Hallo Gleichgesinnte,
ich bin mal wieder. So nun zu meiner Frage, ein Freund von mir möchte gerne in einen Schützenverein und dort, in naher Zukunft (nach dem 1 Jahr irgendwann) dort auch die WBK beantragen. Doch er möchte später eigentlich nur Luftgewehr schiessen. Er bildet sich ein er könnte sich dann die 40 Joule Version des Walter 1250 Dominator kaufen. Ich habe ihm gesagt, dass dies warscheinlich nicht geht, da ja im Prinzip kein Bedarf vorhanden ist. Nun sind wir uns uneinig und wenn ich ehrlich bin hab ich in der hinsicht auch nicht so viel Ahnung. Deswegen brauch ich eure Hilfe!
Ist es überhaupt möglich, ausser einem Jäger, so eine Waffe (in DE) zu erwerben?
40 Joule Luftgewehr -> "erwerbbar"
Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 23.282 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Original von dmnk
Ich habe ihm gesagt, dass dies warscheinlich nicht geht, da ja im Prinzip kein Bedarf vorhanden ist.Genau das ist das Problem. Theoretisch kann er mit einer Gelben WBK die Waffe erst mal kaufen, wird aber beim Eintrag einen bösen Rüffel vom Amt bekommen der u.U: auch recht teuer werden kann, da es keine Disziplin für eine solche Waffe gibt.
Ganz abgesehen davon das es wahrscheinlich nur wenig zugelassene Stände für 40J Luftgewehre gibt. Zumindest die, die ich kenne haben sehr genaue Beschreibungen was dort geschossen werden darf, und da ist keiner bei der Druckluftwaffen mit 40j mit in der Beschreibung hätte. Und Zuhause schießen ist ja eh nicht.
Vom Sinn des Unterfangens mal ganz zu schweigen. Offensichtlich geht es ja "nur" um "Power". Aber wer ist denn da dann noch scharf auf 40J wenn er KK oder sogar GK schießen kann?
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Ist ja im Moment eh noch reine Spinnerei. Also ist es so, dass eigentlich nur ein Jäger so ein Gewehr legal erwerben kann oder?
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Die lachen mich aus wenn ich mir so ein Ding eintragen lassen will.
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Hallo zusammen,
Was die "Neue Gelbe" angeht kann ich mir alles Kaufen was hinten drauf steht, Einzellader und mehrschüssige Langwaffen/Repitierer mit gezogenem Lauf, Flinte 1 oder 2 schüssig etc., und bekomme es ohne Problem auch eingetragen, dazu gehören auch Luftdruckwaffen über 7,5J (siehe Einzellader, Repitierer), einzige ausnahme auf Gelbe sind mehrschüssige Perkussionswaffen z.b. Revolver die auch nur mit Voreintrag. Alle anderen Kurzwaffen, Lang-Halbautomat etc. auf "Grüne" mit Voreintrag wo dann das Bedüfsnis zum tragen kommt. Wie es beim Jäger aussieht weis ich nicht, bin Sportschütze.
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Zitat
Original von dmnk
Ist es überhaupt möglich, ausser einem Jäger, so eine Waffe (in DE) zu erwerben?Folgende Begruendungen habe ich schon einmal gehoert:
- FT international da in anderen Staaten wird auch mit hoeheren Energien als 27J geschossen werden darf
- Kostenguenstiges Training fuer GK
- alles was man mit einer roten WBK beschreiben kann.Am Besten vorher mit dem SB absprechen und sehen, was der dazu sagt.
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An sich ist es einfach:
Auf der neuen gelben WBK muss für jede einzutragende Waffe eine sportliche Verwendung bzw. Zulassung stehen. Diesen Nachweis muss der Erwerber erbringen können, was am einfachsten mit der Beschreibung einer sportlich geschossenen Disziplin einer Sportordnung eines Verbandes geht.
Nun hat man weiter klar gestellt, dass diese Sportordnung nicht die sein muss, dessen Verband man angehört, weil man dem anerkannten Sportschützen die Möglichkeit einräumt, dass er auch als Gastschütze in "fremden" Vereinen mit seiner eigenen Waffe schießen kann.
Dann ist es im Umkehrschluss sehr sinnvoll bzw. fast schon zwingend, sich genau dieses Gastschießen auch im Schießbuch abstempeln zu lassen.
Das dürfte auch nicht schwer fallen, wo man mit erlaubnispflichtigen Waffen aller Art immer einen genehmigten Schießstand haben muss. Somit sind Stempel vom (eigenen) Gartenzwerg nicht angebracht. -
Zitat
Original von Erklärbär
Genau das ist das Problem. Theoretisch kann er mit einer Gelben WBK die Waffe erst mal kaufen, wird aber beim Eintrag einen bösen Rüffel vom Amt bekommen der u.U: auch recht teuer werden kann, da es keine Disziplin für eine solche Waffe gibt.
Falsch!
ZitatJugend-Sportordnung Teil F: CO2- und Druckluftwaffen-Disziplinen
#3 Zielfernrohrgewehr 30
F.10 Zielfernrohrgewehr 30 für CO2- und Druckluftwaffen 10 m / 25 m (ZG 30 CO2)
F.10.1 Waffe Zugelassen sind CO2 -Gewehre und Druckluftgewehre als Einzellader oder Repetierer im Kaliber .177 / 4,5 mm. Für die Altersklasse 12 bis 13 Jahren nur bis max. 7,5 Joule und Kennzeichnung der Waffe mit „F im Fünfeck”. Ab dem 14. Lebensjahr und nur für 25 m Entfernung sind auch sonstige CO2- und Druckluftgewehre mit einer Bewegungsenegie von mehr als 7,5 Joule als Einzellader oder Repetierer im Kaliber .177/4,5 mm oder .220/5,5 mm zugelassen. Das Maximalgewicht der Waffe darf 6,5 kg inklusive Zweibein, Zielfernrohr und Montageringe nicht überschreiten.
Das komplette Handbuch gibts auf http://www.bdmp.de.
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Er soll mal der Freund die Schritte zur Erlangung der gelben WBK antreten. Den Rest wird er dann schon auf der nötigen Sachkunde lernen.
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Ja das denke ich auch. War eben ne hitzige Diskussion und wir wollten schon mal Antworten haben. Vielen dank dafür *thumbsup*