Verboten oder nicht + Polizei Beweis

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.060 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2010 um 12:46) ist von Dosenrafioli.

  • Es geht um ein Taschenmesser. Es ist ein Taschenmesse weder Spring noch Fall. Es hat auch keine Festehende Klinge.

    Aber Trotzdem gibt es Leute die sagen es ist verboten weil sie einach zu Dumm sind.

    Der Eine ist einfach ein Schwätzer. Der andere macht ne Ausbildung beim Ordnungsamt. Der vom Ordnungsamt hat der totalen Überblick. Misst ob die klinge länger als seine Handbreite ist und behauptet es wäre Illegal.

    Das Messer ist gemeint:
    http://www.eknives.de/Taschenmesser/…3-cm::3635.html
    Übrigens die Klingenlänge ist hier Falsch angegeben sie beträgt nur 10,5 cm.


    Ich brauch aber nen richtigen Beweis. Kann ich diese Geier mit aufs Polizeirevier schleppen und dort einen Beamten fragen. Anders glauben die mir das nicht. Die sind einfach geistig weg. Der eine behauptet das ein geöffnetes Klappmesser als Festehende Klinge gilt.

    Grüße an die besten User im Board: :huldige: PINKERTON :huldige: Cannyblue:huldige:

  • § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen



    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Fertig.
    Handbreit oder nicht ist vollkommen egal.
    Ein einfaches Klappmesser kann wenn dir danach ist, Armlang sein...wird eben nur unhandlich und wohl dann als Hiebwaffe durchgehen.
    Ansonsten spielt die Messerlänge bei einem Klappmesser keine Rolle.

    Gruß Phex V

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Zitat

    Aber Trotzdem gibt es Leute die sagen es ist verboten weil sie einach zu Dumm sind.

    Der Eine ist einfach ein Schwätzer. Der andere macht ne Ausbildung beim Ordnungsamt. Der vom Ordnungsamt hat der totalen Überblick. Misst ob die klinge länger als seine Handbreite ist und behauptet es wäre Illegal.


    Das ist ja mein Reden. Wahrscheinlich sind die wenigsten Sac hbearbeiter wirklich im Waffenrecht sachkundig.

    Dein Fall ist ja einfach - WaffG zeigen und fragen wo sie denn bitte das Messer einordnen würden.

  • Im Klartext: ICH DARF ES FÜHREN



    YEP!
    *

    Ausnahmen sind natürlich Waffenverbotszonen (z.B. Hamburg, Bremen) oder dort wo der Eigentümer das Mitführen von Waffen nicht gestattet (z.B. öffentliche Verkehrsmittel).

    Und trotzdem bist Du nicht davor gefeiht, dass Dir ein oberschlauer Ornungsmann das Ding wegen "illegal" abnimmt (oder fragt, ob Du dafür einen kleinen Waffenschein hast).

    Darum: Viel Glück!


    :* ohne Gewähr!

    Fördermitglied des VDB.

  • Sagen wir mal er nimmt es mir weg weil er denkt das ist verboten. Bekomme ich es irgendwie wieder zurück

    Grüße an die besten User im Board: :huldige: PINKERTON :huldige: Cannyblue:huldige:

  • Unterscheide - Führen verboten oder verbotener Gegenstand.
    Aber so wie ich das sehe, ist bei dem Messer weder das eine noch das andere verboten.

  • Sagen wir mal er nimmt es mir weg weil er denkt das ist verboten. Bekomme ich es irgendwie wieder zurück

    Normaler Weise schon. Aber das kann dauern. Zum Teil mehrere Monate.
    Und selbst dann ist noch nicht einmal gesagt, dass man das Ding (unbeschadet) wieder bekommt.
    Kann sein, dass das mehrere Leute dran rumgespielt haben oder das Ding doch "hoppla!" der Vernichtung zugeführt wurde, usw.

    Darum besser keine guten Erbstücke mitnehmen.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich kenn das Spielchen mit nem kollegen...... der meinte auch, mein messer an seine hand halten zu müssen und mir dann ein "Du weisst ja, daß das verboten ist" zuzuflüstern.
    Also, das mit dem messen der Handbreite ist totaler Quark....... jeder hat unterschiedlich große Flossen.
    Demnach müsste im Gesetz ja stehen "Die klingenlänge darf nur handbreit von Herrn Müller, beispielgasse 5 ind 12345 Musterhausen sein".

    Dein Kumpel, der ja noch in der Ausbildung ist, darf eh NIX, bevor er fertig ist.
    Und so wie es aussieht, sollte er mit Ratschlägen und sowas sehr vorsichtig sein, bis er damit fertig ist.

    Du kannst Dir ja hier bei Co2 das Waffg runterladen. Schau Dir da mal genau §42a an.

    Im Gesetz steht folgendes:
    "(1) Es ist verboten


    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    zu führen."


    Dein Messer ist zwar feststellbar, aber ohne Klingenheber oder Thumb-Hole (Daumenloch) nicht als einhändig zu öffnend vorgesehen. Soweit ich diese Messer kenne, ist da auch extra diese Nagelrille zum öffnen.

