Darf ich als deutscher in oesterreich ein luftgewehr kaufen?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 35.220 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Dezember 2008 um 22:05) ist von DaystateMK3.

  • hallo alle zumsammen ich hab mal ne frage zum oesterreichichen waffenrecht.
    Ich hab gelesen das ich als deutscher in oesterreich waffen der Kategorie C kaufen kann die frage ist was sind das fuer waffen?
    Duerfte ich als deutscher z.B. ein diana 350 (mit 380 m/s) kaufen?
    Und wo duerfte ich das dann nutzen?

    Schonmal danke fuer alle antworten.

    Mfg Enemyripper

    2 Mal editiert, zuletzt von Enemyripper (25. Dezember 2008 um 06:52)

  • Laut meinen Österreichischen Kettner Katatlog:

    Cat C: Sind Waffen die nicht A und B angehöhren zb. Schusswaffen mit gezogen Lauf, Repetierbüchsen,
    Bockbüchsenflinten, Drillinge usw.

    Frei ab 18 Jahren, mit einer 3 Tägiger Wartezeit (Abkühlzeit). Und Meldepflicht des Fachhandels.

    Aber was das für dich als Deutscher jetzt heist, ob du das Teil dann einfach so mit nach Hause nehmen kannst weis ich nicht.

    Luftgewehre fallen aber nicht in diese Kategorien, die gelten als Frei Waffen, ohne Wartezeit und ohne Meldepflicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Neodym (25. Dezember 2008 um 08:11)

  • Hi,

    wenn er sie ohne eintragung kaufen kann ab 18 bekommt er sicher eines.
    Aber mit nach DE nehmen ist nicht.
    Du müsstest es z.B. in deinem Ösiland Zweitwohnsitz belassen da es in DE WBK Pflichtig währe!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Woher soll der Händler wissen wer aus Deutschland kommt oder doch Österreicher ist.

    Ich bin aus Österreich, und habe mir auch schon hier ein Luftgewehr gekauft ohne Ausweis
    oder sonstiger Fragen.

    Also, kann er das gar nicht melden.

    Das ändert aber nichts daran das es nicht erlaubt währe.

  • Hallo,

    Ja darfst du. Wenn Kaliber unter 6mm dann muss es auch nicht gemeldet werden. Waffe muss nicht mal in Österreich verbleiben, aber du darfst sie auch nicht nach Deutschland einführen.
    Druckluftwaffen in Österreich sind aber in der Regel um ein Vielfaches teurer als in Deutschland - wenn die Waffe in Österreich bleiben soll dann ist es meist güntsiger in Deutschland zu kaufen und in Österreich selbst umzubauen.

    Nodda: Wie kommst du denn darauf/wer hat dir denn sowas erzählt?

    Kategorie C Waffen sind Langwaffen mit gezogenem Lauf die nicht unter die Kategorie A und B fallen, also fast alle Repetiergewehre die nicht halbautomatisch funktionieren. Fast alle Militär-SSG's fallen da darunter.
    Achtung bei Waffen aller 4 Kategorien (Druckluftwaffen unter einem Kaliber von 6mm fallen da nicht darunter, für diese gelten weniger Paragraphen), diese dürfen nur mit einer behördlichen Import/Exportgenehmigung in und aus dem Land verbracht werden und müssen auch im Inland verbleiben, es sei denn es wird die genannte Genehmigung erteilt.

    Frage mich nur gerade ob das so klug ist das hier herzuschreiben. Möge es ein Mod löschen wenn derartige Hinweise nicht angebracht sind.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Enemyripper
    Ich hab gelesen das ich als deutscher in oesterreich waffen der Kategorie C kaufen kann die frage ist was sind das fuer waffen?


    Alle Einzelladerlangwaffen, wie Repetierer, Flinten, Einzellader usw.

    Zitat

    Original von Enemyripper
    Duerfte ich als deutscher z.B. ein diana 350 (mit 380 m/s) kaufen?
    Und wo duerfte ich das dann nutzen?
    Mfg Enemyripper


    Erwerben in Ö möglicherweise, nutzen in Ö sicherlich nach dortigen Regelungen, jedoch nicht nach Deustchland verbringen, bzw. nur mit Anmeldung und natürlich WBK und Verbringungsgenehmigung.
    Ansonsten Zollvergehen, nicht genehmigte Waffenverbringung und unerlaubter Waffenbesitz.
    Mehrere Straftaten.

    Edit: Sehe gerade in meinem EFWP: Meine Flinte ist unter Kat. D eingetragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (25. Dezember 2008 um 11:03)

  • hi!

    wenn du in österreich zum waffenladen gehst und dir ein lg/lp kaufen möchtest, musst du dich ausweisen. dann wird überprüft, ob ein waffenverbot gegen dich besteht.

    bei "meinem" waffenhändler geht das eigentlich recht fix...
    wenn ich was neues möchte, rufe ich da an, er faxt eine anfrage an die polizei und bekommt im normalfall auch sehr bald eine rückmeldung.

    sobald das ok von der polizei kommt, könnte ich mir auch ohne probleme mehrere waffen auf einmal mitnehmen.

