Schreckschusswaffe an Silvester.. was ist erlaubt?

Es gibt 172 Antworten in diesem Thema, welches 64.625 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2011 um 00:02) ist von MountainGun45LC.

  • Hallo,

    ich bin mir etwas uneins mit einem Bekannten. Er meint, er dürfte an Silvester überall mit seiner Schreckschusspistole (9mm PAK, kleiner Waffenschein vorhanden) schießen und das uneingeschränkt.
    Ich bin mir zu 99% sicher, gelesen zu haben, dass das Schießen mit einer Schreckschusspistole - auch an Silvester - außerhalb des eigenen "umfriedeten" Grundstücks einer Schießerlaubnis bedarf - also nicht ohne weiteres erlaubt ist, Silvester hin oder her.

    Was ist nun richtig?

    MfG
    Felix

  • und nur für den Fall:

    Ohne Waffenschein "draussen" ist eine Straftat.
    Mit Waffenschein "draussen" ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn falsch, bitte berichtigen!!

  • Zitat

    Original von zeitgeist81
    Ich bin mir zu 99% sicher, gelesen zu haben, dass das Schießen mit einer Schreckschusspistole - auch an Silvester - außerhalb des eigenen "umfriedeten" Grundstücks einer Schießerlaubnis bedarf - also nicht ohne weiteres erlaubt ist, Silvester hin oder her.

    Stimmt! Und daran ändert auch der KWS leider nichts.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Du kannst dir zu 100% sicher sein. Auch mit KWS ist das Schießen auf öffentlichem Boden verboten.

  • kws berechtigt dich die waffe zu führen und zur sv einzusetzen, der kws berechtigt dich nicht zum "grundlosen" schiessen.

    schiessen darfst du deine waffe jeder zeit, solange du dich auf befriedeten grund befindest.

    das abschiessen der pyros darf auch nur an silvesterabend und auch nur auf befriedeten grund passieren. wobei die abgeschossenen pyros das befriedete nicht verlasen dürfen.

  • Zitat

    Original von AnTh
    Ohne Waffenschein "draussen" ist eine Straftat.
    Mit Waffenschein "draussen" ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn falsch, bitte berichtigen!!


    Ok, dann will ich ergänzen:
    Schießen ohne Schießerlaubnis ist eine OWI.
    Jedoch wer den KWS nicht hat, dann kommt zusätzlich Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis dazu - Straftat.

    Der KWS ist eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe. Mit dem Schießen hat er nichts zu tun. Auch mit KWS bleibt das Schießen auf der Straße verboten.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (20. Dezember 2008 um 20:24)

  • aber z.B in Berlin
    machts trotzdem jeder!

    JUNGS EINE FRAGE NOCH :

    aber von dem balkon oder aus dem fenster der eigende wohnung darf man abfeuern der waffe was?

    SM Action Kal. 9 mm PA Knall
    Made in Germany

  • Als ich mein KWS beantragte , auf meiner Waffenbehörde nachgefragt zu mir sagte man es werde geduldet , genau genommen eine Ordnungswiedrigkeit.
    Wenn man nicht die ganze Nacht ballert sollte es mit dem KWS OK sein.
    Berichtigt mich wenn ich nicht recht habe.

  • Zitat

    Original von Titan
    aber z.B in Berlin
    machts trotzdem jeder!


    Wahrscheinlich hat die Polizei resigniert.

    Zitat

    Original von Titan
    aber von dem balkon oder aus dem fenster der eigende wohnung darf man abfeuern der waffe was?


    Ja und Nein. Die reinen Platzparonen ja, die Pyros nein, weil die ja nicht auf dem eigenen, befriedetem Grund bleiben.
    Siehe § 12 WaffG

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    kws berechtigt dich die waffe zu führen und zur sv einzusetzen, der kws berechtigt dich nicht zum "grundlosen" schiessen.

    schiessen darfst du deine waffe jeder zeit, solange du dich auf befriedeten grund befindest.

    das abschiessen der pyros darf auch nur an silvesterabend und auch nur auf befriedeten grund passieren. wobei die abgeschossenen pyros das befriedete nicht verlasen dürfen.

    solang die Pyros dein eigenen 2m² Balkon nicht verlassen, was ich mir sehr schwer vorstellen kann ja.
    Bleibt also nur die Antwort nein.

    MfG: PlayerMace

    Einmal editiert, zuletzt von PlayerMace (20. Dezember 2008 um 20:34)

  • Zitat

    Original von Hubilyn
    Als ich mein KWS beantragte , auf meiner Waffenbehörde nachgefragt zu mir sagte man es werde geduldet , genau genommen eine Ordnungswiedrigkeit.
    Wenn man nicht die ganze Nacht ballert sollte es mit dem KWS OK sein.
    Berichtigt mich wenn ich nicht recht habe.

    genau das ist es, es wird eventuell geduldet, aber es ist verboten die waffe mitzunehmen und damit auf der strasse zu schiessen, auch mit dem kws.

    dann soll dir doch deine waffenbehörde dir das schriftlich geben, dass du da das darfst, vielleicht akzeptiert es dann die polizisten, die euch auf die wache mitnehmen.

  • Dann dürfen ja nur Grossgrundbesitzer Pyros abfeuern... Mal ehrlich Silvester ist nur einmal im Jahr wer sich da beschwert den kann man nicht mehr helfen.

  • Blöde Frage aber gilt eine im ersten Stock liegende und nur von meinem Balkon zu erreichende Terasse auch als befriedet ?

    EDIT: gerade mal eine kleine Zeichnung gemacht

    2 Mal editiert, zuletzt von Knüppel (20. Dezember 2008 um 23:57)

  • Wenn etwas stillschweigend geduldet wird, ist das je keine Erlaubnis. Wenn einem Polizisten das sauer hochkommt und der eine Anzeige schreibt, geht das seinen Gang. Da kann der SB soviel gesagt haben wie er will. Diese Anzeige geht ja auch nicht über seinen Tisch.
    Wahrscheinlich gibt es in der Großstadt einen Runderlass, wo Polizisten in dieser Sache gemäßigtes Vorgehen gesagt wurde.
    Aber sobald sich ein Bürger beschwert und Anzeige macht oder irgendwelche Ideoten kommen der Polizei besonders dumm und oberschlau daher, wird auch das Folgen haben.
    Das ist jedenfalls meine persönliche Einschätzung.
    Und meine Prognose gleich dazu: In vielen Zeitungen und anderen Medien in der ersten Januarwoche wird wieder einmal berichtet werden, wie vielen Leuten sie die Plempe angenommen haben und Anzeige geshrieben worden sind.

  • Zitat

    Original von Knüppel
    Blöde Frage aber gilt eine im ersten Stock liegende und nur von meinem Balkon zu erreichende Terasse auch als befriedet ?
    EDIT: gerade mal eine kleine Zeichnung gemacht


    Ganz einfache Antwort: Ist es Dein Grundstück bzw. hast Du die Zustimmung vom Eigentümer?
    Sicherlich nein, also nicht erlaubt.

  • Zitat

    Original von pmarinellis...
    das abschiessen der pyros darf auch nur an silvesterabend und auch nur auf befriedeten grund passieren. wobei die abgeschossenen pyros das befriedete nicht verlasen dürfen.

    Eigentlich ein Witz, denn Sylvesterraketen o. ä. dürfen davonfliegen :lol:

    Jetzt könnte man sich überlegen:
    Wenn die Brenndauer eines solchen Pyrogeschosses kurz genug ist, daß es innerhalb des "eigenen" Luftraumes ausgebrannt ist, sollte es kein Problem darstellen, denn danach ist es nur noch Müll, und rein Waffenrechtlich kann dir keiner verbieten, Müll durch die Gegend zu werfen :laugh: :bash:

    Mann, irgendwo nervt das echt.
    Mit ein Grund, weswegen ich mich bei aller SSW-Sucht davon verabschiedet habe, diese Dinger für´s Sylvesterfeuerwerk zu benutzen. Ich hab keinen kws (der mir hier eh nix nützt), brauch auch keinen, meine Kanonen sind eher für die Vitrine, Sammlerstücke. Abgesehen davon, daß das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Käuflichen Raketen und Batterien deutlich besser ist, als bei Platzpatronen und Pyro-Geschossen.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Regionale Tageszeitungen. In den großen Blättern wird das Thema eh unter den Tisch gekehrt - kann ja schließlich nicht sein, daß in D bestimmter Waffenbesitz legal ist... :new16:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!