Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 10.108 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2020 um 11:51) ist von derf.

  • Hallo liebe User. Habe mal eine frage und zwar. Gibt es LEP Pistolen die schon von vornherein als LEP Pistolen gebaut worden sind.Also LEPs für die man keine WBK braucht??
    würde mich echt interessieren,und wo kann man sich LEP Pistolen kaufen.
    Danke im vor raus.

  • Zitat

    Original von woopy super dog
    Hallo liebe User. Habe mal eine frage und zwar. Gibt es LEP Pistolen die schon von vornherein als LEP Pistolen gebaut worden sind.Also LEPs für die man keine WBK braucht??
    würde mich echt interessieren,und wo kann man sich LEP Pistolen kaufen.
    Danke im vor raus.


    jo gibt es, wenn auch nicht so viele modelle,leider!
    melcher :confused2: hatte damals die teile produziert,auf egon und auch bei den waffenhändlern noch neu zu kaufen!lg. ronny
    oops...zu spät..aber mit me lag ich richtig ;)

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (17. Februar 2009 um 01:20)

  • jo ok danke aber jetzt mal eine andere frage. ???
    was ist wenn ich mir nun eine umgebaute holen möchte .muss ich ja eine wbk haben wie bekomme ich so eine wbk ?Ich kann ja bestimmt nicht hingehen und sagen ,so Leute ich brauche eine wbk für eine LEP Waffe .Muss ich da irgendetwas nachweisen wie bei scharfen Waffen eine Sachkundeprüfung.?
    oder lauft es da anders.währe cool wen ihr mir helfen könntet.

  • Zitat

    Original von woopy super dog
    jo ok danke aber jetzt mal eine andere frage. ???
    was ist wenn ich mir nun eine umgebaute holen möchte .muss ich ja eine wbk haben wie bekomme ich so eine wbk ?Ich kann ja bestimmt nicht hingehen und sagen ,so Leute ich brauche eine wbk für eine LEP Waffe .Muss ich da irgendetwas nachweisen wie bei scharfen Waffen eine Sachkundeprüfung.?
    oder lauft es da anders.währe cool wen ihr mir helfen könntet.


    1. WBK notwendig,also auch sachkundeprüfung ablegen!
    2. Du benötigst allerdings kein Bedürfniss für solche Waffen,was heissen soll...
    Du brauchst nicht zwingend einem Verein angehörigen bzw. ein Sammler mit techn.wertv.hintergrund sein!
    Wbk zu erlangen setzt einige zeit und engagement voraus! lg. ronny
    p.s. und ausserdem nen blütenreinen auszug aus dem Bundeszentralregister... ;)

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (17. Februar 2009 um 01:50)

  • Ahhh danke . ne sachkundeprüfung habe ich. Habe mal eine Wachmann Ausbildung gemacht .Aber dass ich ist schon ein bissel her.das ich kein Bedürfnis brauche, ist gut. Wie lange dauert so ein Antrag ca. ?? weißt du dass vielleicht.

  • kommt drauf an in welchem bundesland dein antrag bearbeitet wird! bei mir waren es ca.4-6 wochen .
    deine sachkundeprüfung darf aber auch nicht zu alt sein glaub ich...am besten du fragst mit diesen voraussetzungen deine für dich massgebliche waffenbehörde!
    nicht vergessen...munitionserwerb muss auch auf der wbk eingetragen sein,denn was willst du nur mit LEP-Waffe ohne mumpeln ;)

    Haenel, what else?

  • geht so ab 150 für einfachste intakte Modelle los...nach oben sind keine grenzen gesetzt...
    dachtest du im ernst die muni wäre frei erwerblich? :confused2: ronny
    schau doch lieber ob du eine originale LEP bekommst,keine wbk,kein stress und auch günstig!

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (17. Februar 2009 um 02:25)

  • Zitat

    Original von daron01
    geht so ab 150 für einfachste intakte Modelle los...nach oben sind keine grenzen gesetzt...
    dachtest du im ernst die muni wäre frei erwerblich? :confused2: ronny
    schau doch lieber ob du eine originale LEP bekommst,keine wbk,kein stress und auch günstig!


    EDIT: sorry..Lep ist natürlich diabolo und somit frei,war eben gedanklich bei 4mx20 :huldige:

    Haenel, what else?

  • Zitat

    2. Du benötigst allerdings kein Bedürfniss für solche Waffen,was heissen soll... Du brauchst nicht zwingend einem Verein angehörigen bzw. ein Sammler mit techn.wertv.hintergrund sein!


    Falsch!

    Für einen LEP-Umbau ,der aus einer ehemals scharfen Waffe gefertigt wurde, muss seid dem 1.4.2008 ein Bedürfnis nachgewiesen werden.
    Der LEP-Umbau wird rechtlich genau wie die ehemals scharfe Waffe behandelt.

    LEP-Altbesitz (vor dem 1.4.2008 erworben) konnte bis zum 1.10.2008 ohne Bedürfnisnachweis angemeldet werden.


