Dekowaffen: Rechtsunsicherheit?

Es gibt 182 Antworten in diesem Thema, welches 33.538 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Oktober 2019 um 10:50) ist von Oldcrow.

  • Eben, in einer EU-Richtlinie muss man schon den EU-Begriff zugrundelegen. Die verschiedenen Bedeutungen in deutschen Rechtsgebieten spielen da keine Rolle.

    Dieselbe Diskussion hatten wir aber auch damals schon in dem Thread zur EU-Verordnung, den ich oben verlinkt habe.

  • Absolut.

    Im EU-Recht muss man im Zweifel die anderen Sprachfassungen heranziehen:

    "2. This Regulation shall not apply to firearms deactivated prior to the date of its application, unless those firearms are transferred to another Member State or placed on the market."

    Schaut man sich die italienische und französische Fassung an, steht da auch was mit mercado usw.

    Gibt man jetzt mal bei linguee "placed on the market" ein, dann findet man da immer EU Dokumente in deutsch und englisch (geniale Seite, hat man in der Kanzleizeit sehr geholfen). Dort ist der Begriff immer im Kontext einer Markteinführung ;)

  • Es gibt Neuigkeiten, und wenn ich richtig gelesen habe bleiben Altdekos frei, keine WBK, Anmeldepflicht etc., nur muss die beim Besitzer bleiben. Siehe Seite 20

    http://prolegal.de/wp-content/uploads/2019/01/190114-Referentenentwurf_WaffRÄndVO2.pdf

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  • Danke für den Link.

    Ich habe aber im Bezug zu (neuen) Dekowaffen, insbesondere der "Deaktivierungsbscheinigung" so meine Zweifel. Wie ist denn die Realität, wenn gebrauchte Waren verkauft werden? Ist da in den meisten Fällen die Bedienungsanleitung dabei? Wohl eher nicht.


    Zitat von Entwurf

    § 25a
    Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
    (1) Der Besitzer einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe ist verpflichtet, die Deaktivierungsbescheinigung nach § 8a Absatz 2 Satz 3 des Beschussgesetzes auf-zubewahren. Er hat das Abhandenkommen der Deaktivierungsbescheinigung der gemäß § 48 Absatz 1 und 3 des Waffengesetzes zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.

    Damit wird die Deaktivierungsbescheinigung faktisch zur WBK, denn sie ist auch bei Überlassung bis Vernichtung beizubringen.

  • Dekos die vor 1976 deaktiviert wurden werden wenn ich es richtig gelesen habe ebenfalls nicht WBK pflichtig.

    "§ 25c
    Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorga-
    ben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen
    (1) Für Schusswaffen, die
    1. vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der Ersten Ver-
    ordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert
    worden sind,"

    "(2) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1
    Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des
    Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengeset-
    zes nicht erforderlich."

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

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  • Dekos die vor 1976 deaktiviert wurden werden wenn ich es richtig gelesen habe ebenfalls nicht WBK pflichtig.

    Das lese ich anders !!!!

    "§ 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen

    (1) ... besteht die Berechtigung zum Besitz fort ... Im übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes

    (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengesetzes nicht erforderlich."

    Das heisst, die unbrauchbar gemachten Schusswaffen die nicht den Vorgaben der Verordnung EU 2015/2403 entsprechen, gelten als scharfe Schusswaffen - nicht Dekowaffen (unbrauchbar gemachte Schusswaffen). Es entfällt lediglich bei der Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (WBK) der Nachweis der Sachkunde und der Nachweis eines Bedürfnisses.

  • Ich lese es ebenfalls so, dass nach WaffG Prä-1976 deaktivierte Dekos (Repetierer z.B. mit intaktem Verschluss und lediglich verschweißtem Patronenlager)
    WBK-pflichtig werden. Ohne Bedürfnisnachweis, ohne Sachkundenachweis.

