Waffenverbot (in AT) - befristet oder unbefristet

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 7.269 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2008 um 19:34) ist von Cronin.

  • Hallo

    Gegen mich wurde nach einem Unfall mit einer CO2 Pistole aus verständlichen Gründen ein Waffenverbot verhängt.
    (ich bin Österreicher). Was mich interessieren würde - ist dieses Waffenverbot befristet oder unbefristet sprich auf Lebzeit....das geht aus dem Schreiben der zuständigen Behörde nämlich nicht hervor. Weiß hier irgend jemand etwas genaueres?

    Grüße
    Cronin


    Edit:

    Habe es entsprechend geändert

    Einmal editiert, zuletzt von Cronin (13. Dezember 2008 um 11:10)

  • Thema: Unfälle / falsches Handling mit Waffen wird hier ungern gelesen.
    Stell deine Frage besser kurz und knapp (Waffenverbot-befristet oder nicht) ohne die Details und Einzelheiten.
    Da gibts auch so eine Forenregel, die zu beachten werden sollte.
    3.4. Unerwünschte Themen
    d) Bitte verschont uns mit Berichten über Unfälle oder Straftaten mit Waffen -- egal ob selbst erlebt oder aus den Medien.

    Soll nur ein Hinweis sein, um Ärger mit den Admins zu vermeiden.

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von thefinestbecks (13. Dezember 2008 um 11:09)

  • Gab es wegen dem Vorfall auch ein Gerichtsverfahren, oder handelt es sich nurbei um ein behördlich verhängtes Waffenverbot?
    Ersteres hat meines Wissens eine Verjährungsfrist, zweiteres dürfte i.d.R. davon abhängen wann dein Sicherheitsreferent wieder dazu bereit ist dieses aufzuheben, also sobald die Zuverlässigkeit wieder gegeben ist. Kann genauso nie wie auch schon in 5 Jahren sein.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ah endlich mal wer der sich auskennt. Dadurch dass es nur eine "Selbstverletzung" in dem Sinne war war es nur ein behördlich Verhängtes Waffenverbot. Es gab keine Gerichtsverhandlung. Weisst du wie lange da die Verjährungsfrist dauert?

  • Zitat

    Original von Cronin.....ist dieses Waffenverbot befristet oder unbefristet sprich auf Lebzeit....das geht aus dem Schreiben der zuständigen Behörde nämlich nicht hervor......

    Dur wirst hier kéine rechtsverbindliche Aussage erhalten. Du bist nur aurf der "sicheren Seite" wenn Du die anordnende Behörde kontaktierst.

  • Hallo

    Die habe ich via Email bereits kontaktiet. Ich stelle das Ergebnis dann auch hier herein. Eine rechtsverbindliche Aussage möchte ich auch nicht, lediglich eine ungefähre einschätzung.

  • Dann würde ich auf "im Ermessen des Sachbearbeiters" tippen. Wenn du die Aufhebung nicht beantragst, dann bleibt dir das ganze aber bis an dein Lebensende erhalten.

    Nur eine Frage - wie muss man sich anstellen dass man infolge einer Selbstverletzung ein Waffenverbot bekommt? Es ist mir klar dass man gewisse Menschen vor sich selbst schützen muss, aber solange du denen nicht erzählst du hast dich selbst mit Absicht angeschossen sondern es war ein Unfall sehe ich persönlich gar keinen Grund für ein Waffenverbot; wärst du IWÖ Mitglied gewesen hättest du eine Rechtsschutzversicherung für genau solche Fälle gehabt die da jetzt das Verfahren für dich übernommen hätte.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo

    Klar also warte ich jetzt mal 2 Jahre bis das abkühlt und wende mich dann nochmal an den Sachbearbeiter. Wie man sich anstellen muss? Den genauen Sachverhalt werde ich hier aus oben genannten Gründen nicht schildern.

    Ich kann nur soviel dazu sagen dass ich weder unter Drogen stand, noch dass man mich vor mir "selber schützen muss". Es war in keinster Weise ein selbstschädigender oder autoaggressiver Akt. Ich habe ehrlichgesagt keine Ahnung warum hier überhaupt ein Waffenverbot verhängt wurde. Ja ich bin leider kein IWÖ Mitglied....

  • Wenn dir daran liegt dass das Waffenverbot aufgehoben wird, dann nimm mit Andreas Rippel (Vizepräsident der IWÖ) Kontakt auf. Er ist Rechtsanwalt und übernimmt in der Regel die meisen IWÖ Rechtsschutzsachen da er auf dem Gebiet der kompetenteste ist. Kostet dich aber dann etwas, aber sofern es dir das wert ist. Er wird auch besser deine Chancen einschätzen können als jemand anderer.
    Zwei Jahre als Frist bis zur Verjährung halte ich für sehr optimistisch. Ist aber lediglich meine persönliche Einschätzung.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Gut ich habe den Namen mal vermerkt. Ich werde dann Kontakt aufnehmen sobald bzw. warte ich mal ab was mir der Sachbearbeiter dazu sagt. Ich stelle die Antwort dann herein. Im Internet findet man leider fast keine Informationen darüber.