Schießplatz für Freie Waffen?

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 5.629 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2008 um 16:06) ist von kreuzbogen.

  • Danke nochmal für die ganzen Antworten!
    Wenn ich anfange den Schießstand zu bauen werde ich einen Thread erstellen wo ich dann Infos und Bilder vom Bau reinstelle!

  • Zitat

    Original von Andreas1787
    Danke nochmal für die ganzen Antworten!
    Wenn ich anfange den Schießstand zu bauen werde ich einen Thread erstellen wo ich dann Infos und Bilder vom Bau reinstelle!


    Aber erst mit Gutachter und Behörde sprechen. Irgendwelche Auflagen sind die Regel. So kann man Baufehler von vorne herein vermeiden.
    Ich habe die Schießstandgenehmigungen und Gutachten von zwei Schießständen hier liegen. Ist schon interessant, worauf da alles geachtet wird.

  • @ andreas....
    da das von dir genutzte Grundstück offensichtlich ausserhalb der örtlichen bebauungsgrenze liegt, solltest du vielleicht mal ne bauvoranfrage bei eurem bauamt stellen...wenn die den kopf heftig vor und zurücknicken will ich ab sofort Kasimir heissen...drück dir trotzdem die daumen...hatte nämlich selbiges problem und nun steht auf 55000qm nur mein kleiner wohnwagen...allerdings mit super schiess......... ;-)Gruss Ronny

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (5. Dezember 2008 um 15:20)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich habe die Schießstandgenehmigungen und Gutachten von zwei Schießständen hier liegen. Ist schon interessant, worauf da alles geachtet wird.


    Erzähl mal

    Angenommen ich bau mir einen Holzschuppen, wo vorne ein kleines Fenster drin ist, ich steh 2m hinter dem Fenster, so daß durch den begrenzten Austrittswinkel nix anderes getroffen werden kann als mein Grundstück. Was wollen die noch sehen? Muß ich den Raum abprallerfest auskleiden?

  • Zitat

    Original von ralph12345
    Erzähl mal


    Nö, zum einen ist das schon ein dickes A4 Heft und zum anderen kommt es auf die Räumlichkeit und Genehmigungsauflagen der Behörde an. Diese Genehmigungen betreffen allerdings GK-Anlagen.
    Das ist in ein paar Sätzen nicht wieder zu geben.
    Letztlich besitze ich diese Unterlagen, weil ich als Lehrgangsträger für WSK und Pulverschein einen geeigneten, angemieteten Schießstand nachweisen muss, der dann Bestandteil meiner Genehmigung ist.
    Somit besitze ich auch nicht die kompletten Unterlagen der Schießstandgenehmigung. Da spielen auch Lüftungs- und Geräuschemmisonsgutachten eine Rolle.
    Für einen kompletten Antrag mit allen Gutachten dürfte ein dicker Aktenordner zusammen kommen, je nach (gewünschten) Möglichkeiten der Anlage.
    Stell Dir das aber nicht so einfach vor. Daher schrieb ich ja - vorher Gutachter und Behörde fragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Dezember 2008 um 16:21)

  • Zitat

    Original von ralph12345
    Wenn der Aufwand für Großkaliber gilt, besteht ja Hoffnung, daß das für freie Waffen deutlich einfacher ausfällt.


    Das mit Sicherheit.

  • Andreas, eine wichtige Sache: Erdwälle brauchts nicht. Selbst das leistungsstärkste freie Luftgewehr gibt nach einigen cm Holz auf, die kleinen, leichten und langsamen Geschosse haben nicht viel Dampf (relativ gesehen).

    Man könnte die Zwischenblenden also aus simpelstem Bauholz fertigen, ein Dach über den Schützen bzw ein kleines Häuschen aus ebendiesem mit Dachpappe drauf, die Erdwälle an der Seite und ein hölzernes Gestell für die Scheiben vor einem abschliessenden Erdwall. Ziehe das Dach einige Meter vor, stelle vllt eine Blende bei 12,5m auf (Schiesstandlänge 2m), und baue vor den Schiesstischen eine hüfthohe Bretterwand. So sind eigentlich alle modernen Schiesstände aufgebaut (aber mit festeren Blenden ;)), da kann kaum etwas schief gehen.

