FAQ zum neuen Waffengesetz (von 2003)

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 10.480 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2002 um 20:31) ist von BeastyBoy.

  • Das neue Waffengesetz kann hier auf Co2air komplett auf einer Seite abgerufen werden. Damit hat jeder die Gelegenheit, sich direkt aus dem Gesetzestext zu informieren, ihn zu durchsuchen und abzuspeichern:

    Neues Waffengesetz
    Allgemeine Verordnung dazu

    Das Waffengesetz ist auch vom Portal und vom Seitenkopf-Menü aus direkt erreichbar.

    Eine Zusammenfassung der Neuerungen wird es nochmal geben, wenn die noch fehlenden Verwaltungsvorschriften und Verordnungen aus dem Bundesinnenmininsterium bekannt sind. Der aktuelle Stand dazu ist, daß das Waffengesetz selbst und die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz in Kraft sind. Weitere Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen stehen im Moment (Ende 2004) immer noch aus.

    Hier nochmal die wichtigsten Änderungen für freie Waffen:

    Gruß,
    Marcus

    (Zuletzt aktualisiert am 3.12.2004)

    2 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (3. Dezember 2004 um 15:53)

  • Eine kleine Sache würde ich noch ergänzen.

    "Der Anscheinsparagraph (§37 (1) Nr. 1e des alten Gesetzes) fällt weg. Das heißt, künftig dürfen z. B. Softairs und Spielzeugwaffen auch wieder wie vollautomatische Waffen aussehen."

    Schön wärs. Der Paragraph fällt zwar weg, aber es wird eine "schwarze Liste" geben, mit Modellen, die nicht nachgebildet werden dürfen.
    Damit bleiben AK, MP5 ... Nachbildungen weiterhin verboten.

  • Ein sich hartnäckig haltendes Gerücht, das aber so nicht stimmt.

    Es wird eine Liste geben von Waffen, für die der Schießsport kein Bedürfnis begründet. Mit dem Aussehen hat das aber nichts zu tun. Und freie Waffen können auf dieser Liste nicht stehen, weil man für die sowieso kein Bedürfnis braucht.

    Gruß,
    Marcus

  • Na ja, wenn du das sagst ;D
    Ich hab das mal im Blowback-Forum gehört.
    Da sind die Leute fest überzeugt davon.

    Es wäre ja schön, wenn das stimmen würde. Dann könnte ich mir auch mal eine MP5-Replika zulegen. Im Hinblick auf eine WBK in der Zukunft, wäre das ja im Moment sehr unklug.