Dekowaffen: Rechtsunsicherheit?

Es gibt 182 Antworten in diesem Thema, welches 33.531 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Oktober 2019 um 10:50) ist von Oldcrow.

  • Ich versuche gerade, eine auf meine WBK eingetragene Erbwaffe als Dekowaffe abändern zu lassen. Stellt man sich eigentlich einfach vor, ist es aber nicht. Ich habe bis jetzt keinen Büchsenmacher gefunden, der sich der Sache annehmen will. Aussagen:

    - Frankonia - bietet zur Zeit weder Dekowaffen an noch arbeiten sie Waffen zu
    Dekos um. Grund: unsichere Rechtslage.

    - 3 weitere kleine Bümas.im Umkreis: nehmen zur Zeit keine Aufträge zum Umbau auf Dekos entgegen. Grund unsichere Rechtslage

    Heute habe ich einen gefunden, der selbst auch keine Umbauten mehr macht,
    aber noch eine Firma kennt, welche Umbauten entgegennimmt. Da er für die
    nur als Vermittler auftritt, kann er über den Preis nur ungefähre Angaben machen. Für den Umbau einer Doppelflinte (darum geht es) 150 - 180 Euro
    Kann aber mehr werden, weil jede Dekowaffe angeblich beim BKA zur Begutachtung eingereicht werden muss.

    Ich war der Meinung, das gälte nur für Salutwaffen. Habt Ihr etwas mitbekommen, dass sich an der bisherigen Regelung für Dekowaffen etwas geändert hat oder ändern wird?

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (7. September 2009 um 18:58)

  • Probiers mal bei Transarms, glaube die sitzen in Worms. Die bieten immernoch Dekoumbauten an. Oder CDS Ehrenreich !

  • Servus alle miteinander,

    CDS Ehrenreich verändert keine Fremdwaffen mehr, dass heißt, die ändern nur Waffen, die sie selbst auf lager haben. Transarms macht es, ein Deko-98er
    System ändern sie für 135€, dauert mit Abnahme ca 4 Wochen. Ein anderer Büchsenmacher hat sogar noch mehr verlangt. Da sie eine Große Firma sind, machen sie das eh im großen Stil, dürfte also eher billig sein. Der Preis ist wohl vor allem wegen der BKA-Abnahme so hoch.

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • In BaWü will niemand mehr richtig ran. Über einen alten Büchsenmacher habe ich eine Adresse erhalten - aber die haben auch abgewinkt, als ich Ihnen gesagt habe, das es sich bei dem Auftrag nur um eine Waffe handelt.

    Für mich hat sich die Sache inzwischen erledigt - ich gebe die Waffe nächste Woche beim Amt zum entsorgen. Es handelt sich nicht wirklich um ein erhaltenswürdiges Stück - hängen halt eine paar persönliche Erinnerungen dran.
    Was solls, no WBK, no cry.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • und warum behältst du sie nicht wenn sie doch bei dir eingetragen ist?

    oder verkauf sie wenigstens an einen berechtigten bevor du sie verschrotten lässt.

    ich sag nur Visier seite 94 die geschichte mit der Luger.
    ok, vielleicht ist deine flinte ja nicht soo besonders, aber vielleicht findet sich ja jemand der genau so eine sucht.


    Grüßle Torro

  • Zitat

    Original von Torro
    und warum behältst du sie nicht wenn sie doch bei dir eingetragen ist?

    oder verkauf sie wenigstens an einen berechtigten bevor du sie verschrotten lässt.

    ich sag nur Visier seite 94 die geschichte mit der Luger.
    ok, vielleicht ist deine flinte ja nicht soo besonders, aber vielleicht findet sich ja jemand der genau so eine sucht.


    Grüßle Torro

    Eine Mars-Kleinkaliber-Finte von Quelle? Kaufpreis seinerzeit ca. 120 DM? Ich habe starke Zweifel, ob jemand seinen Platz auf der WBK dafür hergeben will, selbst wenn ich sie ihm schenke und die Versandkosten übernehme.

    Und selber habe ich auch keine Lust, wegen diesem Teil das Ordnungsamt oder eine von ihm beauftragte 400,-- Euro Kraft in meine Wohnung lassen zu müssen. Hab auch Zweifel, ob mein Waffenschrank noch den derzeit gültigen Vorschriften entspricht.

