Holzknüppel verboten?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 11.632 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2009 um 19:17) ist von germi.

  • Legt euch doch einen 30 cm D i l d o ins Auto. Oder fällt der dann auch unters Waffg? :nuts:

    und wenn dann einer total verdroschen nachhause kommt: Boar Schatz, wie siehst du denn aus, haben sie dich mit ner Latte verhauen?
    - Nee, mit nem D i l d o

    2 Mal editiert, zuletzt von Lennoxman (26. August 2009 um 15:58)

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Mancher gebrechliche Opa wird sich wohl nur noch mit Rollator auf die Straße trauen dürfen.


    So ein Ding? Die sind doch saugefährlich


    Aber mal zum Thema: Die Polizei macht die Gesetze nicht, natürlich. Aber sie sollten sich damit auskennen, das ist ihr Beruf. Wenn ich eine Welle in einem Mischergetriebe falsch auslege, das Ding im Betrieb zerbricht (dadurch natürlich Schaden entsteht) und eventuell noch Menschen verletzt werden sagt auch keiner "naja, hat ers halt gerade nicht besser gewusst, man kann sich nicht mit allem auskennen". Wenn ich "perfekt" sein muss erwarte ich das auch von anderen. Man muss nicht immer alles gleich einziehen nur weil man gerade nicht sicher ist ob es denn verboten sein könnte oder nicht.

    Die Frage des Threadstarters nach dem Führen von Schlagstöcken hat Floppy ja bereits beantwortet.

    - inaktiv -

    Einmal editiert, zuletzt von Arcubalista (26. August 2009 um 18:30)

  • So wie ich das verstehe, sind Bußgelder, bzw. das Verhängen dieser Sanktionen Ermessenssache der Beamten.
    Das ist auch vom Gesetzgeber so gewollt, um – je nach Lage – entscheiden zu können und mit der nötigen Fairness handeln zu können. So wie man Oma Müller nicht gleich wegen Verstoßes gegen das WaffG verknackt, weil sie ihr neues WMF-Küchenmesser unverschlossen durch die Innenstadt transportiert, während man den Halbstarken auf dem Bahnhofsvorplatz sehr wohl die Klappmesser abnimmt, weil man da eher von einer gewalttätig motivierten Verwendung ausgeht.
    Das war übrigens auch die Begründung für die Einführung des neuen Messerverbotes – um leichtere Handhabe gegen böse Buben zu haben.

    Nun war ich bei den ganzen Aktionen nicht dabei und kann auch nicht beurteilen, ob die wegen Verstößen angehaltenen und belangten Bürger (User) auch immer aussahen wie „die üblichen Verdächtigen“ oder ob es zufällig geschah. Doch nach dem, was ich hier im Forum lese, den Zeitungen entnehme, aber auch was so bei Copzone.de geäußert wird, habe ich nicht den Eindruck, dass dort immer im Sinne des Gesetzgebers gehandelt wird, und auch mal Fünfe gerade gelassen werden, sondern im gleich immer eingesackt wird und das Ganze zum Verfahren gemacht wird.

    Bestes Negativ-Beispiel: die Bundeswehr-Soldaten, die wegen des Einhandtaschenmessers angehalten wurden:
    Neues aus Bananistan: BW-Soldaten wegen Taschenmesser vorm Kadi


    Damit verschwindet auch mein Vertrauen in die Staatsmacht, die einen leichterdings ‚entmachtet‘, also ‚entwaffnet‘ und kriminalisiert, anstatt sich wirklich mal um die bösen Jungs zu kümmern.
    Vielleicht steckt auch ein tieferer Sinn dahinter. Vielleicht ist es gar nicht die Boshaftigkeit gegenüber dem Bürger, ihn überführen zu können. Sondern man macht es, weil man mit Bußgeldern schöne Erträge erwirtschaften kann (soll mir keiner erzählen, dass die Knöllchen fürs Falsch Parken noch eine erzieherische Maßnahme sind) und aber auch, um die Statistiken nach oben zu treiben. Mehr Verstöße gegen das WaffG legitimieren auch künftig strengere Gesetze.

