Scharfe Waffe auf Omas Dachboden? - Was tun?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 11.548 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2010 um 23:07) ist von Vienna85.

  • Hallo Leute ich bins schon wieder...

    Ein Bekannter hat mir heute morgen gesagt er hat auf dem Dachboden seiner Oma ein Mosin Nagant gefunden. Da er sich nicht so gut auskennt hat er jetzt nicht darauf geachtet ob es eine Deko- oder eine scharfe Waffe ist. Ich hab ihm gesagt er soll mal nachsehen ob da eine BKA Raute drauf ist, bzw. ob wenigstens der Lauf zugegossen ist (evtl. Opas Altdeko).
    Falls es jetzt eine scharfe Waffe ist, was gibt es da jetzt nach Ende des Amnestiejahrs für Möglichkeiten? Kann man sich immer noch bei den Behörden melden damit die das Ding abholen oder kommt dann die Oma meines Kumpels in den Knast? :new16:
    Bestünde auch die Möglichkeit das Teil einem bekannten WBK-Inhaber zu überlassen der das dann auf seine WBK eintragen lässt?

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

    Einmal editiert, zuletzt von Paul_Baeumer (22. Januar 2010 um 16:50)

  • Ab damit zum Büchsenmacher!


    EDIT: Um das ein bisschen mehr zu erläutern: Beamte versuchen einem bei sowas ans Bein zu pinkeln und einfach so einem WBK Inhaber zu überlassen geht auch nicht. Ein Büchsenmacher kann das allerdings legal auf Deko umbauen oder es managen, dass das ein WBK Inhaber kaufen kann...

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (22. Januar 2010 um 16:59)

  • Und sich auf dem Weg dahin strafbar machen wegen einer Waffe die auf keiner WBK steht? Oder womöglich auf dem Weg noch in ne Fahrzeugkontrolle zu geraten, das würde ich mir 3 mal überlegen.
    Wenn die auf keiner WBK steht wirds eher schwierig das Teil wieder zu legalisieren. Wenn er wirklich scharf ist, dann ist es das einfachste ein paar Schnitte mit der Flex zu machen oder den Schneidbrenner auszupacken, auch wenns weh tut, das vermeidet jeglichen Ärger.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

    Einmal editiert, zuletzt von FBO (22. Januar 2010 um 16:54)

  • Zitat

    Original von Jogi
    Ab damit zum Büchsenmacher!

    Darf man das denn? Nicht das es dann ne dicke Anzeige wegen Waffenführens gibt. Reicht es wie neulich bei Herrn Abel gesehen wenn man die erlaubnispflichtige Waffe in ein verschlossenes Behältnis packt? Und müsste dass nicht mindestens ein WBK Inhaber machen, der ja zum Transport von Waffen berechtigt ist?

    Vielleicht ruf ich mal beim Büchsenmacher an.

    FBO
    Meinst du damit die Waffe in mehrere Teile zu zerschneiden oder sie eigenhändig auf Deko umzubauen?

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  • Oder ganz einfach die Polizei (an-) rufen ! :confused2:
    Ich versteh nicht, warum hier so ein Fetz darüber gemacht wird. :confused2:


    SG: Florian

    Einmal editiert, zuletzt von Floka (22. Januar 2010 um 17:10)

  • Ich denke nich das das wirklich ne scharfe ist.
    Falls aber doch, wär ich sehr vorsichtig.
    Selbst wenn man gutmütig die Polizei anruft bekommt die Oma vielleicht trotzdem ein Strafverfahren an den Hals :new16:

    Wie schon gesagt, am einfachsten ist es, das Ding mit der Flex "legal" zu machen.

  • @Floka
    Ganz einfach, weil die Amnestie vorbei ist und deshalb nicht gesichert ist das die Beamten einfach vorbeikommen dass Ding einpacken und der Käs ist gegessen, sondern es kann ja auch gut sein dass das ganze ein Nachspiel für die alte Frau hat. Klar für jemanden mit gesundem Menschenverstand ist das Quatsch, eine alte Frau wegen sowas zu belangen, aber was ich hier schon für Horrorstorys über die Behörden und Waffen gehört hab... :confused2:

    Wenn du natürlich deine Hand dafür ins Feuer legen kannst dass es da rein rechtlich keinerlei Probleme gibt bin ich natürlich vollauf zufrieden und ich sag meinem Kumpel er soll mal die Polizei holen.
    Andererseits finde ich die Idee mit dem Zersägen und die freien Teile einzubehalten nicht schlecht, da ich auf die Art vielleicht an ein paar Ersatzteile für mein Salut Nagant kommen könnte. ;)

    *edit*
    Danke groza, ich hätts fast vergessen. :marder:

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    Einmal editiert, zuletzt von Paul_Baeumer (22. Januar 2010 um 17:29)

  • Nein ich meine Zerströren, und zwar komplett, ein paar freie Teile könnte man aufheben, des Rest zerstören, in die Tonne und feritg. Der jenige der es zur Polizei bringt kriegt ne Anzeige, ham die selbst bei Leuten gemacht die während der Amnestie ihre Sachen abgegeben haben. Rufst du die Polizei stellt diese die Bude auf den Kopf und es gibt ne Anzeige.
    Schau es dir genau an, kannst du durch den Lauf sehen ist es illegal.

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    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zitat

    Original von Paul_Baeumer
    ...
    Vielleicht ruf ich mal beim Büchsenmacher an.

    ...

    Ruf entweder beim Büchsenmacher an und stell dich dumm, so á la sieht noch ganz gut erhalten aus, weiß aber nicht ob das nun eine Deko oder eine Scharfe ist, willst dich nicht strafbar machen falls es doch eine Scharfe ist, ob er denn mal vorbeikommen könnte um sich die anzusehen... ;)

    Oder schraub alles was frei ist ab und hol dann die Flex raus... :cry:

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Zitat

    Wenn du natürlich deine Hand dafür ins Feuer legen kannst dass es da rein rechtlich keinerlei Probleme gibt bin ich natürlich vollauf zufrieden und ich sag meinem Kumpel er soll mal die Polizei holen.


    Waffenfunde gab es schon immer.
    Nur wurde früher keine Panikmache drum herum betrieben.

    Zitat

    Andererseits finde ich die Idee mit dem Zersägen und die freien Teile einzubehalten nicht schlecht, da ich auf die Art vielleicht an ein paar Ersatzteile für mein Salut Nagant kommen könnte.


    Ich sehe da rechtlich gesehen ein paar Probleme.
    Auch wenn die Waffe "illegal" ist (vorrausgesetzt sie ist im Original Zustand) ist das doch ein Verstoß gegen das WaffG oder nicht ?

    Aber unser Floppyk wird es sicherlich genau wissen. ;)


    SG: Florian

  • Zitat

    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

    1.
    beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
    2.
    als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise

    in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird.

    Heißt dass das die Entscheidung bei den Behörden liegt ob die Waffe sichergestellt, einem WBK-Inhaber überlassen oder unbrauchbar gemacht wird?

    Noch eine Frage zur Flex:


    Ist das hier oben fett gekennzeichnete durch das Zerflexen des Laufs, des Patronenlagers und des Verschlusskopfs abgedeckt?

    Also egal was man tut man muss den Fund unbedingt melden bevor man irgendwas unternimmt. Werd gleich mal meinen Bekannten fragen ob die noch eine WBK oder so haben, bzw. überhaupt wissen wie das Gewehr auf den Dachboden kommt.

    Ach ja danke für die Links, Floppyk! :new11:

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    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Zur Flex, damit ist gemeint ALLE ERLAUBNISPFLICHTIGEN Teile mit der Flex zu zerstückeln und diese anschliessend als Altmetall zu ENTSORGEN (zb im Dosencontainer)

    Beste Grüße!
    PS
    .

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • @Patrio

    Das hab ich verstanden, aber wie gesagt wollte ich nochmal nachfragen ob außer Lauf, Patronenkammer(=Systemhülse?) und Verschlusskopf noch weitere erlaubnispflichtige Teile gibt. Ferner wollte ich wissen ob man beim zerflexen was beachten muss, oder ob es reicht die Teile beispielsweise zu halbieren. Beim Dekoumbau gibt es ja auch genaue Vorschriften.

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Den Lauf aber nicht nur quer durchschneiden. Auch Laufstücke, die als Lauf noch verwendbar wären, sind rechtlich noch wesentliche Teile.
    Der Lauf müsste auf seiner gesamten Länge in zwei Teile geflext werden, dann und nur dann, ists kein Lauf mehr.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Paul_Baeumer
    Patronenkammer(=Systemhülse?)

    Das Patronenlager ist der Teil des Laufes, der mit der Hülse Kontakt hat.

  • Also ich weis ja nicht wie das bei euch in Deutschland mit gefundenen Waffen gehandhabt wird aber bei uns in Österreich ist das so:
    Wenn man eine Waffe findet, darf man sie bis zu 3 Tage behalten, dann kann Sie entweder der Bezirkshauptmannschaft übergeben werden um den Besitz zu beanspruchen, da es ja ein Fundgegenstand ist, diese wird dann 1 Jahr dort aufbewahrt und anschließend wieder ausgehändigt sofern man die Berechtigung zum Besitz hat.
    Man kann sie aber auch dort lassen und verkaufen. Der Käufer kann sie dann direkt dort abholen.
    Oder aber man bringt sie zur Polizei und gibt sie dort ab.

    Dies gilt aber nur für Österreich, kann sein das das in Deutschland ähnlich ist, ich weis es aber nicht.

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

  • Abgesehen davon, Floppyks Anweisung zu folgen - wie wäre es denn, danach die Waffe vom BüMa abholen zu lassen? (Sofern das dann erlaubt ist)

    Über ihn ist doch dann auch sicher ein Verkauf bzw. ein Umbau möglich. Sicher, alles eine Frage des Geldes. :confused2:

    Sicher kann hier jemand sagen, ob sich der Umbau/Verkauf (sofern über den BüMa legal) lohnt ;)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    2 Mal editiert, zuletzt von Lanam (23. Januar 2010 um 00:06)