Bedürfnisnachweis für 16 Joule Luftgewehr

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 25.997 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2008 um 08:31) ist von ulli s.

  • Moin alle zusammen ,
    sagt mal wie habt ihr das mit dem Bedürfnisnachweis gelöst.
    Ich habr gerade bei meinem Landkreis angerufen und gefragt ob sie mir auf meine vorhandene WBK ein Luftgewehr 16 Joule für das Fieldtarget schiessen eintragen!

    Das erste was man mich fragte ist: Was ist das ?????

    Nach kurzer Erklärung von mir was Fieldtargetschiessen ist, kam dann sie müssen ein Bedürfnis nachweisen. :confused2:
    Regelmäßiges training und Leistungsnachweise müssen erbracht werden. :(

    Also irgendwie habe ich schon ne grüne WBK und es ist für mich leichter ein KK gewehr eintagen zu lassen da ich die Schussleistung und eine Bedürftgkeit nachweisen kann als ein Luftdruckgewehr mit 16 Joule für Field Target schiessen,
    Ich habe ja schon eine 22er hablautomat. mit Munitionserwerb, eingetragen. ???

    Vor allem weil die Sachbearbeterin nicht weiß was field target ist :evil:


    Die Sachbearbeiterin muss sich erst bei ihrem vorgesetzten schlau machen wie das gehändelt wird.
    Sie will sich nächste Woche bei mir melden, anrufen, als ich ihr meine Mailadresse geben wollte blockte sie ab sagte sie würde mich anrufen, fand ich schon etwas komisch :new16:

    Na das kann ja noch lustig werden. vorallem weil wir bei uns keine Verein fürs Field target schiessen haben. :cry:

    vielleicht weis jemand von euch Rat. :huldige:
    Gruß
    Lutz

  • Aaaaaalso:
    Für jede Waffe (hier gemeint Waffe = erlaubnispflichtige..) muss ein Bedürnis her. Der Sportschütze benötigt für jede Waffe auf der grünen WBK ein Bedürfnisnachweis in Form einer schriftlichen Bestätigung des Verbandes (nicht Verein). Mit dieser Bestätigung bekommt er dann einen Voreintrag.
    Hat der SportSchü eine gelbe WBK ergibt sich das Bedürfnis allein schon aus der Tatsache, dass er anerkannter (ich nenne das auch geouteter) Sportschütze ist und die gewünschte Waffe auf irgendeiner, nicht zwingend der des eigenen zugehörigen Verbandes als Sportwaffe zugelassen ist. Sie muss noch nicht mal auf dem Schießstand des Vereines geschossen werden können. Somit entfällt ein Einzelbedürfnisnachweis. Das ist der erleichterte Erwerb über die gelbe WBK. Das gilt aber nur für die Waffen, die prinzipiell auf der Gelben eintragungsfähig sind - siehe § 14 WaffG.

    Nochmal deutlich: Für jede Waffe muss grundsätzlich ein Bedürfnis her. In bestimmten Fällen - gelbe WBK für SpoSchü und dem Jäger unterstellt man ein Bedürfnis, so dass der schriftliche Einzelnachweis pro Waffe in diesen Fällen ausbleiben kann. Dann ist auch immer der Voreintrag entbehrlich.
    Daher empfehle ich jeden Sportschützen grundsätzlich auch die gelbe WBK zu beantragen. So kann dieser damit quasi im vorbeigehen z.B. den günstigen K98 kaufen, ohne vorher die Behörde zu fragen. Mit der Grünen geht das so nicht. Sinngemäß gilt das genau auch für ein WBK-pflichtiges Luftgewehr, vorausgesetzt es passt in irgendeiner Sportordnung eines beliebigen Verbandes.

    Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt.

    @ Hirschel - es gibt alleinig die bedürfnisfreiheit für die 4 mm Feuerwaffen mit :F: Zeichen. Für alles andere muss wie oben beschrieben immer ein Bedürfnis her.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. September 2008 um 11:48)

  • Ich denke die Sachbearbeiterin hat das Problem, dass 16 Joule Luftgewehre, wenn sie Einzellader sind, von der Bauart her nicht auf die Grüne passen.

