Pfefferspray neuerdings verboten?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 10.870 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2017 um 02:11) ist von JolandaBCool.

  • Hallo liebe Co2air gemeinde,

    Also, ich hab meiner freundin vor kurzer Zeit ein kleines Pfefferspray besorgt, ihre Arbeitskollegen behaupten Pfefferspray wäre verboten, wovon mir nichts bekannt wäre, soweit ich weiß unterliegt dieses ja nichtmal dem Waffg. da es für die abwehr von Tieren gedacht ist ?! somit glaube ich auch zu wissen das man es mit 14 Jahren Führen darf?

    Also was stimmt den nun meine freundin ist sich jetzt unsicher was nun stimmt.

    auf dem Spray steht auch das es nur zu Tierabwehr benutzt werden darf.

    Einmal editiert, zuletzt von BadBoy1910 (22. Februar 2010 um 19:30)

  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    somit glaube ich auch zu wissen das man es mit 14 Jahren Führen darf?
    .

    Ich dachte immer das OC ohne Altersbeschränkung führbar/erwerbar ist und CS ab 14J oder habe ich da was falsch verstanden??

  • Abwehrsprays sind frei ab 14 Jahren und frei zu führen.
    Beim PFefferspray ist der Einsatz gegen Menschen nicht erlaubt, da es keine Tests gab. Deswegen Freigabe nur zur Tierabwehr.
    Im Notfall deckt das aber imho der Notfallparagraph ab.

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Tierabwehrsprays sind ohne Altersbeshcränkung frei erwerb- und führbar.

    Ich frag mich ja, wieso mittlerweile alles, was auch nur im Entferntesten mit SV zu tun hat, in die Schreckschusssektion kommt?

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • [BLOCK]So eine ähnliche Diskussion hatten wir hier schonmal vor ein paar Monaten, da es offensichtlich irgendwo Ermittlungen gegeben haben muß, weil ein bestimmtes Pfefferspray im Handel nicht eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichet gewesen sein soll. [/BLOCK]

    Hier klicken: Braucht Pfefferspray nun PTB? (Ermittlungen gegen Besitzer von Spray OHNE PTB-Zulassung)

    [BLOCK]Unterm Strich bleibt festzuhalten, daß ein Pfefferspray in Deutschland nur als Tierabwehrspray zugelassen werden darf und auch eindeutig als ein solches gekennzeichnet sein muß, damit es nicht unter die Vorschriften des WaffG fällt. Man darf es sogar schon unter 18 Jahren besitzen und auch (fast überall...) mit sich führen, zum Schutz vor aggressiven Tieren, wie z.B. Hunden. Werde ich jedoch auf offener Straße angegriffen oder überfallen, dann gilt was ? Genau:
    :direx: Notwehr ist die Handlung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Das Mittel spielt dabei keinerlei Rolle, wenn es nicht im absolut krassen Mißverhältnis zum Angriff bzw. dem Rechtsgut steht.[/BLOCK]

    8 Mal editiert, zuletzt von Derringer (22. Februar 2010 um 20:33)

  • Kurz gesagt:

    Sie darf es besitzen
    Sie darf es bei sich führen
    Sie darf es in Fall der Gefahr für Leib und Leben einsetzen

    Gruss Leo

    das Leben ist ein Kampf, jeden Tag aufs
    neue,darüber klagen wir aber nicht, da wir eine liebende Frau zuhause haben, deswegen sehen wir alles mit gesunden Sarkasmus

  • Zitat

    Original von Leopard2A4
    Kurz gesagt:

    Sie darf es besitzen
    Sie darf es bei sich führen
    Sie darf es in Fall der Gefahr für Leib und Leben einsetzen

    Gruss Leo

    mMn. darf sie es, so wie es auch Derringer geschrieben hat, bei jedwedem rechtswidrigen Angriff auf sich, also auch einem Diebstahl welcher im Verzug ist oder stattfindet anwenden und nicht nur bei Gefahr für Leib und Leben.
    Also @TS: Deine Freundin darf ihr Spray haben und bei jedem Angriff auf sie nutzen, solange die Verhältnissmäsigkeit gegeben ist, also z.B. nicht wenn ein Kleinkind sie mit Sand beschmeißt ;)

    Sieh nich weg... GIB PAPPNASEN KEINE CHANCE!!!
    ------------------------------------------------------------------------
    Röhm RG96 (schwarz-brüniert) ; Röhm RG96 Army AN (oliv-altnickel) ; Röhm RG 99N (Luxus) ; Geco P217 (schwarz-brüniert/verschollen)

  • Ok, danke leute, konnte mir auch nicht vorstellen das Pfefferspray, mitlerweile verboten ist, aber leider gibts immer mehr leute die einfach keine ahnung haben, oder irgendwo mal was aufgeschnappt haben und so weiter verbreiten.

  • Was noch wichtig wäre:
    Sollte es tatsächlich mal zu einem Notwehrfall mit Pfefferspray-Einsatz kommen und es wird gefragt, wieso man denn das bei sich hätte, dann nur zum Schutz etwa gegen angreifende Hunde!!! Und es war gerade nichts anderes greifbar! Und nicht etwa angeben, daß habe man für angreifende Zweibeiner dabei gehabt. Könnte sonst Ärger geben.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Was noch wichtig wäre:
    Sollte es tatsächlich mal zu einem Notwehrfall mit Pfefferspray-Einsatz kommen und es wird gefragt, wieso man denn das bei sich hätte, dann nur zum Schutz etwa gegen angreifende Hunde!!! Und es war gerade nichts anderes greifbar! Und nicht etwa angeben, daß habe man für angreifende Zweibeiner dabei gehabt. Könnte sonst Ärger geben.


