Registrierung von Schreckschusswaffen??

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 6.909 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2009 um 14:12) ist von GonzoShaker.

  • erst nochmal nen frohes neues jahr. :new11:

    also: zwei meiner kumpel sind jetzt, nachdem ich gestern mit meiner ssw geschossen hab, auf die idee gekommen sich auch eine ssw zuzulegen :new11:
    nun soll ich für die beiden Waffen bestellen, da sie selber keine erfahrung und ahnung davon haben (da steht dann wohl noch ne kleine ratgeberstunde aus :( )

    Frage: wenn ich die ssw für die beiden bestelle, werden die waffen dann unter meinen personalien registriert? sollte einer der beiden blödsinn mit der waffe machen, bin ich dann evtl. dafür verantwortlich bzw. strafbar?

    hoffe dass ist nicht zu kompliziert mit dem deutschen gesetzestexten?!?
    danke schonmal für eure hilfe

    mfg marc

  • Die Waffen werden nirgendswo registriert.


    Allerdings schreiben sich die Händler manchmal die Personalien auf (hat zumindest mal die Frau hier ausm Waffengeschäft gemacht).


    Wäre ja auch noch schöner, eine Datenbank für FREIE Waffen.


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • du würdest dich nur strafbar machen, wenn die beiden bzw einer von ihnen unter 18 ist.

    Schönes neues Waffengesetz. Früher hat Vaddi seinem Sohn das LG-Schießen auf einem alten Feld etc beigebracht.
    Heute darf man nur auf befriedetem Besitztum schießen und der Sohn muss erstmal 18 werden, dass man ihn überhaupt schießen lassen darf.
    Aber ich schweife schonwieder ab

  • also kann ich den beiden beratend zur seite stehen und denen die waffen auch über meinen "kopf" bestellen?!!! *find ich gut*
    naja, germany goes to überwachungsstaat. würde mich nicht wundern wenns ne datenbank dafür geben würde.

    danke h5n1

    mfg marc

  • nein, keine sorge... die beiden haben schon graue haare (könnte auch an der freudnin liegen *lol* )
    gut das ich nen großen keller hab, in dem ich (fast alles) tun und lassen kann was ich will.

    danke für eure hilfe

    mfg marc

  • Die Händler sichern sich oft ab, indem sie sich per Unterschrift bestätigen lassen, den Kunden über die Rechtslage die SSW betreffend(KWS zum führen) informiert zu haben.

    Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ich weiß, dass ich bei einem Waffenhändler meinen Ausweis zeigen musste( Identifizierung). Den namen hat er dann in eine Liste geschrieben, sowie die Waffennummer und hat mich unterschreiben lassen.
    Aber ich gehe davon aus, dass das übertriebene Vorsicht war, um nachzuweisen an wen er welche Waffe verkauft hat.
    Andere Büma sind da um einiges liberaler. Wenn die einem ansehzen, dass man über 30 ist, bekommt man die Waffe(sofern frei) und gut ist.

  • Das ist Routine und sollte jeder Waffenhändler machen. Dabei geht es lediglich ja nur darum, dass sie sich selbst absichern, d.h. du nicht wie wild auf der Straße rumballerst, erwischt wirst und dann sagst, dass dich dein Händler nichr richtig über die Gesetze aufgeklärt hat.

    Und wie schon gesagt: Aufgezeichnet wird dies nicht.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Originally posted by Marc_89nun soll ich für die beiden Waffen bestellen

    Es gibt keinerlei trifftigen Grund, warum DU für deine Bekannten die Waffen mit deinem Personalausweis bestellen solltest. Wenn die beiden keine Waffen beim örtlichen Händler kaufen wollen, kannst du ihnen ja gerne zeigen, wie und wo sie ihre Waffen bestellen können.

    Generell wird von den Verbraucherzentralen immer davon abgeraten, für andere Leute etwas zu bestellen, wenn man mit diesen Personen nicht in einem Haushalt zusammen lebt.

    Andreas

  • Zitat

    Original von Marc_89
    Frage: wenn ich die ssw für die beiden bestelle, werden die waffen dann unter meinen personalien registriert? sollte einer der beiden blödsinn mit der waffe machen, bin ich dann evtl. dafür verantwortlich bzw. strafbar?

    Das Thema hatten wir in ähnlicher Form kürzlich:
    SSW für Silvester/ Registrierung der pers. Daten

    Aber wie schon von anderen gesagt: warum sollst DU für die anderen etwas bestellen? Außer, um Porto zu sparen, sehe ich da keinen Sinn drin.
    :confused2:

    Müsst Ihr wissen. Um Ärger für Dich zu vermeiden und im Zweifelsfall bescheinigen zu können, dass Du den Käufer (Deinen Kumpel) über die rechtliche Situation aufgeklärt hast, empfehle ich darum auch Dir, den Verkauf schriftlich, mit Bestätigung der erfolgten Aufklärung , abzuwickeln.

    Z. B. mit solch einem Vertrag:
    https://www.co2air.de/wbb2/jgs_db.ph…oad_id=156&sid=


    Ist kein MUSS, aber ist eine Absicherung für Dich.

    Fördermitglied des VDB.

  • Die beiden BüMa´s in Rheinhessen, die ich regelmäßig mit Umsatz beglücke handhaben es auch verschieden...einer will nicht mal mehr meinen Ausweis sehen und der Andere will Ihn jedesmal. Jedoch lediglich um nachzuweisen, dass er mich über die Gesetzeslage aufgeklärt hat! Dazu notiert es Seriennummern und meine Passnummer und lässt sich das immer von mir Signieren!

    „Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
    Erich Fried

  • Wenn dir das zu heiß ist, berate deine Freunde, sag ihnen, wo sie die Waffen bekommen können und überlass diese Sache ihnen.
    Das einzige Mal, wo ich für jemanden eine Waffe besorgt habe, war für meinen Bruder, und auch nur deshalb, weil ich zu diesem Zeitpunkte einen egon-Account hatte, und er nicht.

    Gruß, RugerBlackhawk