    -so habe ich das in österreich kennengelernt.

    wie das für dich als deutschen staatsbürger funktioniert, weiss ich nicht.

    srsly!!

  • Zitat

    Original von Kloetenponny
    wenn du in österreich zum waffenladen gehst und dir ein lg/lp kaufen möchtest, musst du dich ausweisen. dann wird überprüft, ob ein waffenverbot gegen dich besteht.

    Nette Sonderaktion deines Händlers, ist aber bei §45 Waffen (Druckluft und sonstiges Zeug) nicht nötig, da für diese der §34 (dort geht es um die Aushändigung erst nach 3 Tagen sofern kein Jagdschein oder WBK) nicht angewendet werden muss.
    Erweckt jedenfalls bei der Polizei den Anschein als würdest du ständig Kat.C/D Waffen kaufen, ich weiß nicht ob das so vorteilhaft ist. Vielleicht einmal deinen Händler darauf ansprechen.

    Gruß Georg

    *edit*

    Floppyk: Das was du schreibst ist nicht richtig. Flinten fallen in Österreich unter Kategorie A, B oder in der Regel Kategorie D, aber sicher nicht unter Kategorie C. Außerdem sind C und D Waffen nicht auf Einzellader beschränkt. Bitte aufpassen wenn du Rechtsauskünfte über ein fremdes WaffG gibst und dich vorher wo informieren.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (25. Dezember 2008 um 12:19)

  • Zitat

    Original von Promo

    Nette Sonderaktion deines Händlers, ist aber bei §45 Waffen (Druckluft und sonstiges Zeug) nicht nötig, da für diese der §34 (dort geht es um die Aushändigung erst nach 3 Tagen sofern kein Jagdschein oder WBK) nicht angewendet werden muss.
    Erweckt jedenfalls bei der Polizei den Anschein als würdest du ständig Kat.C/D Waffen kaufen, ich weiß nicht ob das so vorteilhaft ist. Vielleicht einmal deinen Händler darauf ansprechen.

    Gruß Georg

    das hab ich bei Händlern in Wien genauso erlebt

    ein BüMa im 4.ten hinter der TU, eine Waffenhandelskette mit Filialen in Wien 1 und 22 ...

    machen das alle so und ist das neu -- oder ist das eine Fleissaufgabe einiger Händler ? Und warum ?

  • Vorauseilender Gehörsam oder Blockwart-Mentalität wie man sie in Österreich den deutschen Schützen gerne unterstellt. Geht also auch schon bei uns in die Runde.

    Wenn ein Händler dies so handhaben will dann ganz einfach höflich aber bestimmt auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen, falls er sich davon nicht abbringen lässt dann einfach den Händler wechseln. Noch gibt es die Auswahl und bei den Preisen die man in Österreich bezahlen muss ist es ohnehin im Bereich Druckluftwaffen günstiger aus dem Ausland zu importieren.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    ... dann ganz einfach höflich aber bestimmt auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen, falls er sich davon nicht abbringen lässt dann einfach den Händler wechseln.

    beide haben sich NICHT davon abbringen lassen und meinen das ist nun seit neuestem gesetzlich so...

    darum die Frage ob das andere Händler (bei Luftdruck und v.a. bei RAMs) anders machen - und falls ja und falls legal dann welche ???

  • Zitat

    Original von Enemyripper

    Ich hab gelesen das ich als deutscher in oesterreich waffen der Kategorie C kaufen kann die frage ist was sind das fuer waffen?
    Duerfte ich als deutscher z.B. ein diana 350 (mit 380 m/s) kaufen?
    Und wo duerfte ich das dann nutzen?

    Kategorie würd ich mal einfach vergessen

    Denn wenn das Alter von 18 Jahren erreicht ist kannst du in Österreich ein in diesen Fall Diana 350 kaufen (meldepflichtig ab 6mm.)

    Händler wird warscheindlich nicht kontrollieren ob du jetzt Deutscher oder Österreicher bist da du es ja persönlich bei ihm im Laden kaufst und es ``nur ein Luftdruckgewehr ist´´.

    JEDOCH
    :new9: glaube ich das in Deutschland das Diana 350 WBK-pflichtig den da wird was von einer 7,5Joule Grenze geflüstert

    Was den Preis angeht :new16: ist das Diana warscheindlich zu 90% in Deutschland billiger jedoch auf 175m/s begrenzt aber es gibt genug Händler (in D) die eine Exportfeder anbieten so zwischen 15-25€

    JEDOCH
    ist das Gewehr mit einen :F: versehen also mit der Leistung von 175m/s legall ohne WBK.

    Der Einbau einer Exportfeder ist ilegall (verboten).
    :knast:

    und nachdem ich niemanden zu einer Straftat ermutigen will :n23: