(neue) Gelbe WBK: Bedingungen, Vor- und Nachteile?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 42.639 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Februar 2011 um 10:33) ist von Floppyk.

  • Für mich war das bisher kein Thema, ob alte oder neue GELBE WBK; die alte WBK werde ich eh nicht mehr bekommen.
    Jedoch brannte gestern (im Verein) eine heiße Diskussion auf, was die neue Gelbe ggü. der alten für Vor- und Nachteile hat; ja dass es sogar besser sei, "gelbe Waffen" von der Grünen auf die neue Gelbe zu übertragen.
    Dazu habe ich jetzt bei WO widersprüchliche Meinungen gehört (gelesen). Darum hier noch mal die Frage(n) ans Fachgremium. ;)

    Soweit ich das WaffG verstanden habe und wie ich es auch in den WaffVwV nachgelesen habe, sind laut §14.4 folgende Waffentypen auf Gelber WBK zu haben/ einzutragen:
    - Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen (z.B. einschüssige Flinten u. Büchsen)
    - Repetier-Langwaffen mit gez. Läufen (z.B. Karabiner, Unterhebelrepetierer)
    - Einzellader-Kurzwaffen für Patronen (z.B. Freie Pistole)
    - mehrsch. Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen/ Perkussionswaffen

    Diese können ohne Bedürfnis und Voreintrag erworben werden, aber müssen binnen 14 Tagen der Behörde angezeigt und in die WBK eingetragen werden.
    Vorraussetzung (vereinfacht dargestellt): der Antragsteller/ WBK-Inhaber muss einem anerkannten Schießsportverband angehören und bereits ein Bedürfnis (für andere Waffen oder diesen Ersteintrag) nachgewiesen/ genehmigt bekommen haben.

    Nun gibt es wohl unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Waffen
    a) der Sportordnung des Verbandes entsprechen müssen (erlaubt bspw. der Kyffhäuserbund mehrschüssige Perkussions-KW?)
    b) der 2/6-Regelung (max. 2 Schusswaffen in 6 Monaten erwerben) unterliegt (lt. WaffVwV ja)
    c) es Vor- oder Nachteile hat, Altbestände von der (alten) Grünen oder der alten Gelben auf die neue Gelbe zu übertragen und welche Konsequenzen das hat.

    Ich persönlich sehe da keinen Mehrgewinn.
    Höchstens, die 2/3-Begrenzung (2 KW, 3 LW) leichter zu "durchbrechen"; wobei bspw. ein Perkussionsrevolver, der . noch auf der (alten) Grünen WBK steht, ja nicht wirklich zum Kontingent der 2 Kurzwaffen (Grün) angerechnet werden kann. Und nachdem, was so gängige Praxis scheint, ist die 2/3-Begrenzung mehr Makulatur. Da liegt fast jeder Schütze drüber, der länger dabei ist (und eben nicht nur mit "gelben Waffen").

    Also ich kann nicht sehen, welchen nennenswerten Vorteil (oder Nachteil) der Übertrag von einer alten gelben in eine neue haben soll (selbst wenn es die Behörde für umsonst macht). Die darauf stehenden Waffen sind dann ja Altbestand, werden also von der 2/6-Regelung nicht (mehr) berührt.
    Auch ist es da unerheblich, ob die Waffen der aktuellen (zum dazugehörigen Verband passenden) Sportordnung passen; da ist - soweit ich das verstanden habe - entscheidend, dass die Waffen erlaubt sind (WaffVwV 14.4.3 "[…]Die erworbene Waffe ist in die Waffenbesitzkarte einzutragen, wenn ihr Erwerb erlaubt war.").


    Also: sollte man seinen Altbesitz auf die neue gelbe umtragen lassen?
    Welche Vor- und Nachteile gibt es?

    DANKE!


    Gruß,
    Helge

    Fördermitglied des VDB.

  • Es wird die Meinung vertreten, dass man alte im Besitz befindliche Waffen auf gelber WBK nicht umtragen lassen sollte bzw. muss. Das wurde früher mal mit der späteren Überprüfung des Bedürfnisses begründet. Das ist aber hinfällig, da seit der letzten Waffenrechtsänderung die Behörde zu jeder Zeit für jede Waffe einen neuen Bedürfnisnachweis verlangen kann.

