Luftgewehr Knicklader ohne F-Zeichen ?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 13.729 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. November 2009 um 13:34) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hi,

    also wenn es 20 Jahre alt ist und es nicht aus der DDR kommt bedeutet das du mußt eine WBK dafür haben.
    Ist es aus der DDR ist es frei.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Kein :F: drauf ?
    Kann eigentlich nur bedeuten, das es kein :F: Luftgewehr ist.

    Also ab zum Büma damit, und prüfen lassen, notfals, fals es mehr wie 7,5Joule hat ne WBK beantragen,
    das müsstest Du aber langsam mal selber wissen, so oft wie Du schon ähnliche Fragen gestellt hast.

    Ansonnsten vom Büma bestätigen lassen, das es max 7,5 Joul hat, und vielleicht, ich weis im Moment nicht ob der Büma das darf, auf :F: stempeln lassen.
    Gruß Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (2. November 2009 um 11:06)

  • https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1622-F-im-Fuuenfeck.html
    Da kannst du das auch noch mal lesen was ich geschreiben habe.

    Auch wenn es mehr als 7,5 J hat und unter einen der Punkte fällt ist es frei.
    Nur zuhause schiessen ist dann nicht erlaubt! Dazu mußt du auf einen Schiessstand.


    Zum F und Büma, nein er darf es nicht mehr. Dafür ist nun das Beschußamt zuständig. Früher ging das mal.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (2. November 2009 um 11:08)

  • Ja durch eine Dose kommt man mit unter.

    Was steht denn drauf, dann können wir es schon mal etwas abgrenzen.

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  • Zitat

    wie vielen jahren ist bei einem Schützen verein erlaubt eine WBK zu beantragen ???kann man eig. die WBK schon vor 18 jahren beantragen, wenn man immer fleißig trainiert und nie negativ auffällt

    Leute ich verstehe euch nicht. In einem anderen Thread hat er geschrieben, dass er noch keine 18 ist! Wieso um Himmels willen unterstützt ihr ihn noch mit Ratschlägen zu einem Gewehr, dass er gar nicht besitzen darf? :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von Challenger (2. November 2009 um 11:26)

  • Ganz einfach.
    Weil wir das andere Thema nicht gesehen haben und oder die Frage ja als solche nicht falsch ist.

    Währe nun nur hinzu zu fügen das er das Gewehr weder mit F noch ohne haben darf.

    Gruß Christian

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  • Zitat

    Original von Challenger

    Leute ich verstehe euch nicht. In einem anderen Thread hat er geschrieben, dass er noch keine 18 ist! Wieso um Himmels willen unterstützt ihr ihn noch mit Ratschlägen zu einem Gewehr, dass er gar nicht besitzen darf? :confused2:

    Weil diese Gewehr wahrscheinlich eh nur in seiner Fantasie existiert :n17:

    Die Frage aber an und für sich schon irgendwie interessant ist, das mit dem Beschußamt, wußte ich z.B auch noch nicht, und so könnte es mehreren Leuten gehen.

    Mein Dank geht an Christian ;)

    Gruß Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (2. November 2009 um 11:52)

  • im 5-Eck, wo sonst.

    Aber wenn Dir gerade langweilig ist, da Du gerade Ferien hast, benutz doch bitte die Suche. Danke.

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Zitat

    Original von Tuner*1989
    wo steht denn das F bei einem Knicker ??

    Irgendwo am System, schaut so :F: aus
    wenn Dus nicht gefunden hast, dann setz mal kein Foto vom nicht existierenden Gewehr hier rein :laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (2. November 2009 um 12:01)

  • Auch wenn der Themanstarter irgendwo zwischen dem Alter 17 - 20 zu sein scheint, beantworten wir mal seine Frage des Nicht F-Gewehres so:

    Das genauere Herstellungsdatum ist entscheidend, die die Erlaubnispflicht entscheidet.

    Alle Luftgewehre, die vor dem 1.1.1970 hergestellt und in den Handel kamen, sind auch ohne das :F: Zeichen ab 18 erlaubnisfrei.

    Zusätzlich alle Luftgewehre, die aus dem Beitrittsgebiet (DDR) mit Herstellung vor dem 2.4.1991stammen, ebenso.

    Trotzdem ist das Schießen mit diesen zu Hause und auf Luftgewehrständen in den Schützenvereinen nicht erlaubt.

    Ein Schätzalter von ca. 20 Jahren entspräche dem Baujahr ~1989. Damit wäre das Gewehr für die Erlaubnisfreiheit viel zu jung. Ohne Einrtrag in eine vorhandene WBK also illegal.

    Somit beachte den neuen Passus im WaffG:

    § 58 Altbesitz
    ...
    (8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009
    unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder
    einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten
    Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.
    ...

  • Zitat

    Original von Floppyk


    wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten
    Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.
    ...

    Und zwar nicht unter drei BW Kübeln mit Schwarzsauer zum sofortigen verzehr bestraft :kotz:


    Humor ist wenn man trotzdem lacht,
    näh im ernst 5Jahre gibts wohl dafür, und mit viel Glück Jugendstrafe, oder Bewährung

  • Zitat

    Original von Bruder

    Und zwar nicht unter drei BW Kübeln mit Schwarzsauer zum sofortigen verzehr bestraft :kotz:


    Humor ist wenn man trotzdem lacht,
    näh im ernst 5Jahre gibts wohl dafür, und mit viel Glück Jugendstrafe, oder Bewährung


    Der Passus ist ein Zitat aus dem WaffG und stammt nicht von mir.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Das gilt nur, wenn sie über 7,5J haben!
    Unter 7,5J darf immer zuhause geschossen, egal ob da ein :F: drauf ist oder nicht.


    Gut, hast Recht - geschenkt.

  • Was sagt denn das Strafgesetz zu Duldung und/oder Beihilfe von/zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz?

    Ich habe den Eindruck, dass genau das hier läuft, wenn treudoof solche Fragen von Minderjährigen haarklein beantwortet werden.
    Oder etwa nicht?

  • Zitat

    Original von nomaam
    Was sagt denn das Strafgesetz zu Duldung und/oder Beihilfe von/zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz?

    Ich habe den Eindruck, dass genau das hier läuft, wenn treudoof solche Fragen von Minderjährigen haarklein beantwortet werden.
    Oder etwa nicht?


    Nöö, er wurde in erster Linie auf die Illegalität inkl. Begründung hingewiesen.

    Tuner^1989 ist keine ladungsfähige Adresse. Es liegt lediglich die Vermutung nahe, das der Themenstarter U18 ist und das er die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein LG hat. Im realen Leben wäre reales Eingreifen geboten, im virtuellen Raum gibt´s nur virtuelle Maßnahmen.

    Seine Regelignoranz nervt jedoch kolossal und imageschädlich ist er auch.

    Andreas