Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 4.679 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2017 um 23:02) ist von NC9210.

  • Einen so alten Freid rauskramen (ich Leichenschänder) - aber verzeiht trotzdem. Das Thema ist immer aktuell, deshalb meinen Klugschiss dazu.

    Die Feder ist kein waffenrechtlich relevantes Teil, also darf man sie auch bearbeiten oder austauschen.
    Das Problem mit der Starken Feder istalso nicht der Einbau als solcher, sondern das Ergebnis des Einbaus, nämlich das sich In.Besitz-Bringen eines illegalen Gegenstandes.

    Sobald die lezte Schraube des Systems angezogen ist und das System damit schussfähig ist, wird aus dem Totschläger eine Schusswaffe ohne Beschusszeichen auf den waffenrechtlich relevanten Teilen. Sie ist also nicht WBK-pflichtig, sie ist schlichtweg illegal. Der Besitzer dieses Gegenstandes macht sich strafbar - nicht weil er gebastelt hat, sondern weil er im Besitz des Gegenstandes ist.

    Der Büchsenmacher ist die einzige Person, die im Besitz eines solchen Gegenstandes sein darf, aber auch nur solange, wie zum Überführen des Gegenstandes in eine WBK-konforme Waffe erforderlich ist.

    Haarspalterrei - ok, aber so ist das halt mit den Gesetzen.

    Vergnügte Grüße

  • wird aus dem Totschläger eine Schusswaffe ohne Beschusszeichen auf den waffenrechtlich relevanten Teilen. Sie ist also nicht WBK-pflichtig

    Sorry, völliger Blödsinn.
    Luftpumpen werden nicht beschossen, auch nicht wenn
    Sie 1400 Joule abgeben.
    Erlaubnispflichtig (also "WBK-Pflichtig") sind Sie in jedem Fall
    wenn mehr als 7,5 Joule abgegeben werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja, allerdings sollte man das F entfernen.
    Und man muss dem SB natürlich erklären
    woher es kommt. Da macht man besser
    vorher ...

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  • ok, ich korrigiere:
    wird aus dem Totschläger eine Schusswaffe im Sinne des §1 Abs 1 WaffG. Sie ist also ohne ensprechenden WBK - Eintrag illegal

    Der Vorgang der Herstellung / des Umbaus eines F-Luftgewehrs in ein "nicht-F" Luftgewehr ist mir tatsächlich nicht geläufig (brauchts da nicht wenigstens eine Waffennummer zum Eintrag?).

  • Auch F-Waffen haben Nummern. Normalerweise macht das
    der Büchsenmacher. In Absprache mit dem SB kann man es
    auch selbst machen (ERST absprechen, dann machen!)

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