    An sich stellt sich die Frage ob alte oder nach neunem Recht (§ 14/4 WaffG). Wird eine Gelbe ausgestellt, so muss sie entsprechend 14/4 erweitert werden. Jede vom Sportschützen neu erworbene Waffe wird ebenfalls nach 14/4 erworben.
    Das 2/6 Erwerbsstreckungsverbot bezieht sich auf alle vom Sportschützen erworbenen Waffen, egal, ob diese auf Grün oder Gelb eingetragen werden.
    Da die gelbe WBK eine Sportschützen-WBK ist (steht ja wörtlich drauf), impliziert das die sportliche Verwendung der eingetragenen Waffen.
    Die DWJ hatte mal einen Artikel, wo sie beschrieben hat, dass alle "gelben" Waffen zu einer Sportordnung passen müssen. Da der Gesetzgeber die Möglichkeit von Gastschützen auf fremden Anlagen mit eigener Waffe nicht verwehren wollte, reicht es aus, wenn die neu einzutragende Waffe zu einer SportO irgendeines Verbandes passt. Jedoch muss der Sportschütze das ggf. belegen können.
    So kann der Sportschütze, der eine neue gelbe WBK mit eingetragener KK Langwaffe hat, ohne weitere Bedürfnisbegründung ein GK Repetiergewehr usw. erwerben und eintragen lassen, obwohl er das in seinem Verein gar nicht schießen könnte.
    Für spätere Bedürfnisfragen ist es aber sehr sinnvoll, sich die Gastbesuche eines passenden GK-Standes auch im Schießbuch eintragen zu lassen.

    Somit bin ich der Meinung, dass die Änderungen 2003 bezüglich der gelben WBK im § 14/4 nur Vorteilhaft waren, denn die zulässigen Waffen sind ja erweitert worden.

    Für Neu-Ausstellung gilt: Neue, einmalige Bedürfnisbestätigung des Verbandes. Die Behörde muss die gelbe WBK entsprechend nach 14/4 erweitern. Die Neu-Ausstellung einer gelben WBK nach altem Recht - also ohne die bekannten Zusätze - ist unzulässig.

    Die Rückseite sollte um diesen Text ergänzt werden, wobei der Text auf der Vorderseite ungültig gemacht wird. (Der Erwerb von Einzellader...)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    .....da seit der letzten Waffenrechtsänderung die Behörde zu jeder Zeit für jede Waffe einen neuen Bedürfnisnachweis verlangen kann.....


    ....So kann der Sportschütze, der eine neue gelbe WBK mit eingetragener KK Langwaffe hat, ohne weitere Bedürfnisbegründung ein GK Repetiergewehr usw. erwerben und eintragen lassen, obwohl er das in seinem Verein gar nicht schießen könnte.
    Für spätere Bedürfnisfragen ist es aber sehr
    sinnvoll, sich die Gastbesuche eines passenden GK-Standes auch im Schießbuch eintragen zu lassen.

    Wie ist das jetzt eigendlich mit der Anzahl der Schiesstermie pro Jahr, wegen der Regelmäsigkeit. Zum Erwerb des Bedürfnisses für die WBK sind ja die 18 Einträge im Schiesbuch vorgesehen.
    Muss man jetzt für den Erhalt des Bedürfnisses für jede Waffe die 18 Eintrage haben? Oder nur für eine und für die anderen ein paar Gastauftritte?
    Muß an Wettkämpfen teilgenommen werden?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Somit bin ich der Meinung, dass die Änderungen 2003 bezüglich der gelben WBK im § 14/4 nur Vorteilhaft waren, denn die zulässigen Waffen sind ja erweitert worden.

    Ja, z. B. die mehrschüssigen Perkussionswaffen, Repetierer oder durch den Wegfall des (alten) Anscheins-§ auch die Möglichkeit, moderne Waffen (theoretisch das auf 1-schüssig umgebaute MG) kaufen zu können - ohne damit die Grüne WBK zu belasten.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Muss man jetzt für den Erhalt des Bedürfnisses für jede Waffe die 18 Eintrage haben? Oder nur für eine und für die anderen ein paar Gastauftritte? Muß an Wettkämpfen teilgenommen werden?

    An sich nicht. Die 18x pro Jahr gelten für ALLE bedürfnis-/ WBK-pflichtigen Waffen.

