WaffG-Änderung - Es wird ernst

Es gibt 156 Antworten in diesem Thema, welches 19.673 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juni 2009 um 15:36) ist von Churchill.

  • @ harryrumpf:

    Die andauernde Bedürfnispflicht besteht, sollte das so in Kraft treten, künftig für alle WBK-pflichtigen Waffen. Dazu gibt es einen schönen Thread auf WO:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=382468

    Das, worauf Du abhebst, ist die Regel, daß künftig für alle Waffen auf der grünen WBK, die über das gesetzliche Grundkontingent hinausgehen, die Wettkampfteilnahme erforderlich sein soll.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (23. Juni 2009 um 18:40)

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Das ist eine der vielen kleinen, gemeinen Stellschrauben, über die man staatlicherseits versuchen wird, allen Privaten Waffenbesitzern das Leben schwer zu machen.

    ...und möglichst viele Interessierte von dem Erwerb einer WBK abzuschrecken, denn wer lässt sich schon gern öfters unangemeldet besuchen und seine Bude ohne Durchsuchungsbescheid kontrollieren, denn die Kontrolleure sind ja nicht blind und erlangen erst vor dem Tresor / Sicherheitsschrank die Sehfähigkeit wieder.

    So führen diese Maßnahmen langsam aber sicher zum Aussterben der WBK-Waffenbesitzer. Und wenn in einer Reihe von Jahren nur noch ein kleines Häuflein Unentwegter an seiner WBK festhält, werden solche Waffen gänzlich verboten.

    Demokratie ist was feines, leider kennen viele jüngere Deutsche dies nicht mehr. :(

  • Kontrolleur auf dem Weg von der Haustür bis zum Tresor: :anon:

    "Und wenn Sie unten rausschielen, dann sperre ich Sie in den Keller!"
    (das war jetzt die harmloseste Drohung, die mir für die zweite Satzhälfte eingefallen ist - denn kritische Äußerungen im Internet will zumindest die SPD ja auch bei der Zuverlässigkeitsfrage berücksichtigen (wie auch immer das bei Nicks gemacht werden soll)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich bin zwar von Natur aus schon etwas pessimistisch, aber ich sehe in ferner Zukunft (sofern das so weiter geht) schon die Jägerschaften massiv in der Kritik. Diese haben prinzipiell ein dauerhaftes Bedürfnis, nämlich die Jagd. Ich vermute, dass der ein oder andere folgedessen (aufgrund dieser Tatsache) wohl eher dazu geneigt ist, besser einen Jagdschein zu machen als eine (Sportschützen-) WBK , um dem Problem mit dem Bedürfnis wohlmöglich aus dem Wege zu gehen.

    Gruß

  • Ich sehe es wie "Rifle ", wer Geld und Zeit hat wirds machen.

    Aber ich wette die Jäger sind auch bald drann. :new16:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von ZEBO
    @ harryrumpf:

    Das, worauf Du abhebst, ist die Regel, daß künftig für alle Waffen auf der grünen WBK, die über das gesetzliche Grundkontingent hinausgehen, die Wettkampfteilnahme erforderlich sein soll.

    @ harryrumpf:
    a hast du ja nochmal Glück gehabt das es nur die grüne und nicht die rote WBK trift.
    Mit den ganzen LEPs auf Wettkämpfen wird wohl sonst etwas anstrengend. *lol*

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Das, worauf Du abhebst, ist die Regel, daß künftig für alle Waffen auf der grünen WBK, die über das gesetzliche Grundkontingent hinausgehen, die Wettkampfteilnahme erforderlich sein soll.


    Sorry, aber da muss ich korrigieren.
    Die neue Regelung betrifft nur die Sportschützen und nicht die grüne WBK generell.
    Bedürfnispflicht bestehjt für alle jeden und für alle Waffen. Lediglich in einigen Fällen ist ein Einzelbedürfnis für jede Waffe einzeln nicht nachzuweisen.

    Zitat

    Original von LEP FAN
    @ harryrumpf:
    a hast du ja nochmal Glück gehabt das es nur die grüne und nicht die rote WBK trift.
    Mit den ganzen LEPs auf Wettkämpfen wird wohl sonst etwas anstrengend. *lol*


    Na er hat es richtig gemacht und das ist auch mein empfohlener Weg - er hat sich informiert, sich mit dem SB unterhalten und schriftlich seine Anträge gut begründet.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Sorry, aber da muss ich korrigieren.
    Die neue Regelung betrifft nur die Sportschützen und nicht die grüne WBK generell.

