freie Waffen absetzbar ;) Danke Schneider

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 5.004 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2009 um 17:32) ist von DerIngo.

  • Waffen-Schneider hatte mal wieder einen sehr informativen Newsletter ;)
    Diesmal wurde darauf hingewiesen, dass freie Waffen absetzbar sind^^
    Ich glaube das spricht für sich:

    Zitat

    Achtung Selbstständige Unternehmer !!

    Gas Signal ( Schreckschusswaffen ), Luftgewehre und deren Zubehör, sind auch steuerlich absetzbar !! Gas Signal Waffen können zum Selbstschutz (ohne Waffenschein) in Gewerberäumen oder auf dem befriedeten Grundstücken, getragen werden . Luftgewehre können zur Schädlingsbekämpfung (Reinigung) auf Ihrem Gewerbegrundstück eingesetzt werden.

    Na dann, geht mal auf Schädlingsjagd ;)

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollturm (23. Oktober 2009 um 19:55)

  • Das heißt also, ich kann einfach als Privatperson sagen ich brauch das zum Schutz meines Hauses und schon gibts Geld zurück??

    das wäre ja cool, auch wenn ich selber noch keine Steuererklärung aus füllen muss xD

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

  • Als Privatperson bist Du aber kein Unternehmer.
    Es ist nur so, dass für alles was ein Unternehmer für den Betrieb kauft er die Mwst. praktisch zurück bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von mahe (23. Oktober 2009 um 20:16)

  • Zitat

    Original von mahe
    Als Privatperson bist Du aber kein Unternehmer.
    Es ist nur so, dass für alles was ein Unternehmer für den Betrieb kauft er die Mwst. praktisch zurück bekommt.


    stimmt so nicht ganz ;)

    Haenel, what else?

  • Dann sage ich einfach die Kaninchen im Garten sind eine Zucht^^ was denn?

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

  • Dann musst du deine Zucht aber anmelden und den Papierkram erledigen. Das ist nicht wenig. Deine Krankenkassenbeiträge und andere Kosten erhöhen sich. Wenn kein Geld reinkommt ist das nicht zweckmäßig :)

    Chuck Norris hat nur einen Eintrag in seiner WBK: "Lfd. Nr. 1 Chuck Norris"

  • Blubber

    Zitat

    Original von daron01


    stimmt so nicht ganz ;)

    Solange das Unternehmen die Waffe kauft, stimmt das eigentlich schon...

    Bringt einem aber nix wen man nicht grad zufällig ne Firma hat...

    MFG
    E=mc²

    Einmal editiert, zuletzt von e0mc2 (23. Oktober 2009 um 20:35)

  • Zitat

    Original von Karnivor
    Dann musst du deine Zucht aber anmelden und den Papierkram erledigen. Das ist nicht wenig. Deine Krankenkassenbeiträge und andere Kosten erhöhen sich. Wenn kein Geld reinkommt ist das nicht zweckmäßig :)

    Beim Erwerb einer Erma 66x oder eines Röhm Stg44 schon....

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • War ja auch nur ein Witz^^ die gehören meinem kleinen Bruder, und das sind alles Weibchen ^^

    aber denn bringt das für ne Privatperson wirklich nichts

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

  • Nun... erzählte nicht mal ein User, dass er als Drumer/ Percussionist ab und an sein Unwesen treibt und zwischendurch mal 9mm ablässt?

    Für den Fall, dass die Band/ die Auftritte alle über Rechnung/ das Finanzamt laufen, wäre auch die Munition steuerlich absetzbar.
    :lol:

    Fördermitglied des VDB.

  • Die Idee ist schon witzig, wenn auch eher für Papierkrieger, die die Grenzen des Steuerrechts ausloten wollen.

    Mal so dahingesponnen: Verleih für freie Waffen
    Im WaffG habe ich spontan keine NoGo-Vorschrift gefunden.

    Bei der Umsatzsteuer ist keine Gewinn-, sondern nur eine Einnahmeerzielungsabsicht wichtig. Bei Einnahmen unter 17500 € müsste man statt der Kleinunternehmer- die Regelbesteuerung wählen, denn nur wer Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen erhebt und abführt, darf Vorsteuern abziehen.

    Die Abschreibung
    In den Tabellen finden sich zwar Fristen für Golfplätze und Hochgeschwindigkeitszüge, jedoch nicht für Waffen.
    Jede Anschaffung unter 1000 € fiele wohl unter Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Frist 5 Jahre.
    Dann hat der Gegenstand nur noch Buchwert: 1 €.

    Bei finanzamtlich festgestellter fehlender Gewinnerzielungsabsicht (=Liebhaberei), was schonmal dauern kann, wird´s allerdings nix mit der Verrechnung der Verluste mit anderweitigen steuerlich wirksamen Gewinnen.

    Bevor jetzt einer mal eben ´nen Gewerbe anmeldet: Der spätere Papierkram ist echt heavy und kann teuer werden, wenn man ihn extern machen lässt !!