    Und bevor ich mir wegen allem dem einen Kopf mache, ergebe ich mich halt der Waffenhysterie. Wenn Du in der letzten Visier die Leserbriefseite gelesen hast (ich meine den Brief, wo einer sein Abbo kündigt, weil er wegen dem Terror um den Waffenbesitz sein Hobby aufgibt) verstehst Du mich vielleicht.

    Ich hatte eigentlich auch Pläne, in den Großkalibersport einzusteigen. Das hab ich jetzt restlos verworfen. Es wird sich auch nach der Wahl nichts daran ändern, dass die Politik die Waffengesetzgebung immer weiter verschärfen wird, wenn Sie auf eine medienwirksame Gewalttat mal wieder keine Antwort hat. Und eventuell eine Sportpistole oder -gewehr im Wert von einigen Tausend Euro ohne Entschädigung abzugeben, das würde mich doch gewaltig schmerzen.

    Für meinen Teil habe und schieße ich :F:Waffen solange man mich lässt.
    Heist nicht, dass mir die anderen Schützen egal sind, ich werde mich mit meinen bescheidenen Mitteln gegen alle Verschärfungen des Waffengesetzes wehren - nur habe ich nicht viel Hoffnung, dass unser Widerstand etwas ändert.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • ok, ich dachte es geht um was größeres als eine kk büchse.

    kannst ja mal bei storer anfragen was er dir für das ding noch zahlt, der baut sowas im großen stil auf salut um und verkauft die dinger dann bei egun.

    ich weis ja nicht ob das austragen aus der wbk was kostet, aber dann hast du zu mindest diese kosten wieder drin.


    Grüßle Torro

  • Mal so aus dem Bauch heraus:
    "Neu" hergestellte Dekowaffen müssen die BKA-Raute als Kennzeichen tragen. Nun bin ich nicht sicher, ob der Umbau jeweils einzeln staatlich geprüft wird, oder ob es zertifizierte BüMa's gibt, die den Umbau machen und die Raute stempeln dürfen.
    Aber egal wie, der Aufwand hat sich verschärft, was sich im Preis niederschlagen dürfte. So kann auch sein, dass es aufgrund eines Zertifizierungsverfahren bislang nur wenige BüMa ausführen dürfen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    So kann auch sein, dass es aufgrund eines Zertifizierungsverfahren bislang nur wenige BüMa ausführen dürfen.

    Genau den Eindruck habe ich bekommen. Die kleinen dürfen nicht und die großen (z.B. Frankonia) haben kein Interesse mehr.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (9. November 2009 um 19:29)

  • Zitat

    Original von barret
    Eine Mars-Kleinkaliber-Finte von Quelle? Kaufpreis seinerzeit ca. 120 DM? Ich habe starke Zweifel, ob jemand seinen Platz auf der WBK dafür hergeben will, selbst wenn ich sie ihm schenke und die Versandkosten übernehme.


    evtl. nen Jagdscheininhaber übergeben. Der dürfte da ja keine Probleme bekommen.

    Sorry, aber ich finde es einfach zum heulen, wenn eigentlich funktionierende Waffen "entsorgt" werden. Wenn ich den Jagdschein hätte, würde ich Sie dir sofort abnehmen.

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston

    Einmal editiert, zuletzt von Snake² (9. November 2009 um 20:16)

  • Zitat

    Original von barret
    Ich war der Meinung, das gälte nur für Salutwaffen. Habt Ihr etwas mitbekommen, dass sich an der bisherigen Regelung für Dekowaffen etwas geändert hat oder ändern wird?

    Du hast Recht. Ich habe zu flüchtig geantwortet.

    1.4
    Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
    Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn
    1.4.1
    das Patronenlager dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen
    geladen werden können,
    1.4.2
    der Verschluss dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
    1.4.3
    in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der
    Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
    1.4.4
    bei Kurzwaffen der Lauf auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,
    - bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder
    - im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder
    - andere gleichwertige Laufveränderungen
    aufweist,
    1.4.5
    bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel
    - mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder
    - andere gleichwertige Laufveränderungen
    aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten
    Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,
    1.4.6
    dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn
    mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die
    Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.
    1.5
    Salutwaffen
    Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die u. a. für Theateraufführungen, Foto-, Filmoder
    Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:
    - das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder
    pyrotechnische Munition geladen werden kann,
    - der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens sechs
    kalibergroße, offene Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen
    und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten
    Stahlstift dauerhaft verschlossen sein,
    - der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um Waffen handelt,
    bei denen der Lauf ohne Anwendung von Werkzeugen ausgetauscht werden kann,
    - die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein
    gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert
    werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition
    verschossen werden können, und
    - der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur
    Beschussverordnung tragen;

