Hallo Messerfreunde,
also ich habe hier ein Messer vor mir, das ich gestern erstehen konnte.
Es handelt sich dabei um ein günstiges Herbertz-Gürtelmesser.
Nun ist ja dank einiger unfähiger Politiker seit 1.4. dieses Jahres das führen doppelschneidiger Messer verboten.
Soweit so gut (schlecht).
Nur wie wird doppelschneidig definiert?
Es gibt ja den schlauen Begriff des "angeschliffenen Klingenrückens" als NICHT zweischneidig.
Mein Messerchen hat sowas in der Richtung, der vordere Teil des Klingenrückens ist geschliffen, jedoch NICHT scharf.
Das bedeutet, ich kann mit der Hand mit wieviel Druck auch immer drüberfahren ohne mich zu schneiden.
Der Winkel mit dem der Rücken angeschliffen wurde beträgt annähernd 90°, etwas weniger vielleicht.
Ist das nun Doppelschneidig oder nicht?
Also wie gesagt, verletzen kann man sich am "Rückenanschliff" absolut nicht, da kann man rubbeln wie man will, aber gibts da eine Gesetzesdefinition ab wann (Winkel etc.) die Schneide als Schneide gilt?
Ich stell nachher mal ein Foto von dem Messer rein, der Kameraakku ist momentan leider leer.
Gruß K.