Victorinox RescueTool - anerkannter Zweck

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 8.772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. März 2010 um 17:45) ist von Deagle.

  • Meine Frage betrifft ein Thema, dass hier z.T. schon besprochen, allerdings nie abschließend geklärt wurde.

    Ich besitze ein Victorinox RescueTool und beabsichtige dies im Auto mitzuführen.
    Als Einhandmesser unterliegt es natürlich grundsätzlich dem Führverbot. Allerdings bin ich der Meinung, dass ein Rettungsmesser im Auto durchaus ein anerkannter Zweck ist, der eine Ausnahme dieses Verbotes rechtfertigt. Insbesondere Farbgebung, Aufdruck und der vom Hersteller implizierte Verwendungszweck bestärken dies m.E. nach.

    Nun zu meiner Frage: Gibt es bereits einen Feststellungsbescheid für dieses Messer?
    Falls nicht, wo kann dieser erwirkt werden? BKA/LKA? Welche Abteilung?

    edit (nach Antwort von Rhinoz): Welche kosten kämen da auf mich zu bzw. gibt es eine andere Möglichkeit in dieser Hinsicht eine verwertbare Aussage zu bekommen?

    Ich suche sozusagen nach einer rechtlich einwandfreien Lösung. Messer-ABE ;)

  • @ Deagle:

    Ich fürchte, das sieht schlecht aus. Das präventive Mitführen auch eines Rettungs-Einhandmessers wird nicht einmal von den weitestmöglichen Auslegungen des § 42a getragen. :(

    Frage oder suche doch einmal im Messerforum; möglicherweise gibt es dort ein paar engagierte Kollegen, die sich mit dieser speziellen Frage schon beschäftigt haben.

    PS: M.W. gibt es dieses Messer auch mit Zweihandklinge. Könnte man die nicht einbauen? Ich liebäugele nämlich ebenfalls mit diesem Modell. ???

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von ZEBO
    PS: M.W. gibt es dieses Messer auch mit Zweihandklinge. Könnte man die nicht einbauen? Ich liebäugele nämlich ebenfalls mit diesem Modell. ???

    Mist, das habe ich gerade erst bemerkt. Scheinbar aber noch nicht sonderlich lange.
    Ich denke nicht, dass man die Klinge tauschen kann. Als Ersatzteile sind lediglich Scheibensäge und Scheibendorn vorgesehen.

    Die Version mit Einhandklinge taugt dann wohl nur für Menschen mit Wohnmobil oder Wohnwagen :laugh:
    (Stichwort befriedetes Besitztum :confused2:)

  • Dosenrafioli: Hmm, vielleicht schenke ich mir den Bescheid dann zu Weihnachten 2011. :nuts:
    Wobei das bei einem negativen Bescheid auch Tränen geben kann :))


    Antwort von Victorinox auf meine diesbezügliche Anfrage:

    Zitat

    Gerne senden wir Ihnen im Anhang ein begutachtetes Schreiben von einem deutschen Anwalt.

    Hier ein Auszug

    Naja, der Anwalt wird von Victorinox bezahlt :new16:
    Gerade die Aussagen in Bezug auf das Führen von Einhandmessern sind m.E. nach schlichtweg falsch.

  • Zitat

    Original von Deagle
    Gerade die Aussagen in Bezug auf das Führen von Einhandmessern sind m.E. nach schlichtweg falsch.

    Nö, er redet ja von beruflichen, sportlichen oder anderen legalen Gründen. Und damit hat er recht, denn so steht es - grosso modo gesehen - in § 42a III WaffG. Problematisch ist nur, daß damit Unbedarften suggeriert wird, man dürfte diese Einhandmesser de facto unumschränkt führen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Eine ABE wird die präzise Formulierung "allgemein anerkannter Zweck" im WaffG nicht hergeben.

    Das entscheidet der Polizist oder SB der Waffenbehörde dann im Nachhinein, vermutlich auch nach der Situation, in der Du mit dem Werkzeug angetroffen wurdest.

    Da läßt sich eher im Feststellungsbescheid des BKA Generalabsolution finden.

    Rescue-Tools/Rettungsmesser sind unter dort genannten Bedingungen (Klingenart und -form) keine Waffe, damit greifen auch die Umgangsbestimmungen des WaffG nicht.

    Deagle: Und, gibt Deine Klinge die Vorverlegung von Weihnachten her ?

    Andreas

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Nö, er redet ja von beruflichen, sportlichen oder anderen legalen Gründen. Und damit hat er recht, denn so steht es - grosso modo gesehen - in § 42a III WaffG. Problematisch ist nur, daß damit Unbedarften suggeriert wird, man dürfte diese Einhandmesser de facto unumschränkt führen.


    War vielleicht etwas aus dem Kontext gerissen. Hier ein weiterer Ausschnitt:

    gilmore & 5-atü
    Tja, den Feststellungsbescheid hatte ich auch schon gefunden.
    Aber wie es das Bild von 5-atü sehr schön zeigt, hat die Klinge des Rescue-Tools nicht einmal annähernd etwas mit den im Feststellungsbescheid genannten Kriterien gemein. Zudem bezieht sich dieser nur auf Spring- und Fallmesser.

    Zur Situation: Es ging und geht nach wie vor nur um das Mitführen im Auto.

  • Zitat

    Original von Deagle
    Zur Situation: Es ging und geht nach wie vor nur um das Mitführen im Auto.

    Das ändert nichts, es ist Führen im Sinne des WaffG.


    Zitat

    Original von Deagle

    Mist, das habe ich gerade erst bemerkt. Scheinbar aber noch nicht sonderlich lange.
    Ich denke nicht, dass man die Klinge tauschen kann. Als Ersatzteile sind lediglich Scheibensäge und Scheibendorn vorgesehen.

    Frag doch mal bei Victorinox an, ob sie Dir die Zweihandklinge einbauen. Die sollen dem Vernehmen nach beim Service extrem kulant sein.


    Ansonsten möchte ich deren Schreiben zu § 42a hier nicht weiter kommentieren, pardon.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Das Rescue Tool von VICTORINOX gibt es auch mit Fingerrillen-Klinge.


    Ja, darauf hatte Zebo auch schon hingewiesen. Leider war dem noch nicht so, als ich meines erworben habe :(
    Zudem ist das doch nur halb so praktisch :D

    Zitat

    Original von ZEBO

    Das ändert nichts, es ist Führen im Sinne des WaffG..


    Ich weiß, bezog sich lediglich auf diese Aussage.

    Zitat

    Original von gilmore
    Das entscheidet der Polizist oder SB der Waffenbehörde dann im Nachhinein, vermutlich auch nach der Situation, in der Du mit dem Werkzeug angetroffen wurdest.

    2 Mal editiert, zuletzt von Deagle (11. März 2010 um 17:49)