Waffenladen eröffnen

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 20.645 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2009 um 01:24) ist von Broadhead.

  • Hallo Co2air User,

    wie Ihr oben am Thema erkennt, wollen wir einen Waffenladen eröffnen.
    Jedoch keinen wo man WBK Waffen erhällt!
    Ein Waffenladen der soz. ab 18 jährige bestimmt ist.

    Angeboten sollen:

    -Schreckschusswaffen
    -Paintballs/RAM
    -Luftdruckwaffen/Co2
    -Pfeil&Bogen
    -Blankwaffen

    Da wir sehr Jung sind, wollen wir uns erstmal hier im Forum erkunden was wir alles brauchen um überhaupt sowas zu gründen.

    Eine Verkaufsstelle haben wir schon.

    MFG

    Face2Face

  • Hallo,
    hat jemand von euch ne WBK? Die muss man imho haben. Desweiteren ne Waffenhandels Lizens. Also ganz einfach ist das nicht mehr.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ich weis ja nicht wie ihr das so plant aber ein Ladengeschäft heutzutage ich weis nicht. Wenn man hier im Forum eine Umfrage machen würde wo die Leute so ihre Waffen kaufen dann ist sicher mit mindestens 75% das Internet vorn. Allein schon wegen der Preise und bequemlichkeit. Oft ist man dort bei Problemen auch kulanter da nicht jeder Euro umgedreht werden muss.

    Würde eher versuchen Onlineshop zu machen mit der Option auch in einem Laden (euer Lager) die Waren abzuholen. Villeicht dort ein kleiner Verkaufsbereich. Aber das Hauptgeschäft wird sicher im Netz gemacht. Und da dürfte die Konkurrenz ziemlich hart sein.

    Alles nicht so ohne...

  • kaufmännisches wissen, durchhaltevermögen und am wichtigsten ist einsatz.

    Das hat zwar nichts speziell mit einem Waffengeschäft zu tuen, aber daran sind Bekannte und andere Leute in der Selbstständigkeit gescheitert.

    Der Waffenladen bei mir überlebt eigentlich nur durch seinen Online-Shop, vielleicht solltet Ihr sowas einrichten um besonders in der ersten Zeit Einkommen habt.

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Hallo,
    hat jemand von euch ne WBK? Die muss man imho haben. Desweiteren ne Waffenhandels Lizens. Also ganz einfach ist das nicht mehr.

    Gruß, David

    Eine WBK habe, sogar einen ganzen Stapel davon und in allen Farben. Dennoch würde ich keine WHL bekommen.
    (Nebenbei kenne ich jemanden, der eine WHL hat, aber keine eigene WBK. Braucht er auch nicht, weil alle Waffen in das Waffenhandelsbuch eingetragen sind. Er hat sich nur geärgert nun doch eine WBK beantragen zu müssen, weil er wegen einer Auslandsjagd einen europäischen Feuerwaffenpass haben wollte. Und diesen gibt es nur in Verbindung mit einer WBK.)

    Eine WBK ist keine Voraussetzung für eine WHL, jedoch ist eine Fachkundeprüfung nötig. Siehe § 21 WaffG. Es ist unabhängig davon, ob es sich um erlaubnispflichtige (WBK) Waffen handelt, oder freie Waffen, solange diese unter dem WaffG fallen und als Schusswaffe definiert ist.

    Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in § 21, 22, 23 und 24 WaffG gelistet. Bitte dabei die Handelslizenz und Herstellungslizenz unterscheiden.

    In der Regel dürfte der Wunsch nach der WHL an der erforderlichen Fachkunde scheitern. Wenn man nicht Büchsenmacherhandwerk gelernt hat, muss eine Prüfung absolviert werden. Aus anderer Stelle weiß ich, dass dazu fundiertes Wissen erforderlich ist und die Durchfallquote von Quereintseigern fast immer 100 % ist.

    Wer sich die WaffVwV anschaut, ahnt auch warum:

    § 15 Umfang der Fachkunde
    (1) Die in der Prüfung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Fachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
    1. der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften,
    2. über Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist, und
    3. über die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist.
    (2) Der Antragsteller hat in der Prüfung nach Absatz 1 Kenntnisse nachzuweisen über
    1. Schusswaffen und Munition aller Art, wenn eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt ist,
    2. die in der Anlage aufgeführten Waffen- oder Munitionsarten, für die Erlaubnis zum Handel beantragt ist.

