Kleinkaliber in Österreich (Bitte nochmal für einen langsamen...)

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 70.500 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2009 um 17:01) ist von Promo.

  • Hallo alle Zusammen!

    Ich habe mich nun eben durch etliche Threats gewühlt und bin nun noch immer auf kein endgültiges Ergebnis gekommen.
    Also folgende Fragen?

    > Darf ich in Österreich ab 18 Jahren (natürlich ohne Vorstrafen) eine Kleinkaliberwaffe erwerben?

    > Wenn Ja: Gilt das für alle Kleinkaliber Waffen? (z.B. P22, G22)

    > Darf ich die dazugehörige Munition ab 18 Jahren frei erwerben? (Außer die .22 Vollmantel)

    > Wo darf ich in Österreich mit einer solchen Waffe schießen?


    Vielen Dank für eure Mühen!

    Lg cal.177

  • Hallo,

    wir haben da Interessante Beiträge im Forum

    Ich zitiere mal den guten Promo:

    Zitat

    Grundsätzlich: es gibt keine Energiebeschränkung für Luftdruckwaffen, die einzige Einschränkung ist, dass Luftdruckgewehre mit einem Kaliber über 6mm meldepflichtig (du gehst zu deinem Händler, er schreibt sich Waffendaten auf und kassiert evtl. ein paar Euro's) sind. In Österreich sind aber auch Waffen der Kategorie C und D frei ab 18 erwerbbar.

    Waffen der Kategorie D sind Waffen mit glatten Läufen, sprich Schrotgewehre. Diese sind nichtmal meldepflichtig. Ausnahme ist die Vorderschaftrepetierflinte, diese wurde 1996 als Kategorie A (verbotene Waffen) umklassifiziert.

    Waffen der Kategorie C umfassen vorallem Repetier-Langwaffen. Dabei wird keine Kaliber-Beschränkung gemacht (also alles von .17 HMR bis hin zu .338 Lapua Magnum) - lediglich Geschosse mit über 10.000J sind verboten (existiert allerdings nichts schriftliches, hat sich aber "so eingebürgert", abgesehen von .50 BMG das Kategorie A ist). Man kann diese Waffen nach einer 3-tägigen Wartefrist (oder gleich, falls man Waffenbesitzkarte hat) beim Händler erwerben. Diese Waffen werden nur beim Händler gemeldet.

    Demnach sind auch Büchsen- und Flintenmunition sowie Wiederladekomponenten frei ab 18 erwerbbar.

    Übrigens hat jeder der einen Wohnsitz in Österreich hat das RECHT auf eine Waffenbesitzkarte. Voraussetzung dafür ist kein Waffenverbot (etwa durch Zivildienst), Psycho-Test (reine Schikanerie, kostet ~180€), Waffen-Führerschein (etwa durch ein Fachgeschäft, Kosten zwischen 50 und 100€, Dauer & Programm je nach "Kurshalter"), das vollendete 21. Lebensjahr und keine Vorstrafen. Die WBK wird anfangs auf 2 Plätze (darüber muss man sich rechtfertigen) ausgestellt. Diese Plätze gelten für Waffen der Kategorie B. Kategorie B sind hauptsächlich Kurzwaffen, wie etwa Revolver oder Pistolen. Es gibt seit kurzer Zeit in Österreich auch 3 halbautomatische Langwaffen (AUG-Z, SIG-Kempf 550 und OA-15) als Kategorie-B Waffen zu erwerben.

    Guckst du weiter: Was ist erlaubt in Österreich?

    Also wie sagen die von Mediamarkt immer? KAUFEN MARSCH MARSCH :new11:

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (23. April 2009 um 17:15)

  • Ich versteh nicht recht?

    Jeder über 18 Jahre darf in Österreich ein Jagdgewehr kaufen bzw. die Munition dazu. Das kann wohl nicht ganz stimmen? ???

  • Zitat

    Original von cal.177
    Ich versteh nicht recht?

    Jeder über 18 Jahre darf in Österreich ein Jagdgewehr kaufen bzw. die Munition dazu. Das kann wohl nicht ganz stimmen? ???

    Warum nicht?

    Kat. C + D sprich Langwaffen (Repetierer, Kipplauf, Schrotgewehre etc.)
    sind frei ab 18 Jahren zu erwerben und auch die dazugehörige Munition!

    Das einzige was zu beachten ist ist eine 3 - Tägige "Abkühlphase" bevor du die Waffe ausgehändigt bekommst!

    Schießen kannst du damit auf nem Schießstand oder auch daheim, sofern sichergestellt ist dass kein Projektil dein eingefriedetes Besitztum verlässt ( Ruhezeiten beachten )!

    Und nein es gilt nicht für alle KK Waffen, G22 und P22 sind beides Halbautomaten und somit WBK oder WP pflichtig!!

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Wasich noch vergessen habe, es ist auch überhaupt nicht Kalieberabhängig vor dem Österreichischem Waffg, ob das jetzt ein 22er Gewehr ist oder eine 308 sind völlig egal, das interessiert nur deinen Geldbeutel :D

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Zitat

    Original von cal.177
    Ich versteh nicht recht?

