Ab wieviel mm wbk-pflichtig (ÖSTERREICH)

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 11.446 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2009 um 12:51) ist von Promo.

  • Hallo

    Wollte mal fragen ob sich hier einer damit auskennt ob und wenn ja waffen bis zu einem bestimmten kaliber waffenscheinfrei sind.
    Hab schon min. 100 Leute gefragt jeder sagt was anderes.
    Sogar ein Waffenhändler sagte mir mal er wisse es nicht :confused:
    PS: Zur erinnerung: ÖSTERREICH

    Selch:W:urst

    Einmal editiert, zuletzt von Floberto (10. Juli 2009 um 03:50)

  • Zitat

    Original von Floberto
    Hallo

    Wollte mal fragen ob sich hier einer damit auskennt ob und wenn ja waffen bis zu einem bestimmten kaliber waffenscheinfrei sind.
    Hab schon min. 100 Leute gefragt jeder sagt was anderes.
    Sogar ein Waffenhändler sagte mir mal er wisse es nicht :confused:
    PS: Zur erinnerung: ÖSTERREICH


    unser lieber "Promo"-Georg sagte mal was von 6mm!

    Haenel, what else?

  • Zuallererst: es gab in Österreich nur bis 1996 einen Waffenschein. Dieser diente zum Führen von Waffen der Kategorie C und D.

    Das Österreichische Gesetz unterscheidet 4 Kategorien:
    Kategorie A - verbotene Waffen und Kriegsmaterial
    Kategorie B - genehmigungspflichtige Waffen
    Kategorie C - meldepflichtige Waffen
    Kategorie D - sonstige Waffen

    Diese Kategorien sind bis auf wenige Ausnahmen (verbotene Kaliber) nicht anhand von Kalibern sondern nach Funktionsweise und Waffenlänge unterschieden. Die einzige Kalibergrenze die existiert ist die Regelung dass Luftdruckwaffen nur dann minderwirksame Waffen zählen wenn ihr Kaliber unter 6mm liegt. Sofern das Kaliber darüber liegt, sind die Waffen in eine der 4 Kategorien einzuordnen, meist in die Kategorie C (Langwaffen mit gezogenem Lauf die nicht unter Kategorie A oder B fallen).

    Waffen der Kategorie A sind ausnahmegenehmigungspflichtig, Kategorie B sind genehmigungspflichtig (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass zum Erwerb notwendig), Kategorie C und D sind frei ab 18 Jahren ohne waffenrechtliches Dokument erwerbbar.

    In dem Zusammenhang verweise ich dich auch auf das hiesige Lexikon, dort findest du eine Menge Informationen über das österreichische Waffengesetz!

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Unter Flobert verstehe ich 6mm glatt bzw. 9mm glatt, die Waffe hierfür is glattläufig -> Kategorie D.
    Wenn du unter Flobert Kleinkaliber verstehst dann ist es ein gezogener Lauf und somit Kategorie C.

    Achja, das alles gilt für Langwaffen und für Waffen die nicht halbautomatisch funktionieren.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Unter Flobert verstehe ich normalerweise auch glattlauf.
    Das heißt das Ding ist Klasse D und frei ab Achzehn, klasse!
    Dann ist das von meinem Opa das noch immer hinterm Kasten steht also legal :lol:
    Ich hänge es heute noch übern Kamin :D

    Selch:W:urst

    2 Mal editiert, zuletzt von Floberto (4. Februar 2009 um 01:13)

  • Da man damit aber nicht mehr schießen kann(hätte schiss davor das mir das ding um die Ohren fliegt), hab ich mir überlegt jetzt eins fürs 25m
    schießen zu kaufen.
    Was folgende Fragen aufwirft:

    1.Werden die noch Hergestellt?
    2.Gibts dafür noch Munni (der alten die beim gewehr lag trau ich nicht mehr)?

    Selch:W:urst

    Einmal editiert, zuletzt von Floberto (4. Februar 2009 um 01:24)

  • Zitat

    Original von Promo
    Achja, das alles gilt für Langwaffen und für Waffen die nicht halbautomatisch funktionieren.

    D. h. eine FX Monsson wäre bei uns Kat. B. bzw ne full-auto Monsoon wäre Kat. A?

  • tras: Die Monsoon gibt es nur in 5,5mm, also irrelevant.

    Wäre das Kaliber über 6mm so müsste die Waffe erst eingestuft werden, ich würde sie aber in die Kategorie B einordnen (wobei ich nicht weiß ob das Ministerium meine Ansicht teilt).

    Floberto: Konserviere die Waffe und hebe sie auf. 9mm Glatt wird meines Wissens nicht mehr produziert, du kannst auf Sammlertreffen um viel Geld noch alte Munition kaufen, die Dinger treffen aber sowieso nicht wirklich. Hol dir lieber um 130€ ein Norinco JW-15A im .22lr. Damit kannst du auch bis zu 100m schießen. Achtung aber auf den Kugelfang und die Einfriedung!

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Das Ding kriegt man echt schon für 130€?
    Naja dann werd ich mir das ding mal zulegen.
    Bedanke mich herzlich!
    Irgendwelche Munitionsempfehlungen?

    Selch:W:urst

  • Naja treffen tuen flobertgewehre aber schon.Zumindest manche.
    Damals (vor etlichen jahren) Hat mein opa mal mit dem Ding auf ca 50m ne Walnuss weggeballert.

