Abschussbecher herstellen erlaubt?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.742 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2009 um 19:27) ist von TomCat74.

  • tach gemeinde,

    ich habe mmir letztes jahr einen Erma EGR66X zugelegt, nur war leuider kein abschussbecher mehr vorhanden.

    jetzt hab ich mir überlegt auf der arbeit einen selbst zu drehen, wenn ich mich an einen abschussbecher aus stahl als vorlage halte, dürfte wohl nix schief laufen, ausser das der 66X becher 4mm entlastungsbohrungen hat und der stahl becher 5,7 mm bohrungen.

    nun meine frage, ist es rechtlich erlaubt einen abschuss becher herzustellen? ist ja eigentlich kein waffenrelevantes teil und bei den alten ermas auch nicht mit PTB nummer versehen.


    Grüßle Torro

  • So aus dem Bauch heraus:

    Nein, weil der Abschussbecher Bestandteil der PTB Zulassung ist. Somit wurde er auch geprüft und unterliegt gewissen Prüfkriterien. Wenn ich nicht irre, ist zumindest auf den neueren Bechern auch ein PTB drauf.

  • genau das wollte ich wissen, hab eigentlich auch mit einer antwort von dir gehofft, ich kenne niemanden sonst der das WaffG als bettlektüre benutzt :))

    muss ich eben weiterhin bei egun ausschau halten, kürzlich ist mir einer für 17 euro durch die lappen gegangen, weil ich die auktion verpasst hab. :cry:


    Grüßle Torro

  • Brüniers einfach mit Klever, so genau wir die Polizei nicht schauen...

    Aber bei meinen Abschussbechern (allesamt neu) nicht immer ne PTB drauf....keine Ahnung.

    Vielleicht ist es ein aaffenrelevantes Teil - was ich mir aber nicht vorstellen kann, du kannst ja Magazine von echten Waffen, auch Sturmgewehren, jederzeit kaufen. Sogar die Trommelmags wo 100 Schuss reinpassen.

    ergo: ich weiß es nicht...

    edit: und zu langsam...

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (5. November 2009 um 12:31)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ist zumindest auf den neueren Bechern auch ein PTB drauf.

    dachte ich auch, hab nachgeschaut, auf meinem Becher von der RG 600 steht nur RG 600, keine PtB.

    Wir der Becher eigentlich beschossen? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Falls ja - wo bewirbt man sich bei der PTB ;)

  • Tomcat:
    wenn ich nen brünierten haben wollte, müsste ich nur die schublade aufmachen, da liegen genügend.

    mir gehts um den edelstahlbecher den man so gut wie nirgends mehr bekommt.


    Grüßle Torro

    edit: fehlerteufel erschlagen

    Einmal editiert, zuletzt von Torro (5. November 2009 um 12:39)

  • Da der separat über viele Jahre in den Erma-Preislisten stand, wird es wohl mehr Becher als EGR66X geben und daher würde ich einfach warten, bis mal wieder einer auftaucht. Rechtlich ist das Selbermachen eine Grauzone und ob Du das Finish und die Bauart genauso hinbekommst, sei mal dahingestellt.

    Ganz uneigennützig :)) weise ich in diesen Zusammenhang doch gleich mal wieder auf diesen Thread ERMA Signalbecher hin. Noch konnte ich nicht das exakte Jahr der Umstellung von kleinen auf größe Löcher ermitteln. Wer hat denn eine Erma aus 1994/95 im Erstbesitz und sagt mir, welcher Becher original dabei war?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (5. November 2009 um 13:28)

  • Zitat

    Original von TomCat74

    dachte ich auch, hab nachgeschaut, auf meinem Becher von der RG 600 steht nur RG 600, keine PtB.

    Wir der Becher eigentlich beschossen? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Falls ja - wo bewirbt man sich bei der PTB ;)

    Also bei meinen ist überall eine PTB drauf. Die wurden auch alle beschossen, zumindest waren meine Tücher schwarz nachdem ich einen Abschussbecher geputzt hatte. Zu dem Zeitpunkt hatte ich die noch nie benutzt und da meine SSWs alle ungebraucht erworben wurden, fällt mir spontan auch niemand anderes ein, der die hätte beschießen können.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • 1.
    Neue Becher sind Bestandteil der PTB-Zulassung und haben deshalb die zur Waffe gehörige PTB im Kreis zu tragen. Insoweit trifft die Aussage von Floppyk den Kern.

    Sinn des Ganzen ist, dass durch die Bauart des Signalbechers (Stichwort: Entlastungsbohrungen) sichergestellt werden soll, dass sich vorgeladene Gegenstände auf nicht mehr als 7,5 Joule beschleunigen lassen. Und da verschiedene Becher auf verschiedene Waffen passen (dann aber mitunter die Entlastungsbohrungen zu klein sind und vorgeladene Gegenstände auf mehr als 7,5 Joule Energie kommen können), ist man dazu übergegangen Waffe und Becher zu prüfen und dann den Becher für die Waffe mit PTB-Kennzeichnung freizugeben.