    Ich kann leider niemandem mehr guten Gewissens raten, irgend etwas mitzuführen, das man als Waffen verwenden könnte.
    Schlimmer noch: ich betreibe auch im Privaten Aufklärungsarbeit, um Verwandte, Freunde, Kollegen und Bekannte, vor der Polizei zu schützen.
    Die fassen sich natürlich auch immer mehr an den Kopf und wollen mir das oftmals nicht glauben und tun das als Einzelfälle/ Schldbürgerstreiche übereifriger Beamten ab.
    Und wenn ich an die WaffVerbotszonen in HB und HH denke, dann kann man ja nicht mal mehr der Frau/ Freundin/ Bekannten raten, sich ein Pfefferspray zuzulegen. Die Strafe für das Führen eines in diesen Zonnen verbotenen Gegenstandes könnte ja höher ausfallen, als die Strafe für Raub und Vergewaltigung, wogegen man sich ja schützen möchte.

    Schon verrückt, aber leider auch sehr, sehr deprimierend.


    Der Gutmensch befürchtet, wir bekämen amerikanische Verhältnisse.
    Der Legalwaffenbesitzer fürchtet, wir bekommen englische Verhältniss.

    Fördermitglied des VDB.

  • Also ich würd an dem Axtstiel einfach den Axtkopf dranlassen. Ist unter Umständen effektiver und es kann nicht als Schlagstock eingestuft werden. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Was müssen die für eine Angst vor uns haben. ;)

    Wenn es bei Aldi wieder die Teleskop-wanderstöcke aus Alu gibt, leg ich mir einen zu. Der zumindest sollte doch unverdächtig sein - weil, meinen Walking Stick von Cold Steel tu ich jetzt mal lieber aus dem Aúto raus.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Also ich würd an dem Axtstiel einfach den Axtkopf dranlassen. Ist unter Umständen effektiver und es kann nicht als Schlagstock eingestuft werden. ;)


    Gruß K.

    axt mit axtkopf ist aber wesentlich sperriger, und unschöner zu handhaben/schwerfälliger. wenn du da nicht mit dem ersten schlag triffst, hast du ein problem.

    ansonsten hast du recht: die axt am gürtel schützt vor gewalt und staatsgewalt...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von T-gnom
    ansonsten hast du recht: die axt am gürtel schützt vor gewalt und staatsgewalt...

    Die zieht die Staatsgewalt an ;)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • aber die dürfen sie mir nicht wegnehmen :P
    "bin grade unterwegs zu nem freund und soll dem beim holzhacken helfen". imwaffg. steht nichts von äxten :P

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Toll,
    Dann kann man sich ja jetzt entscheiden für was man Strafe zahlt.
    Verband"s"kasten und Warndreieck dabeihaben und als Waffe angekreidet bekommen oder nicht dabeihaben und dafür Strafe zahlen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    So wie ich das verstehe, sind Bußgelder, bzw. das Verhängen dieser Sanktionen Ermessenssache der Beamten....

    5-atü
    [BLOCK]Leider NEIN ! Bußgelder + Sanktionen in Zusammenhang mit dem WaffG obliegen der zustandigen Waffenerlaubnisbehörde (als Verfolgungsbehörde). Dies kann in ländlichen Gebieten z.B. ein Landratsamt, eine Ortspolizeibehörde, ein Bürgermeisteramt aber niemals der Streifenbeamte vorort sein ! Der kontrollierende Streifenbeamte stellt lediglich fest, daß ein Holzknüppel im Seitenfach der Autotüre unter das Verbot des Führens einer Hiebwaffe im Sinne des § 42a WaffG fallen KÖNNTE. Was nachher tatsächlich daraus wird, entscheiden ganz andere ! [/BLOCK]