    Sprich: 18x mit der KK-Pistole trainiert und somit das Soll auch für
    - die GK-Pistole
    - den Western-Revolver
    - das KK-Gewehr
    - die Flinte
    - den Karabiner
    - etc.
    mit erfüllt.

    Siehe auch die Diskussion hier:
    Persönliches Schießbuch & Bedürfnisnachweis (und den darauf basierenden Lexikon-Eintrag: Bedürfnis-Nachweis).


    Allerdings - so denke ich - sollte man die Dinger wenigstens 1x pro Jahr auch benutzt/ im Schießbuch stehen haben. Sonst kommt da vielleicht noch jemand auf die Idee, dass dafür kein Bedürfnis besteht.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Ja, z. B. die mehrschüssigen Perkussionswaffen, Repetierer


    Uneingeschränktes ja. Bei VL-Revolvern kommt noch der Vorteil dazu, dass man mit dem Eintrag eines solchen durch den automatischen Munitionserwerb kunftig auch SP-Pulverpresslinge erwerben darf. Diese zählen zur Munition und ermöglichen das VL-schießen. Abgesehen davon, dass die Dinger teuer sind und Nachteile haben.

    Zitat

    Original von 5-atü
    oder durch den Wegfall des (alten) Anscheins-§ auch die Möglichkeit, moderne Waffen (theoretisch das auf 1-schüssig umgebaute MG) kaufen zu können - ohne damit die Grüne WBK zu belasten.


    Jein, der Umbau von Kriegswafen gilt nur für alte Kriegswaffen. Neuzeitliche Waffen verlieren auch durch Umbau nicht die Eigenschaft als Kriegswaffe. Was heute auf dem Markt angeboten wird, sind alte Waffen (siehe Tomson-MP). Neuere Waffentypen sind komplette Neukonstruktionen, dessen waffenwesentliche Teilen nicht zu den Kriegswaffen kompatibel sind. So ist z.B. keine originale MP5 als umgebauter Halbautomat zivil erhältlich. Der käufliche Nachbau von MKE ist eine (türkische) Neukonstruktion.
    Das mal unabhängig der gelben WBK.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Allerdings - so denke ich - sollte man die Dinger wenigstens 1x pro Jahr auch benutzt/ im Schießbuch stehen haben. Sonst kommt da vielleicht noch jemand auf die Idee, dass dafür kein Bedürfnis besteht.


    Das ist ein Problem, da nach neuestem Recht noch keine nachträgliches Bedürfnis verlangt wurden, bzw. Vereinsbestätigungen oder aktuelle Schießbuchauszüge ausgereicht haben. Genauere Regularien zur nachträglichen Bedürfnisbestätigungen gibt es noch nicht.
    Es bleibt zu hoffen, dass Vereinsbestätigungen oder Schießbücher, die ein regelmäßiges Training mit irgendeiner Waffe bescheinigen zur Bedürfniserhaltung im Sinne eines Sportschützen ausreichen. Würden tatsächlich für jede Waffe Einzelbestätigungen von den Verbänden gefordert, dürfte das einen nicht zu bewältige Papierlawine mit ungeahnten Kosten nach sich ziehen. Denn Ausstellung ist eine Sache, sachlich richtige Prüfung vom SB eine andere.

  • Zitat

    Originally posted by 5-atü
    .......
    - Repetier-Langwaffen mit gez. Läufen (z.B. Karabiner, Unterhebelrepetierer)
    .....

    In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie das bei Euch mit Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf (Pumpguns mit gez. Lauf) gehandhabt wird? Gibt's die bei Euch auf Gelbe oder nur auf Jagdschein bzw. roter/grüner WBK?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (5. Mai 2010 um 14:19)

  • Zitat

    Original von flens69
    In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie das bei Euch mit Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf (Pumpguns mit gez. Lauf) gehandhabt wird? Gibt's die bei Euch auf Gelbe oder nur auf Jagdschein bzw. roter/grüner WBK?


    Wenn es da eine Sportliche Disiplin für gibt geht es auf Gelb sonst nur auf den anderen. War glaube ich schon mal Thema hier im Forum, soweit ich mich erinnern kann gab es da keine.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (5. Mai 2010 um 14:29)

  • Das ....

    Zitat

    Sprich: 18x mit der KK-Pistole trainiert und somit das Soll auch für - die GK-Pistole - den Western-Revolver - das KK-Gewehr - die Flinte - den Karabiner - etc. mit erfüllt.


    ..ist ganz dünnes Eis, was demnächst einbrechen könnte, wenn die neuen Verwaltungsvorschriften kommen, im übrigen gibt es jetzt schon SB die das soo locker nicht sehen.

    Ein ordentliches Waffenarsenal Zuhause haben aber nur mit der KK Pistole schießen geht auf Dauer mit Sicherheit nicht gut (bei Kontrolle).
    Der Sportschütze bekommt seine Waffen weil er sie zum sportlichen Schießen benötigt, nicht zum Sammeln und "liegen haben".

    Wobei ich mich gerade frage wieso sollte das fortbestehende Bedürfnis erfüllt sein für einen .357er Revolver wenn ich das ganze Jahr nur mit der KK Pistole schieße. :confused2:

    Zitat

    Höchstens, die 2/3-Begrenzung (2 KW, 3 LW) leichter zu "durchbrechen"; wobei bspw. ein Perkussionsrevolver, der . noch auf der Grünen steht, ja nicht wirklich zum Kontigent der 2 Kurzwaffen (Grün) angerechnet werden kann.


    Es ist keine Begrenzung in dem Sinn, 2 KW stellen das grund Bedürfnis eines Sportschützen dar, es ist aber möglich bis zu 6 KW genehmigt zu bekommen. ;)

    Und natürlich ist die neue Gelbe eine Verbesserung für uns Sportschützen, auf die alte konnte man doch nur Einzellader-Langwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm erwerben, mehr nicht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (5. Mai 2010 um 14:42)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Das ....


    ..ist ganz dünnes Eis, was demnächst einbrechen könnte, wenn die neuen Verwaltungsvorschriften kommen, im übrigen gibt es jetzt schon SB die das soo locker nicht sehen.

    Das ist eben Deutschland. In anderen Ländern (z.B. Österreich) musst Du keinen Nachweis erbringen, dass Du unbedingt eine eigene Waffe zum sportlichen Schießen haben musst, da kaufst Du sie Dir einfach - zumindest was hier auf Gelber WBK (dort Kategorie C + D) steht. Hier musst Du für alles und jede Disziplin einen Grund angeben und auch es auch noch beweisen können.

    Ich befürchte auch, dass "18x mit einer Waffe fürs gesamte Arsenal" auf Dauer nicht zu halten sein wird. Darum - währet den Anfängen! - spricht nichts dagegen, sondern eher dafür, jeden WBK-Eintrag auch wenigstens einmal pro Jahr zu schießen. Nicht dass in fünf Jahren das Schreiben vom Amt kommt, in dem man gebeten wird darzulegen, was man mit den Schätzchen denn die letzten Jahre so gemacht hat und ob für gewisse Modelle nicht das Bedürfnis/ die Erlaubnis zu versagen ist.

    Zum Glück fange ich gerade erst an und mache mir so meine Gedanken, auch jenseits der "3 Jahre WBK-Inhaber"-Grenze weiterhin brav mein Schießbuch zu füllen und zu führen und da auch das kleinste Übungsschießen einzutragen. Denn früher oder später kommt die Frage, da zählt dann nicht mehr 18x fürs erste Jahr bis zum ersten WBK-Eintrag oder die nachgordneten 3 Jahre. Da kann jederzeit jemand nachfragen, welche Disziplinen und Waffen man denn noch schießt. Und da wäre es eben blöd, wenn einige Waffen monate-/ jahrelang keinen Schießstand gesehen haben.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ganz Richtig !!! Helge,

    und niemand sagt wie viel Schuss abgegeben werden müssen, mit jeder Waffe, also schießt man regelmäßig unregelmäßig 20 oder 30 Schuss (kleines Training) mit jeder so ist man aus dem "Schneider", und immer schön eintragen ins Schießbuch. ;)

    Was natürlich eine ganz schöne "Schreiberei" ist, ich führte bis zu 3 Schießbücher für die diversen Waffen. Auch einer der Gründe warum ich jetzt einige meiner Waffen auf Rot umschreiben lies, damit hat man dann Ruhe.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (5. Mai 2010 um 14:50)

  • Ich sehe mit Sorge, dass die alten Hasen im Verein glauben, für Altwaffen gelte Bestandsschutz und mich immer müde/ mitleidig anlächeln, wenn ich wieder mein Schießbuch zücke ("ach, Du musst ja noch auf deine Punkte kommen...").

