Führen von Gaswaffen in Österreich

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 47.000 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2013 um 09:45) ist von Vash.

  • Ich hab trotz Suchfunktion keine eindeutige Rechtslage für das Führen von Gaswaffen in Österreich gefunden. Deshalb meine Frage: Ist das so richtig? Oder gibt es noch andere Auflagen?

    In Österreich darf ein Bürger der über 18 Jahre alt ist eine Gaswaffe frei erwerben und diese ohne jegliche Zusatzberechtigungen (wie zB. in DE der KWS) führen. Augenommen: Veranstaltungen, Kundgebungen...

    Mfg. cal.177

  • Mein Schwager hat mich letzte Woche dasselbe gefragt, wegen Skiurlaub in AT. Wichtig ist nur, dass man seine SSW, falls kein KWS vorhanden ist, bis über die Grenze in einem verschlossenen Behältnis transportiert. Sobald Du drüben bist, darfste berechtigungsscheinfrei führen.

    Weiß zufällig jemand, wie das mit dem Schießen zu Sylvester in AT aussieht? Ähnlich wie hier weitestgehend toleriert durch die Behörden oder nur auf befriedetem Besitzum? Und wie die Leute darauf reagieren?

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Bin selbst aus AUT.
    Ich denk wenn du bei einem Bekannten auf dessen Grundstück zu Silvester schießt dürft das überhaupt kein Problem sein.

    @ Gabor: Was heißt ohne PTB? ich denk jede gaswaffe hat einen PTB (bin aber neu auf dem Gebiet)

  • Zitat

    Original von cal.177
    Bin selbst aus AUT.
    Ich denk wenn du bei einem Bekannten auf dessen Grundstück zu Silvester schießt dürft das überhaupt kein Problem sein.

    @ Gabor: Was heißt ohne PTB? ich denk jede gaswaffe hat einen PTB (bin aber neu auf dem Gebiet)

    gaswaffen welche für den deutschen markt zugelassen, werden bekommen das ptb zeichen. ohne ptb zeichen ist die waffe nicht mehr legal. das zeichen gilt nur in deutshcland. waffen für andere länder haben dieses zeichen nicht, eventuell andere landesbezogene stempel wie z.b. die beschussstempelung und andere codierung für das herstellungsjahr.

    also, solltest du dir z.b. im urlaub eine ssw gekauft haben, ohne ptb, und du führst sie ein, dann ist das ein verstoss gegen das waffengesetz.

  • Das PTB ist genauso wie das F ein deutsches Zeichen und hat auch nur dort Bedeutung.

    In Österreich sind grundsätzlich alle SSW frei erwerbbar und dürfen wie vom Threadersteller richtig gesagt außer auf Versammlungen etc. ohne gesonderte Berechtigung geführt werden.

    Es existiert kein Verbot dass man SSW nur an Silvester benutzen dürfte (genausowenig wie es ein Gebot gibt die legal besessenen Schusswaffen nur an Schießständen zu benutzen), deshalb gehe ich davon aus dass man diese auch jederzeit dort abfeuern dürfte, wo man sie auch führen darf (abgesehen von Ruhezeiten oder ähnlichem).
    Ich empfehle aber hierbei ein eingefriedetes Grundstück zu benutzen, andernfalls dürfte schnell jemand Uniformierter nachfragen was man denn hier vor hätte.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Es existiert kein Verbot dass man SSW nur an Silvester benutzen dürfte (genausowenig wie es ein Gebot gibt die legal besessenen Schusswaffen nur an Schießständen zu benutzen), deshalb gehe ich davon aus dass man diese auch jederzeit dort abfeuern dürfte, wo man sie auch führen darf (abgesehen von Ruhezeiten oder ähnlichem).

    Eigentlich ist das Schießen mit Klasse II Zeugs im Ortsgebiet verboten, zu Silvester wird es geduldet und von der Polizei toleriert - sofern sich keiner beschwert, sonst ist die Polizei da.

    http://cspyro.at/index.php?opti…id=18&Itemid=33

    Zumindest denke ich, dass SSW Munition in die Klasse II fällt.

  • Nochmals zum Österreichischen Waffengesetz:

    Ich suche gerade nach der Gesetzesstelle laut der das Führen von Gaswaffen in Österreich ohne Zusatzberechtigung (anm. ab 18 Jahren) erlaubt ist: Ich hab dann diese Seite vom Ministerium gefunden wo theoretisch der ganze Gesetzestext zu finden sein sollte, bin aber nicht fündig geworden.

    http://www.ris2.bka.gv.at/

    Stichwörter wie Schreckschusswaffe oder Gasswaffe bringen recht wenig bis gar kein Ergebnis. Kann mir da jemand weiter helfen?

  • Wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt. Deshalb steht auch nichts im Gesetz dass das Führen erlaubt ist.

    Schreckschusswaffen sind keine Waffen, sondern waffenähnliche Produkte.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Auch wenn in Österreich das schießen/führen von SSW einfacher ist als in Deutschland, mit etwas Hirn sollte man trotzdem an die Sache herangehen.

    Meist wird das abfeuern von Signalsternen u.ä. auf dem eigenen Grundstück toleriert, ich hatte allerdings schon einmal das zweifelhafte Vergnügen in den Lauf zweier Glocks sehen zu dürfen, da sich die Polizisten der Situation nicht bewusst waren (Schreckschussrevolver, 23 h, Silvesterabend, Signalsterne, auf dem Parkplatz der eigenen Hütte (i. AUT) ... eigentlich eindeutig nicht?). Wenn möglich würde ich das Abfeuern auf nicht einsehbare Stellen im Garten beschränken und mich hüten mich mitten auf die Strasse zu stellen (was Du ja auch nicht darfst). Klar wenn das ganze Dorf mit SSW rumballert ist es problemlos, aber wie geschildert eben nicht immer.

