KWS angeblich immer nötig? (SSW am Flughafen)

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.731 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2008 um 13:56) ist von Kontrollturm.

  • Mir ist etwas eingefallen (falls das noch keiner erwähnt hat):

    Ist der Flughafen an dieser Stelle tatsächlich "Öffentlichkeit i.S.d. WaffG"?

    Falls nein, bist du komplett aus dem Schneider, denn da dir erlaubt wurde (ob die erlaubende Person dazu befugt war oder nicht, das sei mal dahingestellt), die Waffe mitzubringen, wurde dir damit auch das Führen erlaubt.

    Ob und wie die Waffe in diese Räumlichkeit gekommen ist, das kann die Polizei nur vermuten und daraus keine beweisbare Straftat ableiten.
    Wichtig ist nur die rechtliche Einstufung der Räumlichkeit, in der sie dich mit der Waffe angetroffen hat.


    Stefan

  • Eine öffentliche Veranstaltung ist::

    Öffentliche Veranstaltung im Sinne des Waffengesetzes sind planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse, welche nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charakter und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben.
    Das was am Flughafen m.E. fehlt um als öffentliche Veranstaltung zu gelten, habe ich markiert.

  • @ FloppyK

    Eigentlich hast du ja recht, aber der Flughafen ist in diesem Bereich trotzdem allgemein und für Jedermann zugänglich. Es ist keine Veranstaltung, da haste recht, aber so, wie ich das bisher verstanden habe, wollen die geehrten Herren in moosgrün (oder neuerdings auch in tintenblau) dem TS ans Bein urinieren, weil er dis SSW ohne KWS "geführt" haben soll. Und das "Führen" in der Öffentlichkeit ist ja ohne KWS nicht erlaubt.
    Ob er sie jetzt nun geführt hat oder nicht, ist hja gerade die Frage, um die es geht...., oder bin ich grad total falsch?

  • Floppyk:
    Von "öffentlicher Veranstaltung" war meinerseits nicht die Rede, nur von "Öffentlichkeit" (die Unterschiede brauchst du mir nicht zu erklären, die kenne ich zu genüge!).
    Eine Veranstaltung stand hier nie zur Diskussion.


    Es muss echte "Öffentlichkeit" vorhanden sein, um überhaupt Probleme ohne KWS bekommen zu können.

    Ist ein Flughafen nun "öffentlich" im Sinne des WaffG oder nicht?


    Stefan

  • Jepp, der Check in Bereich ist öffentlich.
    Der "Öffentliche/ allgemein zugängliche Bereich" eines Flughafens (auch die Landseite genannt") geht bis zu dem Punkt, an dem man sein FLugticket zeigen muss. Meistens ist das auch gleich da, wo die Torsonde und die Gepäckkontrollanlage steht. Quasi ab dem Punkt, an dem man seine Berechtigung zum Fliegen vorzeigen muss, beginnt der "nicht allgemein zugägnliche Bereich".
    Dieser ist nur betretbar durch:
    Kontrollierte Fluggäste mit gültiger Bordkarte
    Kontrollierte Mitarbeiter mit gültigem Mitarbeiterausweis
    Kontrollierte Begleitpersonen mit Begleitschein
    Sondereinsatzkräften im Einsatz

    Ganz einfach... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von redfox1984 (2. Dezember 2008 um 10:35)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Es muss echte "Öffentlichkeit" vorhanden sein, um überhaupt Probleme ohne KWS bekommen zu können.

    Ist ein Flughafen nun "öffentlich" im Sinne des WaffG oder nicht?
    Stefan


    Ach so meinst Du das. Interessanter Ansatz.
    Aber meines Wissens unterscheidet das WaffG im Zusammenhang des Führens nur den umfriedeten Grund, den zugestimmten ..., außerhalb diesem, dem Schießstand und verschiedene Veranstaltungen, wie Messen, öffentliche V. usw. (V. siehe §42)

    Wenn man das Flughafengelände als umfriedetes Grundstück ansieht und die Zustimmung eingeholt hat - was in diesem Fall ja erfolgt ist, würde man nicht führen können.
    Das scheitert aber m.E. an der Tatsache, dass mit umfriedet ja auch bedeutet, dass eben nicht Jedermann so einfachen Zutritt zum Grundstück hat. Das ist auf einem Flughafengelände eben nicht möglich, denn prinzipiell kann ja jeder erstmal auf das Grundstück bzw. in das Abfertigungsgebäude. Somit würde ich das als öffentlich zugängliches Gebiet ansehen.
    Aber das ist auch nur mein unmaßgeblicher Gedanke dazu.

