Tuninglauf importieren,die Zweite...

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 9.013 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Januar 2010 um 17:27) ist von baumstamm.

  • Hallo,
    ich hatte zwar schonmal einen Thread,wo es darum ging...
    ...Aber kam zu keinem zufriedenstellenden Ergebniß für mich.

    Überall wird gesagt,
    das man sich einen Tuninglauf importieren darf,solang man nicht gewerblich handelt.
    (Erst dann bräuchte es einer Waffenhandelslizenz).

    Aktuell habe ich gerade eine Bestellung aus Hong-Kong laufen,
    in der auch ein Tuninglauf für eine GBB-Pistole dabei ist.
    Ist das erste mal,das ich in einer Übersee-Bestellung einen Tuninglauf dabei habe.
    Weil es von alten Hasen des Airsofts ja überall als legal geschildert wird,
    hab ich gedacht,komm bestellst mal einen mit.

    Wenn ich jetzt aber zum Zollamt deswegen müßte,
    hätte ich doch lieber eine genaue Rechtsgrundlage dafür.
    Bisher habe ich immer nur die Aussage gefunden,
    das ich es als Privatperson darf,solange ich nicht gewerblich damit handle.

    Ich weiß aber nicht,
    ob es im Fall des Vorsprechens beim Zoll damit getan ist.
    (die wollen ja wahrscheinlich immer etwas,was Hand und Fuß hat und ob da die Aussagen in den Foren ausreichen.)
    Und das einige auch schonmal einen Tuninglauf importiert haben,
    reicht denen wahrscheinlich nicht aus.


    Also,
    ich hab schon einige Zeit im Netz gesucht...
    Gibt es einen eindeutigen Gesetzestext,der die Problematik eindeutig erklärt....?


    Gruß und besten Dank:

    Hondo

    P.S.:
    Ich hätte ja selbst viele Erklärungen beim Zoll,
    nur leider keinen eindeutigen Rechtshintergrund...

    Tuningläufe werden ja auch hier in DE von vielen Shops ab 18 verkauft,
    und wenn ich sie hier in DE ab 18 legal kaufen kann,
    sollte ich sie doch auch legal ab 18 importieren dürfen.

    Die alten Hasen sagen überall,
    das es legal sei,solang man nicht gewerblich handelt.

    ect.pp.

    Einmal editiert, zuletzt von hondo (15. Januar 2010 um 16:24)

  • Irgendwie hast Du da ein paar Sachen durcheinandergwürfelt....

    Einen Inner Barrel darfst Du gar nicht importieren, weil es sich dabei um ein waffenrelevantes Teil handelt! Nun könnte man darüber diskutieren, wieso ein Stück Messingrohr ohne Züge, das man so auch im Baumarkt kriegt, plötzlich illegal sein sollte.
    Aber auch offensichtlicher Irrsinn ändert nichts am Gesetz! Wenn das ein Zollbeamter mit nur minimal Ahnung sieht, gibt's Ärger...

    Bei Outer Barrels ist das etwas anderes, weil sie keine waffenrelevante Funktion haben und technisch ein "Laufmantel" sind. Da ist der Import legal (was aber auch nicht alle Zollbeamten wissen).

    Die Geschichte mit gewerblich/privat ist nur bei Herstellerlogos interessant, wenn es um Markenschutz geht. Wobei es auch da unterschiedliche Regelungen gibt, was beanstandet wird und was nicht. Repliken von Waffenteilen mit "HK" oder "Colt" Logo werden schon mal kassiert, Merchandise wie T-Shirts eher nicht.

    MfG
    Matthias

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  • Hi,
    das ist ja jetzt echt der Hammer.
    Ich war die ganze Zeit selber immer der Meinung,
    das sogar Innerbarrels nicht importiert werden dürfen.

    Ich kann mich sogar erinnern,
    das ich in anderen Foren fast dafür ausgelacht oder gesteinigt wurde,
    als ich geschrieben hatte,das man Tuningläufe nicht importieren darf.
    Und jeder schreibt mittlerweile das es legal sei und das sehr viele schon Tuningläufe importiert haben ohne Probleme...

    Naja,
    wenn es jetzt komischerweise doch verboten ist,
    hab ich noch genug Zeit,das sie meinen Tuninglauf aus der Bestellung rauslassen...

