Besser Armbrust oder Pistole

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 7.454 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2010 um 12:10) ist von bow_n_xbow.

  • Hallo liebe Foren User.
    Ich habe folgendes Problem.
    Seit einiger Zeit eine Armbrust zu kaufen.
    Ich möchte mit dieser Armbrust fische jagen und natürlich auch Zielschiessen.
    ICh hab im Internet unter egun.de eine Pistolenarmbrust gefunden, die auch Fischpfeile mit Spule verschiesst.
    Kann ich jede beliebige nehmen?
    Geht das auch mit einem Gewehr?
    und welche Armbrust/Pistole ist die Beste.
    Preislage so um die 100-150€. gern mit Stahlkugelfunktion.
    Ich hoffe ihr könntmir helfen denn ich bin absoluter Neuling auf diesem Gebiet.
    danke im Voraus.

  • Erst mal vorweg Herzlich Willkommen.
    Die Frage ist ob das fischen in der BRD mit Pfeilen überhaupt erlaubt ist, da wären die Angler unter uns erst mal gefragt, ich Persönlich hab das in Dänemark mal mit dem Bogen gemacht, weil da ist die Jagd mit Pfeil u. Bogen erlaubt, aber ABs generell verboten ( begründung lautlose Terroristen Waffe und fällt dort unter das Kriegswaffen Gesetz :n17: )

    Ich Persönlich tendiere zur Armbrust
    Ich empfele Dir mal diesen Händler,

    http://www.bogensportwelt.de/Armbrueste_1

    weil das Angebot von-bis reicht, und unser Lieblings Forum Händler AIA

    http://www.arrowinapple.de/

    nur die hochpreisigen ABs verkauft, hier aber fairer weise auch erwähnt werden soll.
    BSW aber eigentlich jeden Geldbeutel berücksichtigt.

    Schau Dir das Angebot mal in ruhe an, ob da ne Fisch AB bei ist weiss ich so auf die schnelle allerdings nicht.

    Generell is es aber möglich jede AB mit ner Spule zu bestücken, kommt halt auf das Handwerkliche Geschick jedes Einzelnen an.

    Die Leistung der AB wäre noch die Frage, aber mehr wie 150 Lbs sollten es wohl besser nicht sein, sonnst landet der Schütze noch im Wasser :laugh:

    Gruß Bruder

    2 Mal editiert, zuletzt von Bruder (12. Januar 2010 um 08:32)

  • Abgesehen davon, dass Bowfishing in D nicht erlaubt ist, sind die Multifunktions-Pistolenarmbrüste m.E. Schrott.
    Ich habe vor zwei Jahren eine gekauft, getestet und nach kurzer Zeit wieder zurückgegeben. Die Fischbolzen und Spule funktionieren in der Praxis nicht bzw. es ist eher Zufall. Die Treffergenauigkeit ist sehr bescheiden.

    Bowfishing funktioniert mit speziellem Zubehör.
    AB keine Erfahrung, sollte jedoch von der technischen Seite her auch funktionieren, sofern Zubehör erhältlich.

    Was Jagen und Fischen anbelangt, ist D sehr restriktiv.
    Im benachbarten Ausland unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
    Mit Bogen aber noch eher als mit AB.

    Die von Dir angesprochenen Fischbolzen mit Spule sind billiger Schrott aus China und für die gebotene Qualität noch viel zu teuer.
    Für das, was Du dafür ausgibst, kannst Du dir den Fisch auch kaufen.

    Scheibenschießen und Jagen/Fischen sind zwei ganz verschiedene Kategorien. Just for fun sind die Billigangebote aus dem Internet zum Reinschnuppern in die Materie vielleicht akzeptabel.
    Sobald Du aber etwas höhere Ansprüche stellst, geht das ins Geld.

    Was das Fischen/Jagen anbelangt:
    Dafür gehört sich viel Erfahrung mit vorangegangenem Training und Schulung. Daran kannst Du vielleicht einmal denken, wenn Du absolut fit im Umgang mit den Geräten bist.

    Dass AB und Jagdgeräte bei uns ab 18 Jahren frei erwerblich sind sollten nicht dazu verleiten, unverantwortlich damit umzugehen.

    Überlege dir, was genau Du damit machen willst.
    Es gibt hier im Forum genügend Leute, die Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten haben.

