ZitatOriginal von Erklärbär
Aber genau darum geht es. Ein ortsfester Stand muß behördlich abgenommen werden, auch wenn er nur privat genutzt wird, und wenn man anfängt mit Freunden da zu schießen, ist es auch schon hart an der Grenze das es keine private Nutzung mehr ist.
Das ist der Punkt. Offengestanden würde ich mir den Schuh nicht anziehen wollen, eine Jedermann-Schießstätte aufzubauen. Schau' doch einfach mal in die nachfolgenden Gesetze, was da alles dranhängt.
§27 WaffG
§§ 9 bis 12, 22 bis 23 AWaffV
viele Grüße
Andreas