Laserpointer an Waffe (F) <-

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 16.033 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2009 um 08:00) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo, habe da eine Frage und zwar habe ich mir jetzt ein CO2-Gewehr bestellt, welches ich in meinem Hobbykeller zum Spaßschießen verwenden werde. Da dies sicher auch immer mal der ein oder andere Gast / Besucher ein bisschen rumballern wird, und man nie weiß wer wen so alles mitschleppt und man irgendwie immer gleich angeschwärzt werden kann, habe ich eine Frage ob folgendes erlaubt ist:

    Darf ich einen Laserpointer an der Waffe montieren, so dass ich sehe, wo hin der Schuss gehen wird?

    Handelt sich um die Corssman 1077 (F) <- Zeichen, kein WBK Benötigt.

    Grüße,
    Paul

  • Zitat

    Original von ForFunAtHome
    Darf ich einen Laserpointer an der Waffe montieren, so dass ich sehe, wo hin der Schuss gehen wird?


    Nein, verboten. Straftatsbestand nach dem WaffG. Das ist unabhängig der Art der Waffe.

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (30. November 2009 um 11:36)

  • Nein, aber es handelt sich dabei trotzdem um eine Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes. Und daran darf zum einen keine Lampe oder auch kein Laser montiert werden, zum anderen ist es schon verboten, ein solches Teil zu besitzen, sofern es eine Montagemöglichkeit für Waffen besitzt.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    zum anderen ist es schon verboten, ein solches Teil zu besitzen, sofern es eine Montagemöglichkeit für Waffen besitzt.


    Nicht nur das. Der Umgang mit verbotenen Waffen oder verbotenen Gegenständen ist komplett verboten.
    Den Umgang definiert das WaffG:

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Somit ist nur angucken straffrei.

    Im Falle eines Laserpointers ist dieser selbst noch kein verbotener Gegenstand nach dem WaffG. Er wird es aber, wenn entweder er mit eine für Waffen gedachte Montargeeinrichtung versehen wird oder er sonst irgendwie an einer (beliebigen) Schusswaffe montiert wird, und sei es nur mit Klebeband.
    Gleiches gilt für Taschenlampen und ähnliches.

    3 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (30. November 2009 um 11:39)

  • nein ! eindeutiger verstoß gegen das waffengesetz . wenn du also keinen besuch der netten leute in uniform haben willst , laß es ...
    red dot - projektion eines punktes auf eine sichtscheibe = erlaubt
    laserpointer - projektion eines lichtpunktes auf dem ziel = verboten

  • Also kein Laserpointer.

    War mir eben halt nur nicht klar, ob das nur für "richtige" Waffen gilt, und ob diese Crossman eben darunter fällt oder nicht (bin eben absoluter Anfänger).

    "Nichts darf man" *g na ok, wird denke ich schon seinen Grund haben!

    Dann lass ich die Finger von solchen Bastelarbeiten.

    Ein Red-Dot Dings heisst nicht, dass ein roter Punkt auf dem Ziel zu sehen ist oder??? :-/

  • Zitat

    Original von ForFunAtHome
    Ein Red-Dot Dings heisst nicht, dass ein roter Punkt auf dem Ziel zu sehen ist oder??? :-/


    Nein, Reddots beleuchten nicht das Ziel, sondern projektieren nur einen Leuchtpunkt in einer Zieleinrichtung. Das ist ein wichtiger Unterschied. Daher sind Reddots nicht vom Verbot betroffen.

  • Zitat

    Original von ForFunAtHome
    Hallo, habe da eine Frage und zwar habe ich mir jetzt ein CO2-Gewehr bestellt, welches ich in meinem Hobbykeller zum Spaßschießen verwenden werde. Da dies sicher auch immer mal der ein oder andere Gast / Besucher ein bisschen rumballern wird,

    Das Schießen mit :F:-Waffen auf eigenem befriedetem Grundstück ist erlaubt, wenn das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.
    Aber die Gäste müssen volljährig sein, weil Waffen - das sind formell auch :F:-Gewehre - der Umgang erst volljährigen Personen erlaubt ist.
    Ausnahmen gibt es im wesentlichen nur auf einem zugelassenen Schießstand, nicht aber zu Hause.

  • Guten Morgen !

    Da möchte ich einen Frage anhängen.
    Sorry,wenn ich deswegen bisher was überlesen habe.

