Fragen zum KWS (auf der Straße schießen, zugriffsbereit im Auto, offen führen)

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 5.319 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. November 2009 um 08:07) ist von iwan wasiitsch.

  • Hallo,

    ich habe jetzt eine Reck Miami 92F und eine Röhm RG89.

    Ich wollte mir einen kleinen Waffenschein beantragen und mal hier im Forum nachfragen ob da mit folgendes erlaubt ist.

    1. Schießen auf z.B. der Straße an Sylvester
    2. zugriffsbereit im Auto liegen haben
    3. tragen auch wenn es andere Leute sehen können z.B. ein Gürtelholster der vorschaut, oder einen Schulterholster den man bei offener Jacke sieht.

    Da hierbei die Meinungen aus vielen anderen Threads weit auseinander gehen, habe ich mal dieses Thema eröffnet

    Schonmal vielen Dank

  • Zitat

    Original von Srgt. Walther
    1. Schießen auf z.B. der Straße an Silvester


    Nein

    Zitat

    Original von Srgt. Walther
    2. zugriffsbereit im Auto liegen haben


    Ja

    Zitat

    Original von Srgt. Walther
    3. tragen auch wenn es andere Leute sehen können z.B. ein Gürtelholster der vorschaut, oder einen Schulterholster den man bei offener Jacke sieht.


    Vom offenen Tragen ist dringend abzuraten, auch wenns im Prinzip erlaubt ist, sofern keine Auflagen im KWS vermerkt sind.

  • Zu 1 - der KWS berechtigt dich NUR zum FÜHREN zu nichts anderem
    schiessen darfste nur auf deinem Gundstück oder mit einwiligung des Grundstück besitzers.

    Zu 2 - Da halt ich die klappe den das weiss ich nicht zu 100% :crazy2:

    Zu 3 - in der heutigen Zeit wo jeder 2te Bürger schon AMOK schreit
    nur wenn er ne Wasserspritzpistole sieht ,würde ich persönlich darauf verzichten
    die SSW sichtbar oder einsehbar zu tragen. Aber vom Rechtlicher Seite her darfst Du das.

  • Zitat

    Original von Srgt. Walther
    1. Schießen auf z.B. der Straße an Silvester

    NEIN.

    Zitat

    2. zugriffsbereit im Auto liegen haben

    JEIN. Solange Du dabei bist - ja. Aber die Waffe darf nicht (z.B. über Nacht oder wenn Du in die Disco gehst) im Auto verbleiben.

    Zitat

    3. tragen auch wenn es andere Leute sehen können z.B. ein Gürtelholster der vorschaut, oder einen Schulterholster den man bei offener Jacke sieht.

    Eher NEIN!
    Es ist nicht explizit verboten, kann aber zu Polizeieinsätzen führen, wo Du auf dem Boden liegst und nachher die Feier bezahlst + Ordnungsgeld.


    Schau mal hier rein: LEXIKON: Kleiner Waffenschein

    Fördermitglied des VDB.

  • zu 1. Nur auf deinem Grundstück und am besten nur an Silvester

    zu 2. Nur wen du dabei bist und niemand anderes darauf zugriff hat.

    zu 3. Rechtlich Grauzohne du darfst es aber es kann als Erregung der Öffentlichkeit gesehen werden

  • Zitat

    Original von 5-atü


    JEIN. Solange Du dabei bist - ja. Aber die Waffe darf nicht (z.B. über Nacht oder wenn Du in die Disco gehst) im Auto verbleiben.

    Warum nicht ? Er könnte es doch vlt ins Handschufach verstauen wo es ja abgesperrt ist. Zuhause ist es ja auch so ??? Kenn mich nicht aus daher Frage ich mal.

    SSW: RÖHM RG96 MATCH VERNICKELT ----- WALTHER P99 VERNICKELT ----- WALTHER BIG BORE

    Wir kämpfen, bis die Hölle zufriert. Und dann kämpfen wir auf dem Eis weiter.

  • Das wurde aber, geschätzte 10 Millionen mal, beantwortet. Ein abgeschloßenes Handschuhfach ist kein, im Sinne des WaffG, verschlossens Behältnis in dem Transportiert werden darf. Desweiteren ist ein Auto kein befriedeter Besitztum, so das dort keine SSW ohne KWS geführt werden darf.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Das wurde aber, geschätzte 10 Millionen mal, beantwortet. Ein abgeschloßenes Handschuhfach ist kein, im Sinne des WaffG, verschlossens Behältnis in dem Transportiert werden darf. Desweiteren ist ein Auto kein befriedeter Besitztum, so das dort keine SSW ohne KWS geführt werden darf.


    Joachim

    Danke Joachim für deinen 10 Millionen und einste mal ;-), jetzt weiss ich bescheid.

    Grüße

    SSW: RÖHM RG96 MATCH VERNICKELT ----- WALTHER P99 VERNICKELT ----- WALTHER BIG BORE

    Wir kämpfen, bis die Hölle zufriert. Und dann kämpfen wir auf dem Eis weiter.

  • Zitat

    Original von Mr.BaDBoY

    Warum nicht ? Er könnte es doch vlt ins Handschufach verstauen wo es ja abgesperrt ist. Zuhause ist es ja auch so ??? Kenn mich nicht aus daher Frage ich mal.

    Es sollte eigendlich Glasklar sein,auch bei SSW's gilt : nur zugriffsbereit für einen Berechtigten unter seiner Kontrolle.Im Haus/befriedeten Umfeld besteht bei F-Waffen keine größere Sicherungspflicht.Im Auto mit öffendlichen Zugangsbereich,besteht erhöte Aufbewahrungspflicht und Verantwortung.Die,und das frage ich, kann das gewährleisten .......?

