Wie viel Schuss darf man eigentlich als Privatperson im Schrank haben?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.505 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2009 um 23:36) ist von Piet-kun.

  • Guten Morgen :)

    Diese Frage kam mir gerade in den Sinn, als mich ein anderer User um Fotos meiner Bestände gebeten hat. Da diese doch enorm angewachsen sind, wollte ich mich mal kundig machen, ob es da Richtlinien zu beachten gibt, die ich evt. nicht kenne.

    Ist ja immerhin "Gefahrengut".

    Sollte jemand genaueres wissen, wäre ich über Aufklärung sehr dankbar! :)

    Grüße Airweizen

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Zitat

    Original von Airweizen
    Diese Frage kam mir gerade in den Sinn, als mich ein anderer User um Fotos meiner Bestände gebeten hat. Da diese doch enorm angewachsen sind, wollte ich mich mal kundig machen, ob es da Richtlinien zu beachten gibt, die ich evt. nicht kenne.

    Ist ja immerhin "Gefahrengut".

    Sollte jemand genaueres wissen, wäre ich über Aufklärung sehr dankbar! :)

    Da gibt es nur auflagen beim Transport, ich weiss jetzt nicht ob Kartuschenmunition (Schreckschuss) auch 1.4S ist, höher eingestuft ist sie auf keinen Fall, und dabei dürfens ohne extra vorkehrungen nur 50kg beim Transport sein.

    Zuhaus lagern darfst du was du willst, egal wie viele Tauschen Schuss, hauptsache die Statik vom Haus machts mit.

    Das mit dem Transport lässt sich auch ganz einfach umgehen, ich lass mir das Zeuch immer mit der Post schicken, da kanns mir egal sein wie viele Kilo das sind ;)

    Grüße,
    Peter

  • Soviel wie in dein Haus / Wohnung reinpasst :nuts: :n17:

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • Zitat

    Original von Erzengel1989
    Soviel wie in dein Haus / Wohnung reinpasst :nuts: :n17:


    Ja, aber auf die richtige Aufbewahrung sollte man dennoch achten,
    falls eines Tages warum auch immer die Blaumänner mal kommen,
    (auch wenn keine unter 18 jährige im Haus sind) könnte das unter Umständen ziemlich unangenehm werden.

    Grüße

  • Dass sollte nach meiner Meinung auch pflicht sein !
    Auch wenn keine unter 18 da sind. 1. gibt es einem eins sicheres Gefühl und 2. keiner kann im Endeffekt behaupten dass du damit fahrlässig umgegangen bist.

    Gruß...

  • Wie siehts eigentlich mit der Versicherung aus, wenn bei einem Wohnungsbrand das Dach davonfliegt weil da Unmengen von Muni gelagert wurden? Kann mir vorstellen das es evtl in der Richtung Probleme geben könnte...

  • Zitat

    Original von cocacoke
    Wie siehts eigentlich mit der Versicherung aus,


    Solange man gegen keine gesetzlichen Regelungen und grob gegen Sorgfaltspflichten verstößt, dürfte es kein Problem sein.

  • Zitat

    Original von cocacoke
    ................wenn bei einem Wohnungsbrand das Dach davonfliegt weil da Unmengen von Muni gelagert wurden? ........................


    Wieviel muß denn da gelagert werden das das Dach davonfliegen kann?
    Und welche Sorten?

    Obba Gerrit

  • So ab einer Tonne SP Revolvermuniton wird es wohl recht interessant.
    Besonders wenn die noch schön verdämmt in Stahlschränken lagert. *lol*

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Für Österreicher gilt:

    Ab 5000 Schuss muss eine Meldung bei der zuständigen Waffenbehörde (Bezirkshauptmannschaft) erfolgen.

    Das gilt für scharfe Munition! Inwieweit davon auch Platzpatronen u.a. erfasst wird, kann ich nicht sagen.