    Selch:W:urst

    Einmal editiert, zuletzt von Floberto (6. Februar 2009 um 01:05)

  • Das fängt schon bei der Munition an.
    Der Besitz von Patronen ab 6,35mm (natürlich mit Projektil und Treibsatz), egal ob Teilmantel oder Vollmantel, ist nur mit einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenpass legal.

    telum

  • Zitat

    Original von telum
    Das fängt schon bei der Munition an.
    Der Besitz von Patronen ab 6,35mm (natürlich mit Projektil und Treibsatz), egal ob Teilmantel oder Vollmantel, ist nur mit einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenpass legal.

    Aber nurfür Faustfeuerwaffen, Langwaffenmun is ab 18 frei!!!

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Zitat

    Original von telum
    Das fängt schon bei der Munition an.
    Der Besitz von Patronen ab 6,35mm (natürlich mit Projektil und Treibsatz), egal ob Teilmantel oder Vollmantel, ist nur mit einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenpass legal.

    Huh? ???
    Munition in Faustfeuerwaffenkalibern sind Waffendokumente-pflichtig (WBK, WP oder Jagdschein), Munition in Langwaffen-Kalibern sind frei ab 18 Jahren erwerbbar (mit der Ausnahme von Vollmantel - da diese als militärisch zählt bekommt man diese nur mit denselben Anforderungen wie für Munition in FFW-Kalibern).
    Leuchtspur ist mit Ausnahme von .22lr Kriegsmaterial und der Besitz verboten.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Floberto
    Naja treffen tuen flobertgewehre aber schon.Zumindest manche.
    Damals (vor etlichen jahren) Hat mein opa mal mit dem Ding auf ca 50m ne Walnuss weggeballert.

    Hättest Du Kokosnuss geschrieben, hätt' ich Dir geglaubt ... :ngrins:

    Ich hab auch noch so ein Ding (9mm) Baujahr 1904 und einige hundert Bleikugeln durchgejagt: Treffen ist eher Glückssache.

    Die Munition gibt es jedoch -entgegen Promos Vermutung- immer noch zu kaufen. Dynamit Nobel stellt 9mm Rund- und Spitzkugeln her. Habe mir erst vor ein paar Wochen eine Dose Rundkugeln gekauft, - Neuware, keine Ladenhüter aus den 60ern.
    Mehr Spaß macht es aber, Schrot zu benutzen. Allerdings ist nach 10 - 12 Metern Schluss, die Ladung ist einfach zu winzig.

  • Zitat

    Original von glockat

    Aber nurfür Faustfeuerwaffen, Langwaffenmun is ab 18 frei!!!

    Naja.

    WaffG
    § 24. Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder
    mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines
    Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen
    und nur von diesen erworben und besessen werden.

    Demnach müsste der Besitz einer .22lfB (lang für Büchsen) erlaubnisfrei sein, weil sie kein Zündhütchen hat und unter 6,35mm liegt,
    jedoch wird diese Munition auch von vielen
    KK-Sportpistolen, die natürlich erlaubnispflichtig sind, verschossen. Zudem gibt es in dem Kaliber auch Hochleistungspatronen.

    Also "Langwaffenmunition" = erlaubnisfrei, trifft nicht immer zu.

    Erlaubnispflichtig ist im Prinzip jede Munition, die aus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe abgefeuert werden kann, deshalb gibt es ja den §24.

    telum


  • SCHWACHSINN!!!

    22 lr war und ist schon immer frei....

    22 lr oder lfb, wie der name schon sagt = Lang für Büchsen, egal ob das jetzt in einer Faustferwaffe verschießen kannst oder ned, und wenn dir ne Faustfeuerwaffe in 223 zb baun würdest, was duchaus denkbar wäre, dann wäre di eMunition dazu auch frei...

    -> richtig interpretieren lernen!!

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Dass .22lfB-Patronen nicht immer erlaubnisfrei zu erwerben sind, ist kein Schwachsinn.

    Waffengesetz, 29. Mai 2008 - Expansivmunition:

    "2. Expansivmunition
    Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
    Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
    solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
    In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
    und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
    oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
    ...
    Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
    die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
    Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
    Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
    für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen."


    Für .22lfB gibt es Expansivmunition z.B.: RWS .22lfB HV-Hohlspitz.
    Jedoch ist eine .22lfB -Patrone, ohne diese Waffentechnik, erlaubnisfrei zu erwerben. Deshalb habe ich auch die Möglichkeit eingeräumt, dass der Besitz erlaubnisfrei sein müsste, sofern es sich nicht um eine Hochleistungspatrone handelt und habe erwähnt, dass eine Kurzwaffe (eigentlich geht es hier darum "ab wieviel Millimeter" eine Waffe erlaubnisfrei ist) die diese Munition verschießt, erlaubnispflichtig ist.

    Der letzte Satz meines Postings ist allerdings falsch, da auch andere Kaliber erlaubnisfrei besessen werden dürfen (z.B. Luftdruckmunition), die aus einer erlaubnispflichtigen Waffe verschossen werden können.

    Das hat nichts mit Interpretation, sondern mit Gesetzen zu tun.

    telum

  • Zitat

    Original von telum
    Der letzte Satz meines Postings ist allerdings falsch, da auch andere Kaliber erlaubnisfrei besessen werden dürfen (z.B. Luftdruckmunition), die aus einer erlaubnispflichtigen Waffe verschossen werden können.


    Naja das ist ein Stück Blei und keine Munition und fällt daher auch nicht unters Waffengesetz.