Waffenbeförderungsschein ?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.175 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2010 um 17:30) ist von Bogenschuetze.

  • habe kürzlich von einer person aus eine schützenverein gehört das man zum transport von luftgewehren so einen waffenbeförderungsschein braucht ? stimmt das und auf welche waffen trifft es zu ?

    am liebsten wäre mir das wenn ihr eure aussage mit einem paragraphen belegen könntet

    habe von der person recht konfuse dinge gehört, das es mit als privatperson generell verboten ist ein luftgewehr zu befördern, solnage ich nicht im besitz dieses waffenbeförderungsscheins bin.

    also nichts mit schloss und kiste und alles gut.

    welche aussage stimmen denn nun ? und kan man das durch gesetzeszitate belegen ?

    schonmal vielen dank im vorraus

  • Da wollte dich wohl jemand auf den Arm nehmen?
    Ich staune immer wieder über so viel (UN) kenntnis (höflich ausgedrückt) unter den Schützen.
    Oder war da gerade 1 April?

    Obba Gerrit

  • https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    Waffengesetz (WaffG)
    Unterabschnitt 2 - Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    1. ...
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    Das gilt für jede Art von Waffen, auch für Luftgewehre, Butterfly-Messer, Kampfpanzer und Unkonventionelle egal ob A, B oder C (natürlich nur, wenn man diese auch besitzen darf).

    Edit: Mich würde mal interessieren, wer so eine Blödsinn erzählt. Kannst Du mal den Namen nennen? Eventuell vollständig mit Adresse und Schützenverein?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus2240 (11. Mai 2010 um 18:05)

  • Das gehört wohl in die Abteilung "Veräppelung", wie auch

    - 12er Getriebesand (rot)
    - 18'er Putzlappen
    - 3 % Zinsfuß
    - Amboßfett
    - Amboßklangfett
    - Ameisenkniefett
    - Ankörnpunkte
    - Anlaßfarbe
    - Benzolringe
    - Bogenschnur
    - Böschungshobel
    - Dieselflex
    - Eimer für den Spannungsabfall
    - Ersatzborsten für den Ölpinsel
    - Ersatzluftblase für die Wasserwaage
    - Feierabendschablone
    - Feilenfett
    - Fertigfugen ("...hol mal'n Paket 24er Fertigfugen!")
    - Frequenzbiegezangen
    - Gewichte für die Wasserwaage
    - Gewindeinnenpinsel
    - Gleichstromtrafo
    - goldenes Augenmaß
    - helles Amplituden-Fett (mit Sinus-Schoner)
    - Keilriemenfett
    - Kolben-Rückzugsfeder
    - Kolbeninnenbeleuchtung
    - Kompaßschlüssel
    - Krümmerschauglas
    - Lufthaken
    - Ofenrohrgewindekitt
    - optische Achse
    - Packung Zündfunken
    - Quecksilbermagnet
    - Schlüssel zum Verfügungsraum
    - Schweres Wasser
    - Siemens-Lufthaken
    - Steuerhinterziehungsformulare
    - Tankinnenbeleuchtung
    - Unterputzfräser (zum unauffälligen Kabelverlegen)
    - Vergaser-Lampe
    - Wasserstrahlbiegezange
    - Wasserwaagengewichte
    - Messingmagnet
    - Schmelzkammerschlüssel
    - usw.


    Und falls es die Spezis wirklich nicht besser wissen sollten:
    Ein freies Luftgewehr (unter 7,5J und mit :F: ) darf jeder Volljährige (ü18) transportieren.

    Zum Transport von WBK-pflichtigen Luftgewehren bedarf es zudem der Waffenbesitzkarte (WBK) und eines vom Bedürfnis umfassten Grundes: das ist im Allgemeinen der Hin- oder Rückweg zum//vom Schießen, bzw. Büchsenmacher.

    Fördermitglied des VDB.

  • du hast das wichtigste vergessen, die Zündfunkenrückholfeder ohne die ist ganz schnell Schluß mit lustig ...