    In einem anderen Forum wurde eine Auskunft von einem Zollamt selbst gepostet,
    wo nach der Frage zum Import von Schlitten für Softairwaffen Stellung genommen wurde.
    Solang es sich nur um eine äußere Nachbildung einer "echten"-Waffe handele kein Problem,
    da es im "inneren" nicht einer echten Waffe nachgebildet wurde,da der Verschluß fehlt.

    Könnte dies dann nicht übertragen auf einen Inner/Tuningbarrel heißen,
    das dieser im inneren auch nicht einer "echten"-Waffe nachgebildet ist,
    weil er keine Felder und Züge hat...?

    Der Tuningbarrel aus meiner Bestellung hat nämlich keine Felder und Züge...
    Nur mal so meine Überlegung.
    (Gut,es gibt ja noch "scharfe"-Vorderladerwaffen die auch keine Felder und Züge haben,aber die bekommt man ja auch ab 18.)
    Gibt es eigentlich scharfe Waffen,für die man einen Waffenschein braucht,
    die noch einen glatten Lauf ohne Felder und Züge haben...?
    Außer Acht mal die Glattrohrkanonen einiger Panzer...


    Gruß:
    Hondo

    2 Mal editiert, zuletzt von hondo (15. Januar 2010 um 17:01)

  • Das Problem hier ist, daß sich die Gesetze um scharfe Waffen und vielleicht noch ein bißchen um Luftgewehre drehen, Airsoft aber gar nicht vorgesehen ist. Daher ist es oft Auslegungssache, ob etwas verboten oder erlaubt ist.

    Zum Beispiel ist der Schlitten bei einer Airsoft eher funktionslos, die Internals sind eigene Teile, die in den Schlitten eingebaut werden. Bei RS ist das anders. Daher heißt es oft, der Import des Schlittens ist verboten, aber das stimmt so nicht. Er ist nur dann problematisch, wenn er tatsächlich als "Verschluß" arbeitet. Oder Herstellerlogos drauf sind.

    Bei Inner Barrels ist es aber so, daß es da nicht viel Interpretationsspielraum gibt. Rein rechtlich ist der Import verboten.

    MfG
    Matthias

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  • Zitat

    Original von hondo
    Gibt es eigentlich scharfe Waffen,für die man einen Waffenschein Waffenbesitzkarte braucht,
    die noch einen glatten Lauf ohne Felder und Züge haben...?
    Außer Acht mal die Glattrohrkanonen einiger Panzer... die man bestimmt auf keine normale WBK eingetragen bekommt

    Schrotflinten.

  • Hi,
    ja Schrotflinten habe ich vergessen,
    nur glaub ich gibts keine Schrotpatronen,die ich aus einem Softairlauf verschießen könnte.

    Mich fuchst nur die Tatsache,
    das mittlerweile überall in den Foren geschrieben wird,
    das der Import eines Tuninglaufs legal sei und es schon viele ohne Probleme gemacht haben.
    Und das man fast als dumm hingestellt wird wenn man schreibt,
    das der Import illegal sei.
    Das verstehe ich an der ganzen Sache nicht...

    Gruß:
    Hondo

  • Nur weil es Leute schon gemacht haben, ist es ja nicht legal. Sie wurden nur nicht erwischt.

    MfG
    Matthias

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  • Man müsste mal einen Prazedenzfall schaffen
    z.b. sind die Laufrohlinge von Walther frei verkäuflich da ohne Patronenlager
    aber in allen Kalibern verfügbar.
    Darum frage ich mich wieso ein 6mm Airsoftlauf nur weil er aus dem Ausland ist
    nicht importiert werden darf.
    Auf einem Airsoflauf ist auch kein F Zeichzen drauf.
    Genausowenig wie bei einem Luftgewehrlauf, zum. habe ich noch keins gesehen.
    Daher würde ich sagen der Import von Teilen die auch in Deutschland frei käuflich sind ist erlaubt.
    Genauso wie Abzugsgruppen für Vollauto etc. nur ist hier der Einbau verboten, der Erwerb ist legal.
    So seh ich das jedenfalls und ich glaube da wird man auch vor jedem Gericht recht bekommen.

