tach gemeinde,
ich habe mmir letztes jahr einen Erma EGR66X zugelegt, nur war leuider kein abschussbecher mehr vorhanden.
jetzt hab ich mir überlegt auf der arbeit einen selbst zu drehen, wenn ich mich an einen abschussbecher aus stahl als vorlage halte, dürfte wohl nix schief laufen, ausser das der 66X becher 4mm entlastungsbohrungen hat und der stahl becher 5,7 mm bohrungen.
nun meine frage, ist es rechtlich erlaubt einen abschuss becher herzustellen? ist ja eigentlich kein waffenrelevantes teil und bei den alten ermas auch nicht mit PTB nummer versehen.
Grüßle Torro