    Das sind dann eher Waffen für die Gelbe.

    Und wegen des Bedürfnisnachweises hat sie recht: Wenn auf die Grüne eine neue Waffe eingetragen werden soll, dann musst du das Bedürfnis bescheinigen.

    Wenn ich jetzt Pistolen schießen und besitzen würde, dann müsste ich auch ein neues Bedürfnis vorlegen, wenn ich jetzt nen Halbautomaten kaufen, und eintragen lassen möchte.
    Das ist ja gerade das besondere an der Grünen.

    Auf die Gelbe kann nach einmaligem Bedürfnisnachweis alles drauf, was nach §14 Abs. 4 im WaffG auch eingetragen werden kann, und das ohne nochmaligen Bedürfnisnachweis.


    So ist mir das mal zumindest aus meinem Waffensachkunde-Lehrgang in Erinnerung geblieben.


    Gruß
    Andreas

  • Zitat

    Original von KillFrenzy
    Ich denke die Sachbearbeiterin hat das Problem, dass 16 Joule Luftgewehre, wenn sie Einzellader sind, von der Bauart her nicht auf die Grüne passen.


    Quark - auf der grünen WBK können alle Arten von Waffen eingetragen werden.
    Es kommt nur darauf an, wer Inhaber dieser grünen WBK ist.
    Der SpoSchü muss für jede Waffe einen Voreintrag nachweisen. Der Jäger nicht für Langwaffen, weil man dem Jäger alleinig auf Grund des Jagdscheines ein Bedürfnis für jede Langwaffe anerkennt, die nicht nach Bundesjagdgesetz verboten ist. Daher braucht er auch keine WBK und folglich keinen Voreintrag beim Kauf nachweisen. Der JS reicht, zumal er einer WBK gleich gestellt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. September 2008 um 11:53)

  • Zitat

    Original von Career-Shooter
    Hallo,es gibt nur ein Bedürfnis für Luftgewehre über 7.5 Joule.


    Ja - FT über den BDS.

    Zitat

    Original von Career-Shooter
    Es sei den du hast die alte Wbk Gelb,dann kannst Du Dir jede Einzelladerwaffe eintragen lassen.
    Gruss


    Falsch - siehe mein Posting zuvor.
    Die ab 2003 ausgestellte gelbe WBK heißt umgangssprachlich auch neue gelbe WBK, weil man im Gegensatz zur Alten auch Mehrlader und anderes eintragen kann. Zur Erinnerung Zitat:


    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    ...
    (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen
    für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
    berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

    D.h. im wesentlichen andersrum: Alle Selbstlader, egal ob Kurz oder Lang, mehrschüssige Revolver für Patronen und Repetierflinten bekommt der SpoSchü nicht auf Gelb. Alles andere schon.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. September 2008 um 11:59)

  • Eigendlich hast du recht,
    aber wenn man den Gestezestext auf meiner grünen WBK sieht kommen mir da manchmal zweifel.
    Den auf der Karte steht vorne drauf: Ausübung der tatsälichen Gewalt über nachvollgend eingetragene Schußwaffen mit Munitionserwerb. Also nichts von Lang oder Kurzwaffe einzel oder Mehrschüssig oder sonstiges.
    aber wie bestätige ich nun das Bedürfnis in meinem Fall? :evil:
    Gruß
    Lutz

    Mein Problem ist das ich eine 22er Halbautomat bestze und damit auch im Verein schiesse. :new16:

    Edit.
    Habe noch mal telefoniert, wenn lau DSb 16 Joule zugelasen sind kann ich ein Bedürfnis über den Verein und eine Schießmölichkeit nachweisen und eine Gelbe WBK beantragen.
    Geht übrigens auch wenn der Verband nach Paragraph 14 oder 15 der waffengesetzes zugelassen ist ( Sorry ich habe den Paragraphen leider nicht richtig verstanden, schlechte Verbindung).