  • Zitat

    Original von hondo
    Und jeder schreibt mittlerweile das es legal sei und das sehr viele schon Tuningläufe importiert haben ohne Probleme...


    Das das von anderen erfolgreich praktiziert wurde, bedeutet ja nicht, dass das auch legal war. Es ist vielleicht beim Zoll nicht aufgefallen.
    Wie das nun bei Läufen von Spielzeugwaffen aussieht, kann ich nicht sagen. Wenn aber ein Lauf als solcher erkennbar ist, aber nicht irgendwie hervorgeht, dass er für eine freie Waffe bestimmt ist, muss der Zoll ersteinla von einer erlaubnsipflicht ausgegehen. Dann múss der Empfänger das Gegenteil belegen können.

    Zitat

    Original von hondo
    Könnte dies dann nicht übertragen auf einen Inner/Tuningbarrel heißen,
    das dieser im inneren auch nicht einer "echten"-Waffe nachgebildet ist,
    weil er keine Felder und Züge hat...?


    Nö, das Fehlen oder Vorhandensein von Feldern und Zügen definiert nicht eine Erlaubnispflicht.
    [quote]Original von hondo
    Der Tuningbarrel aus meiner Bestellung hat nämlich keine Felder und Züge...
    Nur mal so meine Überlegung.
    (Gut,es gibt ja noch "scharfe"-Vorderladerwaffen die auch keine Felder und Züge haben,aber die bekommt man ja auch ab 18.)
    Gibt es eigentlich scharfe Waffen,für die man einen Waffenschein braucht,
    die noch einen glatten Lauf ohne Felder und Züge haben...?
    Fast jede Vorderlader haben gezogene Läufe, Ausnahme sind Kanonen, Musketen und einige andere.
    Trotzdem sind einläufige VL mit glatten und gezogenen Läufen frei ab 18 (Modellvorlage vor. 1871...)
    Und mehrschüssige VL unabhängig der Laufbeschaffenheit WBK-pflichtig.

    Weiterhin sind glattläufige Flobert und vor allem Flinten WBK-pflichtig, während die meisten Druckluftwaffen wiederum gezogen und frei sind.

    Also ist die Laufbeschaffenheit kein Kriterium für den freien oder erlaubnispflichtigen Erwerb. Daher kann der Zoll am Lauf auch nicht sehen, für welche Wart von Waffe dieser bestimmt ist.

  • Zitat

    Original von menix
    Man müsste mal einen Prazedenzfall schaffen
    z.b. sind die Laufrohlinge von Walther frei verkäuflich da ohne Patronenlager
    aber in allen Kalibern verfügbar.

    Dann gibt mir doch bitte mal ein Adresse wo man die " Frei " kaufen kann.
    Ich kenne nur einen Händler der Laufrohlinge in 4,5 mm verkauft.
    Alles andere sind " Deko " Läufe. Und selbst die dürften garnicht so verkauft werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von menix
    Auf einem Airsoflauf ist auch kein F Zeichzen drauf.


    Stimmt, das ist pro Waffe nur einmal drauf. Das bedeutet ja auch nur, daß die Waffe als Ganzes abgenommen wurde. Tausche ein relevantes Teil und die komplette Waffe ist illegal.

    Zitat

    Genauso wie Abzugsgruppen für Vollauto etc. nur ist hier der Einbau verboten, der Erwerb ist legal.


    Abzugsgruppen bei einer Airsoft sind keine relevanten Teile.

    Zitat

    So seh ich das jedenfalls und ich glaube da wird man auch vor jedem Gericht recht bekommen.


    Nur zu, mit der Einstellung erreicht man bei deutschen Behörden noch am meisten!*

    * was das Strafmaß angeht.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Beim Import sind waffenrelevante Teile (Verschluss, Lauf etc) der Waffe gleichgestellt.

    Waffe auf WBK = Für Import WBK + Genehmigung notwendig
    Waffe Frei ab 18 = Import ab 18 kein Problem

    UNSCHÖN wird es erst wenn du den Lauf einbaust! Denn manipulationen an Waffenrelevanten Teilen darf wiederum nur der BüMa durchführen.

