Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 13.159 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juli 2009 um 01:38) ist von Schnurbel.

  • Sagt mal, spricht eigentlich irgendwas dagegen eine Axt legal zu führen?
    praktische Messerchen sind verboten, wenn das so weiter geht bald alles andere Waffenähnliche auch,
    aber zumindest eine schnellsuche im Waffg. hat nirgendwo eine Axt erwähnt gefunden.

    Ist jetzt nicht 100% ernst gemeint, dass ich immer mit einer Axt am Gürtel rumlaufen möchte, aber ich wüsste trotzdem gerne ob ich es theoretisch dürfte. weiß da jemand was?

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Solange es keine Einhand-Axt ist... :nuts:

    Nee, ist ´ne berechtigte Frage, wenn auch nur theoretisch. Mir ist kein Gesetz bekannt, was das verbietet ( - noch nicht).
    Genauso kannst Du mit ´ner Kettensäge rumlaufen - nur Schwert würde ich daheim lassen. (Ich meine nicht das Schwert der Säge)
    Kam erst gestern eine Meldung, daß jemand am Bahnhof mit Schwert am Gürtel festgenommen wurde. (Düsseldorf oder Dortmund - weiß nicht mehr)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ich wüsste nicht, was gegen eine Axt spräche, außer vielleicht

    Von einem Führungsverbot wird aber nichts erwähnt... von der üblichen Auflage
    namens "Gefahr im Verzug" natürlich einmal abgesehen.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • OK, die Streitaxt sollte man auch im Keller lassen ;-).

    Aber der ZWECK einer "normalen" Axt ist eben die "Holzbearbeitung". Wie die auch aussehen mag.
    OK, so mancher Hardcore-Grüne sieht auch in jedem Baumschubser einen Mörder.... - Aber solange es keine Schlagzeilen gibt wie "Amoklauf im Forst - 3 Hektar kleingehackt" sehe ich da kein Problem :crazy2:

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Solange es keine Einhand-Axt ist... :nuts:

    Nee, ist ´ne berechtigte Frage, wenn auch nur theoretisch. Mir ist kein Gesetz bekannt, was das verbietet ( - noch nicht).
    Genauso kannst Du mit ´ner Kettensäge rumlaufen - nur Schwert würde ich daheim lassen. (Ich meine nicht das Schwert der Säge)
    Kam erst gestern eine Meldung, daß jemand am Bahnhof mit Schwert am Gürtel festgenommen wurde. (Düsseldorf oder Dortmund - weiß nicht mehr)

    mfg
    Sascha

    mit ner kettensäge darf man eben nichtmehr so einfach rumlaufen... deswegen hab ich letzten herbst sonen schein da gemacht^^


    Danke ihr beiden jedenfalls!
    das "Gefahr im Verzug" ist klar, aber solange man nicht sonstwie bedrohlich ist, reicht selbst eine Streitaxt auf dem Rücken hoffentlich noch nicht aus, um gleich verhaftet zu werden. man muss die dinger ja irgendwie transportieren ;)

    wär mal ein bastelprojekt nach dem nächsten blasrohr, ein Beil und im Griff ein schweizer Taschenmesser, nur halt ohne Klinge... mal schaun ob das was wird^^

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von T-gnom

    mit ner kettensäge darf man eben nichtmehr so einfach rumlaufen... deswegen hab ich letzten herbst sonen schein da gemacht^^


    ^^


    Wo steht das? Jeder Erwachsene kann sich so ein Ding im Baumarkt oder Fachhandel holen und damit arbeiten.
    Beim Selbstwerben von Brennholz im Staatsforst,oder wenn es der
    Förster oder Eigentümer vorschreibt,ist ein Schein erforderlich.
    Was ich mit dem Ding zuhause oder bei meinen Nachbarn im Garten
    mache ist egal.

  • Zitat

    Was ich mit dem Ding zuhause oder bei meinen Nachbarn im Garten mache ist egal.

    Echt? Na dann geh ich gleich mal zu meinem Nachbarn rüber und säge etwas an seinen Obstbäumen.

    Gruß
    Babylon

  • Zitat

    Original von Babylon

    Echt? Na dann geh ich gleich mal zu meinem Nachbarn rüber und säge etwas an seinen Obstbäumen.

    Gruß
    Babylon


    Sein Einverständnis war/ist natürlich vorausgesetzt ;)

  • Um da genau Klarheit zu erlangen müsste man mal Anfragen an sämtliche Behörden, Polizei usw. stellen.
    Nach meinem Empfinden dürfte eine Axt im Kofferraum zum Beispiel wohl niemanden stören!Wenn ich damit durch die Fußgängerzone laufe, naja...?Ob letztendlich erlaubt oder nicht, sollte man auf diese Frage überhaupt eine klare Antwort bekommen, ist selbst damit noch lange nicht sicher, dass unerfahrene/unwissende Gesetzeshüter erst mal den sicheren Weg gehen und das gute Stück beschlagnahmen.

  • Zitat

    Original von Hagbard Celine
    Um da genau Klarheit zu erlangen müsste man mal Anfragen an sämtliche Behörden, Polizei usw. stellen.

    Halte ich für unrealistisch.
    Die Gesetzeshüter scheinen kaum das WaffG zu kennen (wie auch, nicht jeder
    Polizist kann jeden kleinen Passus von jedem Gesetz kennen), ansonsten spielt
    immer noch die persönliche Auslegung des Beamten (Stichwort "Gefahr im
    Verzug") eine Rolle, zumindest primär.

    Und welche Behörde fiele dir ein? Das Ordnungsamt? BKA? Keine dieser
    Organisationen haben rechtlich bindende Befugnis, Präzedenzfälle wird es wohl
    kaum geben (und auch die wären im Falle ihrer Existenz erst nach den Polizisten
    von Interesse).

    Faktisch gesehen ist das Führen einer Axt nicht verboten (und das "nicht verboten"
    heisst nicht gleichzeitig "absolut erlaubt").

    Es kommt da wohl eher auf die Absicht an. Auf dem Weg in den Forst oder in
    einer kleinen Gemeinde wird wohl kaum jemand etwas einzuwenden haben,
    aber was soll man wohl mit einer Axt in einer Asphalthochburg, sprich Stadt?
    Es ist nur logisch, dass da komische Blicke folgen würden...

    Gruß,
    Dennis
    (Dies war keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung)

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Moin,
    ihr seid ja noch schlimmer als der Gesetzgeber.


    Eine Axt ist ein werkzeug, man kann es folglich nicht führen, sondern tragen.

    also immer cool bleiben , leute.

    gruß rabe

    Einmal editiert, zuletzt von räbchen (10. August 2009 um 13:31)

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
    von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere [B]Hieb- und Stoßwaffen;

    d.h.: Streitaxt = böse, Fällaxt = okay. Theoretisch jedenfalls. Schwierig wirds dann, wenn ein nicht ganz klar gestalteter Axttyp und ein Ordnungshüter ohne Ahnung vom Holzhandwerk aufeinandertreffen. (Metaphorisch aufeinandertreffen natürlich.) Auf gut deutsch: Diese Axt zum Behauen von Balken, und jede andere Axt mit dem "Wesen Werkzeug" (guckt mich nicht so an, ich hab mir den Ausdruck nicht ausgedacht!) darf man zwar nach Lust und Laune mit sich herumtragen, da vom Hersteller als Zimmererwerkzeug und keineswegs als Waffe gedacht und verkauft. Es dürfte aber bloß eine Frage der Zeit und des konsequenten Tragens sein wann das Experiment ein Ergebnis (Ansprache, blöde Diskussion, Personalienfeststellung, Ermittlungsverfahren und, wenn der Rechtsstaat auch nur ansatzweise funktioniert, dessen umgehende Einstellung) zeitigt.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Irgendwie geht mir diese Abwandlung eines klassischen Koan nicht mehr aus dem Kopf:

    "Hat eine Axt die Buddha-Natur oder nicht?" :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurbel (8. Juli 2009 um 01:38)