    Wie sieht es mit Spielzeugwaffen aus ?
    Ich kenne diese aus der Werbung-vielleicht schon mal einer gesehen.
    Pistole mit Schaumstoffdarts.
    Da wird der Lichtschalter punktuel beleuchtet durch die Spielzeugpistole und das Kind "knipst" den damit aus-Vater Ärgert sich beim Zeitungslesen.

    Zählt dieses Verbot bei reinen Spielzeug Waffen nicht ?

    Helge 2

  • Hallo,
    es ist ja Spielzeug... keine Waffe! Bei den 0,5er Softairs ist das so geregelt das die trotzdem noch im Waffengesetz erfasst sind!

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Danke für schnelle Antwort.
    Ich weiß das Softair/Kinderspielzeug hier kein Thema sind.
    Wollte aber trotzem die Frage loswerden,da es um die beleuchtung der "Zieles" geht.
    Danke Helge 2.

  • Ein Spielzeug ist keine Waffe und so darf es mit Beleuchtung ausgerüstet sein.
    Aber nicht wenn die Beleuchtung mit einer Montageeinrichtung für Schusswaffen versehen ist.
    2. Aber - Laser haben wegen der denkbaren Augengefahr nichts in Spielzeugen verloren.

  • Laser und oder Laserpointer sind hierzulande an Waffen generell verboten!
    Allerdings taugt der Laser an ner Lupi oder ähnlicher Waffe sowieso nix, wie mir ein Bekannter aus dem Ausland versichert hat.. :confused2: Also, net nur illegall sondern auch unsinnig...schade für's Geld...

    ..seit net so hart wenn mal ein Neuling nach Laser fragt.. :)) wer rechnet den schon damit, daß so ein Firlefanz bei uns verboten ist.. In Österreich und Schweiz legal..versteht doch eh kein Mensch, unser Waffenrecht!

  • Der Laser ist deswegen verboten, weil er Deutschüsse ermöglicht. Deutschüsse sind weder im Sport noch bei der Jagd erlaubt. Außerdem erhöht sich das Drohpotential, wenn eine Waffe mit Laser ausgerüstet ist.

  • Zitat

    Original von ForFunAtHome
    Darf ich einen Laserpointer an der Waffe montieren, so dass ich sehe, wo hin der Schuss gehen wird?

    Nein. Weder zum eigentlichen Schießen, noch zum Einrichten der Waffe/ Optik.

    Siehe auch den Lexikon-Eintrag: Lampenverbot


    Zitat

    Original von ForFunAtHome
    na ok, wird denke ich schon seinen Grund haben!

    Ja, der Grund ist antiquiert und für Freie Waffen total albern:
    Es soll damit die Wilderei verhindert werden. Inwiefern sich Wilderer davon abschrecken lassen, ist mehr als zweifelhaft. Wilderei ist an sich schon verboten; wer wildern will, wird sich an solch einem Funzel-Verbot auch nicht stören
    (so wie der Bankräuber sich für die SSW keinen KWS holen wird, nur um die SSW gesetzeskonform führen zu dürfen). Gleiches gilt für Deutschüsse/ kampfmäßiges Schießen.

    Dummer Weise gilt das Lampenverbot eben auch im erweiterten Umfang: besitzt die Lampe/ der Laser eine Halterung, um damit an Waffen befestigt zu werden, ist es ebenfalls verboten.
    Das heißt, die kleine Spielzeugfunzel, die nicht mal als Türlochfinder ausreichen würde, könnte ein verbotenes Teil sein, wenn die Halterung nicht nur an das Spielzeug-M16 (Softair < 0,5J), sondern auch an das richtige M16 (oder einen unter das WaffG fallenden Nachbau) passen würde.


    Entscheidend ist hier aber auch die Zweckbestimmung. Der User F600 brachte mal ein witziges Beispiel: würde man Wasserwaagen mit abnehmbarem Laser ausstatten, dessen Halterung (z.B. 11mm Schiene oder Weaver-/ Picatinny-Profil) auch das Anbringen an Waffen ermöglichen würde, dann wäre der Laser/ die Halterung (vermutlich!) auch nicht verboten.

    Reines Geschacher und Paragraphenreiterei, ich weiß. Aber so ist das leider mit unserem Waffengesetz. Entweder man wird bekloppt oder zum Halbjuristen. Oder eben beides.
    :n17:

    Fördermitglied des VDB.

  • Was sind denn Deutschüsse?

    Und wieso ist das Drohpotential mit Laser höher? Wenn jemand eine Waffe auf einen richtet (egal ob echt oder nicht) ist es einem doch egal ob da ein Laser dran ist oder?