  • Das ist, was ich in Erinnerung habe:
    Das Schießen auf der Straße ist auch zu Silvester eigentlich nicht erlaubt, da kein befriedetes Besitztum, wird aber mehr oder weniger toleriert. Selbst auf befriedetem Besitztum muß genaugenommen das Einverständnis des Besitzers vorliegen. In Großstädten wie z.B. Wien kann es sein, daß du auch zu Silvester nirgends SSW schießen darfst, auf dem Land ist es ziemlich egal, da meistens der nächste Nachbar weiter weg ist und die Toleranz höher liegt. SSWs haben aber grundsätzlich auf öffentlichen Veranstaltungen gar nichts zu suchen und sind dort natürlich wie jegliche Waffen aller Art verboten. Das Führen selbst ist jederzeit für Personen ab 18 Jahren erlaubt, ebenso wie der Erwerb. Beim Erwerb erfolgt keine Registrierung.

    :new15:

  • Vielen Dank für die Antworten :)

    Gilt das generell für freie Waffen (> zB. Co2 Waffen) ? oder ist das auf Sog. Gas, SIgnal und Schreckschusswaffen beschränkt?

  • Zitat

    Original von cal.177
    Vielen Dank für die Antworten :)

    Gilt das generell für freie Waffen (> zB. Co2 Waffen) ? oder ist das auf Sog. Gas, SIgnal und Schreckschusswaffen beschränkt?

    Die von dir hier unter "freie Waffen" angeführten Varianten sind im Gegensatz zu Schreckschusswaffen sehr wohl im österreichischem Waffengesetz angeführt und dürfen nur mit entsprechendem Dokument (Jagdschein für C/D, Waffenpass für B) geführt werden.
    Diese Waffen sind nicht vom entsprechenden Führverbot ausgenommen, aber von vielen anderen Paragraphen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von cal.177
    Vielen Dank für die Antworten :)

    Gilt das generell für freie Waffen (> zB. Co2 Waffen) ? oder ist das auf Sog. Gas, SIgnal und Schreckschusswaffen beschränkt?


    Ist auf Gas-/Signal-/Schreckschusswaffen beschränkt.
    Für Luftdruck- und CO2-Waffen wäre ein Waffenführerschein nötig, welcher aber rein für solche Waffen nicht ausgestellt wird (wird nur ausgestellt, wenn ein Bedürfnis aufgrund von unmittelbarer Bedrohung vorgewiesen werden kann, und gilt für Waffen der Kategorie B, also Faustfeuerwaffen). Soweit ich das verstanden habe, muß natürlich auch eine Waffenerwerbserlaubnis und Waffenbesitzkarte vorliegen.

    :new15:

    2 Mal editiert, zuletzt von Tracer (10. November 2008 um 21:04)

  • Zitat

    Original von pmbond
    Darf ich als deutscher in AT auch eine Gaswaffe führen ?

    Ich frage, weil ich oft nach AT zum tanken fahre und dann immer die SSW zuhause bleiben muss.


    Wenn du sie bis zur Grenze in Deutschland führst, mußt du ohnehin den KWS haben, ich denke damit solltest du auch in Österreich kein Problem haben.

    :new15:

  • Tracer: Vielleicht hast du auch noch die alte Nomenklatur des "Waffenscheins" in Erinnerung - der war bis zum WaffG 1996 das Dokument zum Führen der C/D Waffen.

    Der Waffenführerschein wie du ihn benennst ist lediglich der Sachkundenachweis der zur Ausstellung der WBK und bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung von genehmigungspflichtigen Schusswaffen abgelegt werden muss.

    Das was du als "Waffenerwerbserlaubnis" titulierst ist im Dokument (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) inbegriffen - dieses Dokument wird waffenunabhängig ausgestellt und es bleibt dem Erwerber selbst überlassen welche Waffe er erwirbt.
    Es kann sehr wohl ein Waffenpass ausgestellt werden ohne dass man zuvor eine Waffenbesitzkarte haben muss - der einzige Unterschied ist dass eine Bedrohung gegenüber der Behörde glaubhaft gemacht werden muss der am zweckmäßigsten mit Waffengewalt begegnet werden kann. Ansonsten sind die Anforderungen hierfür ident mit denen für eine Waffenbesitzkarte (Sachkunde in Form des Waffenführerscheins, psychologisches Gutachten sowie entsprechende Verwahrung), es ist sozusagen nur die Begründung/Rechtfertigung eine andere.

    Zum Führen von SSW in Österreich sind die bereits genannten Voraussetzungen notwendig. Es ist dafür unerheblich ob es sich um einen Österreicher oder einen Deutschen handelt.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

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    Danke dir für die Richtigstellung Georg, es ist schon eine Weile her, daß ich mich mit unserem Waffengesetz auseinandergesetzt habe. Aber man lernt nie aus :nuts:
    Der Waffenschein, wie du ihn ansprichst, ist mir übrigens noch ein Begriff.

    :new15:

    2 Mal editiert, zuletzt von Tracer (11. November 2008 um 09:19)

  • Kleiner Vorschlag zur Güte:

    Gutmenschen und Waffenhasser aus Österreich und der Schweiz können in Deutschland leben und Bürger die in Deutschland gern mit 18 nen Repetierer in .308 win frei kaufen würden ziehen nach Österreich/Schweiz.

    Was haltet ihr davon *lol*

    Hauptstadt Deutschlands wird Schäuble City mit ner Statue der Sabine Stokar als Siegessäule.

    Pro Legal / BDS

    2 Mal editiert, zuletzt von Hundefänger (11. November 2008 um 09:28)