. + x % Steuer auf das Produkt.

  • Hallo,
    es lohnt sich nicht drüber nachzudenken :D Es gibt ab Werk keine 0,5er Softairs ausser Springpistolen. Dann berechne Portokosten aus Asien, Zoll, Mehrwertssteuer etc. Das lohnt sich nicht.

    Gruß, David

    btw: momentan ist eh Essig mit China Softairs... da kommt gar nix mehr, sogar Händler haben Probleme.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Wird eine Schusswaffe importiert, so muss von amtlicher Seite ersteinmal die Waffeneigenschaft und auf Verbotsmerkmale (Lasser, Vollautmat) geprüft werden. Das kostet schon mal eine Gebühr. Dann addieren sich Zoll und MwSt und natürlich der Versandweg dazu.
    Somit ist schon mal ein Eigenimport aufwändig und oft viel zu teuer.
    Hinzu kommt noch die Tatsache, dass Gewährleistungsansprüche insbesondere im außereuropäischen Ausland kaum durchsetzen lassen oder sie sind wegen der hogen Versandgebühren und erneutem Zollaufwand nicht wirschaftlich.

    Dann stellt sich die Frage, warum dieses Teil nicht von einem deutschen Importuer importiert und legal in Deutschland gehandelt wird. Denn der normale Kauf in Deutschland ist einfacher und wahrscheinlich auch nicht viel teurer, wenn überhaupt.

    Daher Frage an den Themenstarter: Was macht die Softair aus Asien so besonders? Gibt es diese nicht in D.?

  • Hallo,
    btw: momentan ist eh Essig mit China Softairs... da kommt gar nix mehr, sogar Händler haben Probleme.

    Und? :huh:

    Schon mal von jemandem gehört, der sich AS Waffen direkt aus China bestellt?
    Hier geht's logischerweise um HongKong.

    Und es gibt sehr wohl AEGs und AEPs die nich mehr als 0,5 schaffen.

    Aber wie bereits erwähnt, es ist nicht möglich. Da sie bei der Einfuhr, bzw davor, von einem Beschussamt abgenommen werden muss und an das Beschussamt dürfen nur noch Waffenhändler und Büchsenmacher schicken.

  • Aber wie bereits erwähnt, es ist nicht möglich. Da sie bei der Einfuhr, bzw davor, von einem Beschussamt abgenommen werden muss [...]

    Nach meinem Verständnis (Beitrag #7) sind Schußwaffen unter 0,5 Joule vom Waffengesetz weitgehend ausgenommen und werden beim Beschußamt nicht geprüft und sind dementsprechend auch nicht amtlich gekennzeichnet (die Angabe < 0,5 Joule ist kein amtliches Beschußzeichen). Vergl. auch Ausführungen zu Softairwaffen bei LexDeJur.

    Um die Frage zu klären wäre interessant, woraus sich Deine Interpretation ableitet und in welchen Rechtsnormen das nachzulesen ist.


    viele Grüße

    Andreas

  • Das ist im Prinzip auch richtig, jedoch muss eine Stelle ja erstmal prüfen, ob die importierte (vermeintliche) Schusswaffe auch unter 0,5 Joule bleibt.

  • Das ist im Prinzip auch richtig, jedoch muss eine Stelle ja erstmal prüfen, ob die importierte (vermeintliche) Schusswaffe auch unter 0,5 Joule bleibt.

    Ich frage da gerne mal nach, bin mir aber sicher, daß der Zoll solche Erbsenpistolen nur nach Augenschein prüft, und das Beschußamt wird sich nicht für die Freigabe von Spielzeugen einspannen lassen. Für den Import von Spielzeugen reicht eine Herstellerdeklaration wie das CE-Zeichen, oder eben der Aufdruck 0,5 Joule.

    Möglich, daß in Einzelfällen bei Verdacht auf falsche Kennzeichnung eine Prüfung stattfindet.


    viele Grüße

    Andreas

  • Schon mal von jemandem gehört, der sich AS Waffen direkt aus China bestellt?
    Hier geht's logischerweise um HongKong.


    Sorry, aber seit 1999 gehört Hong Kong wieder zur VR China - auch wenn Hong Kong wie Schanghai eine Wirtschaftssonderzone mit teilweise niedrigeren Handelsschwellen ist, gelten auch dort weitestgehend die Gesetze der VR China.
    Daher ist eine Bestellung in Hongkong auch eine Bestellung in China. ;)

    Was für die Softair-Interessierten von Interesse sein dürfte, ist ob wegen Wirtschaftssonderzonenregelung in Hong Kong ansässige Softair-Hersteller dort legal fertigen dürfen oder ob da auch das Waffenherstellungsverbot der VR China gilt?
    Falls auch in Hong Kong die Softairherstellung illegal ist, werden die Hersteller Ares, Classic Army, G&P, King Arms und Real Sword wie die bekannten chinesischen EX-Softair-Hersteller wie Cyma, DBoys, AGM, etc., pp. ebenfalls bald Geschichte sein. Für die Softair-Händler in Hong Kong dürfte bezüglich der Softair-Waffen und dort waffenrechtlich relevanter Teile es dann ebenso düster aussehen.

  • Das ist im Prinzip auch richtig, jedoch muss eine Stelle ja erstmal prüfen, ob die importierte (vermeintliche) Schusswaffe auch unter 0,5 Joule bleibt.

    So ist es. Kann ja jeder sich auf seine 400FPS AEG ein CE-Kennzeichen kleben lassen. Und ich sag euch eins, ein Zöllner wird das Ding totsicher prüfen lassen bevor er es auf gutdünken rausgibt. Zumal die in 9/10 Fällen ohnehin 0 Ahnung von AS haben.

    Und Hong Kong gehört nur auf dem Papier wieder zu China. Sie haben immernoch ihre eigenen Gesetze, Pressefreiheit usw. Deshalb ist AS in Hong Kong auch ein boomender Wirtschaftszweig und im Reste Chinas verboten ;) Von daher ist Hong Kong immernoch als autonome Zone anzusehen.

  • Hong Kong mag ja immer noch eine autonome Zone sein. aber viele der Waren die dort gehandelt werden, werden in VR China gefertigt. Das war auch schon früher so. Und was nützen einem Händler in HK die freiesten Gesetze wenn er keine Ware mehr aus der VR bekommt.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!