Hallo,
ich hatte zwar schonmal einen Thread,wo es darum ging...
...Aber kam zu keinem zufriedenstellenden Ergebniß für mich.
Überall wird gesagt,
das man sich einen Tuninglauf importieren darf,solang man nicht gewerblich handelt.
(Erst dann bräuchte es einer Waffenhandelslizenz).
Aktuell habe ich gerade eine Bestellung aus Hong-Kong laufen,
in der auch ein Tuninglauf für eine GBB-Pistole dabei ist.
Ist das erste mal,das ich in einer Übersee-Bestellung einen Tuninglauf dabei habe.
Weil es von alten Hasen des Airsofts ja überall als legal geschildert wird,
hab ich gedacht,komm bestellst mal einen mit.
Wenn ich jetzt aber zum Zollamt deswegen müßte,
hätte ich doch lieber eine genaue Rechtsgrundlage dafür.
Bisher habe ich immer nur die Aussage gefunden,
das ich es als Privatperson darf,solange ich nicht gewerblich damit handle.
Ich weiß aber nicht,
ob es im Fall des Vorsprechens beim Zoll damit getan ist.
(die wollen ja wahrscheinlich immer etwas,was Hand und Fuß hat und ob da die Aussagen in den Foren ausreichen.)
Und das einige auch schonmal einen Tuninglauf importiert haben,
reicht denen wahrscheinlich nicht aus.
Also,
ich hab schon einige Zeit im Netz gesucht...
Gibt es einen eindeutigen Gesetzestext,der die Problematik eindeutig erklärt....?
Gruß und besten Dank:
Hondo
P.S.:
Ich hätte ja selbst viele Erklärungen beim Zoll,
nur leider keinen eindeutigen Rechtshintergrund...
Tuningläufe werden ja auch hier in DE von vielen Shops ab 18 verkauft,
und wenn ich sie hier in DE ab 18 legal kaufen kann,
sollte ich sie doch auch legal ab 18 importieren dürfen.
Die alten Hasen sagen überall,
das es legal sei,solang man nicht gewerblich handelt.
ect.pp.