    Ein feststehendes Messer isses bauartbedingt (eben Klappmesser) ja auch nicht.


    Also ist es völlig legal zu tragen (führen).
    Selbst das dicke Pohl-Force Alpha ist ohne montierten Klingenheber legal.

    Sollte er das gute hübsche Stück wirklich schon eingesackt haben....... würd ich ihm diesen paragraphen mal unter die nase halten und ihm sagen, er soll das Ding wieder beschaffen, oder Du forderst von ihm Ersatz.
    Ob nun bei bereits erfolgter Zerstörung eine Klage auf Schadenersatz oder er Dir dann eins neu kaufen muss oder wie auch immer, lass ich mal offen.


    P.S.:
    Lediglich bei Springmessern gibt es eine max Klingenlänge von 8cm.
    Und auch hier gilt der obere Paragraph: Einhändig zu öffnen ja (Springfunktion), dann aber ohne Verriegelung im offenen Zustand.
    Beispiel wären hier die Speedlock CURTING, die extra für diesen Paragraphen geändert wurden.
    Auch muss die Klinge Seitlich aus dem griff heraus-schnellen, nur nicht geradlinig.

  • Hi. Da wir hier grad beim Thema sind würde ich auch gerne was fragen.
    Ich würde gerne wissen, ob man dieses Messer legal führen darf:
    http://www.sportwaffen-schneider.de/product_info.p…oducts_id/21699

    Dazu habe ich mir grad die entsprechenden Texte hier im Lexikon durchgelesen. Demnach würde ich sagen, es müßte es legal sein (feststehende Klinge unter 12cm, und ich würde es nicht als Kampfmesser einstufen...aber wer bestimmt das?).
    Da es da aber immer noch hier und da böse Stolpersteine gibt und ich auch nicht sicher bin ob die beschriebenen Gesetze aktuell sind, würde ich gerne mal einen Experten fragen.
    Weswegen ich auch noch rechtliche Bedenken habe ist, weil ja der Zeigefinger in der Aussparung der Klinge liegt....

    Danke im Voraus für Eure Hilfe!


  • ... und ich auch nicht sicher bin ob die beschriebenen Gesetze aktuell sind, ....

    Weswegen ich auch noch rechtliche Bedenken habe ist, weil ja der Zeigefinger in der Aussparung der Klinge liegt....


    Ganz einfach wäre es gewesen, nachzusehen, (der Paragraph wurde ja mehrfach angegeben).

    http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_W.html

    in Service vom Bundesministerium für Justiz, die werden es ja wohl wissen.

    Noch ne kleine Info: Man kann dort die Gesetze als PDF runterladen.

    WaffG Seite 29 befindet sich DER wichtige Paragraph hierfür.


    Und im Gesetz steht nix dazu, ob man irgendwo irgendwelche Finger durchstecken kann. (Was och aber nicht empfehle, da bei einem verdrehen vom messer der Finger schnell mit ab sein kann).

  • Hm... Böker bezeichnet es als "taktisches Einsatzmesser" - ein Richter KÖNNTE (muß nicht) es daher als Kampfmesser einstufen und damit wäre es trotz <12 cm Klinge mit Führverbot belegt... :thumbdown:

    Link: http://www.boker.de/fahrtenmesser/…er/02BO261.html

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Da wäre das BKA mal gefordert mit der Aussage, was ein Kampfmesser ausmacht, so daß man KLAR entscheiden kann: DAS ist ein bzw. kein Kampfmesser... :rolleyes:

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  • Diese Geschichte mit der Handbreiten-Klingenlänge läuft mir auch ständig übern Weg.

    In Österreich ist dies angeblich so. Mein ehemaliger Kollege, ansässig seit 40 Jahren in Oberösterreich erzählt mir hier immer Geschichten.

    Aber für deutsche Landen komplett unerheblich!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Ich nehme mein Messer auch immer mit auf den Campingplatz.
    Ich brauch das zum Schneiden, Anmachholz Hacken, fürs Brot oder fürs Grillfleisch.
    Der eine Sagt dazu Kampfmesser, für mich ist das ein Brot und Grillfleischmesser.
    Das trage ich dann auch bei mir.
    Wenn ich dann wieder nach Hause fahre, brauche ich das Messer nicht mehr am Mann.
    Dann wird das wieder eingepackt und liegt beim Besteck.
    Wo ist denn jetzt der Unterschied zwischen einem Brotmesser, Kampfmesser, Käsemesser oder Fleischmesser? :pinch:

  • Ach...
    bringt unsere Behörden nicht noch auf Ideen, sonst gibts bald ein Messer Anscheinsparagraphen. Gut geschrieben Steffi, ich handle genauso. Blödsinn das ich mein 20cm Schinkenmesser nicht mehr führen darf weil mal ein Polizist oder was das war falsche Aussagen gemacht hat. Ich glaube auch kaum das jemand was gegen ein Messer sagt wenn man das beim campen, im Wald etc. führt. Nur das führen in städten will man wohl so unterdrücken... und das finde ich ok. Da brauch niemand eine Machete oder ein "Kampfmesser". Dort reicht immer eins mit 12cm Klinge...

    Gruß, David

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    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.