Reck PK 6000 als Modellwaffe?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.517 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juli 2009 um 22:43) ist von h_menges.

  • Hallo zusammen,

    vor kurzem habe ich eine Reck PK 6000 (PTB 295) gekauft, bei der, neben anderen Mängeln (z.B. lag der Sicherungshebel lose in der Verpackung), auch das Magazin fehlte.
    Der Verkäufer behauptet jetzt, es würde sich um eine "Modellwaffe" handeln, die Lt. seinem Büchsenmacher und Frankonia so ohne Magazin, Schlagbolzen Spannvorrichtung usw. von Reck auf den Markt gebracht worden sei.
    Stimmt das?
    Wieso sollte eine Dekowaffe eine PTB - Nummer haben (und zwar die gleiche der Schreckschusswaffe)?

  • Hat der Verkäufer denn diesen schweren Mangel vor dem Kauf angegeben?
    Wenn nicht, Minderung oder Wandlung des Kaufvertrages. Arglistige Täuschung spielt dabei eine Rolle.

    Natürlich würde eine "Modellwaffe" (was soll das sein? Deko?) keine PTB bekommen. Denn eine PTB heißt schon mal, dass es sich um eine (natürlich) schussfähige SRS-Waffe handelt und das sie gewisse Prüfnormen bestanden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. Juli 2009 um 09:37)

  • Es handelt sich 100% um eine SSW! Dein Verkäufer hat dir kurz gesagt Müll erzählt!

    PTB 295, Umarex Sportwaffen GmbH & Co KG, RECK Mod. TPR oder RECK Mod. PK 6000, 6 mm Flobert Knall Schreckschusspistole


    Es sind auch keine Teile mehr zu bekommen!
    Ich würde auf das bei Mängeln bestehende Rückgaberecht verweisen wenn er das nicht angegeben hatte!


    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (28. Juli 2009 um 10:18)

  • Ja, das ist eindeutig Betrug. Ich würde (sofern 14 Tage noch nicht vergangen sind) den Vertrag annulieren und das Geld zurück verlangen.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Ja, das ist eindeutig Betrug. Ich würde (sofern 14 Tage noch nicht vergangen sind) den Vertrag annulieren und das Geld zurück verlangen.


    Bei Betrug gibt es keine 14tägige Frist!
    Es war ja auch ein privater Verkäufer ;)

  • Zitat

    Original von xxnorbertxx


    Bei Betrug gibt es keine 14tägige Frist!
    Es war ja auch ein privater Verkäufer ;)

    Ich wusste nicht, wie das genau bei Betrug ist, aber mit der frist ist er auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Klaren Betrug kann man das nocht nicht nennen. Wir wissen ja nicht, wie das Geschäft zustande gekommen ist.
    Klar ist nur, dass vor dem Kauf Mängel an der Ware offenbart werden müssen. Ansonsten darf der Käufer von funktionierender Ware ausgehen. Verschweigt der Verkäufer Mängel, so kann das als arglistige Täuschung ausgelegt werden, was Betrug wäre. Das betrifft Onlineauktionen in besonderen Maße, weil der Käufer die Ware vor dem Kauf nicht selbst begutachten kann.
    Ist aber der Mangel aber richtig beschrieben, erklärt sich der Käufer damit einverstanden.

    Ich staune übrigens immer wieder, dass offenbar soviele Geschäfte gerade über eGun abgewickelt werden, wo der Verkäufer offenbar bewusst Mängel verschweigt. Immer wieder hier von Manipulationen an den Waffen oder andere Mängel, insbesondere an SSW zu lesen.
    Solche Kaufverträge (auch wenn über eGun zustande gekommen, sind das Kaufverträge) würde jeder Anwalt innerhalb von Minuten in der Luft zerreißen.

    Um gar keine Zweifel aufkommen zu lassen, empfehle ich generell einen schriftlichen Kaufvertrag über gebrauchte Schusswaffen vorab zu machen. Dort sollte der Verkäufer die Mängelfreiheit und die gesetzliche Übereinstimmung der Ware mit dem Gesetz per Unterschrift bestätigen.
    Verweigert der Verkäufer die Unterschrift, ist was faul. Unterschreibt er und die Ware ist mangelhaft oder manipuliert, hat er gelogen und der Kaufvertrag ist nichtig.