    Alle anderen Pre-EU Dekos betrifft dies nicht (keine WBK, Sachkunde oder Bedürfnis)


  • Das lese ich anders !!!!
    "§ 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen

    (1) ... besteht die Berechtigung zum Besitz fort ... Im übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes

    (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengesetzes nicht erforderlich."

    Das heisst, die unbrauchbar gemachten Schusswaffen die nicht den Vorgaben der Verordnung EU 2015/2403 entsprechen, gelten als scharfe Schusswaffen - nicht Dekowaffen (unbrauchbar gemachte Schusswaffen). Es entfällt lediglich bei der Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (WBK) der Nachweis der Sachkunde und der Nachweis eines Bedürfnisses.

    Hmm, entweder bin ich blind oder im PDF sind widersprüchliche Angaben.

    Siehe Seite 20:

    Insbesonde- re wird geregelt, wie mit Schusswaffen, die nach nationalen Standards, die vor Inkrafttre- ten der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 galten, oder nach den Standards der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 vor deren Überarbeitung unbrauchbar ge- macht wurden, umzugehen ist. Diese Waffen sollen weiterhin als unbrauchbar gemachte Schusswaffen gelten, solange sie bei ihrem bisherigen Besitzer im Inland verbleiben. Bei Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat oder dauerhaftem Besitzwechsel sollen die Waffen jedoch nachdeaktiviert oder als scharfe Schusswaffen eingestuft werden, für die jedoch Erlaubnisse unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden können.

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  • Ich lese es ebenfalls so, dass nach WaffG Prä-1976 deaktivierte Dekos (Repetierer z.B. mit intaktem Verschluss und lediglich verschweißtem Patronenlager)
    WBK-pflichtig werden. Ohne Bedürfnisnachweis, ohne Sachkundenachweis.

    Alle anderen Pre-EU Dekos betrifft dies nicht.

    Wie kommst du drauf?

    Es gibt ja noch Nr 2 bis 4

    2. Vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, 3. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder 4. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind,

    All die sind von dem Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses befreit.


    Es sind also dann Schusswaffen, für die man eine WBK bekommt, ohne Sachkunde oder Bedürfnis.

  • Wie kommst du drauf?
    Es gibt ja noch Nr 2 bis 4

    2. Vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, 3. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder 4. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind,

    All die sind von dem Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses befreit.


    Es sind also dann Schusswaffen, für die man eine WBK bekommt, ohne Sachkunde oder Bedürfnis.

    Ja, meine Ausführung "Alle anderen Pre-EU Dekos betrifft dies nicht" bezieht sich auf die WBK Pflicht.
    Alles weitere wie Bedürfnis oder Sachkunde ist für diese somit sowieso obsolet.

  • Auf was bezieht sich dann
    "(2) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1
    Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des
    Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengeset-
    zes nicht erforderlich."

    ???

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  • Schon klar, scheinbar habe ich die falsche Stelle gefunden.

    Oder ist diese Zeile nicht die gemeinte

    "(1) Für Schusswaffen, die
    1. vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der Ersten Ver-
    ordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert
    worden sind,"

    Falls nein, dann bitte zitier mal die Stelle, ich scheine sie nicht zu finden.

    Danke im voraus.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Na ob diese Stelle welche ich zitiert habe die gemeinte Stelle ist oder nicht will ich von dir wissen. Absatz 1 Satz 1

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  • Also der Reihe nach, erstmal Satz 1:


    Für ALLE gilt Absatz 2:


    Zitat


    2)
    Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1
    Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß §
    7 des Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß §8 des Waffengeset-
    zes nicht erforderlich.

    Man braucht also für alle vor dem 28. Juni 2018 hergestellten Dekos, ja was? Da wird es meiner Meinung nach undeutlich.

    "besteht die Berechtigung zum Besitz fort" heißt, man kann die ohne WBK weiterbesitzen? Weil ja bisher die einzige Voraussetzung "Ab 18" war? Und wenn man eine WBK braucht, dann ohne WSK und Bedürfnis?