KWS beantragen vorbestraft

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 7.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2009 um 23:17) ist von Andi75.

  • schönen guten morgen zusammen,

    habe mich ja schon im vorstellungsthread verewigt.

    kurze vorgeschichte...

    ich hab über jahre einige ssw gesammelt hatte mir sofort als der rauskam den kws beantragt und hatte diesen auch über jahre.

    bevor ich jetzt loslege um gewisse vorurteile beseite zu schaffen, ich bin kein möchtegern gangster oder einer der seine freizeit mit rumhängen vorm burgerking am bahnhof verbringt.

    ich bin 26, hab nen normalen job, bin seit 6 jahren bei der freiwilligen feuerwehr usw.

    aaaaber..vor 2 jahren hatte ich einen kleinen vorfall mit der polizei wegen btmg (gras) die bei mir zuhause "dezent" an der tür geklopft haben.

    ende vom lied war das mir natürlich meine ssw abgenommen wurden sowie auch der kleine waffenschein.

    hatte vor gericht wegen btmg (nein kein handeln oder ähnliches) zu geldstrafe verdonnert wurde und auch bewährung bekommen habe..die dauert auch noch 2 jahre.

    ja ich weiß die frage ist vll. ein wenig bescheuert... ich brauche eigentlich auch keinen kws weil ich die ssw nicht mit mir führe aus welchem grund auch...aber irgendwie is es mir einfach wohler wenn ich einen habe alleine schon für sylvester auch wenn die party auf privatgrund stattfindet.

    sicher ist sicher.

    hab ich die möglichkeit diesen nochmal zu beantragen oder kann ich das völlig abschreiben?

    bitte keine dummen kommentare oder ähnliches..ich hab leergeld bezahlt ich weiß selber das das nicht in ordnung war und gut ist.

    danke und grüße
    plörri

  • Ich denke mal das du den schon wieder bekommen kannst.
    Hängt auch etwas vom Sachbearbeiter ab.
    Aber solange du die Strafe noch verbüsst sehe ich da etwas schwarz.
    Also ich würde es frühestens wieder versuchen wenn deine Bewährung zu ende ist.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Innerhalb der Bewährungszeit auf gar keinen Fall und so glaube ich, fünf Jahre danach auch nicht!
    Nach dieser Zeit vielleicht, kommt auf die Behörden an!!!

  • hallo,

    danke für die super schnellen antworten.

    also kann ich es jetzt im moment auf jedenfall vergessen das ich ihn wieder beantrage...hmpf..eigentlich könnte es mir klar sein wollte aber nur nochmal nachfragen.
    dann muss ich wohl die 2 jahre noch warten...

    danke euch schonmal.

    grüße
    plörri

  • Hi plörri,
    bevor hier wieder die großen "ich vermute mal, ich denke mal" Diskussionen geführt werden:
    Geh doch einfach zum Amt und frag den SB. Der wird Dir schon sagen was möglich ist!
    Grüßle
    Pinkerton

  • Hey Pinkerton,

    alles klar. soll ich am besten hinfahren oder denkst du es reicht ein anruf? persönlich wohl besser dann kann er sich gleich nen eindruck machen von mir..nicht das gleich wieder vorurteile am telefon gemacht werden...gutes auftreten ist ja die halbe mieten.

    grüße
    basti

  • Hi plörri
    "Du hast es erfasst!"
    Viel Glück!

    Edit: Haste eigentlich die SSW zurückbekommen?

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (28. Dezember 2009 um 11:49)

  • Nein leider nicht...

    aber wie gesagt..leergeld bezahlt und gut ist. ist halt schade drum weil naja ich hab noch nie ner fliege was zu leide getan aber tja pech gehabt würd ich sagen. ist halt schade weil jeder weiß ja wieviel man in so ne ssw sammlung investiert.

    danke und grüße
    plörri

  • Mit dem KWS darfst du eh nicht auf der Straße schießen, das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Außer halt in Notwehr- bzw. Nothilfesituation.

    Und wir sind keine Wahrsager, da hilft nur beim zuständigen Amt anfragen vor Beantragung.

    Bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen oder 3 Monate Haft auf Bewährung kann man es in der Regel vergessen...dann bist du vorbestraft und das steht für die nächsten Jahre im Führungszeugnis das vor der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, und sowas ist der KWS ja, eingeholt wird.

    ]quote]...Aber solange du die Strafe noch verbüsst sehe ich da etwas schwarz.
    Also ich würde es frühestens wieder versuchen wenn deine Bewährung zu ende ist...[/quote]

    Ich denke mal das ist jetzt nicht mehr die Strafe, sondern die Bewährungszeit, das ist was anderes als die Strafe. Die Bewährungszeit darf nicht kürzer als ein Jahr sein und nicht länger als drei Jahre wenn mich nicht alles täuscht. Wenn man in der Zeit Mist macht, muss man die Strafe die auf Bewährung ausgesetzt wurde, wenn es auch nur ein Monat wäre, absitzen wenn man innerhalb der Bewährungszeit (also zwischen einem und drei Jahren) Mist macht...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

    [...]keine Vorstrafen außer höchstens eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen

    Wobei auch hier http://www.polizei-nrw.de/rheinisch-berg…ffenschein.html explizit Vorstrafen (gewollter Plural?) und Alkoholabhängigkeit genannt werden. Fragt sich, ob ein Verstoß gegen das BTMG ähnlich gravierend ist, wie eine Alkoholabhängigkeit.

    Die Polizei Aachen spricht nur vom "Zuverlässigkeit":
    http://www.polizei-nrw.de/aachen/stepone…affenschein.pdf

    Während der Bewährungszeit halte ich es nicht für ratsam, bei offizieller Stelle danach zu fragen. Wenn diese um ist, kannst du das dann direkt an der Stelle machen, die für die Erteilung des KWS in deinem Wohnort zuständig ist. Selbst dann muss man aber sicher noch damit rechnen, dass die "Verwaltungsgebühr" von 50EUR ein Schuss in den Ofen ist.

    Hier gilt m.E: Probieren geht über studieren, da ich denke, dass das da vom Einzelfall abhängt.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (28. Dezember 2009 um 11:58)

  • Zitat

    Original von plörri
    aaaaber..vor 2 jahren hatte ich einen kleinen vorfall mit der polizei wegen btmg (gras) die bei mir zuhause "dezent" an der tür geklopft haben.

    ende vom lied war das mir natürlich meine ssw abgenommen wurden sowie auch der kleine waffenschein.

    hatte vor gericht wegen btmg (nein kein handeln oder ähnliches) zu geldstrafe verdonnert wurde und auch bewährung bekommen habe..die dauert auch noch 2 jahre.


    Keine Chance. Deine Bewährung läuft noch. Den Gang zum SB kannste Dir sparen.
    Bei der Beantragung irgendeiner waffenrechtlichen Erlaubnis werden 1. das anwaltschaftliche Verfahrenregister (da stehen laufende, noch nicht abgeschlossene Verfahren drin)
    2. das Bundeszentralregister BZR (alle abgeschlossenen Verurteilungen) und
    3. Stellungsnahme der örtlichen Polizei
    abgefragt.
    Frühestens 5 Jahre nach Verurteilung kannste mal leise beim Sachbearbeiter der Waffenbehörde anfragen.

    § 5 Zuverlässigkeit
    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
    1.die rechtskräftig verurteilt worden sind
    a)wegen eines Verbrechens oder
    b)wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
    wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
    ...
    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
    1.a)wegen einer vorsätzlichen Straftat,
    ...
    zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
    ...
    (3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Betroffene auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
    ...
    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

    Zusätzlich zur Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG muss die persönliche Eignung gegeben sein:

    § 6 Persönliche Eignung
    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    ...
    2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
    ...

  • auh das schaut mies aus...ich frag mich bloß immer, warum die gleich die SSW mitkassieren? Weil sie in x% aller Verbrechen verwendet werden? ???

