40 Joule Luftgewehr -> "erwerbbar"

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 23.282 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2009 um 21:18) ist von dmnk.

  • Hallo Gleichgesinnte,
    ich bin mal wieder. So nun zu meiner Frage, ein Freund von mir möchte gerne in einen Schützenverein und dort, in naher Zukunft (nach dem 1 Jahr irgendwann) dort auch die WBK beantragen. Doch er möchte später eigentlich nur Luftgewehr schiessen. Er bildet sich ein er könnte sich dann die 40 Joule Version des Walter 1250 Dominator kaufen. Ich habe ihm gesagt, dass dies warscheinlich nicht geht, da ja im Prinzip kein Bedarf vorhanden ist. Nun sind wir uns uneinig und wenn ich ehrlich bin hab ich in der hinsicht auch nicht so viel Ahnung. Deswegen brauch ich eure Hilfe!
    Ist es überhaupt möglich, ausser einem Jäger, so eine Waffe (in DE) zu erwerben?

  • Zitat

    Original von dmnk
    Ich habe ihm gesagt, dass dies warscheinlich nicht geht, da ja im Prinzip kein Bedarf vorhanden ist.

    Genau das ist das Problem. Theoretisch kann er mit einer Gelben WBK die Waffe erst mal kaufen, wird aber beim Eintrag einen bösen Rüffel vom Amt bekommen der u.U: auch recht teuer werden kann, da es keine Disziplin für eine solche Waffe gibt.

    Ganz abgesehen davon das es wahrscheinlich nur wenig zugelassene Stände für 40J Luftgewehre gibt. Zumindest die, die ich kenne haben sehr genaue Beschreibungen was dort geschossen werden darf, und da ist keiner bei der Druckluftwaffen mit 40j mit in der Beschreibung hätte. Und Zuhause schießen ist ja eh nicht.

    Vom Sinn des Unterfangens mal ganz zu schweigen. Offensichtlich geht es ja "nur" um "Power". Aber wer ist denn da dann noch scharf auf 40J wenn er KK oder sogar GK schießen kann?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo zusammen,

    Was die "Neue Gelbe" angeht kann ich mir alles Kaufen was hinten drauf steht, Einzellader und mehrschüssige Langwaffen/Repitierer mit gezogenem Lauf, Flinte 1 oder 2 schüssig etc., und bekomme es ohne Problem auch eingetragen, dazu gehören auch Luftdruckwaffen über 7,5J (siehe Einzellader, Repitierer), einzige ausnahme auf Gelbe sind mehrschüssige Perkussionswaffen z.b. Revolver die auch nur mit Voreintrag. Alle anderen Kurzwaffen, Lang-Halbautomat etc. auf "Grüne" mit Voreintrag wo dann das Bedüfsnis zum tragen kommt. Wie es beim Jäger aussieht weis ich nicht, bin Sportschütze.

  • Zitat

    Original von dmnk
    Ist es überhaupt möglich, ausser einem Jäger, so eine Waffe (in DE) zu erwerben?

    Folgende Begruendungen habe ich schon einmal gehoert:

    - FT international da in anderen Staaten wird auch mit hoeheren Energien als 27J geschossen werden darf
    - Kostenguenstiges Training fuer GK
    - alles was man mit einer roten WBK beschreiben kann.

    Am Besten vorher mit dem SB absprechen und sehen, was der dazu sagt.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • An sich ist es einfach:
    Auf der neuen gelben WBK muss für jede einzutragende Waffe eine sportliche Verwendung bzw. Zulassung stehen. Diesen Nachweis muss der Erwerber erbringen können, was am einfachsten mit der Beschreibung einer sportlich geschossenen Disziplin einer Sportordnung eines Verbandes geht.
    Nun hat man weiter klar gestellt, dass diese Sportordnung nicht die sein muss, dessen Verband man angehört, weil man dem anerkannten Sportschützen die Möglichkeit einräumt, dass er auch als Gastschütze in "fremden" Vereinen mit seiner eigenen Waffe schießen kann.
    Dann ist es im Umkehrschluss sehr sinnvoll bzw. fast schon zwingend, sich genau dieses Gastschießen auch im Schießbuch abstempeln zu lassen.
    Das dürfte auch nicht schwer fallen, wo man mit erlaubnispflichtigen Waffen aller Art immer einen genehmigten Schießstand haben muss. Somit sind Stempel vom (eigenen) Gartenzwerg nicht angebracht.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Genau das ist das Problem. Theoretisch kann er mit einer Gelben WBK die Waffe erst mal kaufen, wird aber beim Eintrag einen bösen Rüffel vom Amt bekommen der u.U: auch recht teuer werden kann, da es keine Disziplin für eine solche Waffe gibt.

    Falsch!

    Zitat

    Jugend-Sportordnung Teil F: CO2- und Druckluftwaffen-Disziplinen

    #3 Zielfernrohrgewehr 30

    F.10 Zielfernrohrgewehr 30 für CO2- und Druckluftwaffen 10 m / 25 m (ZG 30 CO2)

    F.10.1 Waffe Zugelassen sind CO2 -Gewehre und Druckluftgewehre als Einzellader oder Repetierer im Kaliber .177 / 4,5 mm. Für die Altersklasse 12 bis 13 Jahren nur bis max. 7,5 Joule und Kennzeichnung der Waffe mit „F im Fünfeck”. Ab dem 14. Lebensjahr und nur für 25 m Entfernung sind auch sonstige CO2- und Druckluftgewehre mit einer Bewegungsenegie von mehr als 7,5 Joule als Einzellader oder Repetierer im Kaliber .177/4,5 mm oder .220/5,5 mm zugelassen. Das Maximalgewicht der Waffe darf 6,5 kg inklusive Zweibein, Zielfernrohr und Montageringe nicht überschreiten.

    Das komplette Handbuch gibts auf http://www.bdmp.de.