    Ich stelle dazu ein Formblatt bereit:
    http://www.pulverschein.de/Kaufvertrag_Schusswaffen_ab_18.pdf

    Wenn ich eine Schusswaffe kaufe oder verkaufe, mache ich bei Privatpersonen immer einen Vertrag. Kommt ein Handel über eGun zustande, wird die Auktion ausgedruckt und mitsamt den Berechtigungsnachweisen (Perso, WBK, JS) zu einem Vorgang zusammen geheftet. So kann man auch später den ordnungsgemäßen Handel belegen.
    Das auch für den Fall, dass die Waffe in falsche (Kinder)Hände auftauchen sollte.

    PS: Kaufvertrag für erlaubnispflichtige Waffen:
    http://www.pulverschein.de/Kaufvertrag_Schusswaffen.pdf

  • Zitat

    Original von h_menges
    Hallo zusammen,

    vor kurzem habe ich eine Reck PK 6000 (PTB 295) gekauft, bei der, neben anderen Mängeln (z.B. lag der Sicherungshebel lose in der Verpackung), auch das Magazin fehlte.
    Der Verkäufer behauptet jetzt, es würde sich um eine "Modellwaffe" handeln, die Lt. seinem Büchsenmacher und Frankonia so ohne Magazin, Schlagbolzen Spannvorrichtung usw. von Reck auf den Markt gebracht worden sei.
    Stimmt das?
    Wieso sollte eine Dekowaffe eine PTB - Nummer haben (und zwar die gleiche der Schreckschusswaffe)?

    Hallo.

    Hast Du die Waffe bei egun gekauft? Wenn ja, kannst Du bitte mal die ID Nummer oder den Link posten? Dann kann man sich ein besseres Bild machen.

    Ansonsten kann man, wenn die fehlenden Teile nicht erwähnt wurden, den Kauf wegen arglistiger Täuschung anfechten. Denn das Teile fehlen kann dem Verkäufer ja nicht entgangen sein.

    Gruß.

    sundog

  • Ich würde sagen der Verkäufer hat dich über de tisch gezogen

    eine PTB bekommt nur eine SSW weil die waffe diverse prüfungen bestanden hat.Aber eine Deko waffe braucht diese Prüfungen nicht weil sie auch nicht schußfähig ist, der haupt grund warum eine deko waffe keine PTB hat ist ganz einfach es kostet einfach geld und bei einer deko unötig also denke ich das deine deko eigentlich ne SSW ist aber du wegen der mängel nichts mehr mit anfangen kannst auser sie in dein Regal stellen (vorrausgesetzt du bekommest die fehlenden teile nicht mehr) also bietet der verkäufer sie kurzerhand als deko an das kommt öfter vor.

    Was soviel heist wie ist eine SSW oder ähnliche frei erwerbbare waffe die funktions unfähig ist, wird einfach als deko verkauft da der käufer eben nicht mit schießen kann.

    MfG Andy

    Eine Sniper Regel lautet langsam ist präzise und präzise ist schnell
    Tippfehler sind Special Effects meiner Tastatur :schiess1:

  • Hier die egun Artikel-ID: 2335044

    Der beschriebene Riß befindet sich nicht, wie ich der Beschreibung nach gedacht hatte, am Sicherungshebel, sondern am Schlitten und ist in dem Bereich durchgehend.
    Zudem blieb der Sicherungshebel beim entnehmen aus der Verpackung in derselben liegen. Er war, den Klebsteffresten nach zu urteilen, nur (schlecht) angeklebt. Außerdem war auf der Rückseite des Sicherungshebels herumgefeilt und die Feilstellen mit Edding überdeckt worden.
    Das fehlende Magazin wurde auch nicht erwähnt.

    Also meiner Meinung nach deutliche Mängel, die nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt wurden.

    Ich habe das auch schon so dem Verkäufer mitgeteilt und die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt, aber er kommt mir immer mit "Modellwaffe" und "war nie schussfähig".