    Da sind sich einige einer möglichen Gefahr gar nicht bewusst, auch nach dem Jubiläum "3 Jahre Ersteintrag" den Nachweis bringen zu müssen/ können.

    Okay, man soll den Teufel nicht an die Wand malen... doch manchmal ist der Teufel ein Eichhörnchen - also lieber auf Nummer sicher gehen.
    (und sich auch vor dem Biertrinken prophylaktisch in die Schießkladde eintragen)
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von LEP FAN


    Wenn es da eine Sportliche Disiplin für gibt geht es auf Gelb sonst nur auf den anderen. War glaube ich schon mal Thema hier im Forum, soweit ich mich erinnern kann gab es da keine.

    Also ich kenne zumindest einen persönlich, der sich sowas auf Gelbe hat eintragen lassen.

    Deshalb vermute ich mal, daß es geht ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Da die gelbe WBK eine Sportschützen-WBK ist (steht ja wörtlich drauf), impliziert das die sportliche Verwendung der eingetragenen Waffen.
    Die DWJ hatte mal einen Artikel, wo sie beschrieben hat, dass alle "gelben" Waffen zu einer Sportordnung passen müssen. Da der Gesetzgeber die Möglichkeit von Gastschützen auf fremden Anlagen mit eigener Waffe nicht verwehren wollte, reicht es aus, wenn die neu einzutragende Waffe zu einer SportO irgendeines Verbandes passt.

    Welche Sportordnung erlaubt denn die Verwendung einer Vorderschaft-Repetierbüchse (z.B. Remington 7600/ 7615)?

    ???

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Und was mich auch mal intressieren würd.

    Muss es denn unbedingt eine deutsche Sportordnung sein?

    Ich mein wir sind doch Europa und da gibts sicher ein Land in dem eine passende Sportordnung für jede Repetierwaffe existert.

    Also zwingend Deutschland?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Muss es denn unbedingt eine deutsche Sportordnung sein?

    Ich mein wir sind doch Europa und da gibts sicher ein Land in dem eine passende Sportordnung für jede Repetierwaffe existert.

    Also zwingend Deutschland?

    Gruß K.


    Ja, denn § 14:
    (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von

    § 15:
    § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
    (1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
    ...
    den sportlichen Betrieb in den Vereinen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung organisiert und

    Sportordnungen genehmigt das BVA:
    http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_385…html?__nnn=true

    Derzeit sind 9 deutsche Verbände mit ihren Sportordnungen als schießsporttreibende Verbände anerkannt.

    Sonst käme vielleicht noch jemand auf die Idee und beantragt ein Bedürfnis für eine Waffe und belegt das mit Schießen an einer Kirmesbude *lol*

    Damit soll auch verhindert werden, dass eine Rockergang mit relativ wenigen Mitgliedern einen Schießsportverband gründen und damit waffenrechtliche Bedürfnisbestätigungen ausstellen dürfen, bzw. WSK-Prüfungen abnhemen.
    Denn es ist genau festgelegt, was ein Schießsportverband haben (mehr als 10.000 Mitglieder) , tun (z.B. Jugendarbeit und Sportordnung) und regelmäßig organisieren muss (u.a. Wettkämpfe).

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Mai 2010 um 18:41)

  • Zitat

    Also zwingend Deutschland?


    Ich denke mal schon das es um deutsche Sportordnungen geht, da es ja auch um das deutsche WaffG. geht (weiß es aber nicht genau).

    außerdem ergibt sich das ja irgendwie von selbst..

    Zitat

    Also zwingend Deutschland?


    Oder soll man mehrmals im Jahr zum Schießen in das Nachbarland fahren ? denn der SB könnte ja auch nach Schießnachweisen fragen.

    EDITH: meint floppy war schneller ;) (und genauer) :))

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (5. Mai 2010 um 18:39)

  • Dacht ich mir schon fast. Aber ich hatte da den europäischen Gedanken im Sinn ;)

    Jedenfalls hat sich ein Schützenkollege so ne Flinte (eigentlich ja Büchse) auf Gelbe eintragen lassen.
    Und wenns das Amt so macht, dann wirds schon seine Richtigkeit haben.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: