Für mich war das bisher kein Thema, ob alte oder neue GELBE WBK; die alte WBK werde ich eh nicht mehr bekommen.
Jedoch brannte gestern (im Verein) eine heiße Diskussion auf, was die neue Gelbe ggü. der alten für Vor- und Nachteile hat; ja dass es sogar besser sei, "gelbe Waffen" von der Grünen auf die neue Gelbe zu übertragen.
Dazu habe ich jetzt bei WO widersprüchliche Meinungen gehört (gelesen). Darum hier noch mal die Frage(n) ans Fachgremium.
Soweit ich das WaffG verstanden habe und wie ich es auch in den WaffVwV nachgelesen habe, sind laut §14.4 folgende Waffentypen auf Gelber WBK zu haben/ einzutragen:
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen (z.B. einschüssige Flinten u. Büchsen)
- Repetier-Langwaffen mit gez. Läufen (z.B. Karabiner, Unterhebelrepetierer)
- Einzellader-Kurzwaffen für Patronen (z.B. Freie Pistole)
- mehrsch. Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen/ Perkussionswaffen
Diese können ohne Bedürfnis und Voreintrag erworben werden, aber müssen binnen 14 Tagen der Behörde angezeigt und in die WBK eingetragen werden.
Vorraussetzung (vereinfacht dargestellt): der Antragsteller/ WBK-Inhaber muss einem anerkannten Schießsportverband angehören und bereits ein Bedürfnis (für andere Waffen oder diesen Ersteintrag) nachgewiesen/ genehmigt bekommen haben.
Nun gibt es wohl unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Waffen
a) der Sportordnung des Verbandes entsprechen müssen (erlaubt bspw. der Kyffhäuserbund mehrschüssige Perkussions-KW?)
b) der 2/6-Regelung (max. 2 Schusswaffen in 6 Monaten erwerben) unterliegt (lt. WaffVwV ja)
c) es Vor- oder Nachteile hat, Altbestände von der (alten) Grünen oder der alten Gelben auf die neue Gelbe zu übertragen und welche Konsequenzen das hat.
Ich persönlich sehe da keinen Mehrgewinn.
Höchstens, die 2/3-Begrenzung (2 KW, 3 LW) leichter zu "durchbrechen"; wobei bspw. ein Perkussionsrevolver, der . noch auf der (alten) Grünen WBK steht, ja nicht wirklich zum Kontingent der 2 Kurzwaffen (Grün) angerechnet werden kann. Und nachdem, was so gängige Praxis scheint, ist die 2/3-Begrenzung mehr Makulatur. Da liegt fast jeder Schütze drüber, der länger dabei ist (und eben nicht nur mit "gelben Waffen").
Also ich kann nicht sehen, welchen nennenswerten Vorteil (oder Nachteil) der Übertrag von einer alten gelben in eine neue haben soll (selbst wenn es die Behörde für umsonst macht). Die darauf stehenden Waffen sind dann ja Altbestand, werden also von der 2/6-Regelung nicht (mehr) berührt.
Auch ist es da unerheblich, ob die Waffen der aktuellen (zum dazugehörigen Verband passenden) Sportordnung passen; da ist - soweit ich das verstanden habe - entscheidend, dass die Waffen erlaubt sind (WaffVwV 14.4.3 "[…]Die erworbene Waffe ist in die Waffenbesitzkarte einzutragen, wenn ihr Erwerb erlaubt war.").
Also: sollte man seinen Altbesitz auf die neue gelbe umtragen lassen?
Welche Vor- und Nachteile gibt es?
DANKE!
Gruß,
Helge