Pfefferspray neuerdings verboten?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 10.833 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2017 um 02:11) ist von JolandaBCool.

  • Man darf sich eben bei und nach einer berechtigten Selbstverteidigung nicht erwischen lassen :ngrins: - wenn man sich mit einer SSW oder einem Spray verteidigt, ist es sowieso schlauer, wenn man sofort das Weite sucht und sich nicht weiter um den / die behandelten Angreifer kümmert. Denn die erlaubten Wirkstoffe brensen den / die Angreifer nur kurze Zeit wirklich aus.

  • Und dann Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung? (komisches Wort, ich glaub ich mixe grad 2 Worte^^)

    Diese Seite beweist, was bisher keine Studie beweisen konnte: Die Intelligenz deutscher Bürger wird unterwandert von einer zeitung und deren Onlineportal!

    Ich will eine Daisy 717 :cry:

  • man kann ja in sicherer entfernung an der nächsten telefonzelle entsprechenden stellen bescheid geben über die art der verletzungen und ort der verletzten ohne weitere auskunft über wie und warum..aber als verteidigerin nach berechtigter notwehr würd ich persönlich mich nur komplett davonmachen wenn ich TODSICHER bin dass niemand mich hinterher noch ausfindig machen könnte. und das wird in 99% der fällen nicht möglich sein. also ein stossgebet zu welchen gottheiten man sich auch immer verbunden fühlt dass die rechtssprechung recht spricht und mit den behörden kooperieren. leider geht das in viel zu vielen fällen in die hose -.-

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Ich würd aus sicherer Entfernung auch mit dem Handy anrufen.
    Und der Polizei auch klipp und klar sagen, dass die ihren Arsch in 10Sekunden herbewegen sollen und ich abhau, sobald der wieder aufsteht.

    Kann wohl keiner verlangen, dass ich mich dem Angreifer näher und versuche, ihm die Augen zu reinigen...

    Anders schauts aus, wenn man nur ein Messer zur Verteidigung hat.
    Wär dann wohl klug, sich auf ein gerangel einzulassen und ...
    ups, rutscht doch glatt das Messer aus und landet in der Brust. Wasn Pech aber auch.
    Gibt Tage, da sollte man enfach nicht aufstehn :n17:

    Und dann natürlich 1. Hilfe leisten, sofern es noch was zum leisten gibt :crazy3:

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    Ich will eine Daisy 717 :cry:

  • Zitat

    Original von GabberSepp
    Und dann Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung?[...]

    Hmm, da streitet sich die Rechtsprechung. Manche meinen, man müsse handeln und dem "Angreifer" zumindest Polizei/Notarzt rufen - andere sehen durch die vorangegangene illegale Handlung keinen Grund für Hilfsleistungen.

    Tatsache ist: Man muss nichts machen. Wenn man der Meinung ist, dass irgendwelche Handlungen sich im späteren Lauf des Verfahrens gut machen, sollte man tun, was man nicht lassen kann. Wenn Zeugen vorhanden sind, die eine rechtmäßige Notwehrhandlung bestätigen könnnen, ist es natürlich nicht sehr klug, kopflos davonzustürmen, sondern man sollte sich erstmal Adressen usw. geben lassen.

    In der typischen Situation - einsame Straße in der Nacht, Hinterhalt von einem "bösen Jung" zusammen mit Bedrohung etc. würde ich natürlich nach erfolgreicher SV davonlaufen und danach weiter meinem normalen "daily business" nachgehen. Ich war ja im Recht und habe mich mit einem nicht-tödlichen Mittel (OC) zur wehr gesetzt, das keine bleibenden Schäden hinterlassen sollte. Wer hat schon Zeit, sich stundenlang mit der Polizei zu befassen, wenn die sowieso nur fahnden kann und wahrscheinlich sowieso niemanden mehr vorfindet usw....

    Meine persönliche Meinung dazu...

    MfG

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Denn die erlaubten Wirkstoffe brensen den / die Angreifer nur kurze Zeit wirklich aus.

    Ich dachte, ne gute Prise OC macht einen Angreifer so ca. 45 Minuten platt? Oder irre ich mich da?

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Tailgunner667
    Ich dachte, ne gute Prise OC macht einen Angreifer so ca. 45 Minuten platt? Oder irre ich mich da?


    Du kannst das leider nicht pauschalisieren.

    Bei manchem mag es so lange wirken, bei anderen wirkt es gar nicht.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Tailgunner667

    Ich dachte, ne gute Prise OC macht einen Angreifer so ca. 45 Minuten platt? Oder irre ich mich da?