    Jep.

    "Kein kommentar" gegenüber den Beamten ist aber eigentlich oft die bessere Möglichkeit. Aussagen kann man später ggf. immer noch machen. Gedächtnisprotokoll aufschreiben für evtl. spätere Verwendung vor Gericht ist ganz nützlich. Ansonsten sollte man der Polizei nur erklären, in Notwehr gehandelt zu haben (ein paar Zeugen benennen, die das bestätigen können, ist auch immer gut) - mehr würde ich jetzt eigentlich nicht "schwätzen" mit denen - aus genau dem Grund, dass leichtfertige Aussagen sehr schnell nach hinten losgehen können - wenn man im Schock nach dem Angriff die Tatsachen verhaspelt etc. ...

    MfG

    4 Mal editiert, zuletzt von crassmike (23. Februar 2010 um 14:09)

  • Zitat

    Original von Leopard2A4
    Beim PFefferspray ist der Einsatz gegen Menschen nicht erlaubt, da es keine Tests gab. Deswegen Freigabe nur zur Tierabwehr.

    Das ist so sicher nicht richtig. Polizeibeamte führen tagtäglich OC-"Tests" am lebenden Objekt durch und in anderen Ländern ist das genauso. Also Erfahrungswerte gibt es sicherlich genug.

    Warum also ist OC nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen!?

  • es gab keine tierversuche soweit ich weiss, die sind aber voraussetzung für die freigabe.

    vorsicht, nur hörensagen, kann sein dass das nicht korrekt ist.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von katha
    es gab keine tierversuche soweit ich weiss, die sind aber voraussetzung für die freigabe.

    Das ist ja das Paradoxon:
    CS und CN durften noch an Tieren getestet werden und wurden auch an ihnen getestet. Als dann OC auf den Markt kam, waren diese Versuche verboten, sodass die Mittel nur noch gegen Tiere eingesetzt werden dürfen.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Lanam
    Das ist ja das Paradoxon:
    CS und CN durften noch an Tieren getestet werden und wurden auch an ihnen getestet. Als dann OC auf den Markt kam, waren diese Versuche verboten, sodass die Mittel nur noch gegen Tiere eingesetzt werden dürfen.

    Für den Bürger aber ein Glücksfall, denn so hat man zumindest noch ein halbwegs wirksames Mittel, das nicht unter das Waffengesetz fällt und somit auch schon von Kindern geführt werden darf, sowie auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten und Märkten.
    Wäre eine Zulassung möglich, würde das wegfallen, also seid froh über die jetzige rechtliche Situation!

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    2 Mal editiert, zuletzt von Broadhead (23. Februar 2010 um 16:42)

  • Zitat

    Original von Famas
    Das ist so sicher nicht richtig. Polizeibeamte führen tagtäglich OC-"Tests" am lebenden Objekt durch und in anderen Ländern ist das genauso. Also Erfahrungswerte gibt es sicherlich genug.


    Wenn du mit deinem Wagen gegen einen Baum fährst und es gut überstehst, dann kriegt dein Wagen auch keine 5 NCAP-Sterne :D

    Das, was jeden Tag passiert, läuft nicht unter "Wissenschaftlicher Test". Das ist einfach nur Realität.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Hi,

    ich kann mir schon vorstellen wo der Unsinn aufgeschnappt wurde.
    Es kam mal ein Beitrag im TV und wohl auch in der Blödzeitung (das wurde mir erzählt diese Zeitung nehme ich nicht in die hand, aber das im TV habe ich gesehen) wo ein rechtsanwalt wegen besitz von Pfefferspray angezeigt wurde und sich nun durch die instanzen kämft.
    Wie es ausging war leider nicht zu erfahren.

    Er hatte jedenfalls ein Pfefferspray welches nicht eindeutig zur Tierabwehr gekennzeichtet war. Dies muß wohl bei uns nicht mehr zulässig sein.
    Steht aber drauf das es nur zur Tierabwehr ist dann ist alles i.O..
    Das haben sie im TV im gegensatz zur Zeitung auch gesagt.
    Da haben sie sogar die selbe Dose die der Anwalt hatte noch mal gezeigt wie sie heute aussehen muß.
    So als vergleich das selbe Dose mit 3 Wörtern mehr und sie ist legal.

    Ich denke mal das diese Geschichte von vielen Dummbürgern wie ich sie inzwischen nenne als Verbot von Pfefferspray aufgefasst wurde.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • leider Christian, da muss man mit einem Pfefferspray angst haben wenn das jemand in der (Handtasche, Handschuhfach etc.) Tasche sieht das man nicht bald von den netten uniformierten Menschen festgenommen wird weil ein Pfefferspray so böse ist.

    Armes Deutschland war das 1970 auch schon so als man Kleinkaliber Waffen, frei ab 18 Kaufen konnte?

    Darf man sich in Deutschland überhaupt noch zum Selbstschutz verteidigen ohne angst haben zu müssen mit einem Fuß im, gefängnis zu sitzen ?

  • Zitat

    Darf man sich in Deutschland überhaupt noch zum Selbstschutz verteidigen ohne angst haben zu müssen mit einem Fuß im, gefängnis zu sitzen ?

    klares nein :new16: :crazy3:

  • Genau! Klares NEIN!

    Der Deutsche darf sich nur an diversen Orten wie Bahnhöfen von irgendwelchen dahergelaufenen zusammenschalgen lassen.
    Wenn man dann Tot ist bekommt man vieleicht noch das Bundesverdienstkreuz.
    Wenn man überlebt weil man sich oder andere mit dem SV Mittel verteidigt hat kommt man in den Knast.

    Ist leider so! Armes Deutschland.

    Gruß Christian

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!