  • Völliger Blödsinn. Ich hatte selbst das Modell. Die sind sehr selten und Ersatzteile kaum beschaffbar. Ferner ist das Ding nicht gerade für häufigen Gebrauch ausgelegt. Der will Dich über den Tisch ziehen. Ich würde das direkt bei Egun melden und ihn dann eine offizielle Frist für die Rücküberweisung des Kaufpreises setzen. Wenn die verstreicht, wäre ein Anwaltschreiben sinnvoll, was aber angesichts des Kaufpreises nicht zu finanzieren ist. Du hast nicht zufällig im Bekanntenkreis einen Anwalt, der Dir ein einfaches Schreiben aus seiner Kanzlei für lau verschickt?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Der Verkäufer schreibt "Modellwaffe", er schreibt nicht defekt, er hat schon SSW verkauft, könnte man ein Grundwissen unterstellen.

    In der Artikelbeschreibung spielt er immer wieder auf eine SSW an 6mm Flob., Gewinde an der Laufmündung, PTB.

    Die Beschreibung wurde schon so verfasst um sich dumm zu stellen und blos nicht defekt schreiben zu müssen.

    Ich wollte auch auf die bieten, doch mein Gefühl sagte, nein.

    Würde in im guten bitten das Geschäft rückgängig zu machen, wenn er nicht möchte in bei Egun melden.

    Gruß Hubert

  • Wenn der Schlitten gerissen ist, ist das Teil Schrott.
    Feilstriche und Klebstoff an einem Sicherungshebel sollten wohl einen Mangel überdecken.
    Ich würde auf Wandlung bestehen, weil die Ware nicht der Beschreibung entspricht.
    Eine Modellwaffe im rechtlichen Sinne gibt es nicht und kann es mit PTB auch nicht geben.
    Der Riss und der abgebrochene (?) Sicherungshebel ist ja kein Umbau auf Deko, was an einer SSW auch an sich keinen Sinn machen würde.

    Sind denn Schmauchspuren oder ähnliche Hinweise an der Waffe? Wenn ja, dann könnte man fragen, wie an einer angeblichen Modellwaffe diese Spuren dran kommen.

  • Da die Mängelteile nicht korrekt beschrieben wurden, sowie Fehlteile nicht erwähnt wurden, sollte man auf Rückabwicklung des Kaufs bestehen. Angebliche Unwissenheit oder eine vermutete "Modellwaffe" zählen in diesem Zusammenhang auch nicht, da der Verkäufer eine Waffe nach deutschen Waffenrecht verkauft und und sich im Vorfeld vor der Auktioneserstellung hätte sich schlau machen müssen!
    Hat er es nicht getan, eigene Dummheit und Durchführung der Rückabwicklung. Wusste er aber, was mit der Waffe los ist, steht der Vorwurf des Betruges im Raum! Im Falle einer Weigerung der Rückabwicklung eGun informieren über den vermutlichen / offensichtlichen Betrug und Strafanzeige stellen ( häufig reicht der Hinweis darauf aus, um zu seinem Recht zu kommen ).

  • Nur am Rande:
    in der Auktion verlangt der Verkaeufer richtigerweise einen Altersnachweis.
    Hast Du vermutlich auch geschickt. Waere bei einer Modellwaffe nicht erforderlich gewesen, da vollkommen frei verkaeuflich.
    Das ist ein zusaetzlicher Beweis dafuer, dass er genau wusste was er tat.
    Hat PTB-Schrott verkauft und will sich ueber seine selbst gefundene Definition freizeichnen.
    Wandlung verlangen!

    Gruss
    pak9

  • Danke schon mal für die vielen guten Ratschläge.
    Anbei noch ein Photo des Sicherungshebels. Rechts oben erkennt man den Riss im Schlitten.
    Ich habe vom Verkäufer nochmals Rückabwicklung verlangt (mit Fristnennung).
    Falls er darauf nicht eingeht oder die Frist verstreichen lässt melde ich die Auktion bei egun und erstatte Anzeige wg. Betrugs.
    Wg. Mahnbescheids muss ich mich mal mit einem Rechtsanwalt, den ich über 2 Ecken kenne, unterhalten.