    Nicht unbedingt wenn der Angreifer ein Problem mit der Atmung hat kann es zum ableben führen.
    Deswegen müßen ja Sicherheitsdienstler ja auch ein Gegenmittel mit sich führen wenn sie Pfeffer dabei haben.

  • Zitat

    Original von Jhary
    Deswegen müßen ja Sicherheitsdienstler ja auch ein Gegenmittel mit sich führen wenn sie Pfeffer dabei haben.

    Wirklich? Ist das so? Ich weiß nur von Polizisten, dass die das Spray ja auch nur als "Tierabwehrspray" und in Notwehr bzw. Nothilfe einsetzen dürfen - genauso wie die "Zivilisten". Zum auflösen von Sitzblockaden etc. dürfen die das ja beispielsweise auch nicht benutzen...

    Und bei so einem Einsatz (gegen Tiere/in Notwehr) muss man ja eigentlich nicht unbedingt Gegenmittel parat haben - also es wäre mir zumindest neu, wenn dass jetzt so Vorschrift wäre...

    Gegen OC gibt es meines Wissens auch eher kein spezielles "Gegenmittel" - mit destilliertem Wasser die Augen etc. ausspülen, ist ja immer die in den "Gebrauchsanweisungen" angegebene Gegenmaßnahme...

    MfG

  • ausser vieleicht ein bisschen kühlung und ein kleiner teil des wirkstoffes wird vieleicht weggespült...besser als nichts würd ich schon sagen aber sehr weit kommt man damit vermutlich nicht..

    hmm wenn man was scharfes gegessen hat, soll ja milch trinken helfen...glaubt ihr wenn man den kopf in milch taucht.... xD

    o
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  • Zitat

    Original von crassmike

    Wirklich? Ist das so? Ich weiß nur von Polizisten, dass die das Spray ja auch nur als "Tierabwehrspray" und in Notwehr bzw. Nothilfe einsetzen dürfen - genauso wie die "Zivilisten". Zum auflösen von Sitzblockaden etc. dürfen die das ja beispielsweise auch nicht benutzen...

    Und bei so einem Einsatz (gegen Tiere/in Notwehr) muss man ja eigentlich nicht unbedingt Gegenmittel parat haben - also es wäre mir zumindest neu, wenn dass jetzt so Vorschrift wäre...

    Gegen OC gibt es meines Wissens auch eher kein spezielles "Gegenmittel" - mit destilliertem Wasser die Augen etc. ausspülen, ist ja immer die in den "Gebrauchsanweisungen" angegebene Gegenmaßnahme...

    MfG

    Ähem Pfeffer wirkt nicht nur auf die augen sonst wäre es unwirksam bei Hunden. Die Schleimhäute schwellen an und Fifi richt nur noch gewürz und hat auch noch das problem durch die Nase nicht atmen zukönnen. Bei Zweibeiner kommt noch dazu das der herr den geschmack von Pfeffer bis in die Lunge geniesen kann.

  • Hallo

    Habe mir zu Testzwecke ein Chili Extract mit 1,3 Millionen Scoville zugelegt!

    Zitat Anfang:

    ... Bei Hautkontakt mit Salatöl abwaschen ( kein Wasser verwenden) Augenkontakt vermeiden. Bei Augenkontakt: Augen mit Salatöl auswaschen und sofort Arzt aufsuchen. ...
    Zutaten: Oleoresin Capsaicin 8%

    Zitat Ende.

    MfG Transaxle

  • Wo es ein Mittel gibt, hat der Markt auch ein Gegenmittel, wie z.B. das TW 1000 Erste-Hilfe-Spray. Klick

    Inhalt: sterile 0,9 %-ige Kochsalzlösung

    Verdünnen mag was bringen, wenn die Suppe sich dann aber auf andere Schleim-/Hautpartien verteilt ?

    Andreas

  • Sorry Gilmore,

    aber eine Kochsalzlösung ( Wasser + etwas Salz ) oder wie das andere "Wundermittel" MK 3 Cool ( Wasser + Kamillenextrakt + ein paar weitere Kräuter ) gegen das Wirken eines in Öl gebundenen Wirkstoffes? Die einzige Wirkung / Wirkstoffneutralisierung kann da nur durch den Placeboeffekt entstehen!

    Milch wirkt gegen die Chilischärfe auch nur, wenn die Milch genug Fettanteil besitzt, da auch hier nur das Milchfett den Wirkstoff Capsaicin bindet und mitnimmt.