    Gruß

  • Bogenfischen? *lol*
    Richtig, in D nicht erlaubt. Bei privaten Angelteichen aber schon. Dort hab ich dann mal nachgefragt, ob ich das mal ausprobieren dürfe. Also hab ich mir so ein Bowfishing Set gekauft, und los gings. Nach ner Stunde hab ich frustiert aufgegeben. :klo:

  • Zitat

    Original von Shooter78
    Richtig, in D nicht erlaubt. Bei privaten Angelteichen aber schon. Dort hab ich dann mal nachgefragt, ob ich das mal ausprobieren dürfe.

    Hallo Stefan,


    da hat Dir jemand wohl etwas erlaubt, was garnicht in seinen Kompetenzen lag:

    Auch auf privaten Grund oder in privaten Wassern gelten die Gesetze zur Binnenfischerei, entsprechendes Länderrecht sowie Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.

    Außerdem ist AFAIR ein Sachkundenachweis in Form eines Fischereischeines unumgänglich, unabhängig davon, was der Besitzer fordert oder gestattet.


    viele Grüße

    Andreas

  • An privaten Angelteichen brauchst Du keinen Angelschein (jedenfalls war es bis vor 10 Jahren in NRW noch so, seitdem war ich nicht mehr angeln)! Ist eine interessante Frage ob die Bogenfischerei überhaupt irgendwo gesetzlich geregelt ist?
    Die Frage ist ob wir dieses Thema hier überhaupt besprechen dürfen da die Jagd ausdrücklich kein Thema sein soll?

  • Zitat

    Original von Merlin13

    Die Frage ist ob wir dieses Thema hier überhaupt besprechen dürfen da die Jagd ausdrücklich kein Thema sein soll?

    Ja seh ich genau so, deshalb mach ich einfach mal weiter :confused2:

    In Dänemark hab ich das mal in flachem Wasser an der Nordsee getestet ( Henne Strand Hennemöllaa ) also im Brackwasser bei Ebbe auf But auch bekannt als Flunder isn Plattfisch, und es braucht schon reichlich Übung um die Brechung des Lichtes im Wasser bei schwimmenden Objekten das U.Wasser Ziel zu treffen.
    So einfach soll man sich das nicht vorstellen, deshalb kann ich das gut nachvollziehen das Shooter78 nach ner Stunde frustiert aufgeben hat, ich hab ne Woche gebraucht um diese Art des fischens einigermasen hin zu bekommen.
    Aber das ist mittlerweile auch schon über Vierzig Jahre her.
    Gruß Bruder

  • @ bruder,

    das ist schon 40 Jahre her?
    Dann bist du wohl hier der Forums-Methusalem ;) :opi:

    Also ich würde wahrscheinlich auch zu einem Bogen raten, weil man da ohne grossen Aufwand, die Fischrolle vorne in die Stabibuchse schrauben kann

  • Zitat

    Original von Merlin13
    An privaten Angelteichen brauchst Du keinen Angelschein (jedenfalls war es bis vor 10 Jahren in NRW noch so, seitdem war ich nicht mehr angeln)! Ist eine interessante Frage ob die Bogenfischerei überhaupt irgendwo gesetzlich geregelt ist?

    "In Deutschland und der Schweiz ist die Bogenfischerei (wie auch die Bogenjagd) verboten."

    Rechliche Aspekte für Deutschland vergl.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Angeln_%28Fischfang%29


    viele Grüße

    Andreas

    PS: Ich habe mit dem Angeln aufgehört, als der Firlefanz mit Sachkundenachweis und Prüfung anfing.

  • Zitat

    Original von Lennoxman
    @ bruder,

    das ist schon 40 Jahre her?
    Dann bist du wohl hier der Forums-Methusalem ;) :opi:

    Na dann wollen Wir beide doch hoffen, das Du jemals so alt wirst wie Du Heute ausschaust :n25:

    Wir haben das aber ohne Spule gemacht, weil das Wasser da grad mal Knie tief war, und somit das Ziel am Grund fest genagelt haben, wenn mann den was getroffen hat ;)

    Die Bögen gehörten den Kindern des Platz Besitzers vom Campingplatz.
    Ich weis nicht ob die Gesetze inzwischen geändert worden sind, aber damals war es so, das Jeder DK Bürger ein Gerät zum Fischen besitzen und auch benutzen durfte, ohne einen Fischerei Schein zu besitzen, damals gingen die Leute noch mitn Dreizack regelmäßig auf Al, was mE. eine reine Tierquälerei war, ist aber so weit ich weiß heute auch nicht mehr erlaubt.
    Gruß Bruder

  • Zitat

    Original von kreuzbogen


    da hat Dir jemand wohl etwas erlaubt, was garnicht in seinen Kompetenzen lag:


    Ja gut, das wusste ich jetzt so nicht.