  • Zitat

    Original von plörri
    Nein leider nicht...

    aber wie gesagt..leergeld bezahlt und gut ist. ist halt schade drum weil naja ich hab noch nie ner fliege was zu leide getan aber tja pech gehabt würd ich sagen. ist halt schade weil jeder weiß ja wieviel man in so ne ssw sammlung investiert.

    danke und grüße
    plörri

    ich kann deine meinung nicht teilen(aber wie gesagt..leergeld bezahlt und gut ist.) es ist überhaupt nicht gut, was haben deine ssw mit dem grasbesitz zu tun? du wurdest praktisch von staatlicher seite bestohlen und enteignet! das ist behördenwillkür und schikane auf untersten niveau! als nächstes nehmen sie dir dann küchenmesser und feuerzeuge weg. auch wenn du mit gras erwischt wurdest, bleibt dein eigentum dein eigentum und du hast nach wie vor deine grundrechte!
    es gibt keinerlei gesetzliche grundlage für diese enteignung.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • ähm... darf ich mal fragen warum die deine SSW mitgenommen haben???

    du hattest "NUR" was mit BTM am hut.

    ich hatte vor über 20 jahren mal was mitm WaffG am A*sch (ja, ich hab mist gebaut und stehe dazu) die haben damals auch bei mir angeklopft, wollten aber nur illegales zeug, meine SSW durfte ich behalten.

    an deiner stelle hätte ich da sofort wiederspruch eingelegt, wie gesagt, es war "nur " BTM. und bei SSW können sie dir nicht mit zuverlässigkeit und so kommen.


    Grüßle Torro

  • Kleiner Tip : Es heisst Lehrgeld.
    Zum einkassieren der SSW :
    Wenn die Vorzeichen richtig stehen kann sehr wohl ein Waffenverbot ausgesprochen werden ( z.B. wenn Drogen im Spiel sind )
    Auch das sicherstellen von SSW bei Hausdurchsuchungen ist im Rahmen der Gesetzlichen möglichkeiten ok. Wenn dann der Sicherstellung nicht wiedersprochen wird bedeutet das freie Bahn für das vernichten.
    Deshalb : Immer schön allem wiedersprechen, nix unterschreiben und sich die Namen und Dienstnummern der Beamten geben lassen. Auf keinem Fall jemanden etwas durchsuchen lassen ohne dabei zu sein. Immer drauf achten das mindestens zwei Beamte dabei sind und soviele Steine in den Weg legen wie möglich.

    Aber im nachhinein ist man ja immer klüger.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Kleiner Tip : Es heisst Lehrgeld.
    Joachim

    Kleiner Tip: Es heißt Widerspruch... *lol*

    EDIT: Ich denke, Floppy hat mit ordentlich Sachverstand und Zitaten aus dem Gesetzestext erklärt, wann sich der Gang zur Waffenerlaubnisbehörde wieder "lohnt", um den kleinen Waffenschein erneut zu beantragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (28. Dezember 2009 um 12:41)

  • ein waffenverbot kann nicht von der polizei ausgesprochen werden!
    sonst gäbe es noch nicht mal küchenmesser und platzpatronen!
    das ist sache vom gericht! das einzige was die polizei kann ist die bürger einschüchtern und schickanieren! von daher ist es wichtig nicht alles mit sich machen zu lassen und sich zu wehren, sonst haben wir schneller einen polizeistaat als uns lieb ist!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • naja was soll ich sagen... ich war eifnach froh das ich mit einem blauen auge davon kam...

    das problem war, das es direkt nach silvester vor 2 jahren war...somit lag eine ssw im schlafzimmer rum... (weder geladen noch schussbereit) und sie haben mir unterstellt das ich die ssw mit absicht griffbereit liegen hab lassen...

    ja ne ist klar ich werde gegen die staatsmacht mit einer ssw (die nicht mal geladen ist) vorgehen... die haben ganz andere teile um sich zu wehren...

    aber wie gesagt... ich war froh das ich da vor gericht so rausgekommen bin und wollte wegen den ssw jetzt nicht noch mehr nachbohren..

    die haben das halt alles in einen topf geworfen...btmg und noch die ssw die paar tage nach silvester rumlag.
    naja... jetzt fang ich halt wieder von vorne an mit der sammlung und den kws tacker ich mir jetzt erstmal ans hirn und warte die 2 jahre einfach ab.

    Einmal editiert, zuletzt von plörri (28. Dezember 2009 um 12:57)