Nachweis Aufbewahrung ?
Hallo,
da habe ich doch Post von unseren zuständigen Landratsamt / Ortnungsamt bekommen. Überschrift: " NACHWEIS DER SICHEREN AUFBEWAHRUNG VON SCHUSSWAFFEN" .
Da ich seinerzeit, einen kl. Waffenschein beantragt hatte (führen von Schreckschusswaffen), welcher mir auch genehnigt wurde. Ich habe insgesammt 3 PTB-Kurzwaffen.
Zum Tesxt: - - - Mit der diesjährigen Novellierung des Waffengesetzes, haben sich auch die Voraussetzeungen für die sichere Aufbewhrung von Schusswaffen und Munition geändert. Gemäß § 36 Abs.3 Satz 1 WaffG hat derjenige, der Schusswaffen oder Munition besitzt, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. - Als Waffenbesitzer sind sie zu dieser Auskunft verpflichtet ( § 39 Abs.1 Satz 1 WaffG). Durch die "Gesetzesänderung" ist aus der bisherigen "freiwilligen Selbsauskunft" tzwischenzeitlich, eine gesetzliche Verpflichtung geworden.
Mit dem Schreiben vom 02.05.2009 hatte wir sie gebeten, das damalige Formbatt "Selbsauskunft" über den Besitz und die Aufbewahrung von Waffen und Munition auszufüllen. Diesen Nachweis haben wir aber bislang nicht erhalten.
Was folgt ist eine Belehrung wie ich den Nachweis zu erbringen habe. Die Quittung eines Kaufs von Tresor, Foto, Rechnung . Kopie der Rechnung des Lieferscheins.
Ich bewahre die Waffen im Wohnzimmerschrank, in einer Schublade auf , die verschlossen ist und der nur ich einen Schlüssel habe. Wohlgemerkt;- "Es handelt sich um "PTB-Waffen" ( Gas-Alarm-Signal).
Sind das die Auswirkungen von WINENDEN ?
In diesem Sinne: "Deutschland wird entwaffnet " !
[B]MEINE FRAGE: " Was sollte ich tun" ? ( Tresor kaufen ? - wohl kaum).
Herzlichst Horst