    Na dann mal schauen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Asgahr (17. September 2008 um 12:31)

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Den auf der Karte steht vorne drauf: Ausübung der tatsälichen Gewalt über nachvollgend eingetragene Schußwaffen mit Munitionserwerb. Also nichts von Lang oder Kurzwaffe einzel oder Mehrschüssig oder sonstiges.


    Ich glaube, Du hast den falschen Gedankenansatz.
    Wie ich in dem Zitat fett markiert habe, gilt das nur für die eingetragenen Waffen. Dein Wunsch muss ja erstmal dort hinein kommen. :new16:

    Zitat

    Original von Asgahr
    aber wie bestätige ich nun das Bedürfnis in meinem Fall? :evil:
    Gruß
    Lutz


    Als Sportschütze der übliche Weg. Antrag beim Verband.
    Die Voraussetzungen sind doch bekannt:
    Mindestens einjährige Mitgliedschaft, regelmäßiges Training ...

    Mein Tipp: Hat man ein schriftliches Bedürfnis, dann gleich gelbe WBK beantragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (17. September 2008 um 12:17)

  • Kannst du nicht einfach eine neue Gelbe beantragen für eine Disziplin die du jetzt schon schiest. Irgentwas z.B. mit KK Einzellader, also einer Waffe die auf Gelb geht. Dafür ein Bedürfnis, das Jahr hast du dann ja vieleicht schon voll, Gelbe WBK, den KK Einzellader und ein FT Gewehr.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • ja habe ich gefragt, aber machen sie nicht da eine Bedürftigkeit bestehen muss d.h. die Waffe oder Waffengattung muss im DSB geschossen werden und es muss ein Stand dafür vorhanden sein (zum Trainieren). also DSB anrufen ob die ein OK für 16 Joule Luftgewehre geben, na mal schauen.
    Gruß
    Lutz

  • Keine Gewähr darauf, aber ich denke, dass wird nicht klappen, weil der DSB gar keine Disziplinen für LG > 7,5 Joule hat. Die gibt es meines Wissens nur über den BDS.

    Wäre auch auch nicht so wichtig, denn Du kannst ja auch Ordonanz im Beispiel eines K98 schießen, diesen als Bedürfnis anmelden, dafür gelbe WBK beantragen, alten 50 € Prügel kaufen. Danach kannst Du ja das FT Gewehr kaufen. Der SporSchü betrifft nur die 2/6 Regel, d.h. maximal 2 Waffen - egal welcher Art - alle 6 Monate.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (17. September 2008 um 12:52)

  • Ja genau das hat man mir geantwortet,wir haben keine Disziplin für 16 Joule Luftdruckwaffen.
    aber ich bekam den Tip es mal beim Bdmp oder bds zu versuchen, vielleiccht könne die mir weiterhelfen und siehe da beim BDS niedersachsen gibt es die Disziplin Field Target mit Erklärung. Leider ist die Geschäftstelle nicht besetzt auf Grund von Urlaub. :evil:
    Na mal abwarten und beim BDMP anrufen.
    Gruß
    Lutz

  • Mein Reden. Aber vielleicht hilft Dir der Tipp über die Ordonanzklasse weiter, weil oft einfach und billig zu realisieren.
    Das klappt aber auch nur, wenn Euer Verein dafür eine Bahn hat.
    Für Wunrfscheiben (früher Tontauben genannt) gilt sinngemäß das gleiche, weil auch eine Flinte kann auf der Gelben.

    BDMP brauchst Du nicht anrufen. Schau selbst in die SpoO ob sich diese Art von Waffen in eine Diszplin wieder findet. Ich vermute nein. Dann kannst Du Dir den Anruf sparen.
    Verbände können kein Bedürfnis für Waffen ausstellen, wenn sie keine Disziplin dafür haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (17. September 2008 um 13:26)

  • Na mal sehen was der gute mann nächste Woche beim BDS so angibt. Denn die haben Fieldtarget ja im Programm.
    na mal schauen. sollte ich neue Infos haben gebe ich sie weiter. Wenn noch einer von euch was weiß, bin für jede anregung dankbar.
    Gruß
    Lutz

  • Kann man sich auf die gelbe WBK auch mehrere Waffen des gleichen Kalibers kaufen?