    Richtig. Ich habe das etwas verkürzt geschrieben, weil ich im Hinterkopf hatte, daß Harryrumpf auch Sportschütze mit eben jener grünen WBK ist. ;)

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Bei der nächsten Verschärfung muss dann jeder Inhaber einer roten WBK einmal im Jahr einen fundierten Aufsatz über sein Sammelgebiet schreiben (mind. 50 Seiten), sonst ist das Bedürfnis futsch. ;)

  • Zitat

    Original von Lachmoewe
    Bei der nächsten Verschärfung muss dann jeder Inhaber einer roten WBK einmal im Jahr einen fundierten Aufsatz über sein Sammelgebiet schreiben (mind. 50 Seiten), sonst ist das Bedürfnis futsch. ;)

    Das Bedürfnis ist auch dann futsch, wenn die von der Behörde für den Aufsatz vergebene Schulnote nicht mindestens "ausreichend (4)" lautet. :crazy2:

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Rifle
    Ich bin zwar von Natur aus schon etwas pessimistisch, aber ich sehe in ferner Zukunft (sofern das so weiter geht) schon die Jägerschaften massiv in der Kritik. Diese haben prinzipiell ein dauerhaftes Bedürfnis, nämlich die Jagd. Ich vermute, dass der ein oder andere folgedessen (aufgrund dieser Tatsache) wohl eher dazu geneigt ist, besser einen Jagdschein zu machen als eine (Sportschützen-) WBK , um dem Problem mit dem Bedürfnis wohlmöglich aus dem Wege zu gehen.

    Gruß


    Na, dann mußt du künftig jedes geschossene Stück Wild der Behörde vorlegen ... und wehe du triffst mal länger nichts :n17:

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Na, dann mußt du künftig jedes geschossene Stück Wild der Behörde vorlegen ... und wehe du triffst mal länger nichts :n17:


    Na so fern ist der Gedanke nicht. Ich habe gehört, dass einige Bundesländer dazu übergehen, eine jährliche verpflichtende Schießprüfung zum Erhalt des Jagdscheines vorgeben. Dahinter steckt auch der Zwang, den Jagdschein auch lösen zu müssen. Wahrscheinlich siebt das auch Jäger aus, die der Jagd nicht mehr nachgehen wollen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr können. Diese Regelung befürworte ich.

    Anmerkung: Für die den Jagdschein nicht kennen - es ist eine zeitlich befristete Erlaubnis. Es gibt neben dem Tagesjagdschein (14 Tage Gültigkeit), die Gültigkeitsdauer ein oder maximal drei Jahre. Weiterhin muss der Jäger eine spezielle Jägerhaftpflichtversicherung nachweisen. Nur mit gültiger Versicherunsbestätigung kann er den JS gegen Gebühr verlängern lassen. Das kostet einschließlich der Versicherung in etwa um die 100 € pro Jahr.
    Verlängert der Jäger nicht, verliert er das Bedürfnis seiner auf Jagdschein erworbenen Waffen!

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. Juni 2009 um 09:54)

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Verlängert der Jäger nicht, verliert er das Bedürfnis seiner auf Jagdschein erworbenen Waffen!

    Na ja, zualler erst einmal ist er nicht mehr aktiver Jaeger und verliert das Einkaufsrecht fuer Munition, die es auf den JJ gibt. Wenn er der Behoerde klar machen kann, das das Aussetzen nur temporaerer Natur ist so wird sicherlich nicht schlagartig die Sicherstellung der Waffen erfolgen aber die Jagd sollte in absehbarer Zeit wieder aufgenommen werden.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Natürlich nicht schlagartig. Die Behörde wird bei Nichtlösen irgendwann anfragen ob und wie das Bedürfnis der Waffen aufrechterhalten werden soll. Und sicherlich ist ein Aussetzung wegen Krankheit oder beruflicher Verhinderung möglich, jedoch nicht unbegrenzt. Der Jäger kann ja jederzeit den JS lösen. Er muss außer der Versicherung nichts weiter nachweisen. Die genauen Regelungen und Bedingungen der Schießprüfung in einigen Bundesländern kenne ich nicht. Das ist mir nur zugetragen worden.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. Juni 2009 um 10:09)

  • In Meck-Pomm haben sie schon das Probeschießen für die Jäger eingeführt.

    Ob nun zur Verlängerung des Jagdscheins, weiß ich im Moment nicht so genau. Aber auf jeden Fall für die Jäger, die ein staatliches Revier gepachtet haben, dort einen Begehungsschein erhalten oder an einer der von Vater Staat veranstalteten Drückjagden oder auch Einzelansitzjagden teilnehmen möchten.

    Ist aber z. B. in Schweden schon seit Jahren Usus.

  • Zitat

    original von Rifle
    Ich bin zwar von Natur aus schon etwas pessimistisch, aber ich sehe in ferner Zukunft (sofern das so weiter geht) schon die Jägerschaften massiv in der Kritik. Diese haben prinzipiell ein dauerhaftes Bedürfnis, nämlich die Jagd. Ich vermute, dass der ein oder andere folgedessen (aufgrund dieser Tatsache) wohl eher dazu geneigt ist, besser einen Jagdschein zu machen als eine (Sportschützen-) WBK , um dem Problem mit dem Bedürfnis wohlmöglich aus dem Wege zu gehen.

    Ab der 3. Kurzwaffe hast du dann aber ja auch mit Jagdschein schon wieder ein Problem mit dem Bedürfnis, sofern du mehrere Disziplinen schießt. Aber recht hast du, ist auch eines meiner Gründe weshalb ich mir die Paukerei momentan antue.

    Aber wer weiß schon wie lange Jäger noch verschont bleiben. Und Selbstlader wie das SL8 z.b. sind ja nunmal auch nicht unter Jägern gern gesehen, Jagzeitschriften boykottieren ja schon derartige Werbeanzeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Churchill (24. Juni 2009 um 15:37)