    Zitat

    Original von 5-atü
    [BLOCK]...Schlimmer noch: ich betreibe auch im Privaten Aufklärungsarbeit, um Verwandte, Freunde, Kollegen und Bekannte, vor der Polizei zu schützen...[/BLOCK]

    Oh Gott :laugh:

    4 Mal editiert, zuletzt von Derringer (26. August 2009 um 22:41)

  • Zitat

    Original von Derringer
    Bußgelder + Sanktionen in Zusammenhang mit dem WaffG obliegen der zustandigen Waffenerlaubnisbehörde (als Verfolgungsbehörde).
    [...] Der kontrollierende Streifenbeamte stellt lediglich fest, daß ein Holzknüppel im Seitenfach der Autotüre unter das Verbot des Führens einer Hiebwaffe im Sinne des § 42a WaffG fallen KÖNNTE. Was nachher tatsächlich daraus wird, entscheiden ganz andere !

    Naja, damit es andere entscheiden können, muss man erst einmal zur "Aktennotiz" machen. Dann kommt die Maschine erst in Gang.


    Und es gehört schon einiges an Chuzpe dazu, um Soldaten zu filzen - weil sie das gefährliche "Einhandkampfmesser" dabei haben könnten.
    Man muss also schon die armen Landser vor den Cops beschützen. Nachher können sie die deutsch-pakistanische Grenze am Hindukusch nicht mehr verteidigen, weil sie wegen des Taschenmessers alle im Bau sitzen.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    ...Und es gehört schon einiges an Chuzpe dazu, um Soldaten zu filzen - weil sie das gefährliche "Einhandkampfmesser" dabei haben könnten...

    [BLOCK]Wie Du schon weiter oben selber bemerkt hast: Wir waren alle nicht dabei und kennen auch nicht den "Aufhänger"/Anlass dieser Kontrolle.
    Vielleicht Zufallsfund bei einer Verkehrskontrolle oder was ganz anderes ? Noch mehr Chuzpe wäre, den Polizisten zu unterstellen, sie hätten konkret die Soldaten angehalten, um deren Einhandmesser zu finden, welches sie dann vielleicht auch unerlaubt führen.
    Es könnte einer von vielleicht 25 Gründen sein, erscheint mir persönlich doch seeeeeeehr weit hergeholt... Und immer schön dran denken: Die Polizeibeamten haben den § 42a WaffG nicht eingeführt. Das waren die, die Du und ich bei der letzten Bundestagswahl gewählt haben... Die Polizeibeamten haben "lediglich" die Pflicht, danach zu handeln. [/BLOCK]

    BTW: Das Führverbot eines "BW-Einhand-Taschenmessers" außerhalb des Bundeswehrdienstes halte ich persönlich für mehr als lächerlich, da gebe ich Dir selbstverständlich uneingeschränkt Recht !

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (26. August 2009 um 23:08)

  • Zitat

    Original von Derringer
    sie hätten konkret die Soldaten angehalten

    Ich dachte immer die Polizei hat keinerlei Handhabe gegen Soldaten - die müssen doch dann die Feldjäger rufen?

    Mein Ohm hat beim Bund damals sogar einen Polizisten mit der Waffe bedroht, als dieser in seinen Bannkreis wollte (Fernmelder). Auch wenn die nicht geladen war (was der Beamte ja nicht wusste) war das so rechtens.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Lanam

    Ich dachte immer die Polizei hat keinerlei Handhabe gegen Soldaten - die müssen doch dann die Feldjäger rufen?

    Mein Ohm hat beim Bund damals sogar einen Polizisten mit der Waffe bedroht, als dieser in seinen Bannkreis wollte (Fernmelder). Auch wenn die nicht geladen war (was der Beamte ja nicht wusste) war das so rechtens.

    Feldjäger haben lediglich militärpolizeiliche Befugnisse, keinerlei allgemeinpolizeilichen Befugnisse wie die Bundes- oder Länderpolizei.
    Selbstvertständlich kann die Polizei Maßnahmen gegen Bundeswehrsoldaten nach geltendem Recht und Gesetz einleiten und auch vollziehen.