    Andreas

  • Zitat

    Original von gilmore
    ...
    Mal so dahingesponnen: Verleih für freie Waffen
    Im WaffG habe ich spontan keine NoGo-Vorschrift gefunden.
    ...

    Ist doch ganz real. Bald ist wieder Weihnachtsmarkt und da werden doch Waffen gegen Geld überlassen.

  • Denkanstoss:

    Wie verhält es sich mit der Begründung:

    Ich muss auch als Privatperson eine SSW + Munition oder Pfeffer-/CS-/CN-Gas anschaffen sowie Gebühren für einen KLEINEN WAFFENSCHEIN bezahlen, um mich auf dem Weg zur Arbeit und zurück vor zwei- und vierbeinigen Hunden sowie sonstigem Ungeziefer zu schützen. Sind diese Kosten steuerlich berücksichtigungsfähig????

    Ist hier ein Finanzbeamter oder Steuerberater unter den Usern, der zu dieser Frage und Begründung mal Stellung nehmen könnte?

    MfG

    Lieutenant

    Abgelehnt!

    3 Mal editiert, zuletzt von Lieutenant (23. Oktober 2009 um 22:36)

  • Zitat

    Original von gilmore
    Bei Einnahmen unter 17500 € müsste man statt der Kleinunternehmer- die Regelbesteuerung wählen, denn nur wer Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen erhebt und abführt, darf Vorsteuern abziehen.
    Andreas

    Mindert aber die ESt, da Betriebsausgabe.

  • Zitat

    Original von gilmore
    Jede Anschaffung unter 1000 € fiele wohl unter Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Frist 5 Jahre. Dann hat der Gegenstand nur noch Buchwert: 1 €.

    Das sind mittlerweile 1.000 EUR?
    während meiner Lehre (Kfm. im Groß und Außenhandel, 1998) waren es noch 800 DM.

    So oder so - die meisten SSWs fallen darunter.

    Aber es wäre ein seeehr saisonales Geschäft. Geht ja meist nur um Silvester.
    Denn für den KWS gibt es ja keine Tageserlaubnisse (weil man die 2.000 EUR für den Gebrauchtwagen transportieren muss).

    Für die Betreiber von Schießhallen, Paintballfeldern, etc. ist das natürlich etwas anderes und ganz normaler Teil des Geschäfts.


    Aber jetzt nicht gleich vor Freude durchdrehen! als Privatmensch, mit Einkommen aus 'nicht selbständiger Arbeit" wird das wohl nichts.
    Es hatte vor Jahren auch mal jemand probiert, in den Genuss des Vorsteuerabzugs für Windeln zu kommen, indem er seine Familie als GbR (BGB-Gesellscahft) laufen ließ. Damit kam er nicht durch.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Kontrollturm

    Na dann, geht mal auf Schädlingsjagd ;)

    Wie, Schädlingsbekämpfung? Käfer und Ameisen abschießen oder wie? ???

    Kann mir unter der Begründung, außer dem Trick mit der Steuer, nichts vorstellen :confused2:.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Mit Hinblick auf unsere Foren-Regeln, möchte ich Euch bitten, das Thema Schädlingsbekämpfung hier auch nicht auszuweiten.
    (entsprechende/ darauf bezugnehmende Beiträge wurden und werden entfernt)

    DANKE!


    Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Aus "gegebenem Anlaß"....

    Zur gesetzlichen Lage der Schädlingsbekämpfung hat User ZEBO die wichtigsten Facts auf einer externen Blog-Seite zusammengestellt)

    Disclaimer: Das ist dort seine private Meinung, er ist wohl Jurist, aber das ist natürlich trotzdem keine konkrete Rechtsberatung und unverbindlich...

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Für die Betreiber von Schießhallen, Paintballfeldern, etc. ist das natürlich etwas anderes und ganz normaler Teil des Geschäfts.

    Aber jetzt nicht gleich vor Freude durchdrehen! als Privatmensch, mit Einkommen aus 'nicht selbständiger Arbeit" wird das wohl nichts.


    Genau so ist es. Jeder Gewerbetreibende mit Gewerbeschein sowiso und mit ein bisschen Überzeugungskraft (schriftliche Belege) auch als Freiberuflicher.
    Das ist aber nichts Neues und war immer schon so.

    Der Privathaushalt kann Handwerkerrechnungen absetzten. Also wenn man einen Schädlingsbekämpfer oder den Klempner geordert hat, ist dessen Rechnung absetzbar, nicht aber, wenn man Werkzeug selbst kauft und sich in Eigenregie an die Sache macht. Sinn dieser Abschreibungen ist ja das Handwerk zu unterstützen und die Schwarzarbeit zu reduzieren.

    Würde man dem Beispiel oben folgen, müssten auch Kreissäge und Bohrmaschine ect. bis zum Haushaltsgeschirr absetzbar sein. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, ging das früher in Teilen für Häuslebauer, nun aber auch nicht mehr.