Modifizierung des Waffenrechts

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 5.565 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Mai 2009 um 01:06) ist von Fisher´s Sam.

  • "Zum einen geht das Eigentum bereits durch die Einziehung kraft Gesetzes an die einziehende
    Körperschaft über, zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen
    Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind."

    Wat is los?

    Heißt das jetzt, wenn denen einfällt, daß sie alle Schusswaffen verbieten, müssen sie diese nur abholen und der Besitzer bekommt keinerlei Entschädigung für seine teuren Geräte?

    Hallo, gehts noch?

    Von meinem Auto KANN auch Gefahr für Rechtsgüter ausgehen.
    Mann mann mann.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Na klasse! Entschädigungslose Enteignung und verdachtsunabhängige Wohnungsdurchsuchung
    sollen durch bauernschlaue Juristentricks eingeführt werden. Mal abgesehen von dem
    anderen Schwachsinn.
    Mir geht die Hutschnur auf ...

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Wenn das stimmt, haben sie schonmal schön versteckt, dem Totalverbot und der Tür zu Tür Konfiszierung den Weg geebnet.

    Btw. Kannst du den Titel des Threads ändern?
    Verschlimmbesserung des Waffenrechts
    passt besser :rot:

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (14. Mai 2009 um 15:39)

  • Ja, jetzt ist DDR2 nicht nur in vielen Computern sondern auch in der Politik. :confused2:

    Ich hoffe, dass die damit nicht durchkommen.
    Das könnte man schon fast als DDR3 bezeichnen... :(


    ???


    Zitat

    Artikels 20 GG

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    LG
    Teri

    Einmal editiert, zuletzt von Teri (14. Mai 2009 um 15:51)

  • Welche Spiele sind denn jetzt mit "Spiele" gemeint? Doch auch Paintball?

    Eine weitere Verbesserung der Sicherheit... LOL

    2 Mal editiert, zuletzt von mistermister (14. Mai 2009 um 15:57)

  • Vorallem der tolle Trick, man könne entschädigungslos enteignen, wenn eine Gefahr
    für Rechtsgüter etc. besteht ist der Knaller. Eigentlich ist diese Ausnahme dafür
    geschaffen, um z.B. einen tollwütigen Hund möglichst schnell enteignen und "entsorgen" zu
    können, ohne das dessen Besitzer ein Recht auf Entschädigung hat. Also eigentlich
    für unmittelbare Gefahren. Von Waffen geht aber keine unmittelbare Gefahr aus. Hier
    wirste nach Strich und Faden vera****t.

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Lieber Kentucky,

    es geht um Einziehung der Waffen nach § 74 StGB. Damit eine Waffe nach § 74 Absatz 4 StGB in Verbindung mit § 54 WaffG eingezogen werden kann, muss eine Straftat mit der Waffe begangen worden sein! Dann geht das Eigentum in der Tat an den Staat über. Das ist bereits seit Jahren Gang und Gäbe.
    Die Waffe wird nach dieser Vorschrift als Tatwerkzeug eingezogen.


    Zitat

    Von meinem Auto KANN auch Gefahr für Rechtsgüter ausgehen.

    Und dein Auto KANN ebenso beschlagnahmt werden.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • So, jetzt haben wir also schwarz auf weiß was uns blüht ! :ban:
    Unentgeltliche Zwangsenteignung ??? Geht´s noch ???:wogaga:
    -> Wann kommt die Zwangsenteignung Verstaatlichung von Eiegntum der Bundesbürger, sprich Haus und Hof ?
    Verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen ???:cc
    -> Ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat ... in Verbindung mit dem Bundestrojaner perfekt für User hier um die Zuverlässigkeit zu verlieren ! Versteckter "Generalverdacht" :evil:
    Verbot von Spielen mit Simulation von Verletzung / Tod ???:klo:
    -> Und was tun dann Gesetzestreue Bundesbürger in deren anerkannten Berufen ein solches Simulationsspiel zu Trainingszwecken unabdingabr ist ? :bash:
    Meine Herrn "Volksvertreter", meinen Respekt ! :huldige:
    Da wollen sich wieder einige Herren im Eiltempo im Geschichtsbuch einen Platz sichern ! :evil:

    Mein Vertrauen in unsere Volksvertreter ist durch die ganzen Kapriolen ohnehin arg ramponiert, allmählich könnte ich :kotz: . Die "Anpassungen" jedenfalls beschneiden wieder einmal die Grundrechte eines jeden Bürgers in unverhältnismäßigem Maße, und das ist für den :lma:

    Quomodo fabula, sic vita non quam diu,sed quam bene acta sit, refert

    Einmal editiert, zuletzt von Holzauge (14. Mai 2009 um 15:58)

  • Zitat

    Vorallem der tolle Trick, man könne entschädigungslos enteignen, wenn eine Gefahr für Rechtsgüter etc. besteht ist der Knaller. Eigentlich ist diese Ausnahme dafür geschaffen, um z.B. einen tollwütigen Hund möglichst schnell enteignen und "entsorgen" zu können, ohne das dessen Besitzer ein Recht auf Entschädigung hat. Also eigentlich für unmittelbare Gefahren. Von Waffen geht aber keine unmittelbare Gefahr aus. Hier wirste nach Strich und Faden vera****t.