    Na wir werden sehen. Das Ganze sollte sich hoffentlich bald in Wohlgefallen auflösen.

  • Wenn Du schon da bist, kaufe Dir vorher ein WaffG, das bekommt man beispielsweise von Beck für ungefähr 5 Euro hinterhergeworfen. Dann markierst Du die in Deinem Fall einschlägigen Normen und argumentierst aus dem Gesetz heraus. Im WaffG ist ziemlich viel legaldefiniert, da kannst Du auch als Laie durchaus was mit anfangen. Im Zweifelsfall sprich mit dem Behördenleiter und lass Dich nicht vom Erstbesten abspeisen.

    Soweit für mich ersichtlich, hast Du Dich nicht fehlverhalten. An das zum Transportieren erforderliche verschlossene Behältnis sind meines Wissens keine weiteren Anforderungen gestellt, also reicht ein Vorhängeschloss am Rucksack aus.

    Es gibt sehr viele Polizisten, die gerade auf dem Gebiet SSW erschreckendes Unwissen an den Tag legen. Weise die Herren doch mal auf das geltende Recht hin. Woran sie sich zu halten haben, mag ihnen das gefallen oder nicht. Und vor allem: Lasse Dich nicht in Sinn und Zweck Diskussionen über SSW ein. Da rennst Du gegen Betonwände. Polizisten sind nach außen hin größere Waffengegner als jeder Hippie früher...

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Ich würde das lassen, das frustriert doch nur.
    Letzten Endes bist Du genauso schlau wie vorher. Zwar haben Dir hier einige Leute auf die Schulter gehauen und Dich bestätigt, aber das alleine?

    Auch mit dem Beck (nein, nicht dem pfälzischen Hamster) im Gepäck, wirst Du nicht vielmehr EIndruck machen können, als zuvor mit der Genehmigung des Flughafens/ der Airline.

    Warte ab, bis Du den KWS hast und probiere es dann noch mal (ist zwar Quatsch, aber egal). Wenn Du DANN nicht weiter kommst, solltest Du den Anwalt einschalten.

  • ?
    Er kann den Grünen doch ganz einfach die gesetzlichen Grundlagen für ihr Handeln aufzeigen! Bzw. dass sie ohne dieselben gehandelt haben. Klar sollte er das im freundlichen Ton tun. Das sind ja auch bloß Menschen. Und da ist ein Beck sicherlich eine renommiertere Quelle als ein Ausdruck von einzelnen, zusammenhanglosen Paragraphen aus dem Internetz.

    Die Genehmigung der Airline, betreffend der Erlaubnis zum speziell ausgezeichneten Transports hat rein gar nichts mit dem ihm widerrechtlich vorgeworfenen verbotenen Führen von Schusswaffen zu tun. Zivilrecht vs. Strafrecht (bzw. Waffenrecht). Er HAT NICHT geführt!

    Auch dann ein paar Monate später mit KWS auf deren Wache aufzukreuzen (wenn dort aus Langeweile und Frustration die SSW derart bespielt wurde, dass er froh sein kann, wenn sie noch funktioniert; am besten, er bestellt schon mal einen neuen Hahn und Schlitten), bestätigt die Beamten nur in ihrem Unwissen und rechtsgrundlagelosen Verhalten. Würde ich persönlich nicht einsehen. Der Sinn und Unsinn des KWS ist hier ja schon zur genüge diskutiert worden. Er ist sicherlich nicht dafür geschaffen worden, übereifrige, unwissende Vollstreckungsbeamte zufrieden zu stellen...

    Edit: Mit dem pfälzischen Hamster da aufzutauchen wär auch mal was... *lol*

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

    3 Mal editiert, zuletzt von masterluke (2. Dezember 2008 um 15:40)

  • ich war heute nochmal da(rückflugbedingt).
    So wie zu erwarten war, konnten die anwesenden Polizisten mir nicht weiterhelfen und sagten, dass ich die Waffe frühstens zurück bekomme, wenn das Verfahren durch ist.
    Naja es läuft sowieso gerad alles scheiße bei mir.

  • Hi,

    ich kann nur meinen Rat wiederholen! Nimm einen Anwalt, sonst wird das nichts.
    Da es ja auch eine Straftat währe würde ich nicht selenruhig warten was passiert.
    Je früher das einer beenden kann desto besser ist es für dich.
    Mit eine Vorstrafe ist schluß mit Waffen, da bekommst du noch nicht mal mehr den kleinen Schein!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (3. Dezember 2008 um 05:26)

  • Zitat

    Original von masterluke
    ?
    Er kann den Grünen doch ganz einfach die gesetzlichen Grundlagen für ihr Handeln aufzeigen! Bzw. dass sie ohne dieselben gehandelt haben. Klar sollte er das im freundlichen Ton tun. Das sind ja auch bloß Menschen. Und da ist ein Beck sicherlich eine renommiertere Quelle als ein Ausdruck von einzelnen, zusammenhanglosen Paragraphen aus dem Internetz.