    FAUSTREGEL: Die Mündung darf keinen freien Himmel sehen!

    edith meint: Entenmann sollte mal nen Rechtschreibkurs machen!

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Der Entenmann (8. Dezember 2008 um 09:48)

  • Also muss ne komplett dichte Halle errichtet werden, damit man im Wald vernünftig Schießen darf? :laugh:

    Darfür brauchste dann Baugenehmigung die du nicht bekommst, weil du entweder den Beamten nicht genug schmierst, oder weil da eine Hamsterart wohnt die vom aussterben Bedroht ist.

    Ich find das richitg Geil.

    Ohne ein Vermögen zu investieren wird da wohl nichts draus, ich empfehle dir das Grundstück mit deinen Freunden vorsichtig zu nutzen. Und lass dich nicht erwischen.

    So langsam wirds echt nervig hier, ohne Gesetzesübertretungen kann man ja nicht mal mehr zum Klo gehen. Antrag-Nr.: 375/6 und von einem Sachverständigen muss auch die genormete Schüssel abgenommen werden, damit ja kein Geschoß den Topf verlässt :klo:

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Wäre es nicht am einfachsten, mit dem LG durch eine Röhre hindurchzuschießen? So Abwasserröhren aus Kunstsoff, 125mm oder noch größer, min. 1m lang. Zur Not ließe sich auch was passendes zurecht schweißen.
    Diese Röhre dann an einer kleinen Hütte (aus der heraus geschossen wird) anbringen. Damit ist die Richtung, in die das Geschoss abgehen kann eng begrenzt und man muss nicht gleich den ganzen Wald umgraben oder zubetonieren.

  • Sowas in der Richtung hab ich mal als Kellerschiesstand für GK gesehen, aus 800er Kanalrohr. Der Besitzer hat im Prinzip unter dem Garten hindurch in die Garage geschossen, und musste nur alle halbe Jahr mal durch einen Kanaldeckel in selbiger zum Kugekfang zwecks Ausleeren.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (8. Dezember 2008 um 12:05)

  • Auch nicht schlecht, denn der Weg vom Schützenstand bis zur Scheibe muss ja nicht begehbar sein. Ob man sowas aber abgenommen bekommt, wage ich zu bezweifeln.
    BTW: Die Kanalrohre aus Beton sind sauschwer. Ich habe mal eine Zisterne aus Botenrohre gebaut. Dabei verwendete ich welche mit 1 m Höhe und 1 m im Durchmesser. Die wiegen knapp 750 Kg das Stück. Sind also nicht so einfach zu händeln.

  • Für ein Luftgewehr reicht ja ein Kunststoffrohr oder wie gesagt: einfach was zusammen schwarten, da reichen ja 2mm Stahlblech und feddich is die Laube!

    Vielleicht Lüftungsschächte?

    Auf jeden Fall billiger und einfacher als die bisherigen Überlegungen.


    Und damit dann kein Doofi zwischen Waffe und Kugelfang tritt, das Ganze umzäunen (Wildzaun, o. ä.). Das sollte doch wohl reichen.

  • Zitat

    Original von Andreas1787
    Ich habe ein kleines Waldstück das eingezäunt ist! Ca. 200m lang und ca. 80m breit! Im Moment gehe ich dahin immer zum Schießen mit ein paar Kumpels! Wenn ich jetzt auf dem Gelände einen kleinen Schießplatz machen würde ausschließlich für Freie Waffen bräuchte ich dafür eine Genehmigung?

    Hallo,


    wenn Du einen Schießstand aufbauen willst, dann wirf' mal einen Blick in die Schießstättenverordnung des DSB und die Unterlagen zu Sachkunde- und Schießsportleiter-Lehrgängen:

    An den Betrieb eines Schießstandes ist einiges gebunden. Bauliche Vorgaben inkl. Umzäunung und Ausschilderung, Abnahme zur Genehmigung, Versicherung und Aufsicht für den Betrieb. Im Wald kommt da noch einiges an Auflagen dazu, was nichts mit dem WaffG oder Waffenrecht zu tun hat.