    Nochmal werd ich das eh nicht machen. In solch trüben Gewässern ist es ohnehin nur ein Glücksspiel etwas zu treffen.

    Ausserdem wir der Pfeil so dermaßen abgebremst, wenn er auf die Waseroberfläche trifft, das sich bei einer Pistolen- AB die Fische vor lachen wegschmeissen müssten. :laugh:

  • Also....ich kann mich irren, aber der Link von Joachim betrifft die Fischrei in Gewässern...ein Teich ist kein Gewässer!
    Genauso gelten die sachlichen Verbote §19 BJG nicht für Gatterwild (weswegen auch der Abschuss mit .22lfb nicht unüblich ist und genau so dürfte es sich bei privaten Teichen handeln.
    In der "nicht waidgerechten" Regelung (also den sachlichen Verboten gleichgestellt) ist der Bogen nicht aufgeführt!

    Aber ich bin weder Jurist noch Angler

  • Zitat

    Original von Shooter78
    Ausserdem wir der Pfeil so dermaßen abgebremst, wenn er auf die Waseroberfläche trifft, das sich bei einer Pistolen- AB die Fische vor lachen wegschmeissen müssten.

    Das sehe ich angesichts der Pistolenarmbrüste auch so, und mit einer ausgewachsenen Armbrust würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Man muß einfach wissen, daß Dinge verkauft werden, die deswegen noch lange nicht brauchbar sind oder in Deutschland gebraucht werden dürfen.


    viele Grüße

    Andreas

  • Stimmt...so eine Pistolenarmbrust ist natürlich Blödsinn.

    Das Thema lässt mich aber im Moment nicht ruhen...ich habe gerade einen Forellenhof in OL angerufen, das fischen ohne Schein ist dort legal (nennt sich bei richtigen Sportfischern "Angelzirkus)...jetzt muss ich mal sehen was mit Bogenfischen ist, rein rechtlich!

  • Zitat

    Original von Merlin13
    Aber ich bin weder Jurist noch Angler

    Ich bin auch keiner, weiß aber, daß hier diverse Gesetze des Bundes und auch der einzelnen Länder greifen.

    Schon oberflächliche Recherchen liefern zahlreiche Hinweise, daß auch die Bogenfischerei in Deutschland verboten ist. Das steht oft sogar unter den Angeboten für entsprechende Produkte. Das Verbot ergibt sich u. a. daraus, daß das Bogenfischen als eine Art des Harpunierens interpretiert wird. --- Ob der Teich ein Gewässer ist, da beißt die Maus keinen Faden ab, wenn der Tierschutz verletzt wird, und die Methode auch nicht als waidgerechte Art des Fischens beschrieben und gestattet ist.


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (12. Januar 2010 um 15:31)

  • Naaaaaaa....der §9 Fischereigesetz sagt genau was Du schreibst....nur das macht der §19 BJG auch und "trotzdem" greift das BJG nicht bei privatem Gatterwild (das ja zu den jagdbaren Wildarten gehört).
    Es steht absolut ausser Frage das Bogenfischen an öffentlichen/gepachteten Gewässern verboten ist....aber was ist mit privaten Teichen?
    Offensichtlich greift das Fischereigesetz hier nicht, zumindest ist eine Lizens jedweder Art nicht erforderlich (z.B.)?

    Schon mal den Blinker an den EPIC basteln :nuts:

  • Zitat

    Original von Merlin13
    Offensichtlich greift das Fischereigesetz hier nicht, zumindest ist eine Lizens jedweder Art nicht erforderlich (z.B.)?

    Nimm' Dir einfach mal Zeit, die Artikel und Angeln und Fischerei genau durchzulesen, am besten für Dein Bundesland:

    http://www.angeltreff.org/gesetze/deutschland.html

    Schon allein aus dem Tierschutzgesetz ergibt sich, daß Wirbeltiere nur töten darf, wer dazu notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten hat. --- Damit bis Du beim Sachkundenachweis durch einen Fischereischein.

    Wo der Fischereischein nicht nötig ist (in privaten Gewässern), müßte der Fisch als Wirbeltier vor dem Töten immer noch betäubt werden.

    http://www.angeltreff.org/gesetze/tierschutzgesetz.html

    Rückschlüsse in die gewünschte Richtung sind einfach irreführend. Was in manchen Gattern oder Teichen üblich ist, ist deswegen noch lange nicht legal.


    viele Grüße

    Andreas