    Zb.Im ersten halben Jahr 1x KK Repetierer und 1x KK Unterhebelrepetierer.

    Muss man irgendwelche gesonderten Voraussetzungen für die gelbe WBK mitbringen?
    Weil 4 Waffen im Jahr ohne konkreten Bedürfnissnachweis ist doch mal was richtig feines :n1:


    Und wie sieht das mit Läufen für die Tanfoglio Raptor zb aus. Wo müssen die eingetragen werden.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (17. September 2008 um 15:20)

  • Field Target wird halt nur beim BDS angeboten, es macht daher wenig Sinn, beim BDMP, den Kyffhäusern oder im städtischen Freibad anzufragen.

    Sofern man bereits Inhaber einer gelben Sportschützen-WBK ist, gibt es aber seit April 2008 eine Lösung. seither muß die gewünschte Waffe nämlich nicht unbedingt aus dem Programm des verbandes stammen, der die gelbe(!) WBK ausgestellt hat:

    § 14 Waffengesetz hat jetzt einen neuen Absatz Nr. 4 (blau markiert):
    (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

    Und in der (selten gelesenen, aber vor Gerichten mitzählenden) Begründung zum WaffG ist der Unterschied erklärt (Bundestagsdrucksache 838/07, Seite 41, Fettschrift von mir):


    Ich hab zwar aufgrund der Fragestellung so meine Zweifel, ob (sorry) der Threadstarter schon mehr als nur den Begriff "Field Target" als mögliches Bedürfnis gehört oder gelesen hat bzw. glaube nicht, daß er über eigene Erfahrung darin verfügt. Aber das ist zum einen seine Sache (etwa beim Überzeugen der Sachbearbeiterin) und zweitens ja durch diese neue Regelung, etwas Neues ausprobieren können zu dürfen, ja abgedeckt.

    Eine grüne WBK ist also gar nicht notwendig, es gehen Einzellader (glatt und gezogen) wie auch Repetierer mit gezogenen Läufen, nur eben keine Selbstlade-LG's wie etwa das FX Revolution.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Mmmh stimmt im Freibad habe ich nicht ausprobiert,
    aber mal spass bei Seite. Ich habe bereits eine Grüne WBK und eine Kurzwaffe in Kal. 22 Automatic und es ist in meinem Landkreis leider nicht möglich diese in eine gelbe wandeln zu lassen .
    Weil ich einen Bedürfnisnachweis für die Nutzung eines Luftgewehrs mit 16 Joule brauche.
    Die stellen die Ich genannt habe wurden mir vom meinen Telefonpartnern genannt.
    Und der Herr der dir Dienststelle beim BDS betreut ist gerade in Urlaub. Ausserdem werden die Behörden bei uns zum thema Waffenrecht immer ganz kleinlich.
    warscheinlich vermuten sie bei jedem Antrag einen Amoklauf.
    Zu dem thema schiessen, das betreibe ich mitlerweile seit meinem 16ten Lebensjahr im Verein und ich bin jetzt 37, in dieser zeit habe ich über Bogen,Armbrust, Luftgewehr, Pistole, KK Gewehr, Pistole bis 2006 Interesse Fieldtarget. Leider konnte ich nur privat schiessen, eigene Ziele bis 25m da es bei uns leider in der Nähe keine Möglichkeit gibt Fieldtarget zu schiessen, Nächster Punkt ist inder Heide ca 45 km entfernt und fällt bei den derzeitigen Spritpreisen aus.
    Nur die frage ob ich weis was ich will fand ich etwas heftig.

    Ich rufe nächste woche beim BDS an und dann schauen wir weiter.
    Gruß
    Lutz