    Die Frage ist, ob Du Dir das ans Bein binden willst, zumal es Du freie Schußwaffen bis 7,5 Joule auch so auf befriedetem Besitztum schießen darfst. Nur im Wald ist das nicht so einfach, auch nicht im eigenen.


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (8. Dezember 2008 um 12:39)

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Das sollte doch wohl reichen.

    Für einen abgenommenen Schießstand sicher nicht.

    Zitat

    Original von Floppyk
    Auch nicht schlecht, denn der Weg vom Schützenstand bis zur Scheibe muss ja nicht begehbar sein. Ob man sowas aber abgenommen bekommt, wage ich zu bezweifeln.

    Also ich kenne 3 Private und sogar einen gewerblichen Schießstand solcher Bauart. Wer schon mal bei Allermann KK probegeschossen hat, weiß was ich meine.

    Prinzipell scheint es also genehmigbar zu sein. Auflagen wird man aber sicher zuhauf bekommen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von kreuzbogen
    wenn Du einen Schießstand aufbauen willst, dann wirf' mal einen Blick in die Schießstättenverordnung des DSB und die Unterlagen zu Sachkunde- und Schießsportleiter-Lehrgängen:


    Er will ja nun keine DSB Wettkämpfe dort durchführen nehme ich mal an.

    Zitat

    Original von bullz.eye]/i]
    Also muss ne komplett dichte Halle errichtet werden, damit man im Wald vernünftig Schießen darf?

    Zitat

    [i]Original von Baller-Bolle

    Zitat


    Wäre es nicht am einfachsten, mit dem LG durch eine Röhre hindurchzuschießen? So Abwasserröhren aus Kunstsoff...


    Leute, laßt doch mal die Kirche im Dorf. Angenommen ihr baut Euch eine Holzhütte mit einem 40x40cm Fenster drin, Sicht Richtung Zzielbereich. Geht mal zwei Schritte (2m) zurück vom Fenster. Da setzt ihr nen Tisch als Begrenzung hin. Um in hohem Bogen herauszuschießen muß man sich auf den Boden kauern, und dann ist der Tisch im Weg. Um seitlich Nachbars Grundstück zu treffen an die Seitenwand pressen, da kann man 2 senkrechte Wände auf den Tisch setzen. Schon ist es ausgeschlossen, daß man etwas anderes trifft als den Zielbereich. Die Nachbarn sehen einen auch nicht, es ist leiser und man steht trocken. Nicht unbedingt abnahmefähig für einen offiziellen Schießstand aber doch wohl ausreichen um Ärger mit der Obrigkeit zu vermeiden.

    Das Feelding zu schießen während man auf der grünen Wiese liegt geht dann verloren, aber eine Halle oder Betonröhre braucht es wirklich nicht für :F:-Waffen.

    Einmal editiert, zuletzt von ralph12345 (8. Dezember 2008 um 14:20)

  • Zitat

    Original von ralph12345


    Er will ja nun keine DSB Wettkämpfe dort durchführen nehme ich mal an.

    Das hat damit nichts zu tun, mit Schießstättenverordnung des DSB ist wohl die Schießstand-Richtlinie des DSB gemeint. Lange Zeit in Deutschland das einzige vernünftige Werk zum Thema Schießstandbau, und auch heute kann man noch davon ausgehen das ein einhalten der aktuellen Version dazu führt das man wenig oder sogar keine Probleme bei der Abnahme hat.

    Zitat

    Original von ralph12345
    Nicht unbedingt abnahmefähig für einen offiziellen Schießstand

    Aber genau darum geht es. Ein ortsfester Stand muß behördlich abgenommen werden, auch wenn er nur privat genutzt wird, und wenn man anfängt mit Freunden da zu schießen, ist es auch schon hart an der Grenze das es keine private Nutzung mehr ist. Schließlich sind im Verein ja auch alles Freude...

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.