  • Du hast den Stecknadelsamen vergessen :lol:

    Edit:

    Das WLAN-Kabel dürfen wir auch nicht vergessen.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (11. Mai 2010 um 21:37)

  • Klar braucht man einen WBS und einen WBK ( WaffenBeförderungsKoffer ).

    Nee, natürlich, noch, nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Die sind am geilsten :laugh: :laugh: :laugh:

    12er Getriebesand
    Amboßfett
    Ankörnpunkte
    Dieselflex
    Eimer für den Spannungsabfall
    Ersatzborsten für den Ölpinsel
    Ersatzluftblase für die Wasserwaage
    Feilenfett
    Gewichte für die Wasserwaage
    Gewindeinnenpinsel
    Gleichstromtrafo
    helles Amplituden-Fett (mit Sinus-Schoner)
    Krümmerschauglas
    Ofenrohrgewindekitt
    Unterputzfräser (zum unauffälligen Kabelverlegen)
    Wasserstrahlbiegezange
    Messingmagnet
    Packung Zündfunken
    optische Achse
    Keilriemenfett

  • Zitat

    Original von Markus2240

    Edit: Mich würde mal interessieren, wer so eine Blödsinn erzählt. Kannst Du mal den Namen nennen? Eventuell vollständig mit Adresse und Schützenverein?

    Ja, genau das wäre interessant zu wissen. Ich hoffe, derjenige nimmt keine Sachkundeprüfungen ab! :crazy2:

    Und noch eins (Zitat, leicht abgeändert):

    "Wenn man einmal in den Statistiken schaut, wie viel Menschen jährlich bei Autounfällen sterben, relativiert sich die Möglichkeit durch eine Schusswaffe umzukommen.

    Aufgrund dessen reagierte jetzt die Regierung:

    Neues Kraftfahrgesetz tritt am 01.06.2010 in Kraft.

    Nach der Amokfahrt eines 22-jährigen Pforzheimers auf der A8 zwischen Stuttgart und Ulm, bei der acht Menschen getötet wurden und 26 Personen zum Teil schwer verletzt wurden, hat sich die Regierungskoalition in einem Krisengespräch auf einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kraftfahrwesens in Deutschland geeinigt. Danach soll ab dem 01.06.2010 der Besitz von Kraftfahrzeugen reglementiert sein.

    Zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs muss künftig ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Für Rennsportler kann eine blaue Fahrzeugbesitzkarte ausgestellt werden, wenn diese in einem anerkannten Rennverband eine international praktizierte Disziplin ausüben. Das Rennfahrzeug darf dann zwischen dem Wohnsitz des Rennsportlers und dem Trainingsgelände auf direktem Wege transportiert werden, allerdings nur unbetankt und nicht zustiegsbereit. Kraftstoff und Fahrzeug sind auf jeden Fall getrennt aufzubewahren.

    Zum Führen eines Fahrzeugs in der Öffentlichkeit benötigt man in Zukunft einen Beförderungsschein. Dieser wird auf zwei Jahre ausgestellt und kann dreimal verlängert werden. Als Inhaber des Beförderungsscheines kommen nur gewerbliche Personenbeförderer in Frage sowie Personen mit einem Beförderungsbedürfnis, welches das der Allgemeinheit wesentlich übersteigt. Ein Mitarbeiter des Innenministeriums sagte, man solle sich da keine unerfüllbaren Hoffnungen machen. Im Normalfall sei man bei den professionellen Personenbeförderern besser aufgehoben. Ausnahmen würden wohl nur für Personen mit signifikantem Bedarf gemacht, etwa Politiker oder Prominente. Der Normalbürger solle sich in dringenden Fällen ein Taxi rufen und ansonsten den Bus nehmen.

    Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h können nach dem 01.06.2010 von Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis erworben werden. Zum Führen dieser Fahrzeuge in der Öffentlichkeit benötigt man allerdings einen kleinen Beförderungsschein, der auf Antrag von der zuständigen Kreisbehörde an zuverlässige Personen ausgestellt wird.

    Das Bundesinnenministerium sagte vor Journalisten, angesichts der zunehmenden Amokfahrten von geistig verwirrten Menschen müssten nun Konsequenzen gezogen werden, um die Gesellschaft vor weiteren Schäden zu bewahren. Es sagte wörtlich: "Wir sind fest entschlossen alles Notwendige zu tun, um die innere Sicherheit in unserem Land zu erhöhen." In Anbetracht der Tatsache, dass zuletzt der Bundesnachrichtendienst vor Anschlägen mit Autobomben durch islamische Fundamentalisten gewarnt hatte, hätte man nicht länger tatenlos zusehen können. Nun gehe es darum, den illegalen Kraftfahrzeugbesitz durch Kontrolle des Zustroms an legalen Fahrzeugen in den Griff zu kriegen. Die Devise müsse in Zukunft lauten: "Sowenig Fahrzeuge als möglich unters Volk!" Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes sei als künftige Handlungsgrundlage für Ministerien und Ämter bereits in Arbeit.

    Sprecher nahezu aller Parteien begrüßten den Gesetzentwurf in seltener Einmütigkeit. Der Pressesprecher einer Partei machte deutlich: "Es wurde höchste Zeit, dass bei uns nicht mehr jeder mit seinem Schlitten rumheizen darf." Ohne den neuen Gesetzentwurf drohten in Deutschland sonst bald "französische Verhältnisse".

    Lob für den neuen Entwurf gab es auch aus dem Familienministerium: Statistiken belegten eindeutig den Zusammenhang zwischen Kraftfahrzeugbesitz und dem erhöhten Risiko für Familienmitglieder, Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden. Damit sei bewiesen, dass jeder Kraftfahrer seine Familie in unzumutbarer Weise gefährde. In einer Pressekonferenz des Umweltministeriums sagte der Minister, es sei überfällig gewesen, die nicht mehr tragbaren Umweltbelastungen durch den Individualverkehr endlich in den Griff zu bekommen. Er gehe davon aus, dass es für den Markt an alternativen Fortbewegungsmitteln wie Rollschuhen oder Fahrrädern zu sehr positiven Effekten kommen werde.

    Auch international sind Bestrebungen auszumachen, den Individualverkehr weltweit einzudämmen. Hauptakteur in diesem Bemühen ist Japan mit seinem Totalverbot für Kraftfahrzeuge. Presseberichten zufolge hat dort selbst die japanische Mafia Schwierigkeiten, in den Besitz von Fluchtfahrzeugen zu gelangen. Vorrreiter in Europa ist in dieser Sache einmal mehr England. Dort existiert seit 1999 ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht kleiner als 7,5 t. Man erwartet bis zum Jahr 2006 eine Senkung der Verkehrsopfer um bis zu 98,7%.

  • Guter Text. Jedem Mensch den man das zeigt wird wohl sagen, was für ein Schwachsinn und wie absurd das doch ist. So etwas wäre doch nicht machbar.
    .
    ... Das hätten bestimmt vor 100 Jahre auch alle gesagt wenn man ihnen das heute WffG vorlegen würde. Nur leider steht es heute genau SO um die Waffen.

  • Pokerboy:

    :new11:

    Ergänzend noch: Der Besitzer/ Halter von Kraftfahrzeugen muss nachweisen, dass er innerhalb eines Jahres mindestens 18x vollgetankt hat, um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten.

    Noch ist fraglich, ob dies für jedes Fahrzeug gilt und ob auch Oldtimer 18x im Jahr zur Tanke müssen.

    Fördermitglied des VDB.

  • *lol*
    Man sollte der Bundesreg(lement)ierung nicht auch noch die direkten Vorlagen für die Gesetzesänderungen liefern! :ngrins: ;)

    PS: Kann das mal jemand in Stein meißeln? In vielleicht 20 Jahren gilt der Verfasser dann u.U. als Prophet...