    Somit weiß ich auch nicht, warum sich die BüMa's so bedeckt halten.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Mal so aus dem Bauch heraus:
    "Neu" hergestellte Dekowaffen müssen die BKA-Raute als Kennzeichen tragen. Nun bin ich nicht sicher, ob der Umbau jeweils einzeln staatlich geprüft wird, oder ob es zertifizierte BüMa's gibt, die den Umbau machen und die Raute stempeln dürfen.
    Aber egal wie, der Aufwand hat sich verschärft, was sich im Preis niederschlagen dürfte. So kann auch sein, dass es aufgrund eines Zertifizierungsverfahren bislang nur wenige BüMa ausführen dürfen.

    Nö...BKA-Raute ist nur bei Serienherstellung. Die Nummer in dem Stempel bezieht sich dann auf ein vom BKA geprüftes Baumuster...

    Bei Einzelumbauten siehts wieder anders aus.

    Bei Salut muss mittlerweile das Beschussamt ran und prüfen ob der Umbau ok ist, und zwar sind das Einzelabnahmen. Früher lief das auch unter BKA-Raute und Baumuster....aber in diesem Land man muss ja anscheinend alles komplizierter machen als es eigentlich nötig wäre... :confused2:

    Aus dem Grund machen das mittlerweile nicht mehr viele Hersteller, die haben einfach keine Lust dazu, zudem kostet der Spaß (Beschussamt) noch ordentlich Geld, die machen das ja auch nicht umsonst und das treibt dann den Verkaufspreis.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • [quote]Original von Torro
    kannst ja mal bei storer anfragen was er dir für das ding noch zahlt, der baut sowas im großen stil auf salut um und verkauft die dinger dann bei egun.

    Tatsächlich sind der Egunbenutzer "storer" und CDS.Ehrenreich ein und dieselbe Firma. Umbauen tut er es nicht, abkaufen vielleicht schon

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Ich danke Euch für gute Ratschläge und Mitgefühl. Ich habe versucht, diese Waffe weiterzugeben - aber keiner wollte sie auch nur geschenkt. Sie war als Spaßwaffe recht, als man Langwaffen noch frei kaufen konnte - aber von der Qualität ist eine Baikal dagegen eine gediegenes Produkt. Es wollte einfach niemand seine WBK damit belasten.

    O.k. die Sache ist erledigt - ich habe sie heute früh abgegeben und sie ist nun ein Fall für den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Aber wenn ihr das schon für Frevel haltet, hättet ihr heute früh dabei sein sollen. 4 Sachbearbeiter waren, als ich um 11 Uhr kam, dabei, eine Schlange von ca. 10 Leuten abzuarbeiten, die in Decken und Tüten (ich war der einzige mit abgeschlossenem Gewehrkoffer) ihre Waffen zum verschrotten brachten. Man kommt in Gespräch und mein Vordermann zeigt mir eine PPK mit aufwändiger Gravur im 1A Zustand . Ich hab ihm gesagt, dass das Teil einen erheblichen Wert hat, aber der Mann hat das irgendwie nicht geglaubt und will weiter auch keine Scherereien mit dem Amt.

    Der SB vom Amt war trotz Streß nett und hat mir die Regelung mit den Dekos
    erklärt.

    Jede Deko muss dem BKA zu Prüfung vorgelegt werden. Das kostet - falls es keine Beanstandungen gibt - EUR 150,--. Dazu kommen jetzt noch die Kosten des Bümas, so dass eine Einzelabnahme locker auf EUR 300,-- kommt. Das ist die untere Grenze und schon das will keiner mehr zahlen.

    Rentabel werden Dekos nur noch dann, wenn ein Büma eine große Anzahl gleicher Stücke umbauen will. Dann kann er ein Teil als Muster schicken und erhält die Freigabe für alle Teile. Aber es gibt wohl noch keine konkreten Durchführungsbestimmungen und das erklärt wohl im wesentlichen die Zurückhaltung der BüMas.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Hättste mal eher was gesagt. Ich habe einen Jagdschein und mich müssen Plätze auf meinen WBKs nicht stören.
    Platz im Waffenschrank ist dann was anderes.

