WaffR im Europ. Ausland (spez. Führen von SSWs)

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 17.279 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2010 um 21:29) ist von Daniel_79.

  • Hallo alle,bin der Neue und hab gleich ne Frage..bin öfter im Ausland unterwegs vorwiegend Frankreich und Polen aber auch Resteuropa.., habe dabei immer meine Gaspistole im Auto dabei..also nen KWS hab ich aber wie schauts im Ausland aus, ist es da auch legal eine freie Waffe im Auto/am Körper zu tragen?

  • Der KWS ist eine rein deutsche Angelegenheit. Nicht überall sind die Gaspüster erlaubt, so wie z.B. in Holland.
    Ich wurd's lassen. Macht beim Zoll und einer eventuellen Personenkontrolle mit Sicherheit Stress, zumal man nicht weiß, ob eine dortige Anmeldung erfolgen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Januar 2010 um 18:41)

  • Hallo und Willkommen hier im Forum ich selbst kenne mich im ausland so garnicht aus aber angeblich soll es in Frankreich kein Problem sein mit einer SSW rum zurennen

    MfG Andy

    Eine Sniper Regel lautet langsam ist präzise und präzise ist schnell
    Tippfehler sind Special Effects meiner Tastatur :schiess1:

  • In Frankreich hab ich nur Erfahrung mit Messern; hatte für ein Picknick ein kleines feststehendes Messer dabei, so zum Brot und Wurst schneiden etc...da rollte ein Gendarmerie-Wagen vorbei und empfahl mir, das Messerchen ganz schnell wegzupacken, wenn ich nicht eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz haben wollte.

    Immerhin freundlich und kulant.

    Ein Freund erklärte mir, in Frankreich dürfe man nur (Schuss-)Waffen besitzen, wenn man auch Landbesitzer sei (quasi zur Eigenheimverteidigung).
    Wieviel davon wirklich Gesetzeskonform ist, oder wieviel nur Gebrauchsrecht ist, keine Ahnung.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    in Frankreich dürfe man nur (Schuss-)Waffen besitzen, wenn man auch Landbesitzer sei (quasi zur Eigenheimverteidigung).

    Völliger Blödsinn.
    Mitgliedschaft im Verein oder gelöster Jagdschein als Bedürfnis. Allerdings muss man sich Waffen bestimmter Kategorien einzeln genehmigen lassen.
    Dies mal als grobe Übersicht.

  • Polen und Österreich sind kein Problem. Dänemark, Holland und Schweiz solltest Du das Ding nicht dabei haben und nach England würde ich mir sogar überlegen, auch nur einen Zahnstocher im Handschuhfach zu haben, so wie die waffenrechtlich unterwegs sind....

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Versuchen wir doch mal eine kleine Übersicht, die natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Korrektheit erhebt:
    Bezieht sich allerdings darauf, ob solche Waffen im allgemeinen erlaubt sind, nicht aber, ob das auch für Ausländer mit mitgebrachten Waffen gilt!

    Holland: verboten
    Belgien: verboten
    England: verboten, da sind nur manche Starter erlaubt
    Irland: verboten
    Portugal: verboten
    Spanien: erlaubt
    Italien: meines Wissens nur mit spezieller Waffenzulassung erlaubt, also eigentlich verboten
    Österreich: erlaubt
    Schweiz: unsicher, Schweizer Bürger dürfen Alarmwaffen kaufen, Voraussetzungen wie bei scharfen Waffen. Ob Ausländer die mit reinbringen und im Auto haben dürfen, weiß ich nicht
    Frankreich: erlaubt
    Skandinavien: verboten, da sind nur manche Starter erlaubt
    Tschechien: erlaubt
    Slowakei: erlaubt
    Rumänien: m.W. erlaubt
    Bulgarien: erlaubt
    Polen: Ich hätte gesagt, dass sie dort nicht erlaubt sind, flens69 scheint sich sicher zu sein, dass doch, also sage ich mal, ich weiß es nicht

    Lasse mich aber gerne berichtigen

  • Interessante Zusammenstellung.
    Dennoch möchte ich anmerken.
    Es dringend anzuraten, dass sich jeder eingehendst und rechtssicher in dem Einreiseland informiert.
    Es ist sicher, dass die Bestimmungen im Zusammenhang noch nicht mal EU-weit einheitlich sind.
    Aus eigener Erfahrung kann ich versichern, dass man noch nicht mal zuverlässige Informationen rund um das Waffen- oder Sprengstoffrecht von Zöllnern oder Polizisten bekommt, zudem eine mündliche Auskunft nichts wert ist. Man kann sich nicht darauf berufen, wie übrigens alles, was hier im Forum geschrieben steht. Es kann alles nur eine Information sein und für einen Anhaltspunkt dienen, wie man sich weiter zu informieren hat.
    Nur eine schriftliche Information einer Behörde ist was wert.

    Ob man nun unbedingt auf die Mitnahme einer SSW besteht und deswegen das Konsulat des Einreiselandes damit belästigen will, muss der Betreffende dann selbst entscheiden.