    Wer aus einem Spray Capsaicin oder aus einer Pfefferpatrone Nonivamid abbekommen hat, kann die Wirkung nur lindern / verringern, wenn die betroffenen Körperstellen schnellstmöglich mit ausreichenden Mengen Öl oder Fett gewaschen / gespült werden - ansonsten hilft da wirklich nur die Zeit.
    Bei direkter starker Kontaminierung der Augäpfel mit einen Chili-Extrakt ( Tabasco reicht! ) muß sofort und mehr als reichlich mit einem pflanzlichen Öl ( Raps-, Oliven-, etc.-Öl ) die Augen gespült werden. Bei Nichtbehandlung kann es passieren, das die Augapfel-Hornhaut eintrübt.

  • Interessante Frage - was tun, wenn man sich verteidigen mußte.
    Ich würde wohl in jedem Fall die Polizei involvieren. Sonst wird am Ende der Spieß umgedreht und ich bin der Böse. Man weiß doch, wie es auch in anderen Lebensbereichen ist - rückt man im nachhinein mit der Wahrheit heraus, nachdem man entdeckt wurde, steht man immer schlechter da, als gleich damit herauszurücken. So würde ich auch in der aus meiner Sicht wahrscheinlichsten SV Situation (Feldweg, Hund rennt bellend auf meinen Sohn auf Laufrad/Dreirad/Fahrrad/Kettcar zu) sogar dann die Polizei holen, wenn ich mit einer SSW "nur" einem Hund den Tag verwürzt hätte. Macht man es nicht, heißt es am Ende, ich hätte den armen Fifi angegriffen oder so. :crazy3:

    Da unser kleiner aber erst 7 Monate alt ist, habe ich noch etwas Zeit, über das Thema zu meditieren bzw. hier im CO2Air Forum in den Erfahrungsberichten zu stöbern.

    Gruß
    Thorsten

  • Zitat

    Original von crassmike

    Wirklich? Ist das so? Ich weiß nur von Polizisten, dass die das Spray ja auch nur als "Tierabwehrspray" und in Notwehr bzw. Nothilfe einsetzen dürfen - genauso wie die "Zivilisten". Zum auflösen von Sitzblockaden etc. dürfen die das ja beispielsweise auch nicht benutzen...
    MfG

    Das kommt aber in der Regel auf die entsprechenden Polizeigesetze der Länder an. In manchen Bundesländern darf unter bestimmten Umständen auch auf Flüchtige geschossen werden. Im Umkehrschluss darf dann OC unter bestimmten Umständen erst recht verwendet werden, auch wenn keine Notwehrlage vorliegt..

  • Zitat

    Original von GabberSepp
    Ich würd aus sicherer Entfernung auch mit dem Handy anrufen.
    Und der Polizei auch klipp und klar sagen, dass die ihren After in 10Sekunden herbewegen sollen und ich abhau, sobald der wieder aufsteht.

    Kann wohl keiner verlangen, dass ich mich dem Angreifer näher und versuche, ihm die Augen zu reinigen...

    Anders schauts aus, wenn man nur ein Messer zur Verteidigung hat.
    Wär dann wohl klug, sich auf ein gerangel einzulassen und ...
    ups, rutscht doch glatt das Messer aus und landet in der Brust. Wasn Pech aber auch.
    Gibt Tage, da sollte man enfach nicht aufstehn :n17:

    Und dann natürlich 1. Hilfe leisten, sofern es noch was zum leisten gibt :crazy3:

    kann man doch auserdem ist dein handy ja rückverfolgbar. :direx:

    Dein beispiel mit dem messer Glückwunsch zur wahl der Ballkönigin im Knast. :laugh:

  • Zu der Öl / Wasser-Geschichte: Es wurde da mal die Theorie aufgestellt, dass durch Öl der Wirkstoff noch besser in die Haut einziehen kann, das Öl quasi als Transportvermittler dient (wie bei medizinischen Salben) und die Sache verschlimmert, während beim Abwaschen mit reichlich Wasser der Wirkstoff, der sich auf der Haut befindet, weggespült wird. Der Wirkstoff, der bereits in die Haut eingedrungen ist, wird vom Körper schon selbst abgebaut. Der Kühleffekt bei Wasser bringt währenddessen Linderung.

    Ich bin mir auch nicht sicher, was ich davon halten soll. Rettungsdienst, offizielle Stellen und auch die Hersteller benutzen jedenfalls wässrige Spüllösungen. Auch auf Infoseiten der Antifa, die bekanntlich öfter mal auf Demos Pfefferspray abbekommt und hinreichend Erfahrung aus erster Hand haben sollte, wird Wasser empfohlen.

    Möchte es aber auch nicht an mir selbst testen, welches Mittel besser geeignet ist :crazy2:

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt