Waffenrecht in Frankreich

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 5.812 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Juli 2010 um 12:51) ist von LEP FAN.

  • Hey Leute,

    ich hab eine Frage und zwar:

    "Ist das Führen einer Softair über 0,08 Joule in Frankreich erlaubt?"

    In Frankreich ist nämlich der Erwerb von Softairs über 0,08 Joule nur an Volljährige gestattet.
    Wikipedia sagt dazu folgendes:

    "Softairwaffen mit einer Mündungsenergie von 0,08 bis 2 Joule dürfen nur an Volljährige verkauft werden"

    in Österreich ist dies auch der Fall, nur dort darf man eine Softair mit mehr als 0,08 Joule auch als Minderjähriger mit sich führen.

    Dazu sagt die Enzyklopädie:
    "Vorschriften die das Führen einer Airsoftwaffe betreffen gibt es in Österreich nicht."

    Also, kennt sich da vllt jemand mit aus, oder weiß wie das dort geregelt ist?

    Vielen Dank für nützliche Antworten.

    Gruß

  • Man müsste zudem herausfinden, ob es im französischen Waffenrecht einen Begriff analog zu der deutschen Bedeutung Führen einer Waffe.. gibt.

  • Hm, aber es sollte doch theoretisch einen Unterschied zwischen dem "Erwerb" und dem "Mitführen" geben, oder?

    Und wenn das Mitführen im Gesetz nicht mit aufgeführt ist, kann man dann sagen, dass nur der Erwerb an Volljährige gestattet ist,
    das Mitführen jedoch (aufgrund des fehlenden Gesetzes) auch an Minderjährige gestattet ist?

  • Ich habe keine Ahnung. Ich weiß nur, dass in Frankreich Privatwaffen mit Kalibern militärischen Ursprungs verboten sind. Ähnliches gilt in Italien.
    Das ist aber nur für Jäger und GK-Sportschützen wichtig, die mal dort mit Waffe hinfahren.

    Interessiert mich am Rande: Wozu willst Du eine 0,08 Joule Softair führen?

  • Softairwaffen gibt es da auf dem Jahrmarkt an nahezu jeder Los-/Schießbude zu gewinnen und werden selbstverständlich sofort ausgepackt und geführt. Auch von Minderjährigen, bzw. gerade von denen.
    Weil meistens auch ein Laser mit dabei ist, sieht man in Jahrmarktnähe abends immer rote Punkte auf Hauswänden und der Rückseite von Passanten..., ob das allerdings legal ist interessiert den Franzosen i.d.R. nicht. Als Ausländer würde ich das vorsichtshalber nicht tun.

  • Was Wikipedia sagt, sollte man leider nicht immer allzu ernst nehmen. Dort steht zum Beispiel:


    Die Aussage betreff Österreich würde für mich so lauten, dass ich mit meiner M4 auf der Schulter durch die Straßen spazieren kann, aber glaub mir, das willst du bei den Beamten hier in Wien und Österreich sicherlich nicht ausprobieren!
    (die schießen sehr gern und sehr viel... xD)

  • Ist doch recht einfach.

    Mit dem Begriff "Erwerb" ist auch der Besitz gemeint. Da ist es vollkommen unerheblich, ob das österreichische Waffenrecht keine Bestimmungen zum Führen von Airsoft-Waffen hat.
    Bist du unter 18 und rennst mit ner Knifte über die Strasse, die du erst ab 18 besitzen darfst, dann kriegst du auf den Sack.
    Verstehe nicht, was es da zu fragen gibt.

    In Frankreich verhält es sich meines Wissens nach so, dass man genrell keine Waffen oder "Waffen nachbildene Gegenstände" (dazu würde ich Softairs zählen) ohne Erlaubnis führen darf.
    Deshalb sind in Franzenland wohl auch diese durchsichtigen Pistolen recht beliebt.
    Ist aber nur meine Vermutung, und das, was ich vom Hören-Sagen weiss.
    Da du aber offensichtlich noch nicht 18 bist, ist das egal, da du dir da ja garkeine Knarre kaufen darfst. Und wenn du das Mami oder Papi erledigen lässt, und die Bullen dich packen, haben deine Eltern ähnliche Probleme wie in Deutschland. UND DAS WEISS ICH SICHER!

    Grüße

  • JoSchreck...
    hier mal was zum Nachlesen, ist zwar in Französisch - aber dafür gibt Google...

    http://www.armurerie-lavaux.com/legislation.php

    Gruss terracan

    Und hier noch was zum Thema Softair...
    http://www.softairforum.de/Wo_ist_Airsoft_legal.html


    Deine Frage eine Softair führen - gegen wen willst Du einen auf dicke Hose machen... ?(

    Nicht falsch verstehen - aber ist schon ein bischen sinnfrei...

    Einmal editiert, zuletzt von terracan (26. Juli 2010 um 00:42)

  • @vienna:
    Du bist Ösi oder?
    Dann darfst du das, sofern das Gewehr erwerbsfrei ist.
    Aber wie du ja schon selber geschrieben hast:
    Man sollte es sich überlegen, da die Bullerei entsprechend reagieren wird. ;)

    Grüße

  • Darf ich das wirklich? Und wieso wird selbst empfohlen, den Karton mit der ASG drin in Schwarzer Folie zu verhüllen.

    Ich lebe in Österreich, richtig. Bin aber Deutscher. Trotzdem gelten die Ösigesetze für mich.

    Kann hier einer das bestätigen, dass ich theoretisch mit roter Kappe drauf und natürlich (!) ohne Magazin drin, mit der ASG so herumspazieren dürfte? Glaub ich kaum...kann ich mir nicht vorstellen.

    Ein Bekannter hat mir mal erzählt, dass er seine ASG in der Tasche transportierte, die Polizei ihn wohl kontrollierte, er die Tasche aufmachen sollte, vorher aber "gewarnt" bzw. gesagt hat, was drin war und als er es dann geöffnet hat, wohl einige Läufe von Pistolen auf ihn gerichtet wurden. oO

  • @Vienna:

    Ja Mäuschen, dürftest du. Und du müsstest weder ne rote Kappe drauf machen, noch das Magazin entfernen. Legal ist es. Da aber nen "KWA M4" nicht ohne weiteres von einem "COLT DEFENSE M4" zu unterscheiden ist., müsstest du damit rechnen, dass dich ein gewissenhafter österreichischer Polizeibeamter ohne Warnung über den Haufen schiesst.
    Dass der dann Ärger am Hals hat und auf deinem Grabstein steht "Es war nur ne Softair..." dürfte nen recht schwacher Trost sein.
    Es verhält sich in Österreich wie in den meisten Staaten der USA: Darf man, wenn man aber Hirn im Kopf hat lässt man es. Wie sagte ein Freund von mir aus den USA: "The worst thing is, you even CAN'T shoot back..." ;)
    Was deinen Freund betrifft: Wenn ich mich nicht total irre, kam es in der jüngeren Vergangenheit in Österreich des öfteren zu Schiessereien, bei denen Polizisten tötlich verletzt wurden. Da ist es nicht verwunderlich, dass die höchst angespannt sind, wenn sie so nen Fund machen. Die Warnung deines Freundes dürfte nur bewirkt haben, dass die Beamten ihre Waffen nur noch schneller gezogen haben.
    Im ernst. Wenn die nen Auto mit nem Mann anhalten und der sagt: "Die Bombe im Kofferraum und die 800 Liter Chlorhexan sind nur ne Atrappe" werden die Polizisten den auch nicht ohne weiteres ziehen lassen.
    Frag doch deinen Freund mal, ob er seine Waffe noch hat. Wenn ja ist deine Frage beantwortet (wenn nein übrigens auch ;-)):
    Man darf in Österreich Softair's in der Öffentlichkeit führen, muss aber damit rechnen, dass die Polizei reagiert, da sie die Airsoft nicht von einer scharfen Waffe untscheiden können, welche man NICHT führen dürfte.

    So, hoffe das konnte dir ein wenig weiterhelfen ;)

    Beste Grüße

  • Es ist verständlich, dass die Polizei entsprechend reagieren wird. Deswegen ist es ja auch in Deutschland gesetzlich verboten "Anscheinwaffen" in der Öffentlichkeit frei sichtbar zu tragen. Mal abgesehen davon das 80Millionen Einwohner im Verhältnis zu 8 Millionen (Grob geschätzt) schon ein deutlicher Unterschied ist von der Anzahl der Leute, auf die man ein Auge werfen muss.


    Ist eh besser und optimaler sie in einer Tasche zu transportieren. Kann sie nirgendwo anecken in der Ubahn oder wo auch immer.

  • So seh ich das auch.
    Zudem werden die wenigsten sagen: "Boah ist der cool". Die meisten werden denken, was das für ein Idiot ist, der nen Sturmgewehr durch die Innenstadt schleppt.
    Und spätestens wenn die Bullen einen auseinandernehmen ist das eh vorbei mit der "coolness" ;)

    Grüße

  • Hallo,

    so also um mal etwas klarzustellen. Mit "führen" meine ich nicht dass man mit der Waffe im Anschlag durch das Kaufhaus rennt und Counter Strike spielt.
    Damit ist nur gemeint, dass ein Minderjähriger die Waffe in seinem Rucksack, oder in einer Sporttasche (natürlich den entsprechenden Regelungen wie Magazin und Munition extra usw.) transportieren darf, ohne bei einer Kontrolle, Probleme mit der Polizei zu bekommen.

    Und es könnte ja sein, dass mit diesem Thema in Frankreich schon jemand Erfahrung gemacht hat und mir somit vielleicht sagen kann, wie das dort geregelt ist. Ob das führen einer solchen Softair für Minderjährige erlaubt ist oder auch nicht, wie auch immer.

    Vielen Dank

    Gruß JoSchreck

  • Gut.

    Dann stellen wir nochwas klar ;)

    Die von dir genannte Tätitikeit nennt man "trans-por-tie-ren".
    Das darfst du überall, sogar in Deutschland, Frankreich und Österreich.

    Als führen versteht man unter juristischen Aspekten das tragen einer Waffe im feuerfähigen und griffbereiten Zustand.

    Bleib aber dabei, dass du eine Softair über 0,5 Joule (egal ob Deutschland, Frankreich oder Österreich) als Minderjähriger weder "führen" noch "transportieren" darfst. Du darfst sie schlichtweg nicht besitzen. Und jeder der sie dir zugänglich macht, macht sich ebenfalls strafbar.

    Ansonsten ist der Transport in in einer Tasche, einem Koffer, oder -von mir aus auch- in ner Alditüte erlaubt, sofern die Waffe entladen ist und das Magazin entfernt ist.


    Grüße

    EDIT: Mit dem Thema hab ich in Frankreich in sofern Erfahrungen gemacht, als das du auch dort Softairs über 0,5 Joule erst ab 18 erwerben und besitzen darfst.

  • erst ab 18 erwerben und


    Und "erwerben" heist nicht nur Kaufen.

    Geschenkt bekommen, geklaut, vom Freund ausgeliehen, beim Bruder aus dem Schrank genommen u.s.w zählt da auch als erwerben.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!