    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (17. Februar 2009 um 07:10)

  • Zitat

    Original von woopy super dog
    Ahhh danke . ne sachkundeprüfung habe ich. Habe mal eine Wachmann Ausbildung gemacht .Aber dass ich ist schon ein bissel her.das ich kein Bedürfnis brauche, ist gut. Wie lange dauert so ein Antrag ca. ?? weißt du dass vielleicht.


    Hast Du die 34a für Bewachungsgewerbe abgelegt oder eine Waffensachkunde?
    Die 34a alleine reicht nicht für Waffen. Der Bewacher, der eine Schusswaffe im Dienst führt, braucht beides.


  • :huldige: sorry, war mir neu...aber wenn er ein Bedürfniss nachweisen muss, gibt es doch nur die Möglichkeit als Sammler , Sportschütze oder Jäger...gibt es denn für LEP-Umbauten eine Disziplin in D ???Gruss Ronny

    Haenel, what else?

  • Zitat

    Original von daron01
    sorry, war mir neu...aber wenn er ein Bedürfniss nachweisen muss, gibt es doch nur die Möglichkeit als Sammler , Sportschütze oder Jäger...gibt es denn für LEP-Umbauten eine Disziplin in D ???Gruss Ronny


    Das wundert mich nun wieder. Seit etwa Jahreswechel 07/08 und Bekanntwerden der ersten Entwürfe zu den Waffenrechtsnovelle, war das Thema LEP hier tausendfach im Forum.

    Aber genau erkannt. Mit Einführung der Bedürfnispflicht für die LEP-Umbauten ist es faktisch unmöglich, diese Waffen noch zu erwerben. Der Jäger oder WBK-Inhaber mit gültigem Voreintrag wird ersten diesen nicht für eine LEP Waffen verschwenden und eine rote WBK dafür zu bekommen ist ein dornenreicher Weg. Bis vor kurzen hielt ich das noch für unmöglich, aber hier im Forum sind Rote in ein oder zwei Fällen tatsächlich ausgestellt worden. Alle WBK-Ausstellungen - rote und grüne - betrafen aber Altbesitz, denn ein wirtschaftliches Interesse im Sinne der Werterhaltung wurde als Bedürfnis anerkannt.

    Man kann aber heute davon ausgehen, dass LEP-Umbauten nicht mehr genehmigt werden, so dass der Erwerb einer nicht umgebauten, scharfen Waffe nach den jetzigen bekannten Regeln erheblich einfacher ist.

    Mir ist nicht bekannt, ob ein Verband eine neue Disziplin in seinen Sportordnungen für LEP aufgenommen hat, die ja bekanntlich Grundlage für einen Bedürfnisantrag wäre. Man kann aber zur Überprüfung alle genehmigten Sportordnungen beim BVA einsehen:
    BVA

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. Februar 2009 um 10:05)

  • ich hoffe mir ist keiner böse wenn ich mich hier grad mal einklinke...

    Wie sieht es denn mit Umbauten auf 4mm20 aus ?

    Braucht man dafür auch ein Bedürfnis ?

    Auch nur noch originale, also keine Umbauten ?

    Gruß

    cz75

  • Ich kenne mich nicht so 100% mit LEP aus Oder 4mm20.
    Was ist da eigentlich der unterschied auch wenn sich dumm anhört.
    kann mir das mal einer erklären .Bedürfnis oder net frei oder net .ich verstehe im Moment gar nichts mehr .so wie sich dass alles anhört is dass alles recht kompliziert .da währe es ja leichter sich eine wbk für scharfe waffnen zu beantragen. ich wollte einfach eine Pistole mit der ich Spaß haben kann, daher haben mich die LEPs halt interessiert . :anon:

  • Zitat

    Original von cz75
    ich hoffe mir ist keiner böse wenn ich mich hier grad mal einklinke...

    Wie sieht es denn mit Umbauten auf 4mm20 aus ?

    Braucht man dafür auch ein Bedürfnis ?

    Auch nur noch originale, also keine Umbauten ?


    Meines Wissens ist da kein Unterschied. Denn der Gesetzgeber hat ja LEP-Waffen(umbauten) geschrieben, sondern "sind Waffen so umgebaut, dass diese erleichterten oder wegfallenden Bedürfnissnachweisen entsprechen, so gilt die vormalige Einstufung...(sinngemäß).
    Daher gilt das genauso für 4M20 Umbauten.
    Der Unterschied machte der Altbestand aus. 4M20 Waffen sind schon länger WBK-pflichtig. LEP waren vorher frei ab 18 käuflich.
    So gibt es wohl irgendwo einen Erlass, dass alte Bestände 4mm Waffen nicht nachgeprüft werden, da sie ohnehin auf WBK's erfasst sind.
    Für Altbestände LEP-Umbauten hat man das wirtschaftliche Bedürfnis anerkannt, weil sonst eine rechtliche sehr fragwürdige Enteignung angelaufen wäre.
    Aber bei Neuerwerb aller Umbauten dürfte der Ofen aus sein.