    Wie Du siehst, geht das dann doch nicht so einfach.
    :(


    @ Marko S.:
    Wenn Du ne Rechtsschutz hast, nimm sie in Anspruch und such Dir nen Anwalt!

  • Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nicht mit Gesetzestext da warst. Wenn dazu noch sowenig Einsehen und Gesprächsbereitschaft der Gegenseite vorhanden ist, musst Du wohl leider in den sauren Apfel beißen und Dir einen Anwalt nehmen.

    Das kann mitunter sehr teuer werden, erheblich teurer als Deine SSW. Aber wenn Du jemanden fähigen erwischst und Dir vor Gericht der Sachverhalt wie von Dir beschrieben abgekauft wird, kommst Du wenigstens um die Verurteilung wegen einer Straftat herum. Außerdem wirst Du nicht vorbestraft und verlierst nicht Deine Zuverlässigkeit.

    Also, genug Gerede, such Dir einen Spezialisten und zwar im Bereich Waffenrecht!, schildere Dein Problem, den Rest erledigt Dein advocatus diaboli. Ist zwar schade und blöd, dass das so gelaufen ist, aber wohl nicht mehr abzuwenden.

    Vielleicht nimmst Du als Lehre für die Zukunft mit, dass Du beim nächsten Mal die SSW daheim lässt oder sicherer verpackst. Denn rein materiell im Recht zu sein hilft einem oft nichts gegen behördliche Willkür.

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Zitat

    Original von masterluke
    musst Du wohl leider in den sauren Apfel beißen und Dir einen Anwalt nehmen.


    Nun erstmal abwarten ob überhaupt Klage erhoben wird. Ich gehe immer noch davon aus, dass sich die Sache im Vorfeld klären lassen wird und der Staatsanwalt die Sache gleich einstellen wird - falls es überhaupt dort hin geht.

    Zitat

    Original von masterluke
    Vielleicht nimmst Du als Lehre für die Zukunft mit,


    Warum? Er hat nichts falsch gemacht.

  • das sehe ich ähnlich wie FloppyK.
    Ich werde jetzt im Anhörungsbogen genau den Sachverhalt nochmal darlegen und auf die entsprechenden Gesetze hinweisen.
    Ein Anwalt wäre zu teuer für mich, da ist mein Glaube an den Rechtsstaat im Moment noch zu groß. Falls tatsächlich Anklage erhoben wird, werde ich mir wohl einen suchen.

  • Nachsatz: Es kann ja nicht schaden, sich mal nach im Waffenrecht spezialisierten Anwälten im Vorfeld umzuschauen.
    Irgendwo gab es eine Liste der speziellen Anwälte. Kann ich auf Anhieb leider nicht finden.

  • Zitat

    Original von MarkoS.
    Ein Anwalt wäre zu teuer für mich, da ist mein Glaube an den Rechtsstaat im Moment noch zu groß. Falls tatsächlich Anklage erhoben wird, werde ich mir wohl einen suchen.

    Den Anwalt würde ich auch wählen, wenn die Sache fallengelassen, aber die Waffe einbehalten wird.
    Es gibt leider einige Cops, welche die Meinung vertreten: erst einmal beschlagnahmen - soll doch jemand klagen/ sein Recht mit dem Anwalt durchsetzen.

    Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber Dich auch nicht mit der Illusion zurücklassen, das ließe sich zwischen Tür und Angel klären.

    VIEL GLÜCK!

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle

    Den Anwalt würde ich auch wählen, wenn die Sache fallengelassen, aber die Waffe einbehalten wird.
    Es gibt leider einige Cops, welche die Meinung vertreten: erst einmal beschlagnahmen - soll doch jemand klagen/ sein Recht mit dem Anwalt durchsetzen.

    Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber Dich auch nicht mit der Illusion zurücklassen, das ließe sich zwischen Tür und Angel klären.

    VIEL GLÜCK!


    Danke. Ja, das werde ich auch tun.
    Es wird sich zeigen, ob der betreffende Beamte Wort hält und mir die Pistole aushändigt, wenn ich einen KWS nachzeige (klang aber eher irgendwie unlogisch).
    Ich befürchte allerdings nicht..