    Schade - aber ich hatte schon Anfragen aus dem Forum. Letztendlich haben die bei genauer Beschreibung der Waffe doch abgewinkt. Für mich hatte sie Erinnerungswert - aber ansonsten war sie mehr ein Beispiel dafür, was für grottenschlechte KKs die Versandhäuser auf den Markt geworfen haben, als Langwaffen noch frei zu kaufen waren. Sie war - von der persönlichen Erinnerung mal abgesehen - nicht mal den Platz in einem Waffenschrank und die Gebühren für den WBK-Eintraq wert.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (10. November 2009 um 19:38)

  • Hätte diesbezüglich auch mal eine Frage:
    Ich bin begeisterter Waffensammler. Zur Zeit noch aussschliesslich SSW wo ich schon gut 20 Stück besitze.
    Aber nun liebäugle auf egun mit deaktievierten Deko Waffe.

    Inzwischen hab ich es mir nämlich schon abgeschminkt eine rote WBK zu bekommen - wie ich hier erfahren habe, ist diese sehr schwer zu bekommen, mit allerhand Aufwand verbunden und sehr viel Geld.
    Und dann kann man man die Dinger auch nicht 'in die Vitrine' stellen, sondern muss sie wegschliessen - was natürlich klar ist, weil funktionsfähig.

    Eine Dekowaffe hingegen bietet so einige Vorteile, nochdazu wenn sie eine original Waffe ist - Grösse, Gewicht, Logo (!!!).

    Eine Glock 26 (meine Lieblingswaffe mit der ich gerne mal schiessen würde) kostet 800 € - (stolzer Preis)
    Eine Beretta 70 ist schon ab 99 € zu haben.

    Jetzt meine Frage, ist das alles okay - oder bekomme ich da Schwierigkeiten ? Wie verhält es sich wenn in einer Auktion steht ''Abgeändert wurde nur Lauf und Verschluss so wie es in Österreich erforderlich ist '' ?

    Ich habe mir mal eine Bruni GAP 17 (Glock) SSW gekauft aber konnte den Kauf stornieren lassen, nachdem ich hier erfuhr, dass es nicht legal ist.

    ''when you turn to the corner of your life - will you be ready'' - Clint Smith

  • Zitat

    Original von tommygun
    Inzwischen hab ich es mir nämlich schon abgeschminkt eine rote WBK zu bekommen - wie ich hier erfahren habe, ist diese sehr schwer zu bekommen, mit allerhand Aufwand verbunden und sehr viel Geld.


    :( Ach schade, Aufgabe eines Vorhabens schon vor dem eigentlichen Versuch.
    Alles ist möglich, man muss sich nur mal etwas anstrengen.
    Viel Geld ist relativ.

    Zitat

    Original von tommygun
    Und dann kann man man die Dinger auch nicht 'in die Vitrine' stellen, sondern muss sie wegschliessen - was natürlich klar ist, weil funktionsfähig.


    Das stimmt. Scharfe Waffen offen präsentieren ist so ohne weiteres nicht möglich.

    Zitat

    Original von tommygun
    Eine Glock 26 (meine Lieblingswaffe mit der ich gerne mal schiessen würde) kostet 800 € - (stolzer Preis)
    Eine Beretta 70 ist schon ab 99 € zu haben.

    Jetzt meine Frage, ist das alles okay - oder bekomme ich da Schwierigkeiten ? Wie verhält es sich wenn in einer Auktion steht ''Abgeändert wurde nur Lauf und Verschluss so wie es in Österreich erforderlich ist '' ?


    Da wäre ich vorsichtig. Wenn die Abänderung nicht mit den deutschen Recht konform ist, ist es keine Dekowaffe und somit bleibt die Erlaubnispflicht bestehen.
    Bei einer Kurzwaffe reicht es nicht aus, nur Lauf und Verschluss abzuändern. In Deutschland ist auch das Griffstück einer Kurzwaffe ein waffenwesentliches Teil.

    Zitat aus dem WaffG spare ich mir. Anforderungen an den Änderungen einer Schusswaffe zur Dekowaffe stehen in der Anlage 1 des WaffG.