  • Was war das früher doch so einfach. Hat man Abends seine Jacke angezogen und ist vorm Schlafengehen noch mal kurz um die vier Ecken gegangen.
    Und heute?
    Erst mal die Checkliste
    ( pinkeln gegangen, denn an die Straßenlaterne darf´s nicht,
    Ausweis dabei, für eine eventuelle Personenkontrolle,
    Hosenlatz zu, denn man könnte ja als ..... verdächtigt werden,
    alle Taschen kontrollieren auf Schraubenzieher, Teppichmesser,
    wenn der Hund dabei ist ein Schäufelchen und Tütchen und ein Fläschchen für sein Pipi,
    ein Päckchen Tempo, denn auf die Straße spucken darf auch nicht,
    ein kleiner Aschenbecher für die Kippe,
    und nicht zu vergessen, ein 20 Euro Schein, hat man was zum Abgeben wenn man überfallen wird.)
    Und ist man zufällig auch noch Wandergeselle bekommt man garantiert Probleme mit seinem Stenz.

    Obba Gerrit

  • das Schlagstock & Co in D verboten ist (das führen) war mir ja schon bekannt...

    aber wie siehts aus wenn man die grössere Mag-Lite griffbereit dabei hat oder das montiereisen für den Reifenwechsel ?

    müssen die Dinge dann auch verschlossen in den Kofferraum ????

    ???

  • "Werkzeug" bleibt auch "Werkzeug", ohne dass es unter das WaffG fällt. Auch eine Taschenlampe ist irgendwie ein "Werkzeug", das einen Zweck erfüllt. Wenn du einen Axtstiel mit dir führst, ist es auch ein (unkomplettes) "Werkzeug".

    Um zum ursprünglichen Fall zurückzukehren: Woher wisst ihr nicht, dass der Holzknüppel als Totschläger hergestellt und geführt wurde? Die Keule ist, auch wenn's das Ding seit der Steinzeit gibt, heutzutage immer noch eine Hiebwaffe im Sinne des Waffengesetzes. Mehr oder weniger schlaue, meist kahlköpfige Banden verwenden deshalb ja auch das moderne Sportgerät "Baseballschläger", da dieses nicht diese "ruhmhafte Vergangenheit" aufweist und von den Behörden normalerweise als harmloser Sportartikel angesehen wird. ;)

    Also Leute: Lasst euch nicht verrückt machen: Niemand kann euch verbieten, ein paar dicke, rostige Nägel durch eine massive Holzlatte zu hauen und das Ganze dann zum Einkaufsbummel mitzunehmen: Wenn jemand fragt, sagt einfach, es sei ein modernes Kunstwerk! *lol*

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (27. August 2009 um 01:03)

  • also im endefekt dürfte man heutzutage nur nen 30cm gummi dildo führen und sich damit wehren... auch nicht schlecht, die schlagzeilen dürften dann bei der bild niedergeschrieben werden und bei punkt 12 auf rtl verfilmt werden :crazy3:

  • Wenn jemand denkt, er braucht was zum zuhauen, soll er sich halt ne grosse Mag - Lite ins Auto legen - da gibts welche, die haben an die 40 oder 50 cm Länge! und schwer noch dazu!

    Ein kollege hatte so eine am Beifahrersitz liegen!
    Bei einer Kontrolle sagte ein Beamter: " Mit sowas kann man sicher ganz schön zuschlagen!"
    Kollege: " Meine leuchtet ! " :n17:

    Gruss, jagdzeit

  • das ist sowieos alles n bissl komisch, n jagdmesser darf ich ab ner bestimmten länge nich mehr haben, aber gegen n küchenmesser ala michael meyers sagt keiner was, is wie mitn axtstiel und dem knüppel ein is zum einsatz gegen lebewesen (menschen) gemacht und das andere eben nich, auch wenns grösser bzw. scharfer is