    § 16 Prüfung
    (1) Die zuständige Behörde bildet für die Abnahme der Prüfung staatliche
    Prüfungsausschüsse. Die Geschäftsführung kann auf die örtliche Industrie- und Handelskammer übertragen werden. Es können gemeinsame Prüfungsausschüsse für die Bezirke mehrerer Behörden gebildet werden.
    (2) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen in dem Prüfungsgebiet sachkundig sein. Der Vorsitzende darf nicht im Waffenhandel tätig sein. Als Beisitzer sollen ein selbstständiger Waffenhändler und ein Angestellter im Waffenhandel oder, wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, ein Angestellter in der Waffenherstellung bestellt werden.
    (3) Die Prüfung ist mündlich abzulegen.
    (4) Für die Erteilung eines Zeugnisses, die Anfertigung einer Niederschrift und die
    Wiederholung der Prüfung gilt § 2 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 und 5 entsprechend.

    Nebenbei ist ein Gewerbe anzumelden und in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.

  • Also ich würde dringend von dem Vorhaben abraten.
    Ich denke nicht, dass der Waffenhandel in Deutschland eine gesicherte Zukunft hat.
    Bei uns in Osnabrück haben in den letzte Jahren drei Waffenhändler dicht gemacht.
    Ferner reicht eine einzige Gesetzesänderung und ihr steht vor dem Nichts!

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Floppyk - Mal ein paar genauere Fragen zum Thema. :confused2:

    Verhält sich dass dann auch genau so, wenn man "nur freie :F: Waffen und Schützenbedarf und deren Zubehör (z.B. Diabolos, Diopter, vielleicht auch Messer und Pyros ..." vertreiben möchte?

    Ich dachte da mal etwas gelesen zu haben, dass es hier einen bedeuteten Unterschied gibt. :confused2:

    Ähnlich wie es bei Haushaltsläden gehandhabt wird, wenn z.B. Messer (logisch) vertrieben werden (wie z.B. die Puma - oder Hubertus Jagdmesser ...). :ngrins:

    Die Bestimmungen die Du jetzt aufgezählt hast, betreffen ja eher den Händler der scharfe Waffen und deren Munition, vertreiben möchte.

    Oder liege ich da jetzt falsch?

    Klär uns doch mal bitte auf. :confused2:

    Ein Händlerbeispiel wäre mal so etwas wie Para.de, der nur :F: Waffen und Zubehör vertreibt..

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von Macbeth
    Also ich würde dringend von dem Vorhaben abraten.


    Warum? Wenn er sich damit auseinander setzt, kann das ja durchaus von Erfolg sein. Es ist nur nicht einfach.
    Das Geschäftsfeld kann ja durchaus rentabel sein, wenn man
    das an der richtigen Stelle macht (Ladenlokal oder groß angelegter Webauftritt),
    die richtigen Leute dafür hat,
    Risiken nicht scheut,
    keine Angst vor Papierkram hat,
    keine Behördenscheu hat,
    bereit ist viel zu lernen um die Prüfung zu bestehen,
    nicht Umsatz mit Gewinn verwechselt,
    letztlich genug Kapital hat
    und vieles was ich hier noch vergessen habe.


  • Ja, lese doch mal richtig § 21 und ff.
    Wie dort steht, ist eine WHL für Schusswaffen nötig. Ist eine SSW oder Luftgewehr keine Schusswaffe?

    § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
    (1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Auch eine SSW ist eine Schusswaffe. Im § 21 wird nicht zwischen erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Schusswaffen unterschieden. Früher hat es ja den Eisenwarenhändler gegeben, der Luftgwehre und SSW verkauft hat, heute sind die fast ausnahmslos verschwunden, weil eine WHL benötigt wird.
    Da die WHL auf bestimmte Schusswaffen begrenzt sein kann, ist vielleicht auch ein vereinfachtest Verfahren denkbar. Da müsste man dann die Behörde oder IHK anfragen.

    Da Messer, egal ob Taschenmesser als Werkzeug oder das Kampfmesser als Waffe keine Schusswaffe ist, ist auch keine WHL nötig.