    Wie kompliziert die Rechtslage in dem Zusammenhang mit Schusswaffen ist, möge das Beispiel Italien und Frankreich sein, wo selbst Jäger oder Sportschützen trotz europäischen Feuerwaffenpass keine Schusswaffen mitnehmen oder gar verbringen dürfen, dessen Kaliber ein Kriegswaffenkaliber ist. (9x19, 223, 308, 30-06, 8x57...)
    Das hat zwar direkt nichts mit der Ausgangsfrage zu tun, möge aber als Beispiel dienen, wie unterschiedlich auch innerhalb der EU das Waffenrecht ist.

  • Zu Polen (meine Frau kommt dort her und ihr Cousin ist Polizeibeamter, deshalb ist die Information recht gesichert):

    SSW waren dort bis vor nicht allzu langer Zeit nicht erlaubnispflichtig. Nur ein Prüfzeichen, ähnlich unserer PTB-Nummer, musste darauf angebracht sein (in Polen war es ein "B" im Dreieck, wie man es auch auf manchen Röhm-Waffen sehen kann bzw. konnte).

    Seit kurzem jedoch (seit wohl Ende 2007 / Anfang 2008) sind SSW in Polen wohl erlaubnispflichtig (ähnlich unserem KWS).

    Auch wenn wohl häufig darüber hinweg gesehen wird, wenn eine SSW bei einer Kontrolle im Auto bei einem "Ausländer" auftaucht, weil man dort SSW nicht als so dramatisch ansieht, wie zum Teil hier zu Lande (kann man halt mal im Handschuhfach vergessen) , ist man umso unerbittlicher, wenn eine SSW am Mann geführt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Polizisten in Polen eine andere Gangart fahren, wenn man Deutscher ist, als wenn man Pole ist oder zumindest die polnische Sprache beherrscht. Auch das mit der SSW im Auto haben kann bei einem deutschen Kennzeichen daher ganz anders ausgehen, wie wenn man die Landessprache spricht oder ein polnisches Kennzeichen hat.

    Ich hatte letztens so ein nettes Erlebnis:

    An einer Stelle gewendet, wo Wenden eigentlich verboten ist. Das Schild nicht gesehen, leider stand an der Ampel gegenüber eine Streife, die mich (deutsches Kennzeichen) auch sofort anhielt. Ich wurde, ob meines Kennzeichens, auf Deutsch (!) nach den Papieren gefragt, woraufhin sich der Beamte mit meinen Papieren kommentarlos zu seinem Fahrzeug mit seinem Kollegen zurückzog und der Kollege anfing, das Knöllchen auszufüllen. Ich erklärte dann höflich auf Polnisch, dass ich das Schild leider nicht gesehen habe und mir die Sache sehr leid tut, woraufhin der Beamte zu seinem Kollegen bemerkte: "Der spricht Polnisch". Das Ausfüllen des Knöllchens wurde eingestellt und nach einer mündlichen Ermahnung wurde mir eine gute Weiterfahrt gewünscht. Strafe sonst wohl um die 100 Zloty (ca. 25,00 EUR)...

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Hier mal aufgrund der oben genannten Informationen veranschaulicht:

    Originalbildqualität ist besser :new16:

    Ich übernehme keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen!

  • Zitat

    Original von ks2221
    Hallo alle,bin der Neue und hab gleich ne Frage..bin öfter im Ausland unterwegs vorwiegend Frankreich und Polen aber auch Resteuropa.., habe dabei immer meine Gaspistole im Auto dabei..also nen KWS hab ich aber wie schauts im Ausland aus, ist es da auch legal eine freie Waffe im Auto/am Körper zu tragen?

    Das Thema hatten wir schon mehrfach:

    Waffengesetze anderer Länder

    Waffenegsetz in Australien

    Waffenrecht

    Waffengesetz vor 1970

    Wie sehen die Waffengesetze in der Schweiz aus?

    Waffenrecht in Polen

    waffengesetze im ostblock

    Waffenrecht in Tschechien

    Waffengesetz in Frankreich

    Waffenrecht in Europa

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Pin
    Spanien: erlaubt

    Falsch, verboten. Regelung gilt wie in Deutschland, mit dem Unterschied, dass es keinen KWS gibt. Somit sind Gaspistolen nicht legal führbar, auch nicht wenn man legal eine scharfe führen darf.

  • Zitat

    Originally posted by Lanam
    Hier mal aufgrund der oben genannten Informationen veranschaulicht:

    Originalbildqualität ist besser :new16:

    Ich übernehme keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen!


    This map is surely not correct.


    In Italy the starter versions are allowed (but for carry? I don't know), in Poland the 6 mm platz and .22 Lang Knall caliber guns are free, , in Holland the 6 mm starters are (without licence) sold in bicycle-shops, I've seen them personally, and also seen blankfirers in Belgium.


    In Ukraine you need "KWS" for ownership and carry, in Romania too, but there you can have rubber-bullet shooter gaspistols also. So, this is a very complicated issue.

  • Soweit ich weiß, sind in Holland "Anscheinswaffen" verboten. So hässliche und klar als nicht-echte Waffen zu erkennende Modelle (wozu ich die RÖHM RG3 zähle) dürfen wohl besessen werden, nicht aber die Nachbildungen echter Modell (z.B. H&K P30).

    Fördermitglied des VDB.

  • In der Schweiz sind meines Wissens nach SSW mit Einschränkungen erlaubt:

    - Ausschuß nach vorne: nur ohne Gewinde für Zusatzlauf

    - Ausschuß nach oben: auch mit Gewinde für Zusatzlauf ( z.B. EM-GE 61 )