    Die Änderung ist allerdings noch nicht so alt, weshalb ältere Becher nicht gekennzeichnet sind. Trotzdem darf nur der Becher verwendet werden, der für die Benutzung mit der Waffe bestimmt ist.

    Baut man sich jetzt einen Becher in Eigenarbeit dürfte dies bereits deshalb nicht zulässig sein.

    Man will halt so vermeiden, dass durch eine nicht abgenommene Waffen-Becher-Kombination oder selbstgebastelte Becher ohne Entlastungsbohrungen irgendwelche Spaßvögel auf die Idee kommen, dass man damit ja auch Stahlkugeln etc. verfeuern könnte, die dann auch wirklich Schaden anrichten, weil diese mehr als 7,5 Joule Energie erreichen.

    Überdies sollte man von Selbstbauten auch Abstand nehmen, da man nie weiß, ob das Material von der Festigkeit her überhaupt in der Lage ist, die auftretenden Kräfte aufzunehmen. Viel Spaß, wenn jemandem dann der Abschussbecher in vielen kleinen Teilchen um die Ohren kracht.

    2.
    Solche Tipps wie derjenige von TomCat74, dass die Polizei schon nicht so genau hinschauen wird, sind genau solche, die dazu führen, dass wir legalen Waffenbesitzer alle als die kompletten Hirnis abgestempelt werden, die nicht willens sind, sich an geltendes Recht zu halten.

    Es ist bekannt, dass hier gelegentlich auch Vertreter der Exekutive und der Waffengegnerschaft mitlesen. Muss man dann auch noch offen dazu aufrufen, waffenrechtlichen Vorschriften zuwider zu handeln?!

    Wenn ich sowas lese, kommt mir die Galle hoch.

    Und übrigens:

    Wenn die Polizei prüft und jemand dabei ist, der Ahnung hat (was gar nicht so selten vorkommt), dann hast Du mit einem solchen Ratschlag möglicherweise dafür gesorgt, dass jemand sehr viel Spaß mit dem Sportverein Grün-Weiß/Blau-Weiß hat. Davon, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Betreffenden dann möglicherweise den Bach runter geht, wollen wir jetzt mal gar nicht reden.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Ich denke, dieser Beitrag hat die Frage sehr gut beantwortet ;-).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Hi,

    also ich sehe das so das Waffen die vor der Becher PTB Pflicht Hergestellt wurden bzw. Beschossen wurden keinen Becher mit PTB brauchen.
    Ansonsten währen ja alle alten Becher vor 2004 für die Mülltonne.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Wollen es mal so ausdrücken:
    Die dazugehörigen Federn einer F-Waffe sind auch nicht mit dem F-Prüfzeichen versehen. Trotzdem darf nicht munter getauscht werden.
    Ähnlich wie der Abschussbecher gehört dieses Teil zur Gesamtheit der Prüfung und Zulassung, auch wenn nicht jedes Teil einzeln typbestimmt gekennzeichnet wurde.

    ABer auch richtig - kaum jemanden dürfte ein fremder Becher auffallen. Aber wehe, so ein Pyro bekommt durch eine falsche Dimensionierung des Bechers mal kräftig Überdruck, platzt und es kommt zum folgenschweren Unfall. Dann wird man suchen.. Dann ist man auch schnell beim Hersteller und der wird dann (zu Recht) sagen - das Teil entspricht nicht der Zulassung. Da haben wir keine Haftung.
    Die direkten Folgen in der Erstversorgung trägt sicher die eigene Krankenkasse. Aber mit einem Auge fast berufsunfähig ohne Rentenansprüche...
    Noch viel Schlimmer sind Personenschäden anderer Personen. Wenn die Schuldfrage bei der Bastelei liegt, hat der Geschädigte einen lebenslangen Rentenanspruch nebst einer Wiedergutmachung an den Bastler.

    Denkt bitte bei Basteleien gleich welcher Art an sowas. Dumme Zufälle dass eben doch was passiert, sind nicht unbedingt selten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (5. November 2009 um 15:28)

  • Hi,

    ja heute würde ich auch nicht mehr selber bauen.
    Aber vor 2004 wurde der Becher nicht mit abgenommen und gehörte dann wohl auch nicht zur Zulassung der Waffe.

    Deshalb hat ja auch der Mutibecher damals auf jede Waffe drauf gekonnt.
    Heute hat ja auch dieser eine Abnahme.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hallo,

    wann wurde die Waffe beschossen?

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!