  • Zitat

    Original von steinadler
    Ein Händlerbeispiel wäre mal so etwas wie Para.de, der nur :F: Waffen und Zubehör vertreibt..


    Dann frage ihn doch mal wie das gehandhabt wird. Er wird es dann besser wissen als ich und kann genauer Auskunft gegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (10. September 2008 um 12:59)

  • So ... die Herren ..., schaltet mal wieder einen Gang runter. :confused2:

    Das ist ein ernstes Thema, also bitte sachlich bleiben!

    Floppyk - Erst mal danke, für deine Hinweise.

    Aber mal ernsthaft, welcher Händler soll den Ablauf der Dinge einem potenziellen Konkurrenten erklären wollen?

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    und er freut sich bestimmt, künftigen Konkurrenten Starthinweise zu geben... :laugh:


    Wie war das noch? Konkurrenz belebt das Geschäft.
    Nein im Ernst - er kann es ja tüchtig kompliziert und teuer ausschmücken. :n17:

    Ich hoffe jedenfalls, dass meine Beiträge zu diesem Thema weitgehend richtig sind. Die WHL ist zwar kein Thema für mich, jedoch würde mich die Fachkundeprüfung als neue Herausforderung reizen.
    Wer zu diesem Thema einen Buchtipp vor Vorbereitung hat, her damit.

    PS: Es ist nicht die Waffensachkundeprüfung zur Erlangung der WBK und auch nicht die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz gemeint.

    Wäre das nicht mal einen Visierartikel wert?

  • hmm.. also meine meinung dazu, lasst es bleiben. mit 50.000€ kann man viele schöne dinge anstellen anstelle von kontainerweise waffen kaufen, die dann keiner mehr abkauft. desweiteren ist, wie schon genannt wurde, die konkurrenz extrem hart, man käuft lieber bei einem bekannten shop statt bei einem no-name laden, der erst neu aufn markt ist, besonders bei etwas komplizierteren dingen wie waffen. wenn ich mir ne neue teesorte kaufen will achte ich eher weniger darauf, bei wem ich nun kaufe.
    abgesehen von den ganzen lizenzen ist es einfach zu schwer dort einzusteigen, außerdem müsstet ihr die waffen von anderen händlern zu einem wesendlich günstigerem preis beziehen um überhaupt gewinn machen zu können.. viel ärger und arbeit für nix..

  • Nun in München könnte ich mir das ganze schon gut Vorstellen, zumal ich nur 2 Waffenläden in München kenne einmal Franconia (die Waffenbotique mit toller Beratung, aber Jupiterpreisen) und Waffenkrauser, auch nicht gerade billig und mäßig Kompetent, mit ser viel Spielzeug, Softairs ab 14 usw.
    Wenn es also hier mal nen Laden geben würde der sich auf Freie Waffen spezialisiert und das ganze kompetent und gut gemacht wird, könnte ich mir vorstellen das das ganz gut Läuft.

  • Das mit den Genehmigungen und Lizenzen sehe ich als das kleinste Problem, wenn du zum Entsprechenden Amt gehst und sagst ich möchte einen Waffenladen für :F:-Waffen eröffnen, was brauche ich dafür. Da wirst du genau Bescheid bekommen welchen Schein du brauchst, wo du den machen kannst und was der kostet.

    Egal welche Art von Geschäft man eröffnen möchte sollte man sich ganz grundlegende Gedanken machen:

    1. Wie sieht der Markt aus (Große Kundensparte? Wieviel Konkurenz? Wie groß ist die Gewinnspanne)
    2. Wieviel Kapital habe ich (Brauche ich Werbung? Wenn ja wieviel. Reicht es um die Zeit bis zum eigenen Kundenstamm zu überbrücken?)
    3. Wie will ich mich profilieren? (Diskont-Preise? Kundenservice? Qualität und Give-aways?)
    4. Wieviel Geld brauch ich (Bringt das Unternehmen genug Profit das ich meine Lebenshaltungskosten decken kann?)

    Und nicht zuvergessen ist wie man mögliche Kredite Tilgen muss und kann.

    Die Selbstständigkeit sollte gut und lange geplant sein,

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!