Ärger mit dem Amt...

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.195 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2010 um 13:06) ist von Floppyk.

  • Hallo zusammen...
    als unverbesserlicher Sammler der beliebten Mäusekaliber (4 und 6 mm) habe ich es mir auch nach der letzten Waffengesetzverschärfung nicht nehmen lassen, nach weiteren Spielzeugen dieser Art Ausschau zu halten.
    Die Voreinträge dafür gab's auch nach wie vor problemlos - aber jetzt kommt's: für die endgültige Eintragung des Wäffchens verlangt 'meine' Behörde nun einen Nachweis (= Gutachten), daß es sich um eine originale ('geborene') 4mm-Waffe handelt.
    Ich dachte immer, das kann man an der PTB-Nummer ablesen - denn die Umbauten stehen eben nicht in der Liste.
    Liege ich da falsch ? Und - wie kann ich 'mein' Amt überzeugen ? Das besagte Gutachten ist nämlich nicht unter 300 (T)Euros zu bekommen - pro Waffe, versteht sich... :cry:

    Ich sammle, also bin ich... ;)

  • Pfff ... langsam drehen die wohl total durch!

    Nimm Deinem SB die PTB-Liste mit. Dort steht das Originalkaliber drin. Allerdings
    gibt es auch org. 4mmM20-Waffen, die keine PTB haben. Dann würde ich die Waffe mit auf
    die Behörde nehmen (natürlich im abschließbaren Koffer) und dem SB zeigen. Umbauten lassen
    sich z.B. an dem nachträglich eingesetzten Lauf erkennen. Auch für die Laien in einer
    Waffenbehörde.

    Was die sich nicht alles einfallen lassen - unglaublich ...

    PS: Und frag' ihn mal, wie er das macht, wenn ein Sportschütze einen Kleinkaliber-Sportrevolver
    z.B. von S&W eintragen lassen will. Muss der dann auch durch ein Gutachten nachweisen, dass es
    kein umgebauter .357 Magnum ist?

    Was'n Quatsch!

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    2 Mal editiert, zuletzt von hyperdeath (22. März 2010 um 16:21)

  • Da Du in Deinem Profil keine Angabe über den Wohnort gegeben hast, habe ich auch keine Ahnung, um welches Bundesland es sich handelt. Hier in Bayern gibt's entsprechende Verfahrensanweisungen vom BLKA, die eigentlich jeder SB kennen sollte. Und falls nicht, soll er sich da schlaumachen.....

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Auch ein Büchsenmacher wird für kleines Geld eine Bestätigung ausstellen können. Er sieht ja, ob die Waffe umgebaut wurde oder sie als 4mm hergestellt wurde.
    Zudem ist der örtliche Waffenhändler dem SB bestens bekannt und genießt (hoffentlich) das Vertrauen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Auch ein Büchsenmacher wird für kleines Geld eine Bestätigung ausstellen können. Er sieht ja, ob die Waffe umgebaut wurde oder sie als 4mm hergestellt wurde.
    Zudem ist der örtliche Waffenhändler dem SB bestens bekannt und genießt (hoffentlich) das Vertrauen.

    Das ist aber Bullshit. Wenn die Behörde zwielichtig handelt sollte man ihr nicht noch nachgeben.

    Grüße,
    Peter

  • Zitat

    Original von Piet-kun
    Das ist aber Bullshit. Wenn die Behörde zwielichtig handelt sollte man ihr nicht noch nachgeben.


    Warum handelt die Behörde zwielichtig? Da sie (leider) nicht sachkundig sein muss, obliegt es dem WBK-Inhaber gewisse Sachen glaubhaft zu belegen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Warum handelt die Behörde zwielichtig? Da sie (leider) nicht sachkundig sein muss, obliegt es dem WBK-Inhaber gewisse Sachen glaubhaft zu belegen.

    Der Beamte ist ein Dienstleister, wenn der Dienstleister nicht fähig ist seinen Job zu erledigen, wozu dann in den fall auch mal ahnung von der Materie haben gehört, dann ist das zwielichtig.

    Der bekommt Geld und arbeitet dafür nicht ordentlich, vielleicht ist das für andere nicht zwielichtig aber immernoch nicht richtig.