    Tut mir Leid, aber das ist totaler Nonsens! Nach dem StGB gibt es Verfall für aus der Tat hervorgebrachte "Beute" und Einziehung für "Tatwerkzeuge". Dies ist alles in den §§ 73ff und 74ff geregelt. Das gibt es schon ewig und nicht wegen irgendwelchen Hunden.

    Über Einziehung und Verfall urteilt aber abschließend der Richter. Die Polizei kann vorsorglich einziehen, aber ob die Voraussetzungen vorliegen, bestimmt der Richter.

    In Kurzform: Bevor eine Waffe eingezogen wird, muss etwas mit ihr passiert sein. Da hat sich aktuell gar nichts geändert. Eine Entschädigung für nach dem StGB eingezogene (!) Gegenstände gab es noch nie!

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

    Einmal editiert, zuletzt von nolimitsoldier (14. Mai 2009 um 16:03)

  • In einem Bericht zum PB-Verbot stand, dass ein PB-Feld Betreiber sagte eine Gruppe von der CDU war auf seinem Feld und hat PB gespielt... :laugh: :new11: :D

    LG
    Teri

  • Zitat

    Originally posted by nolimitsoldier

    Tut mir Leid, aber das ist totaler Nonsens! Nach dem StGB gibt es Verfall für aus der Tat hervorgebrachte "Beute" und Einziehung für "Tatwerkzeuge". Dies ist alles in den §§ 73ff und 74ff geregelt. Das gibt es schon ewig und nicht wegen irgendwelchen Hunden.

    Über Einziehung und Verfall urteilt aber abschließend der Richter. Die Polizei kann vorsorglich einziehen, aber ob die Voraussetzungen vorliegen, bestimmt der Richter.

    In Kurzform: Bevor eine Waffe eingezogen wird, muss etwas mit ihr passiert sein. Da hat sich aktuell gar nichts geändert. Eine Entschädigung für nach dem StGB eingezogene (!) Gegenstände gab es noch nie!

    Ja, Du hast ja Recht. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen eine Entschädigung
    entfällt. Ich habe als Beispiel eben die Hundesache gebracht (BVerfGE 20 351).
    ABER: wenn ich mir das Werk durchlese, soll eine Entschädigung entfallen, da von
    Waffen angeblich eine Gefahr für Rechtsgüter ausgeht. Und das sehe ich irgendwie
    nicht ein.

    Was könnte damit denn gemeint sein?

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Bei uns in der Ecke neben die Ortsverbände der bekannten Parteien seid Jahr und Tag jedes Jahr erfreut die Einladung eines Bundeswehrverbandes der Region zum Neujahresschießen an. Dieses "Spektakel" erfreut sich großer Beliebtheit und wird stets begeistert und mit ständigem zuwachs durchgeführt...
    Und bei der Bundeswehr wird bekanntermaßen nicht unbedingt mit :F: Waffen hantiert... und einige "Schießübungen" an denen Gastschützen teilnehmen finden auch auf Silhouetten von Menschen statt (Klappfallscheiben usw.)
    Ach ja, und mit gutem Beispiel voran sollten alle MdB´s ihre Waffenscheine abgeben... schließlich muß die Politik doch geschlossen ihre Entschlossenheit demonstrieren ! :dafuer:

    Quomodo fabula, sic vita non quam diu,sed quam bene acta sit, refert

  • Nein, das ist immer und in jedem Fall so, dass wenn nach § 74 Absatz 4 StGB in Verbindung mit irgendeinem anderen Gesetz ein Gegenstand eingezogen wird, es keine Entschädigung gibt.
    Siehe Paragraph 74e StGB: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__74e.html

    Wie gesagt: Das gab es noch nie, dass ein rechtskräftig eingezogener Gegenstand für seinen ehemaligen Besitzer eine Entschädigung generierte. In punkto Einziehung hat sich nichts geändert.
    Also bitte nicht gleich marktschreierisch von Enteignung posaunen. Wer auf diesem Rechtsgebiet keine Ahnung hat, wird die ganze Sache nicht durchschauen.


    Lieber hyperdeath,

    das von dir genannte Urteil hat nichts mit Einziehung zu tun. Hier geht es um die Tötung von Hunden. Das ist eine ganz andere Baustelle.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Ich sehe schon, irgendwann treffen sich schwarz gekleidete Gestalten in den finsteren Gegenden deutscher Großstädte. Sie murmeln sich etwas gegenseitig zu und verschwinden in einem Treppenabgang der sie in ein Kellergewölbe führt. Sie trainieren dort das verbotene Luftgewehrschiessen (Olymp. Disziplin von 1896 - 2010) und sind die Letzten einer einst verbreiteten Art ...