    :(

    Grüsse und so... ;)

  • Zitat

    Original von Weihrauch HW77
    habe kürzlich von einer person aus eine schützenverein gehört das man zum transport von luftgewehren so einen waffenbeförderungsschein braucht ? stimmt das und auf welche waffen trifft es zu ?


    Aaaach, wer sowas behauptet soll das Gesetz dazu zitieren können. Da hat wohl einer nicht richtig gelesen. Wahrscheinlich meint er:

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
    ...
    3.von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er
    ...
    b)als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,
    ...
    den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;
    ...

    Damit ist ausschließlich gemeint, dass ein Mitglied eines Vereins ohne WBK dennoch an einem Wettkampf außerhalb des Vereines mit der erlaubnispflichtigen Waffe teilnehmen darf und dazu die Waffe vorrübergehend in Besitz nimmt. Dazu muss der Verein den Schützen beauftragen. Das gilt nur temporär für ein bestimmtes zu benenndes Ereignis, wozu diese Waffe zwingend benötigt wird.

    Aber wie oben schon steht, geht es hier um erlaubnispflichtige Waffen und nicht im ein Luftgwehr. Denn ein Luftgewehr bis 7,5 Joule ist bedürfnis- und erlaubnisfrei (Sonderregelung Alte und DDR LG mal ungeachtet):

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) WaffG
    ...
    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Daher braucht es für den ordnungsgemäßen Transport eines LG keinerlei Erlaubnisse. Volljährigkeit genügt.

    Ansonsten gilt mein Satz 1!

  • Jo Pokerboy,

    witziger netter Text, kannte ich so gar net.

    Aber so ist es halt, traurig aber wahr so läuft es.

    Die hauen einem die Paragrafen um die Ohren die Behörden und Gerichte.

    Wenn so ein Quatsch Gesetz ist ( Dein text) dann muss man das Gesetz befolgen.

    Eine Person lernte ich kurz kennen 18 Jahre alt, hat sich mit einem Pocketbike auf öffentlicher Strasse erwischen lassen. Macht ja Spass so ein Ding.

    Früher 1979: Polizei: Ja, lass das mal sein- ist gefährlich für Dich.

    ---- alles wäre gut gewesen.

    Heute: 6 Tatbestände ( Fahren ohne Führer, keine Versicherung, kein Kennzeichen, Füherscheinsperre etc.

    ....ging alles vor Gericht.

    Ein Bekannter von mir hatte als Büchsenmacher 35 Jahre nen Waffenschein- ja den richtigen- echten.

    Gibts net mehr wegen Winnenden- sagte er. Wenn schon 35 Jahre gehabt bitte auf Lebzeit- die anderen 20 jahre machen den Braten auch net Fett.

    Aber er will notfalls vor Gericht mit rechtsschutzvers. für seinen waffenschein kämpfen aus Prinzip. .... nun gut.... ob er den wirklich braucht.... ist halt das haben wollen.

    Er sagte schon das er notfalls nebenberuflich ein Sicherheitsgewerbe anmelden will, Personenschutz und so.... quasi mal einmal im Monat eine Nacht Streife mit dem Privat- PKW fahren will.. *lol*

    Naja man sollte Tierarzt werden dann bekommt man sehr leicht nen Waffenschein fürs BTM- Gewehr etc. aber studieren wegen nem lappen ist dann doch zuviel des guten.

    LG


  • Mir fallen spontan noch: Vergaser Innentapete und verchromte Zündfunken ein :))

    -Signaturen werden überbewertet-

  • Einer noch:

    Transport nur in einem abgeschlossenen Behälter, der nur mit dem Grießheimer Schlüssel geöffnet werden kann *lol*

    (das dieser Klassiker noch nicht kam, Ihr werdet so langsam nachlässig ;) )

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (12. Mai 2010 um 16:36)