    Der Bürger handelt gesetzestreu und in dem Fall wird wieder pauschal behauptet der Bürger ist ein Lügner und Betrüger da der Beamte gleich davon ausgeht das die Sache stinkt.

  • Zitat

    Original von Piet-kun

    Der Beamte ist ein Dienstleister, wenn der Dienstleister nicht fähig ist seinen Job zu erledigen, wozu dann in den fall auch mal ahnung von der Materie haben gehört, dann ist das zwielichtig.

    Der bekommt Geld und arbeitet dafür nicht ordentlich, vielleicht ist das für andere nicht zwielichtig aber immernoch nicht richtig.

    Der Bürger handelt gesetzestreu und in dem Fall wird wieder pauschal behauptet der Bürger ist ein Lügner und Betrüger da der Beamte gleich davon ausgeht das die Sache stinkt.

    So ein Schmarn :confused2:

    Wie ist das dann auf der Zulassungstelle?
    Da geht man doch auch nicht hin und sagt: "Gehen sie mal raus und gucken sie sich das Auto an, weil sie müssen doch erkennen, dass es verkehrstauglich ist. "

    Der Sachbearbeiter will halt nur von sachkundiger Stelle eine Bestätigung, was meiner Meinung nach absolut legitim ist.
    Sonst wäre mein 55er Käfer ja auch automatisch, ohne Gutachten vom TÜV, H-tauglich?

    Gruß

    cz75

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (22. März 2010 um 18:10)

  • Das hat mit gesetzestreu nichts zu tun. Eine rote Sammler-WBK wird heutzutage ein SB auch nicht mehr ohne Gutachten genehmigen, weil er das Sammelgebiet gar nicht einschätzen kann. Daher muss der Antragsteller sein Begehren mit fachlicher Aussage eines Dritten belegen.

    Hier sagt das Amt, ich kann nicht entscheiden, ob besagte Waffe nicht unter dem (bekannten) Vorbehalt fällt. Also Antragsteller, belege mir das. Das ist auch nichts anderes, wenn ein WBK-Inhaber einen nicht den bekannten Buchstaben zertifizierten Tresor hat. Da hat derjenige auch zu belegen, dass er mindestens mit der Klasse eines Waffenschrankes A,B I oder 0 gleichwertig ist. Der Sachbearbeiter hat gar nicht die Fachkompetenz, dieses zu entscheiden.

    Da es nunmal zwei Sorten 4 mm Waffen gibt, die sich im Genehmigungsverfahren gravierend unterscheiden, habe ich gewisses Verständnis für dessen Forderung. Woher soll er denn den Unterschied wissen und wie soll er das als Nicht-Fachmann beurteilen?

  • Zitat

    Original von cz75
    Der Sachbearbeiter will halt nur von Sachkubdiger Stelle eine Bestätigung, was meiner Meinung nach absolut legitim ist.


    Genau mein Reden.

  • Eben. Und diese sachkundige Stelle ist die PTB. Die Zulassung der PTB ist ein amtliches Gutachten, dass es sich um eine geborene <7,5J Waffe handelt. Ein zusätzliches Gutachten anzufordern ist eine Frechheit mit der Tendenz zur Unverforenheit. Dem SB am besten mal die Tel.-Nr. der PTB mitteilen, damit er dort seine Inkompetenz vorgehalten bekommt.
    Solche Schikane muss man sich nicht bieten lassen!

  • flens69:

    sorry, das Bundesland wollte ich nicht unterschlagen. Ich bin in Hessen zuhause - und habe auch schon versucht, über das hiesige LKA eine für den SB verbindliche Auskunft zu bekommen. Dort riet man mir, mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen. Wird bei ERMA wohl etwas schwierig...

    Ich sammle, also bin ich... ;)

  • Zitat

    Originally posted by Kissenkaiser
    radsch2:

    Ich fürchte, das wird denen auch nicht reichen. Ist ja kein Stempel drauf... :cry:

    Also Du willst einen Erma-Revolver eintragen lassen? Da ist leider kein PTB-Stempel drauf, obwohl es kein Umbau ist. Ich denke in diesem Fall würde ich beim Amt nachfragen, ob eine schriftliche Bestätigung von einem örtlichen BüMa ausreicht, wie es FloppyK schon vorgeschlagen hat.

    Mehr fällt mir dazu jetzt auch nicht mehr ein :confused2:

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Vielleicht meint er den :F: -Stempel. Irgendwie gab es eh unterschiedliche Verfahrensweisen der Bestempelung dieser Waffenart. Mein Weihrauch hat ein PTB im Viereck und ein :F:

    Jedoch heißt ja eine PTB Kennzeichnung (alleine) nicht, dass die besagte Waffe auch unter 7,5 Joule hat und somit bedrürfnisfrei ist. In der PTB-Zulassungsliste sind auch Waffen und Einsteckläufe mit weitaus mehr als 7,5 Joule.

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Vielleicht meint er den :F: -Stempel. Irgendwie gab es eh unterschiedliche Verfahrensweisen der Bestempelung dieser Waffenart. Mein Weihrauch hat ein PTB im Viereck und ein :F:

    Jedoch heißt ja eine PTB Kennzeichnung (alleine) nicht, dass die besagte Waffe auch unter 7,5 Joule hat und somit bedrürfnisfrei ist. In der PTB-Zulassungsliste sind auch Waffen und Einsteckläufe mit weitaus mehr als 7,5 Joule.

    Ja, aber ein "F" müssen sie ja als bedürfnisfreie sowieso haben und die ERMA-Revolver haben zwar kein PTB-Zeichen, aber auf alle Fälle ein "F". Haben Waffen ein PTB und ein "F", dann sind sie definitiv bedürfnisfrei zu erwerben, da es sich nicht um einen Umbau handeln kann und sie unter 7,5 Joule haben. Waffen, die nur ein "F" und kein PTB-Zeichen haben (z.B. die ERMA-Revolver), könnten theoretisch Umbauten sein und da müsste eigentlich eine schriftliche Bestätigung vom BüMA ausreichen, um dem Amt die Bedürfnisfreiheit nachzuweisen.

    Kissenkaiser: Halte uns bitte mal auf dem Laufenden ...

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • hyperdeath:

    nein nein, es ist KEINER der berüchtigten Erma-Revolver OHNE PTB-Nummer. Es handelt sich um ein 'ganz normales' Erma EG76, mit allen Kennzeichnungen - also auch inclusive PTB-Nummer.
    Ich habe jetzt mal das PTB direkt angeschrieben. Mal sehen ob von dort etwas brauchbares zurückkommt...

    Ich sammle, also bin ich... ;)

  • Beide Zeichen? Na um so besser. Irgendwie verstehe ich da das Amt nicht.

    Um das PTB-Zeichen zu bekommen, werden ja vom Hersteller ein paar Baumuster zur
    Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geschickt. Diese werden dort geprüft und der Hersteller
    bekommt dann die Bestätigung, dass er gemäß den Baumustern in die Produktion von baugleichen
    Exemplaren gehen kann.

    Sind die Baumuster also z.B. im Kaliber 4mmM20/6mm und haben ein "F", dann müssen auch
    die weiteren produzierten Waffen gleichen Typs in diesen Kalibern hergestellt werden.
    Nur so dürfen sie die PTB-Nummer tragen, die durch die ursprünglichen Baumuster beantragt
    wurde.

    Sie können demnach gar keine Umbauten sein, da durch die PTB-Nummer bestätigt wird,
    dass sie schon immer und von vornherein in dem Kaliber hergestellt und nicht umgebaut
    wurden. Wären sie umgebaut worden, dann wäre das Aufbringen der PTB-Nummer nicht mehr zulässig,
    da die umgebaute Waffe nicht mehr den ursprünglichen Baumustern entsprechen würde.

    Und das, wie ich finde, ist eine Sache des Verständnisses und nicht die Frage eines
    unnötigen Gutachtens. Das ist ein "einfacher" Vorgang, von dem man erwarten kann,
    dass ihn auch ein Sachbearbeiter versteht und ich finde schon, dass ein Sachbearbeiter
    einen Antragsteller nicht "auflaufen" lassen darf, nur weil er zu bequem ist, einen einfachen
    Vorgang verstehen zu wollen und einen aus Faulheit und Desinteresse an seinem Tätigkeitsbereich
    zu einem Gutachten verdonnert.

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (23. März 2010 um 15:25)