    Somit wäre meiner Meinung nach der IMPORT!!! kein Problem. Es ist ja nicht mehr als ein halbwegs präzise gefertigtes Kupfer- oder Metallrohr.

  • Zitat

    Original von menix
    Man müsste mal einen Prazedenzfall schaffen


    Mach mal. Es könnte ein böses Erwachen geben.

    Im WaffG steht nix über die Duldung des freien Besitzes wesentlicher Teile, die nicht dem beschossenen Original entsprechen.

    Da könnte ein profilsüchtelnder Ministerialbeamter oder Politiker ganz schnell was draus machen.
    Beschlagnahmen, Kundenkarteien, Pressemitteilungen über tausende il....... Waffenbesitzer, die alle ganz pöse Schrauber sind usw.

    Kurz: Das die Politesse in einer bestimmten Strasse selten kontrolliert bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Falschparken.

    Zitat

    Original von Tarak
    Beim Import sind waffenrelevante Teile (Verschluss, Lauf etc) der Waffe gleichgestellt.
    ...
    Waffe Frei ab 18 = Import ab 18 kein Problem

    UNSCHÖN wird es erst wenn du den Lauf einbaust! Denn manipulationen an Waffenrelevanten Teilen darf wiederum nur der BüMa durchführen.

    Wie unterscheidest Du da ?
    Für die Verbringung, den Besitz und den Austausch von Teilen an :F:-Waffen finde ich keine unterschiedlichen Einschränkungen.

    Andreas

  • Ich will das mal so definieren
    Wenn deine Waffe ein F zeichen hat
    und du einen Lauf importierst und einbaust
    und die Waffe kommt nicht über 7,5 Joule
    Kann dir niemand was ans Bein flicken, mit welcher Begründung auch?
    Ausser du bist unter 18 Jahren.

  • Zitat

    Original von menix
    z.b. hier
    http://www.lothar-walther.de/139.php
    oder hier
    http://www.waffenostheimer.de/catalog/advanc…rohling&x=0&y=0

    Ein Lauf wird erst zu einem Lauf , wenn er ein Patronenlager hat. So hab ich das damals in der Waffensachkunde gelernt.


    Walther liefert nicht an Privat und bei Ostheimer ist es der Rohling in 4,5 mm den ich meinte.
    Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber deiner Meinung sind also Revolver Läufe kein Läufe ? Und wie sieht es mit Schrotläufe aus ? Auch keine ?

    Zitat

    und die Waffe kommt nicht über 7,5 Joule
    Kann dir niemand was ans Bein flicken, mit welcher Begründung auch?


    Weil die Waffe so nie abgenommen wurde. Neben der 7,5 Joule Grenze ist der Wert ausschlagfebend der bei der Vorlage gemessen wurde.Abgesehen davon ist es Verboten an wesentlichen Teile zu Basteln :


    Der Fett geschriebene ist die einzige Relevante Definition des Laufes, alles andere ist Unsinn


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (15. Januar 2010 um 19:51)

  • Bei einem Revolver sitzt das Patronenlager in der Trommel
    Der Lauf is nix anderes als ein Rohling mit einem Gewinde
    Ein Schrotlauf Kal. 12 ist ein stinknormales Rohr mit einem Innendurchmesser von 18,35mm evtl mit Choke
    Nur hat der Schrotlauf ein Patronenlager daher macht es Ihn zu einem Richtigen lauf.
    Ich habe ein Heizungs Geschäft wenn ich nun ein 1/2" Wasserleitungsrohr nehme das nen Innendurchmesser von 18,5mm hat hab ich sozusagen einen Schrotlauf deiner Meinung nach. Nur das ich da nicht eine Patrone reinkriege, weil dazu müsste ich es am Ende aufbohren. Würde ich das machen hat das Rohr ein Patronenlager und wäre somit ein echter Lauf.
    kurz gegoogled

    http://www.militaria-fundforum.com/archive/index.php/t-71318.html

    Einmal editiert, zuletzt von menix (15. Januar 2010 um 20:03)

  • WaffG
    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    1.3
    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz
    nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Deine Waffe ist Frei ab 18, somit sind alle Teile ab 18 erhältlich bzw müssen gleich behandelt werden. Besitz ja einbau teilweise nein, wenns die Leistung verändert blablub etc ... .