Gewehr an der Wand präsentieren

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 27.883 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Oktober 2018 um 15:46) ist von Flitzpiepe.

  • Falls nicht:

    Zitat:


    4. Besitzstand / Bestandsschutz

    Für erforderliche Aufbewahrungsbehältnisse der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden, gilt ein Be-standsschutz. Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (06.07.2017) bereits genutzte A- und B-Schränke können von folgenden Personen weiter genutzt werden
    - vom bisherigen Besitzer
    - von berechtigten Personen für die Dauer einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft
    Der Eigentümer des Behältnisses kann dem Mitbenutzer dieses im Todesfall vererben. Dies gilt auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Be-hörde ist in diesen Fällen gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis vorzulegen.
    5. Art der Aufbewahrung

    a) Erlaubnispflichtige Schusswaffen (Kurz- und Langwaffen) / erlaubnispflichtige Munition
    Erlaubnispflichtige Schusswaffen und wesentliche Teile einer Schusswaffe sind gemäß den Bestimmungen in einem entsprechenden Waffenschrank aufzubewahren (siehe An-lage). Der Schlüssel zum Waffenschrank muss sich allein in der ausschließlichen Ge-walt/Kontrolle des Berechtigten befinden.

    b) Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
    Im Gegensatz zur Blockierung ist die Waffe dauerhaft nicht mehr als solche gebrauchs-fähig. Eine unbrauchbar gemachte Waffe ist daher keine Waffe im waffenrechtlichen Sin-ne mehr. Diese kann demnach als Erinnerungs-/oder Dekorationsgegenstand außerhalb eines verschlossenen Behältnisses verwahrt werden. Zur ordnungsgemäßen Unbrauch-barmachung von Schusswaffen siehe „Merkblatt Deaktivierung von Schusswaffen"

    c) Blockierte Schusswaffen
    Seit dem 01.04.2008 besteht grundsätzlich die Verpflichtung für Erben (sofern er nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist), im Wege der Erbfolge übernommene Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der ebenfalls vorhandenen Pflicht zur Aufbewahrung von Schusswaffen in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis. Weitere Informationen zur Blockierung von Schusswaffen siehe „Merkblatt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwer-ber infolge eines Erbfalls".

    d) Erlaubnisfreie Waffen / erlaubnisfreie Munition
    Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.

  • Seit letztem Jahr müssen auch Druckluftwaffen verschlossen werden (Futteral mit Schloss oder abschließbarer Kleiderschrank reicht)

    Unser Grundstück ist gesichert, man sollte mehr angst haben vor den den Dicken, der Nachwuchs übt noch böse zu Gucken ;)
    Also bevor jemand an das Geweh kommt muß er erst an den beiden vorbei, ansonsten ist mein Büro abgschloßen wenn Besuch kommt.

  • Die Kollegen, die an der Wand präsentieren möchten, könnten ja wenigstens ihre Adresse mit angeben.
    Dann müssten die Behörden nicht dem Umweg über die Admins gehen. :D

  • Die Kollegen, die an der Wand präsentieren möchten, könnten ja wenigstens ihre Adresse mit angeben.
    Dann müssten die Behörden nicht dem Umweg über die Admins gehen. :D

    Das machen die Behörden schon, wenn die Kundenkartei von Waffen N... abgearbeitet ist und alle Exportfedern sichergestellt wurden. Keine Angst

  • Unser Grundstück ist gesichert, man sollte mehr angst haben vor den den Dicken, der Nachwuchs übt noch böse zu Gucken
    Also bevor jemand an das Geweh kommt muß er erst an den beiden vorbei, ansonsten ist mein Büro abgschloßen wenn Besuch kommt.

    Ok. Dann laße ich mich zuerst im Gegenzug zu Streicheleinheiten abschlabbern. Das hält auch auf. :thumbsup:

    Funktioniert der Link bei Euch?

    Funktionert. .D

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (21. Oktober 2018 um 15:35)