    Jeder über 18 Jahre darf in Österreich ein Jagdgewehr kaufen bzw. die Munition dazu. Das kann wohl nicht ganz stimmen? ???

    Es ist aber tatsächlich so - du kannst dir nicht nur Jagdgewehre sondern auch Präzisionsgewehre kaufen. Das AI L96/Arctic Warface zum Beispiel ist in Österreich genauso frei ab 18 wie ein Kleinkalibergewehr.
    Aufpassen musst du allerdings bei der Munition - Vollmantelmunition für Langwaffen sind Kriegsmaterial, gemäß einer Bestimmung in der Kriegsmaterialverordnung ist der Besitz ebendieser aber für Inhaber eines waffenrechtlichen Dokumentes (WBK, WP, Jagdkarte) gestattet.
    Wenn du keines dieser Dokumente hast darfst du "nur" das kaufen was nicht Vollmantel ist - darunter fällt eben auch Teilmantel oder Hohlspitz ;-). Alternativ kann man FMJ-Munition natürlich auch am Schießstand erwerben, muss aber dann dort verschossen werden.

    Du brauchst dich übrigens nicht zu wundern, nicht viele Menschen in Österreich wissen dass fast alle Repetierer frei ab 18 Jahren sind, ich stoße regelmäßig auf Menschen die genauso wie du ungläubig das in Frage stellen wenn ich Sie über das WaffG "aufkläre".

    Im Zusammenhang mit dem österr. WaffG möchte ich dich auch auf das hiesige Lexikon mit der Recht-Sektion Österreich hinweisen. Da kannst du dich einlesen, die meisten ständig wiederkehrenden Fragen sind dort auch beantwortet.
    Soll aber natürlich nicht heißen dass du hier nicht weiter fragen darfst!

    Gruß Georg

    *edit*

    Hab ich fast vergessen die Fragen aus dem Startbeitrag - in die Kategorie C und D fallen nur Langwaffen und definitiv auch keine Halbautomaten! Eine P22 ist eine Faustfeuerwaffe, darüber hinaus funktioniert diese halbautomatisch. Deshalb nur auf WBK erwerbbar.
    Ein Kleinkaliber-Halbautomat als Gewehr geht auch nur auf eine WBK. Ein Kleinkaliber-Repetierer geht aber genauso wie das L96 auf Kategorie C, und ist somit frei ab 18.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (23. April 2009 um 17:45)

  • Vielen vielen Dank für die Antworten, also das hab ich mir echt nicht gedacht. Aber anscheinend funktioniert es ja ganz gut so.

    Lg. cal.177 (oder bald cal.338 :crazy2:)

  • Ja cal.177 hau rein und kauf ein.
    Solange es noch geht.
    Das Waffenrecht in Österreich wird auch in den nächsten Jahren verschärft werden, da kannst Gift drauf nehmen.

    Was man hat, das hat man. Und lieber 3 als 2 Gewehre. Nach der Verschärfung hast du den Rest deines Lebens keine Gelegenheit mehr sowas zu kaufen!

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (23. April 2009 um 18:34)

  • Wie sieht das eigentlich für EU-Bürger aus, die einen Wohnsitz in Österreich haben?

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Siehe hier > Klick

    Zitat

    Was darf ich als EU-Ausländer in Österreich an Waffen erwerben?


    EU-Ausländer sind waffenrechtlich den Österreichern gleichgestellt. Das heißt ohne WBK/WP dürfen diese Kategorie C und D Waffen erwerben.
    *edit 12.08.2008* Gemäß §31 Absatz 2 wird bei Nicht-Österreichern die Meldung von Kat.C Waffen an die Sicherheitsdirektion übermittelt; schriftliche Erklärungen die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen sind beizufügen.
    Ist keine derartige Meldung angefügt informiert die Sicherheitsdirektion den Bundesminister für Inneres des Heimatstaates des Erwerbers über den Kauf der Waffe.

    EU-Ausländer dürfen in Österreich auch den WP/WBK beantragen und Waffen der Kategorie B erwerben und besitzen.
    Mit Ausnahmegenehmigung ist ebenfalls wie für Österreicher der Erwerb von Kategorie A Waffen möglich

    Im Lexikon haben wir Dank Promo viele Einträge zu Ö Waffrecht.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von cal.177
    Vielen vielen Dank für die Antworten, also das hab ich mir echt nicht gedacht. Aber anscheinend funktioniert es ja ganz gut so.

    War ja, bis ich glaub 1972, bei uns in D ähnlich geregelt.

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Das Waffenrecht in Österreich wird auch in den nächsten Jahren verschärft werden, da kannst Gift drauf nehmen.

    Genau genommen spätestens am 28. Juli 2010 - denn dann ist die EU-Richtlinie genau 2 Jahre in Kraft und spätestens dann muss diese umgesetzt sein. Beinhaltet zentrale Registrierung und Genehmigungspflicht für Schusswaffen aller 4 Kategorien ..