  • Zitat

    Original von Berlin42
    Mit normaler NC-Munition dürfte doch im Brandfall nichts schlimmes passieren oder? Das Lagern von großen Mengen Pyromunition ist da schon weitaus bedenklicher, also bei mir würde es im Brandfall jedenfalls ein schön lautes Feuerwerk geben :(

    NC ist ziehmlich harmlos, Schwarzpulver wie in den Pyro Dingern schon brisanter.
    Alles in allem sollte man, wenn man sich über sowas gedanken macht, eh nichts von o.g. Stoffen zuhaus lagern.

    Ich seh das so, wenn es dort wo die Muni Lagert brennt und es so heiß brennt das die Muni dadurch zünden könnt ist eh das Haus schon abgebrannt, da kanns mir egal sein ob da was explodiert oder nich.

    Grüße,
    Peter

  • Bei meiner Oma gabs mal nen Brand durch den Ölofen, den man von außen nicht sah. Mein Vater war vor Ort, sah das Haus und es sah normal aus. Aber als die Glasfenster(!) irgendwie seltsam wurden und so langsam flüssig wurden ...
    Glücklicherweise hat er das (durch viel Glück) geschnallt und die Feuerwehr gerufen. Hätte er die Haustür aufgemacht, wäre das richtig übel ausgegangen

    Temperaturen laut Feuerwehr waren deutlich >1500°C! Wenn er die Tür geöffnet hätte und Sauerstoff reingekommen wäre, wäre die ganze Hütte wohl auseinander geflogen. Zumindest wäre es für ihn sehr übel ausgegangen.

    Insofern muss also nicht das ganze Haus bereits abgebrannt sein, bis es knallt, da es kein offenes/sichtbares Feuer sein muss. ;)


    Danke für die restlichen Antworten. Verwahrt wird bei mir der Kram im verschlossenen Schrank. Das passt also. :)

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (17. November 2009 um 18:15)

  • Also Frankonia verschickt die Kartuschenmunition als 1.4 S1 den Karton hab ich noch, der ist so schön stabil ;)

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

    Einmal editiert, zuletzt von FBO (17. November 2009 um 18:43)

  • Angeregt durch deine Frage
    hab ich bei mir sozusagen mal Inventur gemacht *lol*
    alles im allem hab ich hier
    im Waffenschrank und Muni Kisten 1200 Schuss liegen
    von der anzahl war ich selbst überrascht :wow:
    .22iger 480 schuss
    9mm P.A.K. 500 Schuss
    .380iger 220 Schuss

    aber jetzt kommt ja bald Silvester dann sinds wieder mindestens 500 weniger *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von HW50 (17. November 2009 um 18:59)

  • Auch wenn es scheinbar keine Aufbewahrungsbeschränkungen gibt, stellt sich mir die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, der örtlichen Feuerwehr eine Information zu Lagerort und -menge zu machen? Da ich Böller-, SP- und Wiederladerschein habe und einiges an Munition vorhanden ist, kann ich mir vorstellen, dass mir ein Richter im Falle eines Hausbrandes und aufgrund der gelagerten Sachen verletzten Feuerwehrleuten einen Strick daraus dreht, oder?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Auch wenn es scheinbar keine Aufbewahrungsbeschränkungen gibt, stellt sich mir die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, der örtlichen Feuerwehr eine Information zu Lagerort und -menge zu machen? Da ich Böller-, SP- und Wiederladerschein habe und einiges an

    Na, am Pulverlager muss eh nen Hinweis drann sein, alles andere ist vorauseilender Gehorsam, da würd *ich* den teufel tun.
    Ausserdem spricht sich dann das ganze schnell rum wenn man nicht gerad in der Stadt wohnt und ich muss es nich haben das ein großer Personenkreis weiss das ich mehrere Kilo Pulver und Tausende Schuss Munition im Haus hab.

    Zitat


    Munition vorhanden ist, kann ich mir vorstellen, dass mir ein Richter im Falle eines Hausbrandes und aufgrund der gelagerten Sachen verletzten Feuerwehrleuten einen Strick daraus dreht, oder?

    Wenn se dir nen Strick draus drehen wollen machen die das eh... dann findet man irgendwas anderes. Das gleiche könnt ma auf große Menge Lösemittel, Benzin, Öl und was nicht sonst alles EX-Gefährliches man im Haus hat anwenden...

    Grüße,
    Peter