SoftAir / AirSoft Marke Eigenbau!?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 5.959 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2008 um 17:08) ist von BlueBull.

  • Erstma Gruß an alle im Forum!

    Wollte euch mal fragen unter welchen Umständen es erlaubt ist eine einfache SoftAir (Druckfeder) selberzubauen.
    Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass es erlaubt ist, Spielzeuge mit V0 <= 0,08J auch ohne :F: straffrei zu bauen und benutzen?

    Mich würde es sehr reizen, einfach mal zu probieren, ob ich es schaffe, selber ne Plempe zu basteln. Die Energie ist egal, hauptsache sie funktioniert und sieht auch entfernt nach ner Waffe aus.

    MfG Blue

    Ich putz hier nicht nur.

  • Hallo,
    erstmal Herzlich Wilkommen. Leider ist das nicht so, man darf selber keine Softairs basteln, auch wenn die 0,01 Joule haben. Die unterliegen trotzdem dem Waffengesetz. Von daher ist nichts mit selber basteln.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Es sei denn man baut sie beim BüMa in der Werkstatt unter aufsicht und lässt sie von dem BüMa zum Beschussamt schicken oder?

    xD

    Jetz will ich sehen, das das einer macht... :laugh:

  • Ein Tuning das die Leistung nicht verändert ist erlaubt, wenn du also eine gebrauchte Softair (bzw. den Kolben, Zylinder usw.) nimmst und eine neue drumherum baust ist das im Prinzip nur "optisches Tuning"

    Nur das :F: muss sichtbar sein, also musst du die Waffe evtl. nochmal vom Beschussamt prüfen und das Siegel einstempeln lassen .

    Wäre sicherlich trotzdem besser nochmal nen Fachmann zu fragen, ich bin leider keiner^^

    MfG
    Name

    Stiller Mitleser

    2 Mal editiert, zuletzt von Namewarvergeben (24. Oktober 2008 um 16:33)

  • Zitat

    Original von BlueBull
    Die Energie ist egal, hauptsache sie funktioniert und sieht auch entfernt nach ner Waffe aus.

    Zitat

    Original aus Waffengesetz

    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

    § 42a sagt: Führverbot, wenn sie entfernt nach einer Feuerwaffe aussieht.

    Wesentliche Teile einer :F: -Waffe solltest Du allerdings zum Bau nicht verwenden.

    Wenn Deine Konstruktion auch nur versehentlich die 0,5 J Grenze überschreitet oder Du sie als nicht zum Spiel bestimmt deklarierst: :knast:

    Ohne Gewähr, nur als persönliche Meinung, Rechtsberatung überlassen wir den Profis.

    Willkommen im Forum ! :)

    Andreas

  • Danke für eure Antworten.
    Der Abschnitt aus dem Waffengesetz war das, was ich anfangs angenommen hatte. Leider steht nicht drin, ob neben dem Führen (= mitführen und benutzen?!) auch das Herstellen erlaubt ist.
    Vielleicht isses einfacher wenn ich mal aufschreibe, wie ich mir das vorstelle:
    0,08J Feder aus ner kaputten :F: Softair
    Lauf aus besagter Softair (es ginge auch ein Metallrohr ausm Baumarkt)
    Metallrohr, in das die Feder gesteckt wird
    Diverse Metallstücke (vom Baumarkt) für den Spannmechanismus usw.
    zugeschnittenes Griffstück aus Holz

    Gruß Blue

    Ich putz hier nicht nur.

  • da du vor dem bau die energie nicht sicher sagen, sondern nur vermuten kannst wird erstmal wohl das waffengesetz greifen:
    gespeicherte energie i-einer art + lauf/laufähnlicher gegenstand = schusswaffe
    schusswaffe selber bauen = böse

    also kann sein, dass das fertige produkt vom waffengesetz ausgenommen wär, aber bevor es geprüft wurde, unterliegt es dem leider.

    so würde ich das zumindest interpretieren... bin auch kein profi und kann nichts garantieren, aber im zweifelsfalle lieber nicht bauen und doch dürfen als einfach bauen und ärger bekommen.

    Edit meint übrigens es könnte schwer werden aus einer :F: -softair, die ja über 0,5J hat eine 0,08J-feder auszubauen ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

    Einmal editiert, zuletzt von T-gnom (25. Oktober 2008 um 07:43)

  • Fest steht auf jeden Fall: Mit .08J ist es niemals eine Waffe. Fest steht auch, dass die Waffe erst eine Geschossenergie erzeugen kann, wenn sie komplett zusammengebaut ist. War dein Gegenstand also nie zusammengebaut, weil beispielsweise die Hopup Unit fehlt, kann die durch einbau der HU erreichte Energie sogar weit über 7.5 Joule liegen, schliesslich war der Gegenstand nie schussfähig, was ihn ja erst zur Waffe macht. So wäre er nur eine Ansammling von wesentlichen Teilen.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von BlueBull
    Der Abschnitt aus dem Waffengesetz war das, was ich anfangs angenommen hatte. Leider steht nicht drin, ob neben dem Führen (= mitführen und benutzen?!) auch das Herstellen erlaubt ist.

    Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 (das oben zitierte) des WaffG sagt:

    Wenn

    • maximal 0,5 J
    • zum Spiel bestimmt
    • nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen auf über 0,5 J änderbar (was immer das heissen mag, gemeint sind halt Spielzeugpistolen)

    dann

    • vom Waffengesetz ausgenommen
    • nur das Anscheinswaffenführverbot gilt auch hier, d.h. auch etwas aus Kerzenwachs geschnitztes "echt" aussehendes darf nur im verschlossenen Koffer transportiert werden.

    Für ein vom Waffengesetz ausgenommenes Spielzeug sind natürlich auch die Vorschriften über die Herstellungserlaubnis ausgenommen.

    Zitat

    0,08J Feder aus ner kaputten :F: Softair

    Ein :F: gibts nur bei über 0,5 J. Wenn ein :F: drauf ist, gilt das Bebastelungsverbot für wesentliche Teile sowie das komplette Waffengesetz.
    Daher rate ich dringend von der Verwendung von Teilen aus :F:-Waffen ab. Beispiel: Das Griffstück einer Airsoftpistole mit über 0,5 J ist ein wesentliches Waffenteil.

    Daher sollte man genau informiert vorgehen und lieber zweimal nachdenken. Es geht ja nicht nur um´s Basteln, auch beim Besitz kann Dich ein eifriger Staatsanwalt wie den Besitzer einer AK 47 vom Schwarzmarkt behandeln.

    Und Vorsicht mit dem Kombinieren von Teilen, bei versehentlich über 0,5 J :knast:

    Ohne Gewähr

    Andreas

  • Mit dem :F: und der 0,08J Feder hat ihr (nehm ich doch mal sehr stark an) recht. Sie stammt aus ner Walther P22 Replika von Umarex mit 0,08J. Da sie kaputt war hab ich nur Lauf, Druckzylinder und Feder aufgehoben. Wusste nicht, dass Softairs erst ab 0,5J ein :F: bekommen.
    Wenn einer von euch genau wüsste (WaffG) wie es sich hiermit verhält:

    Zitat

    von T-gnom
    also kann sein, dass das fertige produkt vom waffengesetz ausgenommen wär, aber bevor es geprüft wurde, unterliegt es dem leider.


    wär mir sehr geholfen. Ach ja, ich werde keine Teile aus ner :F: Softair verwenden, soviel hab ich begriffen(:)

    Ich putz hier nicht nur.