    Pupsnase: jetzt werden meine Antworten schon dadurch überflüssig dass andere meine Lexikon-Einträge zitieren .. *lol*
    @cal.177: das .338er ist aber sündhaft teuer, alleine schon von der Basiswaffe. Sonst hätte ich sicher auch schon eine. Vorteilhaft ist aber dass es sich zunehmend in der Behördenwelt verbreitet und zunehmends Boden von der .300 Win Mag klaut - heißt lange Verfügbarkeit garantiert und eventuell auch mal Surplus ;)

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • @cal.177: das .338er ist aber sündhaft teuer, alleine schon von der Basiswaffe. Sonst hätte ich sicher auch schon eine. Vorteilhaft ist aber dass es sich zunehmend in der Behördenwelt verbreitet und zunehmends Boden von der .300 Win Mag klaut - heißt lange Verfügbarkeit garantiert und eventuell auch mal Surplus ;)

    Gruß Georg[/quote]

    Die 300er lässt sich auch toll wiederladen durch die gute eigenpräzission und die billigen komponenten 100 Schuss kommst so auf nichtmal 100-150€ das geht würdich sagen, und von PRVI Partizan gibts auch ne mun kosten 100 Schuss 67€,, schießt auf 100m garnichtmal schlecht!!

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

    Einmal editiert, zuletzt von glockat (23. April 2009 um 20:57)

  • Preislich nehmen sich dann die .338LM und die .300WM nicht mehr soo viel - energetisch und präzisionstechnisch ist die .338LM aber eine Dimension darüber. Lebensdauer ist auch ident, nur hat die .338 LM eine größere Reichweite.
    Einziger Vorteil - bei der .300er hat man eine größere Geschossauswahl in allen Gewichtern.

    Gruß Georg (der selbst zwei .300WM hat)

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    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo

    Genau genommen spätestens am 28. Juli 2010 - denn dann ist die EU-Richtlinie genau 2 Jahre in Kraft und spätestens dann muss diese umgesetzt sein. Beinhaltet zentrale Registrierung und Genehmigungspflicht für Schusswaffen aller 4 Kategorien ..

    Pupsnase: jetzt werden meine Antworten schon dadurch überflüssig dass andere meine Lexikon-Einträge zitieren .. *lol*
    @cal.177: das .338er ist aber sündhaft teuer, alleine schon von der Basiswaffe. Sonst hätte ich sicher auch schon eine. Vorteilhaft ist aber dass es sich zunehmend in der Behördenwelt verbreitet und zunehmends Boden von der .300 Win Mag klaut - heißt lange Verfügbarkeit garantiert und eventuell auch mal Surplus ;)

    Gruß Georg

    Was bedeutet zentrale Registrierung und Genehmigungspflicht für Schusswaffen aller 4 Kategorien?
    Wie stark wird da der Waffenbesitz eingeschränkt?

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

  • Die Frage 'wie stark eingeschränkt' richte bitte an unsere Regierung, denn diese muss die EU Richtlinie umsetzen. Die EU-Richtlinie bezüglich Waffen ist aber nur eine Mindestanforderung, die Staaten können darüber hinaus strengere Regelungen erlassen.
    Insofern ist es genauso möglich dass ein Totalwaffenverbot kommt. Andererseits könnte die Regierung theoretisch auch beschließen dass jeder der das x. Lebensjahr vollendet hat, automatisch eine Bewilligung auch für Kriegsmaterial hat. Theoretisch eben ..

    Also - abwarten und allenfalls die Politiker darauf aufmerksam zu machen dass dein Wählverhalten davon abhängen wird ob sie das Thema liberal oder restriktiv umsetzen werden.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • hallo

    so ist es

    obwohl auch hier der zusammenhalt zwischen den natuerlichen interessenspartnern jaeger und sportschuetzen bei weitem NICHT optimal laeuft (die jaegerschaft ist offenbar der meinung man kann ihnen ihre waffen sowieso nicht beschraenken, es waere quasi ein grundrecht) arbeitet man zumindestens nicht gegeneinander.

    in der art wie in DE dzt jeder auf den anderen zeigt und dem anderen das recht auf sein hobby absprechen will (F sagt KK ist pfui, KK sagt GK ist pfui und die jaeger sagen kurzwaffen fuer alle anderen sind pfui) gibt es das hier in AT zum glueck nicht.

    und die waffenhaendler machen dzt mit langwaffen kat C + D das geschaeft ihres lebens. guenstige D waffen wie die baikal coachgun haben lieferzeoten bis zu vier monate und auch viel andere langwaffen der kat C + D sind defacto nicht lieferbar,. hier kauft AT dzt viel aus DE aus, zum grossteil auch ueber e-gun

    meiner meinung nach eine gute reaktion, kann unseren interessen nur helfen

    lg
    g

    Einmal editiert, zuletzt von abo1 (31. Mai 2009 um 12:16)