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

    Einmal editiert, zuletzt von Leuchtturm (18. November 2009 um 06:41)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Ein abgeschloßenes Handschuhfach ist kein, im Sinne des WaffG, verschlossens Behältnis in dem Transportiert werden darf. Desweiteren ist ein Auto kein befriedeter Besitztum, so das dort keine SSW ohne KWS geführt werden darf.


    Joachim

    Joachim hat recht, aber im von mir "eingedickten" Teil ist er ungenau!

    Ein normales Auto, Transporter, etc. ist kein befriedetes Besitzum, weshalb, egal wie und wo die SSW im Fahrzeug ist, immer geführt wird ( außer sie ist in einem verschlossenen extra Behälter im Fahrzeug ).

    Aber: Ist der Hauptzweck des Fahrzeuges nicht das Fahren, sondern das Wohnen ( Wohnmobil, Wohnwagen ), dann gilt das Fahrzeug als befriedetes Besitzum und eine oder mehrere SSW im Wohnbereich des Fahrzeuges aufbewahrt, ist kein Führen! Im Bereich der Fahrerplatzes / Fahrerkabine ist es allerdings schon wieder Führen!

    Das gilt nur für als Wohnmobile / Wohnwagen gebaute Fahrzeuge und nicht für den Kombi mit reingeworfener Matratze oder für Fernverkehr-LKW mit Bett!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (18. November 2009 um 12:07)

  • Zitat

    Original von Morty01
    zu 1. Nur auf deinem Grundstück und am besten nur an Silvester

    zu 2. Nur wen du dabei bist und niemand anderes darauf zugriff hat.

    zu 3. Rechtlich Grauzohne du darfst es aber es kann als Erregung der Öffentlichkeit gesehen werden

    Wobei du dann für Nr. 1 keinen KWS brauchst. Solange du auf deinem befriedetem Grundstück bist, kannst du schießen. Es sei denn, es beschwert sich jemand wegen Lärmbelästigung.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • zu.3 bleibt noch zu sagen das in den meisten ausgestellten KWS, extra drin steht
    "die Waffe ist verdeckt zu führen", also nix mit John Wayne spielen in der Stadt. ;)

    EDIT:

    Zitat

    ....die SSW sichtbar oder einsehbar zu tragen. Aber vom Rechtlicher Seite her darfst Du das.


    Vorsicht mit solchen Tipps, es kommt auf den Text im KWS an !!!

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. November 2009 um 10:02)

  • Bei mir ist kein Vermerk, dass ich die Waffen verdeckt führen soll.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Wo wie was?

    Also ich habe noch keinen KWS gesehen wo das drin steht.
    In meinem auch nicht.
    Dazu gibt es ja auch keine rechtliche Grundlage.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Christian
    Dazu gibt es ja auch keine rechtliche Grundlage.
    Gruß Christian


    Falsch:
    § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen

    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche
    Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und
    Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition
    entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.
    (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen
    verbunden werden.
    Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt
    werden.

  • Auch wenn es erlaubt sein sollte - wer seine Waffe nicht verdeckt, oder halbverdeckt trägt riskiert Ärger mit den Behörden...
    Im Auto is auch so ne Sache, wenn ein Polizist die Waffe sieht fragt der nicht erst ob das ne SSW ist, da geht sein Eigenschutz vor.

  • Zitat

    Dazu gibt es ja auch keine rechtliche Grundlage.


    Dazu braucht es auch keine rechtliche Grundlage, die Auflagen einer Erlaubnis zum führen einer Waffe bestimmt die Behörde.

    EDIT: Danke Klaus für die ausführliche Erklärung !!!

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. Juli 2010 um 11:09)

  • Auch wenn es gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben ist, sollte die Waffe verdeckt (unbemerkt) getragen werden. Gas-/ Schreckschusswaffen sind nicht zum Angeben gedacht und auch der KWS berechtigt nicht dazu, mit der Waffe zu "posen“.
    Zum einen erhöht das verdeckte Tragen den Überraschungsmoment im Falle der Selbstverteidigung (gleiches gilt auch für Spray und andere Abwehrmittel) und zum anderen vermeidet es verschreckte Mitbürger, was zu (vermeidbaren) Polizeieinsätzen führen kann.
    Denn ein allzu "freizügiger" Umgang mit der Waffe kann - selbst mit KWS - auch als Ordnungswidrigkeit "Belästigung der Allgemeinheit" (§118 OWiG), bishin zum Straftatbestand der Nötigung (§240 StGB) ausgelegt werden und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich muss auch mal ehrlich sagen, dass ich außer einen Polizisten oder Sicherheitspersonal am Flughafen/Bahnhof noch nie einem Menschen begegnet bin, der eine Waffe führt.

    [Edit] Ich bin bestimmt schonmal einem begegnet, der eine Waffe führt, aber ich meinte, dass ich sie dann nicht gesehen habe :crazy2:.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (18. November 2009 um 10:14)

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Ich muss auch mal ehrlich sagen, dass ich außer einen Polizisten oder Sicherheitspersonal am Flughafen/Bahnhof noch nie einem Menschen begegnet bin, der eine Waffe führt.

    [Edit] Ich bin bestimmt schonmal einem begegnet, der eine Waffe führt, aber ich meinte, dass ich sie dann nicht gesehen habe :crazy2:.

    Noch nie die Sicherheitsleute gesehen, die das Geld aus Supermärkten abholen?

    Die sind meistens recht unauffällig gekleidet, nur dass am Gürtel halt die dicke .357er Hängt... ;)


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr