eine Art Blasrohrgewehr, Bau legal?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 6.344 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2009 um 02:04) ist von Sparky.

  • Hallo Leute,

    ich würde gerne eine Art Blasrohrgewehr bauen, dazu habe ich zwei Fragen.

    Vorab kurz das Prinzip erklärt:
    Das Gewehr soll technisch so aufgebaut sein, dass es aus dem Blasrohr selber, einem Ventil und einem Stück Schlauch zum Reinblasen besteht.

    Die Funktion soll so aussehen:

    Man bläst bei geschlossenem Ventil in den Schlauch, baut sozusagen einen konstanten Druck mit Lunge und Mund auf und gibt dann den Schuss frei, indem man das Ventil per Abzug betätigt.

    Der Vorteil gegenüber einem normalen Blasrohr wäre, dass man den Druck beim Lösen des Schusses mit dem Körper schon aufgebaut hat. Man verreißt also nicht mehr beim Blasvorgang selber. Ausserdem kann man eine Zielhilfe verwenden.

    1.Frage: wäre der Aufbau eines solchen Sportgerätes in der BRD legal? Oder gibt es Bestimmungen, die das verbieten?

    2.Frage: was könnte man hier als (mehr oder weniger) schnell auslösendes Ventil verwenden?

    Gute Woche an alle hier im Forum und
    viele Grüsse,
    der Waran

  • Gesetzlich würde ich kein Problem bei deiner Idee sehen. Da nur Muskelkraft genutzt wird und keine Energie gespeichert wird fällt es nicht unter das WaffG.

    Zu deiner zweiten Frage habe ich keinen Einfall.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Kugelhahn?
    Zu langsam.

    Ausblaspistole aus dem Druckluftbereich, deutlich ergonomischer!


    Stefan

    die dürfte aber einen deutlich zu kleinen querschnit, für ein blasrohr mit lungenantrieb , haben...

    mfg arthur

  • Hallo,

    Danke für die Antworten!
    An einen Kugelhahn hatte ich auch schon gedacht, die sind aber wirklich sehr träge.

    Wie funktioniert das denn mit der Druckfreigabe bei der Ausblaspistole? Ich meine den Mechanismus!


    Hier noch etwas zum Thema:

    http://nerfhaven.com/forums/index.php?showtopic=2498

    Was mag das nur für ein Hahn sein? Für Wasser scheint er etwas labil...
    (ansonsten hierzulande natürlich wegen dem Druckspeicher verboten)

  • gesetzlich absolut legal, allerdings nur bei kleineren kalibern und rohren sinnvoll, würde ich schätzen. denn bei größeren reicht der druck im schlauch nichtmal annähernd aus, es wird luft aus der lunge nachgepustet, wieder bist du unkonstant und verreißt.
    also so ungefähr auf strohalmgröße würde es funktionieren, aber da kannst du auch einfach die zunge vor das rohr machen als "ventil" und die backen zum druckstauen benutzen.
    also müsstest du i-wie mehr luft/druck speichern können, damit es sich lohnt. ich denke mal das sinnvollste wäre eine art dehnbarer schlauch, den du wie einen luftballon aufpusten könntest.
    nur kommt es bei einem blasrohr eben hauptsächlich darauf an möglichst schnell mit viel druck zu pusten, also müsste diese "druckkammer" die du aufpustest um einiges mehr druck bekommen als ein luftballon zB.
    und ka ob du das dann noch aufgepustet bekommst.

    naja, ich bin mal gespannt was daraus wird, wollte nur mal schnell ein paar gedankengänge einstreuen ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • bau doch gleich n blasrohr mit druckluft compresor

    aber das wäre natührlich nicht legal also nicht machn

    Einmal editiert, zuletzt von full.house (17. Dezember 2008 um 01:34)

  • mal abgesehen davon dass es illegal wäre und dein doppelpost damit absolut sinnlos un kontraproduktiv war, wäre es nichtmalmehr ein blasrohr, weil kein rohr durch das man bläst.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Hallo Waran.

    Nimm ein Handdüse für den Gartenschlauch, von Gardena etc., mußt nur Vorne die Düse abbauen. Die Dinger sehen aus wie ein Pistolengriff.


    :F: Gut Schuß :F:

    Nodda

    4 Mal editiert, zuletzt von Nodda (8. Januar 2009 um 13:17)

  • Nodda,
    nimmst Du bitte den Link aus deinem Beitrag ?
    Links zu laufenden Auktionen sind hier nicht erlaubt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ich seh schon irgendwann kommt ihr noch bei einer kartoffelkanone raus, mit kopremierter luft aus einem kompressor...
    *lol* diese seitenhiebe, witzig der treat.

    Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!!!

  • @ ALL:
    sicher das das DIng legal ist?

    a) es werden Geschosse durch einen Lauf getrieben
    b) die Energie kann gespeichert werden


    Das ist dann nichts anderes als eine Softair/ Luftpistole - auch wenn mit Lungenkraft aufgepumpt/ beschleunigt.

  • Wo kann Energie gespeichert werden ?
    Ist dasselbe wie ein Blasrohr nur mit einem Ventil dazwischen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von marvin-kaulitz
    ja find ich au dann kommta und beu sich eine mit gas und schisst kartoffeln xD :new11: :evil:

    Immer diese Schisserei :))

  • solange es nur ein ventil zwischen mund und mündung gibt, ist es legal.

    wenn jedoch ein zweites hinzukommt, und nicht der mund auf der anderen seite abschließt (oder meinetwegen der finger zuhält) ist es illegal.

    ob energie gespeichert ist kann man relativ leicht daran erkennen, ob man das ding ganz loslassen und weglegen kann, und danach wieder aufheben und ohne energieaufwendung schießen kann.

    sobald die energie beim weglegen aber automatisch verloren geht, ist es keine gespeicherte.

    das ist ja quasi sinn des gesetzes... einfach aufheben und gleich losballern können mit einemknopfdruck ist wesentlich gefährlicher als erst an den mund führen und pusten müssen.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Sorry wenn ich so hinterherstolpere, hab Euch aber eben erst gefunden.
    Generell gilt, das Waffen, die mit gespeicherter Energie betrieben werden unter das Waffengesetz fallen. Das sieht man an Armbrust, sie wurde ins Waffengesetz aufgenommen, bekommt man ab 18J, sonst jedoch nicht eingestuft, der Bogen dagegen unterliegt keiner Einschränkung, da er als Spielzeug bzw, Sportgerät gesehen wird.
    Weiteres Kriterium bei gesp. Energie, die Geschoßenergie
    Problematisch könnten bei der Einstufung als Waffe auch die Geschosse sein, denn ganz leicht werden aus Pfeilen Nadelgeschosse und die sind in good old Germany ganz böses NoNo. Achtung diese Aussage ist Falsch!!! Gruß Michel
    Ihr wißt ja, wo kein Kläger, da .......... aber es gilt auch: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
    Werde bezüglich der Problematik mal mein Mann vom Amt Fragen, begeisterte Schütze.
    Gruß Michel

    Früher war ich klein und gemein, Heute bin ich größer und böser.
    Das Gehirn ist eine tolle Sache, wenn man es benutzt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Fx 2000 (8. Januar 2009 um 17:04)

  • Zitat

    Problematisch könnten bei der Einstufung als Waffe auch die Geschosse sein, denn ganz leicht werden aus Pfeilen Nadelgeschosse und die sind in good old Germany ganz böses NoNo.

    nur mal so aus neugier, was verstehst der gesetzgeber unter nadelgeschossen, bzw unter welchem paragraph findet man das verbot ?
    bei blasrohren sind nadel-darts internationaler standard, könne also nicht verboten sein...

    eine (näh)nadel mit einem bogen oder einer schleuder zu verschiessen macht nämlich keinen sinn , da das geschoss viel zu leicht ist....

    mfg arthur

    Einmal editiert, zuletzt von King_Arthur (8. Januar 2009 um 01:59)