    Mein Beileid allen deutschen Schützen!

  • Ich hoffe auf den Tag an dem sich die Legalwaffenbesitzer endlich gegenseitig respektiren und als Gemeinschaft füreinander eintreten.

    Solange dem nicht so ist wird die "Gesellschaft der Waffenbesitzer" Stück für Stück demontiert werden - angefangen beim schwächsten Glied in der Kette ... wo soll das aufhören?

    - 2008 waren die LEP Besitzer dran
    - 2009 sind es sie Paintballer
    - 2010 vielleicht die ....

    Ich könnte nun sagen:

    - Ich könnte nicht auf so'n Bambi schießen - was interessieren mich die Jäger
    - 10m Luftpistole ist das Wahre - beim GK Sportschützen kann ich nur den Kopf schütteln
    - Ich habe kein Verständnis für Sammler - ich will auch mal knattern
    - Ich schieß lieber auf dem Stand GK Kurz - diese Paintballer sind mir suspekt
    - Wie kann man nur 1 Minute für einen Schuß brauchen? In der Hälfte der Zeit schieß ich nen ganzen Parcurs und hätte noch Zeit eine zu rauchen, das wäre mir zu fad - ich schieß lieber IPSC
    - Wie kann man nur an einem Nachmittag 250 Schuß abgeben - wenn ich einen abgebe habe ich was auf dem Teller.

    Wie auch immer ...

    Solange wir uns gegenseitig nicht den Dreck unter dem Fingernagel gönnen wird es so weitergehen.
    Und wir haben dann genau das verdient was wir bekommen.

    Gruß, Michael

  • Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich mit dem was jetzt Sache ist, leben kann.

    Es hätte ja auch schlimmer kommen können.

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich mit dem was jetzt Sache ist, leben kann.

    Es hätte ja auch schlimmer kommen können.

    Ach unser Marechal, das ist halt ein Duldsamer. Klar kann man damit leben, dass wieder ein Stück von den Bürgerrechten unter die alleine Verfügungsmacht des Staates gerät. Die Frage ist nur, wann genug eben genug ist.

    Ich persönlich finde es schon ziemlich unerträglich, das ich mich verdachtsunabhängigen Kontrollen unterwerfen muss, und dabei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit meiner Wohnung aufgehoben wird.

    Für mich stellt sich einfach die Frage, wieviel DDR man ertragen kann. Aber bitte,
    das ist wohl individuell verschieden - die meisten in der Erst-DDR konnten ja wohl auch in ihr leben. Sicher haben die auch gesagt: "Es könnte ja schlimmer sein/kommen."

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich mit dem was jetzt Sache ist, leben kann.

    Es hätte ja auch schlimmer kommen können.

    Es kommt auch schlimmer, das ist nur eine Frage der Zeit!
    Das ist ja gerade der Trick, dass man die Salamitaltik anwendet, sukzessive kleine Schritte bis hin zum Tatalverbot macht, um den Aufschrei unter den Waffenbesitzern möglichst gering zu halten. Immer möglichst gerade noch sauber unter der Duldungsgrenze bleiben.

    Ich denke, das Paintball-Verbot als Bauernopfer hatten die Verbotstreiber nicht als so explosiv erachtet, wie es jetzt geworden ist!
    Da hatte man erwartet, dass man die kleine "Randgruppe" mal eben als willkommenes Opfer hinhalten kann um der breiten Masse der Ahnungslosen zielgerichtete Aktivitäten im Kampf gegen Amokläufe und zur "Verbesserung der inneren Sicherheit" verkaufen zu können. Jetzt, wo es doch zu unruhig darum wurde, hat man eingedenk der anstehnden Wahlen schnell mal zurückgerudert. Aber das ist kein Grund zur Entwarnung, sondern im Gegenteil ein Zeichen, wie geschickt unsere Anscheinspolitiker taktieren.

    Wenn die Wahl vorbei ist, geht' s so sicher wieder ans Eingemachte, wie man das Amen in Kirche hört. Und dann werden auch wieder die Maximalforderungen laut.

    Und aus dem Dunkel sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es hätte schlimmer kommen können!

    Ich lächelte und war ich froh, und es kam schlimmer.

    Einmal editiert, zuletzt von gunimo (14. Mai 2009 um 20:49)

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich mit dem was jetzt Sache ist, leben kann.

    Es hätte ja auch schlimmer kommen können.

    Da fällt einem spontan das modifizierte Niemöller-Zitat ein:

    Als die Regierung die Kampfhunde verbot, habe ich geschwiegen, ich hatte ja keinen Kampfhund.
    Als sie die Computergewaltspiel-Spieler einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Computergewaltspiel-Spieler.
    Als sie die Waffenliebhaber einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Waffenliebhaber.
    Als sie die Islamkritiker einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Islamkritiker.
    Als sie die Paintball-Spieler einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Paintball-spieler.
    Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

    :confused2:;)